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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TVÄ/VKA: Geld vs FZA vs nichts??



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Mitschmaus
11.07.2016, 16:54
Achso, und auf meinem Stundenkonto sind keine Plusstunden gelandet. Ganz im Gegenteil, dadurch, dass man am nächsten Tag fehlt, muss man die 8 Stunden in dem Dienst ja unentgeltlich leisten und quasi rausarbeiten....

Nurbanu
11.07.2016, 16:57
Erscheint doch richtig. Andere, die nicht arbeiten, bekommen ihren Grundlohn, du bekommst halt noch Extra-Stunden bezahlt, weil du an dem Feiertag nicht arbeiten würdest, aber arbeitest. Plus Feiertagszuschlag.

Ein Beispiel zum Veranschaulichen. Grundgehalt 3000 €, Dienst 100 € + 35 %.

Nehmen wir an, es gibt nur einen Dienst im Monat. Der, der den Dienst übernimmt, bekommt in dem Monat 3100 € + 35 % und die anderen nur 3000 €.

Mitschmaus
11.07.2016, 17:00
hmmm, und wann würde es dann die im TVÄ ausgewiesenen 135% Zuschlag geben?!?

Nurbanu
11.07.2016, 17:08
4 Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende des dritten Kalendermonats ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen; der Ausgleich soll möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats erfolgen.

5 Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhalten die Ärzte je Stunde 100 v.H. des Stundenentgelts.

6 Stundenentgelt ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des monatlichen Entgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe nach der Entgelttabelle.

7 In den Fällen des Satzes 4 steht der Zeitzuschlag von 35 v.H. (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d) zu.

Entweder bekommst du FZA oder 100%. Und den Zuschlag.


PS: FZA bedeutet, "irgendwann" nur 4 statt 5 Tage zu arbeiten. Vergiss das bitte dem "auf den Samstag legen".

Mitschmaus
11.07.2016, 18:09
Ok, dann ist ja zumindest nicht richtig, dass uns der fza auf Samstag gelegt wird....

Danke euch für die Hilfe!

Pflaume
11.07.2016, 21:28
Ok, dann ist ja zumindest nicht richtig, dass uns der fza auf Samstag gelegt wird....


ja, da hat wahrscheinlich einfach ein Sachbearbeiter aus der Personalabteilung Mist geredet. Aber anscheinend wird das bei dir ja genau so vergütet, wie es mir der Marburger-Bund-Anwalt erklärt hat.

Ich finde 35% Feiertagszuschlag auch zu wenig, genau wie ich 15% Nachtzuschlag bei Vollarbeit zu wenig finde (gerade das ist sogar vollkommen lächerlich) und diese paar Cent Samstagszuschlag zu wenig finde und es eine Unverschämtheit finde, wie die Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen bezahlt werden.... aber so ist leider der Tarifvertrag.

FirebirdUSA
12.07.2016, 05:52
Früher waren es mal 0,64 Euro (oder so ähnlich) und im BD gab es gar keinen Nachtzuschlag. In diesem Kontext sind die 15% ok, auch wenn sie im Vergleich mit anderen Tarifverträgen (die ich gefunden habe 20-30% Zuschlag, Außnahme z.B. Gieserei mit 50%) etwas niedriger sind.
Die 35% bzw 25% sehe ich auch als Witz, bis vor einigen Jahren gab es auch hier aber gar keinen Zuschlag im BD.
@Mitschmaus: du müsstest 8h als Überstunden entweder auf dem Verrechnungskonto haben oder ausgezahlt bekommenwenn kein FZA Mo-Fr innerhalb von 3 Monaten gewährt wurde. Die müssen dann natürlich ausbezahlt werden.

Mitschmaus
12.07.2016, 09:01
ich werde jetzt mal auf die Erklärung von der Personalabteilung warten und dann mit dem MB sprechen. Kann euch über das Ergebnis gerne auf dem Laufenden halten...