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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TVÄ/VKA: Geld vs FZA vs nichts??



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formaline
27.06.2016, 20:09
Hallo,

ich arbeite unter dem o.g. Tarifvertrag, hoffentlich kann mir jemand helfen:
wir haben 24h-Dienste, und ich habe mich gefragt, ob es rechtlich in Ordnung ist, von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 9 Uhr zu arbeiten, und dann lediglich von Sonntag 9 Uhr bis Montag 7 Uhr frei zu haben? Es gibt ja laut TV die Optionen extra Bezahlung oder FZA. WIr erhalten aber gar keinen Zuschlag. Sind die 24h frei nach dem Dienst schon FZA?

Ehrlich gesagt wäre mir ein FZA auch lieber. Wann findet der denn statt, bei Samstags- oder Sonntagsdiensten? Die Uniklinik unserer Stadt gewährt nach einem Samstagsdienst Sonntag und Montag frei, und nach Sonntagsdienst Montag und Dienstag frei.

Wär schön, wenns mir jemand kurz erläutern kann!

Vielen Dank schonmal!

anignu
27.06.2016, 21:21
Also die erste Frage bezieht sich ja auf die Ruhezeiten, oder? Und da ist der vorherige Dienst egal. Es sind immer 11h bzw. 10h bzw. noch weniger -> https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html

TVÄ/VKA "Option extra Bezahlung oder FZA": in §11 (2) steht "Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 7 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die Ärztin/der Arzt je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe." -> wenns betrieblich geht dann FZA, wenn nicht dann Bezahlung. Obs betrieblich jedoch geht oder nicht legt der Betrieb fest.

Sind die 24h frei nach dem Dienst schon FZA? -> kann sein. Wenns ein Wochentag ist vermutlich schon.

Eine Erläuterung so aus der Ferne ist mit den wenigen Angaben nicht möglich. Du schreibst nur wirr irgendwelche Fragen hin auf die man im Allgemeinen antworten kann. Aber sehr sehr viel bleibt offen und die Berechnung der Stunden ist manchmal extrem kompliziert.

Dann stell ich erst einmal ein paar Fragen damit du verstehst was ich meine:
- ein 24h Dienst: wieviel davon ist reine Arbeitszeit im Sinne von Vollarbeitszeit?
- Wieviele Pausen werden abgezogen?
- Welcher Anteil ist Bereitschaftsdienst?
- In welcher Stufe wird der Bereitschaftsdienst bewertet?
- Wenn ihr am nächsten Tag heim geht, bekommt ihr dann Minusstunden? Wieviele?
- Wieviele Plusstunden macht ihr mit einem 24h Dienst?
Lauter solche Dinge eben... Und erst wenn diese Fragen klar sind, wird einem klar was man eigentlich arbeitet...

die_Herrin_der Dinge
08.07.2016, 21:56
Ich bin zwar nicht formaline, aber mich quälen aktuell die gleichen Fragen, wär also dankbar, wenn Du sie beantworten könntest anignu:) Oder gern aber auch jemand anderes mit Durchblick:)

Wie bei formaline geht es bei mir ebenfalls um die Wochenddienste. Bei uns im Haus ist es so, dass man unter der Woche auch die Intensivstation mitbetreuen muss und als Berufsanfänger werde ich mich das wohl noch eine ganze Weile nicht trauen.
Demzufolge werde ich in den nächsten Monaten ausschließlich am Wochenende eingeteilt werden, weil da eine zusätzliche Kraft in der Intensiv ist und man "nur" für die Normalstationen und die ZNA zuständig ist.
Bei uns im Haus läuft der 24h Dienst zwar als Bereitschaftsdienst nur ist man von den 24h sicherlich mind. 18h am Rotieren.

Und jetzt fürchte ich ebenso wie formaline, dass bei uns das Ganze ohne FZA stattfindet und ich nur noch 3 freie Tage im Monat habe. Tage nach den Diensten zähle ich nicht zu, weil man ja anschließend nur kaputt ist und seinen Schlaf nachholt. Sprich wenn ich Samstag Dienst habe und Sonntag früh nach Hause komme hab ich nicht wirklich was vom Tag.
Wenn ich Sonntag arbeite habe ich ja zumindest den Samstag freigehabt und hole den Schlaf eben am Montag nach.



- Wieviele Pausen werden abgezogen?

no idea




- In welcher Stufe wird der Bereitschaftsdienst bewertet?


Häh?:-keks



- Wenn ihr am nächsten Tag heim geht, bekommt ihr dann Minusstunden? Wieviele?
- Wieviele Plusstunden macht ihr mit einem 24h Dienst?

mein 1.Dienst findet zwar erst dieses WE statt, soweit ich weiß gibts aber weder Plus noch Minusstunden, sondern wird separat abgerechnet.

Hoffe das war jetzt nicht zu wirr, bin nämlich grad auch noch übel erkältet:/ Das wird ein Spaß am Sonnatg:-dance

Fr.Pelz
09.07.2016, 10:54
Ich kann ja mal sagen wie es bei uns ist (das folgende gilt nur für die Samstage, auch TV/VKA).
24h von 8-8. (mehr ist gar nicht zulässig). Davon werden 8h als vollarbeitszeit gewertet und 15,5 als Bereitschaftsdienst.
Dieser wird entweder vollständig bezahlt oder man darf die 8h, also einen Arbeitstag, im Laufe des nächsten Monat als FZA nehmen.
Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden.

anignu
09.07.2016, 11:30
Bei uns im Haus läuft der 24h Dienst zwar als Bereitschaftsdienst nur ist man von den 24h sicherlich mind. 18h am Rotieren.
Bei uns ist man auch während der Bereitschaftszeit extrem am Rotieren. Ist halt leider so. Dumm gelaufen.

Tage nach den Diensten zähle ich nicht zu, weil man ja anschließend nur kaputt ist und seinen Schlaf nachholt. Sprich wenn ich Samstag Dienst habe und Sonntag früh nach Hause komme hab ich nicht wirklich was vom Tag.
Das ist dein Problem. Frei ist frei. Ob man den Tag verschläft oder nicht ist egal.

Wenn ich Sonntag arbeite habe ich ja zumindest den Samstag freigehabt und hole den Schlaf eben am Montag nach.
Also Samstag und Montag frei :-)

mein 1.Dienst findet zwar erst dieses WE statt, soweit ich weiß gibts aber weder Plus noch Minusstunden, sondern wird separat abgerechnet.
Bei uns auch. Eben ausbezahlt.

Pausen: das was Fr.Pelz geschrieben hat: 24h=8h Arbeit + 15,5h Bereitschaftsdienst. Die halbe Stunde Differenz ist die Pause die automatisch abgezogen wird. Manche Arbeitgeber rechnen auch mehr Pausen ein.

Bereitschaftsdienststufen sind in TVÄ-VKA folgende:
- Stufe I -> Arbeitsleistung bis 25%der Zeit -> 60% der Zeit werden gewertet
- Stufe II -> Arbeitsleistung 25-40% der Zeit -> 75% der Zeit werden gewertet
- Stufe III -> Arbeitsleistung 40-49% der Zeit -> 90% der Zeit werden gewertet.

Ein Beispiel was das für Folgen hat:
Arbeitsbeginn 15:30 Uhr -> Vollarbeitszeit bis 0 Uhr -> 8h Vollarbeit und halbe Stunde Pause -> 1. Tag verbraucht
dann Bereitschaftsdienst Stufe III bis 7:30 Uhr -> 7,5h*90%-> 6,75h, danach wieder Vollarbeit bis 9 Uhr -> 1,5h -> am zweiten Tag 8,25h Arbeit. Dann heim.
=> unter der Woche macht man damit ne Viertelstunde plus, fällt der erste oder zweite Tag aufs Wochenende wird die Zeit ausbezahlt.
Und wenn man solche Berechnungen im Detail kennt, dann kann man schauen ob einem der Arbeitgeber bescheißt, bzw. eigentlich bescheißt er nicht. Meistens ist es ein Fehler weil man selbst falsch gestempelt hat, weil der Dienstplanbeauftrage die falschen Dienste hinterlegt hat etc. Die Software bei uns funktioniert ganz gut. Man findet bei uns immer bei sich selbst bzw. dem Dienstplanbeauftragten den Fehler...

mireau
09.07.2016, 12:17
mein 1.Dienst findet zwar erst dieses WE statt...... bin nämlich grad auch noch übel erkältet:/ Das wird ein Spaß am Sonnatg

OT: Wieso tust du dir das dann an? Wäre klug, schon beim anstehenden 1. Dienst auf seine eigene Gesundheit zu achten - es dankt dir niemand!!!!!!!

anignu
09.07.2016, 19:53
Den Fehler mach ich auch immer wieder. Und immer wieder dankt es einem niemand. Und immer wieder ertapp ich mich dann dabei wenn mal ein Kollege krank ist ihn einfach zu beneiden, dass er sich durchgerungen hat sich doch krank zu melden... Mein einziger Trost ist dass ich damit bei der Mehrheit bin. Zumindest in allen bisherigen Kliniken

Mitschmaus
10.07.2016, 09:21
Hallo zusammen!

Ich bin auch immer nur stiller Mitleser, aber ich hoffe, ihr könnt mir auch bei einem kleinen Abrechnungs-Problem helfen:

Wir arbeiten auch unter dem o.g. Tarifvertrag. Wir haben eine 5-Tage Woche mit 40h/Woche.
Lt. dem TV werden Feiertagsdienste mit 35% Zuschlag vergütet, wenn FZA gewährt wird, wenn nicht, wird mit 135% vergütet. Wisst ihr, wann der FZA gegeben werden darf? Darf der auf einen Samstag gelegt, wenn eh frei ist und dann mit 35% vergütet werden? Oder muss der FZA an einem anderen Tag von Montag-Freitag erfolgen um mit 35% vergüten zu dürfen?

Ich würde mich über eine Antwort eurerseits sehr freuen!

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

FirebirdUSA
10.07.2016, 12:16
Hallo zusammen!

Ich bin auch immer nur stiller Mitleser, aber ich hoffe, ihr könnt mir auch bei einem kleinen Abrechnungs-Problem helfen:

Wir arbeiten auch unter dem o.g. Tarifvertrag. Wir haben eine 5-Tage Woche mit 40h/Woche.
Lt. dem TV werden Feiertagsdienste mit 35% Zuschlag vergütet, wenn FZA gewährt wird, wenn nicht, wird mit 135% vergütet. Wisst ihr, wann der FZA gegeben werden darf? Darf der auf einen Samstag gelegt, wenn eh frei ist und dann mit 35% vergütet werden? Oder muss der FZA an einem anderen Tag von Montag-Freitag erfolgen um mit 35% vergüten zu dürfen?

Ich würde mich über eine Antwort eurerseits sehr freuen!

Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

Ist dein Feiertagsdienst normale Arbeitszeit oder Bereitschaftsdienst? Wenn es Bereitschaftsdienst ist (was die Regel ist) bekommst du nach §12 (4) einen Zuschlag von 25% und damit hat es sich. Weitere Ansprüche auf Zeitzuschläge hast du nicht.
Wenn es tatsächlich normale Arbeitszeit ist muss der FZA innerhalb von 3 Monaten an einem Werktag erfolgen. In der Regel bedeutet dies Mo-Fr (es sei denn ihr arbeitet alle Samstags normal). Ansonsten gibt es zu deinem normalen Entgeld nochmal 135% dazu.

Mitschmaus
10.07.2016, 12:24
Hey! Danke schonmal für deine Antwort. Der bd setzt sich zusammen aus vollarbeit und Bereitschaftsdienst. Nimmt man zB den 1.5.,so haben wir von 8.30 am 1.5. bis 8.00 am 2.5. gearbeitet. Dazu vergütet wurden 35% Zuschlag. Der freie Tag dazu wurde mir auf den Samstag gebucht. Der entsprechende Dienst vom 5.5. Christi Himmelfahrt auf einen anderen Samstag. Auch hier gab es 35% Zuschlag.
Ist das so richtig?!? Wann gäbe es denn dann die 135%?

FirebirdUSA
10.07.2016, 12:38
Nein das ist nicht korrekt. FZA kann nur auf Tage gebucht werden an denen du sonst gearbeitet hättest.

Mitschmaus
10.07.2016, 12:46
Danke dir! Dann werde ich doch in der Personalabteilung nochmal freundlich nachfragen.
Sie haben ja schon versucht, mir zu erklären, dass wir eine 6 Tage Woche haben. Frag mich dann immer, wo samstags im Dienst die andren 40 Kollegen sind :-))

FirebirdUSA
10.07.2016, 14:11
Danke dir! Dann werde ich doch in der Personalabteilung nochmal freundlich nachfragen.
Sie haben ja schon versucht, mir zu erklären, dass wir eine 6 Tage Woche haben. Frag mich dann immer, wo samstags im Dienst die andren 40 Kollegen sind :-))

Schriftlich Widerspruch einlegen. Nochmals versuchen nett zu klären und im Zweifel MB einschalten (oder eben RA auf eigene Kosten falls du nicht Mitglied im MB bist).

Bzgl. 6 Tageswoche, wieviele Urlaubstage hast du im Jahr?

Mitschmaus
10.07.2016, 15:54
Ganz normal 30 Tage,wie es im tvä-vka steht.
Vielleicht sollte ich mich tatsächlich noch an den mb wenden. Wollte nur schonmal wissen, wie das mit der Bezahlung der Feiertage bei euch gehandhabt wird.
Widersprochen haben wir allen Abrechnungen rückwirkend im Februar. War noch mehr Chaos bei uns. Aber bei der Bezahlung der Feiertage halten die an ihrer Meinung fest. Und ich habe letztes Jahr im Oktober,November und Dezember am Feiertag gearbeitet und immer 35% bekommen.....

FirebirdUSA
10.07.2016, 18:10
Wenn ihr eine 6 Tagewoche hättet müsstest du 36 Urlaubstage haben und für Samstage ging ein Urlaubstag drauf. Wenn es um so einen langen Zeitraum geht würde ich kurzfristig Anwalt einschalten.

Mitschmaus
10.07.2016, 18:23
:-) ich probiere es morgen nochmal auf die nette Art und dann mitm mb

Danke für deine Hilfe!

Pflaume
10.07.2016, 21:51
@Mitschmaus: So wie du das beschreibst, könnte ich mir vorstellen, daß der Vollarbeitszeit-Teil vom 1.5. und die 8h FZA vom 2.5. auf dem regulären Stundenkonto landen und der Rest als Bereitschaftsdienst ausgezahlt wird. Dann gibt es für den Bereitschaftsdienst das BD-Entgelt plus 25% (jetzt z.B. bei TVÄ/VKA) und für den Vollarbeitszeit-Anteil 35% Zuschlag und die übrigen Stunden sind evtl. auf dem Stundenkonto gelandet, ohne daß du es gemerkt hast (falls du aus irgendwelchen Gründen z.B. mit der regulären Einteilung das Stundensoll im Monat nicht erfüllt hattest).

Den Freizeitausgleich auf einen Samstag zu legen, ist natürlich Quatsch, da du da ja keine reguläre Arbeitszeit hättest.

Jedenfalls werden nur insgesamt 135% gezahlt. Also 100% für die Stunden und dann noch 35% Zuschlag. Oder alternativ die Stunden wandern als 100% aufs Stundenkonto (-> Freizeitausgleich) und 35% Zuschlag werden ausgezahlt.

Etwas blöd zu erklären, ich weiß nicht, wie ich es verständlicher machen soll. Ich hatte den Absatz im TVÄ/VKA jedenfalls mal so verstanden, daß die Stunden am Feiertag mit 100% aufs Stundenkonto wandern und dann ZUSÄTZLICH nochmal 135% Zuschlag ausbezahlt werden müssen, sofern ich nicht freie Tage (Freizeitausgleich) dafür bekomme. Den Zahn hat mir aber ein Anwalt vom Marburger Bund gezogen, als ich ihn gefragt habe. Gibt nur Stundenentgelt und 35% Zuschlag.

FirebirdUSA
11.07.2016, 05:44
Etwas blöd zu erklären, ich weiß nicht, wie ich es verständlicher machen soll. Ich hatte den Absatz im TVÄ/VKA jedenfalls mal so verstanden, daß die Stunden am Feiertag mit 100% aufs Stundenkonto wandern und dann ZUSÄTZLICH nochmal 135% Zuschlag ausbezahlt werden müssen, sofern ich nicht freie Tage (Freizeitausgleich) dafür bekomme. Den Zahn hat mir aber ein Anwalt vom Marburger Bund gezogen, als ich ihn gefragt habe. Gibt nur Stundenentgelt und 35% Zuschlag.

Ehrlich gesagt wird es bei uns genauso gehandhabt. 8h Arbeitsstunden +35% und nach 5 Monaten nochmals 100% Zuschlag. Wie hat der Anwalt den erklärt, dass da steht "zusätzlich zum regulären Stundenentgelt" und das dann nicht gilt?

@Mitschmaus: Las es einfach durch MB prüfen. Für was zahlt man Beiträge

Pflaume
11.07.2016, 08:54
Ehrlich gesagt wird es bei uns genauso gehandhabt. 8h Arbeitsstunden +35% und nach 5 Monaten nochmals 100% Zuschlag. Wie hat der Anwalt den erklärt, dass da steht "zusätzlich zum regulären Stundenentgelt" und das dann nicht gilt?

Er hat das (bezogen auf meinen Fall) so erklärt:

Bei der Berechnung der Sollstunden in einem Monat, in dem ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt, wird dieser Tag vom Arbeitgeber mit "0 Sollstunden" angesetzt. Für die anderen Arbeitstage im Monat wird 8h Arbeitszeit angesetzt, um zur Sollstundenzahl des Monats zu kommen. Dies ist das Vorgehen nach TVÄ/VKA § 8 Absatz 1 (bei regulärem Dienstplanmodell) bzw. Absatz 2 (bei Schichtarbeit/Wechselschichtarbeit) "Reduktion der Wochenarbeitszeit um ein Fünftel". Diese Sollstundenreduktion sei gemäß Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen habe ich nicht gefragt) praktisch ein Freizeitausgleich gemäß TVÄ/VKA § 11 Absatz 1 Buchstabe d) .

Wenn man nun an dem Feiertag arbeitet, wandern 8h Stunden aufs (reduzierte) Stundenkonto und 35% Zuschlag werden ausbezahlt, bzw. bei uns ist es so, daß dann eben die Stunden (mit 100%) und 35% Zuschlag ausgezahlt werden.

Aber ich dachte, ich müßte da obendrauf nochmal 100% bekommen. Weil ich es so verstanden hatte, daß das Grundgehalt schon grundsätzlich für die um den Feiertag verminderte Monatsarbeitszeit fällig wird (ist ja bei jedem anderen Arbeitnehmer auch so) und dann an dem Feiertag die zusätzlich geleisteten Stunden bezahlt werden müssen und DANN noch 135% Zuschlag, wenn ich nicht nochmal nen Extratag freibekomme. Hat er mir aber ausdrücklich gesagt, daß das nicht so ist.

Hoffe, diese Erklärung beseitigt jede Möglichkeit von Mißverständnissen. Wird das bei dir tatsächlich anders (=großzügiger) gehandhabt als ich es jetzt geschildert habe?

Mitschmaus
11.07.2016, 16:52
Ich habe nochmal nachgeschaut: wir bekommen ganz normal die Stunden bezahlt mit 100%, wie an jedem anderen Dienst auch. Zusätzlich für die Stunden dann 35% Zuschlag. Die Wochenarbeitszeit ist für diesen Feiertag bei allen Mitarbeitern um 8 Stunden gekürzt. Somit habe ich doch die A...Karte, wenn ich an dem Feiertag arbeiten muss, oder nicht? Und "nur" die 35% Zuschlag bekomme und mein Ausgleichstag auf einen Samstag gelegt wird?!?! Oder stehe ich auf dem Schlauch...? :-???