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davo
22.01.2017, 16:05
@Nessiemoo: Ein eleganter Weg, um das zu lösen, ist IMHO, dass man, wie in Nordamerika üblich, am Uniklinikum angestellte Hausärzte hat, die für einen Teil ihrer Zeit fix in der Lehre (im Sinne von Famulatur, Blockpraktikum, PJ, Facharztweiterbildung) eingeteilt sind. Ansätze dafür gibts ja an vielen Unis, aber konsequent zu Ende gedacht hat man das meist leider nicht.

Dino111
22.01.2017, 22:42
@evil: hast du nichts zu tun, oder warum musst du immer wieder Seitenhiebe gegen mich hier bringen? Wie ich an deinem Profil sehe, bist du bereits Facharzt und ein erwachsener gestandener Mann/Frau. Nutz deshalb lieber die freie Zeit für deine Familie, deinen Job oder Weiterbildung, statt hier im Forum zu hetzen und im Internet rumzugammeln :) Das wars mit meinen Beiträgen in diesem Thread, ich werde meine Zeit nicht mehr verschwenden hier nochmal nachzugucken ob du geantwortet hast um dich zu verteidigen;)

Anne1970
23.01.2017, 02:46
So: nun bitte mal wieder zurück zur Sachlichkeit. Inhaltliche Auseinandersetzungen sollten ohne persönliche Angriffe möglich sein. Derlei Unflätigkeiten werden nicht geduldet.
Gruß Anne, Mod.

pillango
23.01.2017, 10:54
Die 10% Quote scheint beschlossen zu sein. :(
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/junge-aerzte/article/927957/masterplan-kein-frisches-geld-sicht.html

Das sind eine Menge Studienplätze und dürfte den NC noch weiter unter Druck setzen. Es sei denn alle Länder, die die Quote nutzen, machen es wie die Bayern mit Augsburg ab WS 2018/19 und erhöhen die Anzahl der angebotenen Plätze.
Fragt sich, woher die Gelder dafür kommen sollen.

Weiß hier jemand, wie hoch die Strafe bei Nichteinhaltung des 'Vertrags' liegen soll? Also, wenn jemand über die Landarztquote studiert und sich dann doch gegen ein Landleben entscheidet.
Bei einem Studium im Ausland - statt Wartezeit absitzen - wird ja immer argumentiert, dass man die Kosten durch früheren Berufsstart locker wieder einfährt.

Kandra
23.01.2017, 16:08
Weiß hier jemand, wie hoch die Strafe bei Nichteinhaltung des 'Vertrags' liegen soll? Also, wenn jemand über die Landarztquote studiert und sich dann doch gegen ein Landleben entscheidet.


Das wird vermutlich dann in Gerichtsverfahren entschieden, wenn die Ersten aus der Quote soweit sind. Finde ich auch sehr spannend, ob und wie man jemanden per Vertrag zu etwas verpflichten kann, was zu dem Zeitpunkt noch Minimum 10 Jahre entfernt ist. Im Zweifel wird das vermutlich wie bei der Bundeswehr laufen, wo man ggfs das Gehalt anteilig zurückzahlen muss, wenn man vor Ablauf der Verpflichtungsszeit die Truppe verlassen will. Im Fall der öffentlichen Uni wären das dann die Ausbildungskosten wobei auch dies vermutlich von einem Gericht festzusetzen sein wird ^^

pillango
23.01.2017, 16:26
Müsste das nicht eigentlich schon in den 'Vertragsbedingungen' geregelt sein?

Evil
23.01.2017, 17:14
@evil: hast du nichts zu tun, oder warum musst du immer wieder Seitenhiebe gegen mich hier bringen? Wie ich an deinem Profil sehe, bist du bereits Facharzt und ein erwachsener gestandener Mann/Frau. Nutz deshalb lieber die freie Zeit für deine Familie, deinen Job oder Weiterbildung, statt hier im Forum zu hetzen und im Internet rumzugammeln :) Das wars mit meinen Beiträgen in diesem Thread, ich werde meine Zeit nicht mehr verschwenden hier nochmal nachzugucken ob du geantwortet hast um dich zu verteidigen;)
Wo da Hetze sein soll, ist mir schleierhaft, an einer ernsthaften Diskussion wäre ich durchaus interessiert.
Aber genau darum geht es, Beiträge hier zu verfassen ist sicherlich keine Zeitverschwendung. Ebenso wie ich mit Studenten in meiner Praxis über diese Dinge spreche, so halte ich auch die konstruktive Auseinandersetzung mit den aktuellen Änderungen der Approbationsordnung hier im Forum für wichtig. Es wäre gar nicht schlecht, wenn die bemoosten Professorenhäupter und Funktionärsbonzen sich mal direkt mit studentischen Belangen auseinandersetzen würden und mal die direkte Kommunikation suchen, ohne sich anzubiedern
:-meinung

Miss_H
23.01.2017, 17:20
Es wäre gar nicht schlecht, wenn die bemoosten Professorenhäupter und Funktionärsbonzen sich mal direkt mit studentischen Belangen auseinandersetzen würden und mal die direkte Kommunikation suchen, ohne sich anzubiedern
:-meinung

Der bvmd setzt sich für mehr Mitspracherecht ein und hat eine Petition gestartet. Unter diesem Link findet man sie. (https://www.openpetition.de/petition/online/beteiligung-der-studierenden-am-prozess-des-masterplans-medizinstudium-2020)

davo
23.01.2017, 17:42
Müsste das nicht eigentlich schon in den 'Vertragsbedingungen' geregelt sein?

Muss es, wird es.

Aber es wird, so sicher wie das Amen im Gebet, ein paar Leute geben, die versuchen werden, das als bequeme Hintertür zum Studienplatz zu nutzen, und sich nach Abschluss des Studiums mit anwaltlicher Hilfe aus dem Vertrag davonzustehlen.

pillango
23.01.2017, 18:32
Es wird allgemein von einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 000,- Euro ausgegangen.
Z.Bsp. hier:
[PDF]PDF downloaden - Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/.../Martini_Ziekow_Gutachten_aerztliche...
QUOTE ZUR SICHERSTELLUNG DER. PRIMÄRÄRZTLICHEN ... insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium, Gutachten, 2015. .... als Landärztin bzw. Landarzt im Zulassungsverfahren . ...... (β) Bayern .

Das würde bedeuten, dass man sich bzw. seinen Kindern Medizinstudienplätze in Zukunft kaufen kann.
Obwohl, das geht ja jetzt auch schon.

Was ich persönlich unschön finde:
Dass die Quote eingeführt werden soll, ohne gleichzeitig die Anzahl der Studienplätze entsprechend zu erhöhen und somit viele Bewerber über die 'normalen' Quoten leer ausgehen werden.

davo
23.01.2017, 18:39
€150k ist aber viel zu teuer für einen "Kauf" eines Studienplatzes. Kein kompetitiver Preis :-p Da zahl ich doch eher €20-30k für das Studium in Rumänien, und kann mir mein Fach frei aussuchen ;-) Aber wie gesagt - es wird garantiert sehr schnell die ersten Leute geben, die versuchen werden, sich vor der Zahlung dieser €150k zu drücken.

Dass die Zahl der Studienplätze nicht erhöht wird, ist IMHO logisch, da Deutschland ja genug Ärzte hat - nur die Verteilung passt nicht ;-) Außerdem wäre das viel zu teuer. Der Staat ist doch heilfroh, dass es so viele Deutsche gibt, die auf eigene Kosten in Osteuropa studieren - da zahlt der Staat €0 statt €180k (angebliche Kosten des Medizinstudiums berechnet von der Uni Heidelberg - wie alle solcher Berechnungen mit Vorsicht zu genießen), für dasselbe Ergebnis. (Dasselbe mit Österreich.)

Studierst du eigentlich schon, pillango? Bzw. in welcher Situation bist du persönlich?

crossie
23.01.2017, 19:08
Wir leben in Deutschland in der selbstverständlich empfundenen Luxussituation, dass wir studieren können was wir wollen und die Gesellschaft nicht nur das Studium bezahlt sondern auch einen erheblichen Teil zum Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit beisteuert und das ohne jede gesellschaftliche Rückverpflichtung. Ich kann alles nehmen, muss aber nichts zurück geben.
Sich nach dem Medizinstudium seine Villa im Grunewald / in Bogenhausen zu bauen und tagsüber gelangweilten Frauen dicke Brüste und kleine Nasen zu operieren ist aus meiner Sicht zu Unrecht straffrei! :-))

Vor dem Hintergrund finde es es durchaus verständlich wenn gesagt wird "wenn wir Dir das alles bezahlen musst Du im Gegenzug auch was an die Gesellschaft zurückgeben". Medizin hat im Gegensatz zu Mediendesign oder frühgotischer Ägyptologie durchaus eine gesellschaftliche Daseinsrelevanz, d. h. der Bedarf muss zwingend gedeckt werden.

Was ich allerdings stark bezweifle ist der aktuelle Plan. Welcher 17-jährige weiß denn ernsthaft, was in gut 12 Jahren sein wird? Das kann man m.E. von niemandem ernsthaft verlangen. Und das wird auch so nicht funktionieren. Da fand ich die teilweise betriebene Idee mit den Stipendien im fortgeschrittenen Studium schon weitaus passender.

Elena1989
23.01.2017, 19:21
Was ich allerdings stark bezweifle ist der aktuelle Plan. Welcher 17-jährige weiß denn ernsthaft, was in gut 12 Jahren sein wird? Das kann man m.E. von niemandem ernsthaft verlangen. Und das wird auch so nicht funktionieren. Da fand ich die teilweise betriebene Idee mit den Stipendien im fortgeschrittenen Studium schon weitaus passender.

Das sehe ich auch als großes Problem. Ich für meinen Teil, hätte mir zu Beginn des Studiums vorstellen können, Landärztin zu werden. (oder Kinderärztin). Das waren so meine Vorstellungen.Bereits im Verlauf der Klinik konnte ich mir das überhaupt nicht mehr vorstellen und bin jetzt in einem völlig anderen Fach gelandet. Und könnte mir Allgemeinmedizin für mich aktuell wirklich überhaupt nicht vorstellen.

Was ist denn mit denen, die ihr Studium abbrechen? Oder den Prüfungsanspruch verlieren? Müssen die auch die Vertragsstrafe zahlen?
Ich denke, da muss noch viel geklärt werden. Falls es denn überhaupt so kommen sollte.

Miss_H
23.01.2017, 20:49
Sich nach dem Medizinstudium seine Villa im Grunewald / in Bogenhausen zu bauen und tagsüber gelangweilten Frauen dicke Brüste und kleine Nasen zu operieren ist aus meiner Sicht zu Unrecht straffrei! :-))

Wenn es bei mir gut läuft, dann habe ich nach dem Studium keine Schulden. Würde mich über eine bezahlbare 60 qm für zwei Leute freuen. Ich frage mich wer das von dir geschriebene nach dem Studium hat. Okay nach dem Studium bedeutet einfach nur danach, dann kann es schon sein. Aber wer vorher nicht reich war wird durch seine Tätigkeit als Arzt nicht super reich.


Vor dem Hintergrund finde es es durchaus verständlich wenn gesagt wird "wenn wir Dir das alles bezahlen musst Du im Gegenzug auch was an die Gesellschaft zurückgeben". Medizin hat im Gegensatz zu Mediendesign oder frühgotischer Ägyptologie durchaus eine gesellschaftliche Daseinsrelevanz, d. h. der Bedarf muss zwingend gedeckt werden.
Wenn dich das schon lese, dann bekomme ich schon die Krätze. Nur Mediziner sind etwas wert. Naja vielleicht noch Ingenieure. Ich möchte möchte nicht in der Welt leben in der es nur Leute mit "gesellschaftlicher Daseinsrelevanz" hat.

pillango
23.01.2017, 21:29
Aus der Ärztezeitung, für alle die die anstehenden Änderungen noch nicht kennen:

1/3
Zulassung und Prüfung: Soziale Kriterien fallen in die Waage

Im Auswahlverfahren für das Medizinstudium sollen neben der Abiturnote künftig auch mindestens zwei weitere Kriterien Anwendung finden. "Diese sollen insbesondere die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Bewerber einbeziehen", heißt es.

Auch eine Ausbildung, Tätigkeit oder ehrenamtliches Engagement im medizinischen Bereich werden künftig berücksichtigt .

Hochschulen werden unterstützt, die Auswahlverfahren entsprechend anzupassen und etwa Auswahlgespräche als Instrument zu etablieren. Das Bundesforschungsministerium wird Projekte zur Begleitforschung der Entwicklung fördern.

Eine Erhöhung der Studienplatzzahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Die Ärztliche Prüfung umfasst drei Abschnitte. Im ersten Abschnitt soll es eine schriftliche (nach vier Semestern) und eine mündlich-praktische Prüfung (nach sechs Semestern) geben.

Der Gegenstandskatalog des zweiten, schriftlichen Abschnitts der Staatsprüfung wird das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag überarbeiten.

Ausgangsbasis könne der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) sein. Die abschließende Prüfung beinhaltet weiter die Prüfung am Patientenbett und wird zusätzlich um Fragestellungen ausschließlich zu Innerer Medizin, Chirurgie und Allgemeinmedizin sowie einem Wahlfach ergänzt.

Die Hochschulen sind aufgefordert, "neue kompetenzorientierte Lehr- und Prüfungsformate zu erproben und weiterzuentwickeln".

...

pillango
23.01.2017, 21:31
2/3 Stärkung der Allgemeinmedizin: Hausarzt-Job ins Schaufenster

Im Staatsexamen werden künftig alle Studierenden auch in der Allgemeinmedizin geprüft.

Die Struktur des Praktischen Jahres wird von Tertialen auf Quartale umgestellt. Innere Medizin und Chirurgie bleiben Pflichtquartale; hinzukommen zwei Wahlfächer, von denen eines in der ambulanten Versorgung absolviert werden muss.

Es wird überprüft, wie "die Arbeits- und Lernbedingungen (im PJ) verbessert werden können", etwa durch vorgegebene Lernzeiten.

Lehrveranstaltungen in der Allgemeinmedizin sollen durch "regelmäßige wiederkehrende Hospitationen" flankiert werden.

Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin bleibt, die Famulatur in der Hausarztpraxis entfällt.

Die medizinischen Fakultäten sollen die Allgemeinmedizin "für Nachwuchsmediziner attraktiver gestalten und schon in der Ausbildung stärker in den Fokus rücken".

An allen medizinischen Hochschulen sind Lehrstühle für Allgemeinmedizin vorgesehen.

Die Hochschulen sollen mehr Lehrkrankenhäuser auf dem Land einbinden. Es werde nach "weiteren geeigneten Mitteln gesucht", um zu großen finanziellen Belastungen der Studierenden, etwa durch Fahrtkosten, entgegenzuwirken.

Das einzige ausdrücklich strittige Instrument bleibt die Landarztquote. Den Ländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mindestens zehn Prozent der Studienplätze vorab an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach der Weiterbildung "bis zu zehn Jahre" hausärztlich in schlecht versorgten Regionen zu arbeiten.

...

pillango
23.01.2017, 21:33
3/3 Studieninhalte: Kompetenzen geben Lernziele vor

Das Medizinstudium soll „kompetenzorientiert“ weiterentwickelt werden. Basis dafür soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) sein. Danach sollen die Studierenden einerseits auf ihre künftigen Rollen als Arzt besser vorbereitet werden. Andererseits soll die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt werden. Der NKLM soll Teil der Approbationsordnung werden.

Hochschulen sollen gemeinsame Lehrveranstaltungen mit Studierenden anderer Gesundheitsberufe in ihre Curricula aufnehmen.

Der Erwerb kommunikativer Kompetenzen soll stärker im Studium verankert werden. Vorgesehen ist, das „Nationale longitudinale Kommunikationscurriculum in der Medizin“ in die Curricula der Hochschulen zu integrieren und dazu spezielle Prüfungsformate zu entwickeln.

Überprüft werden sollen die Zahl der zu erbringenden Leistungsnachweise und die Notenpflicht.

Theoretische und klinische Inhalte sollen vom ersten Semester an miteinander verknüpft werden. Teilstudienplätze, die ein Studium nur bis zum Physikum erlauben, sollen „der Vergangenheit angehören“

Die bisherige Klausel für Medizin-Modellstudiengänge soll im Lichte des Masterplans überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Lehrpraxen sollen stärker in die Ausbildung integriert, neue Praxen rekrutiert werden.

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Soll wohl Mitte März verabschiedet werden.

davo
23.01.2017, 21:37
Im Auswahlverfahren für das Medizinstudium sollen neben der Abiturnote künftig auch mindestens zwei weitere Kriterien Anwendung finden. "Diese sollen insbesondere die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft der Bewerber einbeziehen", heißt es.

Auch eine Ausbildung, Tätigkeit oder ehrenamtliches Engagement im medizinischen Bereich werden künftig berücksichtigt .

Finde ich dumm. Begünstigt Trainingseffekte, und wird noch stärker als bisher schon zur Blockade von Ausbildungsplätzen durch Medizinstudenten sorgen.

Außerdem frage ich mich noch immer: Warum nicht einfach den Hochschulen die freie Wahl lassen? Es ist im ureigenen Interesse der Hochschulen, die auszuwählen, die fürs Studium am besten geeignet sind. Dafür brauch ich keine zentralistischen Vorgaben, die für alle Unis einheitlich sein sollen.


Die Ärztliche Prüfung umfasst drei Abschnitte. Im ersten Abschnitt soll es eine schriftliche (nach vier Semestern) und eine mündlich-praktische Prüfung (nach sechs Semestern) geben.

Auch das finde ich eher absurd. Dann hat man also nach 2, nach 3, nach 5 und nach 6 Jahren eine große Prüfung.


Die medizinischen Fakultäten sollen die Allgemeinmedizin "für Nachwuchsmediziner attraktiver gestalten und schon in der Ausbildung stärker in den Fokus rücken".

Diese Aussage zeigt, wie realitätsfern die Politik denkt. Allgemeinmedizin wird nicht durch irgendwelche Uni-Lehrveranstaltungen attraktiv, sondern dadurch, dass man die Berufstätigkeit als Hausarzt verbessert. Stichwort Regresse. Stichwort Bezahlung. Stichwort Einzelkämpfertum. Usw. usf.

elastic
23.01.2017, 21:37
ab wann gilt die regelung prüfung allgemeinmedizin im m3?

pillango
23.01.2017, 21:41
Guuute Frage.
Das interessiert mich auch brennend. Leider habe ich dazu bis jetzt nichts finden können. :(