Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anrechnung von wartesemestern was gilt??
habe da so was leuten hören das ein wiederholltes schuljahr als wartesemester gilt
..oder irgendwie anderweitig vorteile bringt wenn es um einen studienplatz geht!
ist da was wahres dran??
öööhm
Nicht wirklich
Wäre mior zumindest sehr neu ud verstehen könnt ichs auch nicht.
habe da so was leuten hören das ein wiederholltes schuljahr als wartesemester gilt ... definitiv falsch ... wartesemester werden erst nach dem abitur gezählt ... hehe sonst ein weiterer studienplatzhammer: ich drehe ein paar extrarunden ... und die zvs belohnt mich auch noch dafür
:-winky
mfg morgoth
Original geschrieben von morgoth
hehe sonst ein weiterer studienplatzhammer: ich drehe ein paar extrarunden ... und die zvs belohnt mich auch noch dafür
Dachte ich mir auch so, aber der ZVS traue ich ja (fast) alles zu ;-)
Ich glaube, wenn man nachweisen kann, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr wiederholen musste kann man so was wie einen Nachteilsausgleichantrag (heißt das so?) stellen, aber ob der bewilligt wird steht in den Sternen.
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