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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : befristeter Vertrag in der Schwangerschaft- BV und MuSchu



uwt14
25.07.2016, 07:57
Hallo ihr,

ich habe mal ein paar Fragen zu einem etwas komplexen Thema, wo ich einfach nicht durchsehe.
Zur Situation: Ich bin Assistenzärztin und habe einen befristeten Vertrag der noch bis zum 02.08.2017 läuft. Aktuell bin ich schwanger und muss demnächst ins Beschäftigungsverbot gehen, Mutterschutz wäre dann ab Dezember, Elternzeit ab März.
Wie verhält sich das hierbei mit meinem Vertrag? Läuft der die ganze Zeit ganz normal weiter? Oder könnte es sein, dass er sich um die Dauer des BV oder zumindest des Mutterschutzes verlängert? In der Elternzeit läuft er ganz normal weiter aus- immerhin das habe ich schon rausfinden können...
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank!
Jule (deren Zugang nicht funzt und jetzt so einen komischen neuen Benutzernamen zugeteilt bekommen hat...)

tragezwerg
25.07.2016, 08:29
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=162738.html
Um die Elternzeit verlängert sich der Vertrag schon mal. Alles Gute!

FirebirdUSA
25.07.2016, 12:45
In der Elternzeit läuft er ganz normal weiter aus- immerhin das habe ich schon rausfinden können...

Stopp. Es kommt darauf an was der Grund deiner Befristung ist. In der Regel wird die Befristung mit der Facharztweiterbildung begründet bzw. an universitäten Häusern mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. In diesen Fällen verlängert sich der Vertrag um die Elternzeit, den Mutterschutz und Zeiten eines Beschäftigungsverbotes (siehe §1 Abs4 3. z.B. hier (http://www.gesetze-im-internet.de/_arbvtrg/__1.html) bzw. für das WissZeitVG §2 Abs. 5, 3. z.B. hier (http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__2.html)). Diese Regelung wird von den Verwaltungen gerne vergessen. Deswegen gleich mit Bekanntgabe deiner Elternzeit ein Schreiben mit der Bitte deinen Vertrag, um die Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes nach der gesetzlichen Regelung § (was auch immer bei dir zutrifft) zu verlängern. Dir diese Verlängerung zu bestätigen und dein neues Vertragsende mitzuteilen. Es ist hierfür kein neuer Vertrag erforderlich (wird gerne genutzt um neue Verträge mit schlechteren Bedingungen unterschreiben zu lassen). Dein Vertrag verlängert sich automatisch wenn du zustimmst!
Sollte die Befristung anders begründet sein (z.B. Schwangerschaftsvertretung, Drittmittelstelle, o.ä.) hast du einfach Pech und der Vertrag läuft einfach aus.

Solltest du nach deiner Elternzeit eine zeitlich begrenzte Reduzierung deiner Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung beantragen die min. 1/5 unter deiner bisherigen Arbeitszeit liegt (also 80% anstatt 100%) verlängert sich der Vertrag nochmals, um diese Reduktion aber max. für einen Zeitraum für 2 Jahre. D.h. wenn von 100% auf 50% reduzierst und deine Vertragslaufzeit wäre noch 12 Monate gewesen verlängert sie sich um weitere 12 Monate mit 50%.

zyna
25.07.2016, 15:17
Ich habe auch einen befristeten Vertrag, der noch in der Schwangerschaft auslaufen würde. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung konnte das problemlos verlängert werden um die Zeit, die zwischen Beginn BV und eigentlichem Vertragsende liegen würde (bei mir 2,5 Monate). War ganz unkompliziert, ist aber auch ein kleines Haus.

Angina
26.07.2016, 00:39
Interessantes Thema!
Wünschenswert wäre bei befristeten Verträgen jedoch die Vertragsverlängerung über die Schwangerschaft hinaus bis zum Abschluss der Weiterbildung.... nicht nur "erzwungen" verlängert über die juristischen Ansprüche bei Elternzeit und BV.

Eine Bekannte von mir ist während ihrer Weiterbildung schwanger geworden und 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Danach wurde der Vertrag angepasst auf Teilzeit-Arbeit, aber nicht verlängert. Klingt fast so, als hätte sie sich da "übers Ohr hauen lassen", wenn ihr eigentlich eine Vertragsverlängerung um die Elternzeit zugestanden hätte. Nun ist sie das zweite Mal schwanger und der Vertrag läuft noch während des 2. Schwangerschaftsdrittel aus. Unter Berücksichtigung der Teilzeit-Tätigkeit müsste sie jedoch noch knapp 2 Jahre nach aktueller Schwangerschaft/Elternzeit weiter arbeiten, bis sie die Weiterbildungszeit komplettiert hat.

Hat da jemand Erfahrungen aus anderen Kliniken? Sind die Verwaltungen geneigt "trotz" Schwangerschaft und ggf. bestehendem Berufsverbot zu verlängern? Oder gibt es tatsächlich Kliniken die Verträge in diesem Fall nicht verlängern (=Vertragsende des befristeten Vertrages in der Schwangerschaft) und sich auf diese Art und Weise "chronischer Muttis" entledigen? Zwar herrscht ja allgemeiner Arzt-Mangel, aber kinderlose Anfängerinnen sind in jedem Fall billiger als "Fortgeschrittene", später häufig Teilzeit fordernde Mütter.
Als Frau berührt mich dieses Thema natürlich auch, deshalb würde mich sehr interessieren wie ihr das einschätzt oder wie eure Erfahrungen sind.
In der Netz-Recherche scheint dies ein häufiges Problem auf dem Arbeitsmarkt, da wird Schwangeren mit auslaufendem Vertrag der rechtzeitige Gang zum Arbeitsamt (ALG I) empfohlen.

Und wo wir schon bei dem Thema sind... hat je jemand von einer Ärztin gehört, die während der Schwangerschaft eine neue Stelle gefunden hat (Angabe der Schwangerschaft vorausgesetzt)?
Bin sehr gespannt.

Viele Grüße.

Jule-Aline
26.07.2016, 07:13
Also mir wurde hochschwanger eine Stelle in der Praxis nach der Elternzeit angeboten.Allerdings kannte der Chef einen Kollegen von mir und so ergab sich das.
ich musste nach meiner Schwangerschaft in der Klinik auch auf die entsprechenden Gesetzestexte hinweisen.

FirebirdUSA
26.07.2016, 09:16
Eine Bekannte von mir ist während ihrer Weiterbildung schwanger geworden und 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Danach wurde der Vertrag angepasst auf Teilzeit-Arbeit, aber nicht verlängert.

Was heißt angepasst. Wurde ein neuer Vertrag unterschrieben oder der alte angepasst? Dann kann sie ja immernoch die ihr zustehende Verlängerung einfordern. Da hierfür laut Gesetzestext kein Antrag oder ähnliches erforderlich ist glaube ich nicht, dass es hier eine Frist gibt bis zu der man sich melden müsste. Einfach ein freundliches Schreiben an die Klinik, das man davon ausgeht, dass sich der Arbeitsvertrag wie gesetzlich im entsprechenden Gesetz (Paragraf nennen) festgelegt um die Zeiten der Elternzeit, des Mutterschutzes und um die Zeiten der Reduzierung wegen Kinderbetreuung verlängert und man gerne sein neues Vertragsende mitgeteilt hätte. Dann mal abwarten was kommt. In der Regel führt das zu kurzer heftiger Betriebsamkeit ggf. auch der Anruf einer Sachbearbeiterin ("das ist mir ja ganz neu, das geht ja so gar nicht" --> freundlich und bestimmt bleiben, sie soll es mit ihrem Vorgesetzten bzw. Rechtsabteilung klären, klarer Rechtsanspruch, ...). Sollte die Klinik gar nicht einlenken sollte man ggf. einen Anwalt rechtzeitig einschalten.