PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kann neue Stelle wegen Schwangerschaft nicht antreten, Vertrag zurück ziehen?



zyna
29.07.2016, 12:38
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meinem neuen Arbeitgeber. Vielleicht weiß einer von euch einen Rat.
Ausgangssituation ist folgende: Ich bin in der Weiterbildung Allgemeinmed. und arbeite aktuell in der Inneren stationär. Ende August wäre nach zwei Jahren mein Vertrag ausgelaufen und ich wäre in eine Praxis gewechselt. Nun bin ich aber schwanger geworden und mein jetziges KH hat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (große Disskusion, daran gibts nichts zu rütteln). Dadurch fehlen mir bis zum eigentlichen Vertragsende 7 Wochen Innere, die ich aber nach der Elternzeit nachholen kann.
Nun hatte ich aber schon einen Vertrag in der Praxis unterschrieben, wo ich im September anfangen wollte. Dort hin zu gehen, kommt für mich persönlich aber nicht in Frage, da ich es mir sehr schwer vorstelle, irgendwann später nochmal 7 Wochen Innere irgendwo anders nachzuholen. Dazu kommt natürlich der Aspekt, dass ich dort nur 3-4 Monate arbeiten würde bevor ich in den Mutterschutz gehe.
Der Praxisinhaber ist darüber natürlich sehr erbost, dass er jetzt ab September vielleicht ohne WB-Assi dasteht bzw. falls er jemanden findet, die IPAM Förderung nicht rechtzeitig genehmigt wird und will mich nicht aus seinem Vertrag lassen.
Habt ihr irgendeinen schlauen Rat, wie ich die Sache sinnvoll lösen könnte? oder war schonmal jemand in der Situation, dass er von einem unterschriebenen Vertrag zurück getreten ist?

Reflex
29.07.2016, 13:33
In welcher SSW bist du denn und was ist der Grund des Beschäftigungsverbotes? Wenn wegen der Schwangerschaft nichts dagegen spricht, warum bittest du deinen jetzigen Chef nicht, dass Arbeitsverhältnis bis Ende Schwangerschaft/Elternzeit ruhen zu lassen. Dort kannst du eh keine Weiterbildungszeit wahrnehmen und dann gehst du übergangsweise in die Praxis. Vorausgesetzt, dass der Praxisinhaber sich darauf einlässt. Aber dann hätte der vielleicht mehr Zeit einen Ersatz zufinden und du sammelst noch mal ggf. 6 Monate Weiterbildung in der Praxis und steigst in der Inneren noch mal nach der Schwangerschaft ein.

WhiteMountains
29.07.2016, 13:42
Ich weiss jetzt nicht, in wie fern es für Ärzte / Ärzte in Weiterbildung besondere Regelungen gibt, aber ganz allgemein kann ein Arbeitsvertrag zwar nicht widerrufen oder aufgehoben werden, wohl aber vor Arbeitsantritt gekündigt.
Unter Einhaltung der gleichen Fristen, die auch nach Arbeitsantritt gelten .

zyna
29.07.2016, 13:47
Der Grund des BV ist eine Versicherungsgeschichte, da hat die Geschäftsführung wohl irgendwas verbockt. Es werden quasi alle nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt ohne wenn und aber. Mag man finden wie man will, aber das ist so akut scheinbar nicht zu ändern und deswegen muss ich es so hinnehmen.
In der Praxis würde ich maximal 3-3,5 Monate arbeiten können bis zum Beginn des MuSchu. Da ist dann wieder das blöde dran, dass ich eigentlich 6 Monate Ortho benötige für die WB und ich dann später irgendwann nochmal den Rest nachholen muss. So wie das bisherige Gespräch mit der Praxis verlaufen ist, ist man dort alles andere als begeistert und scheint wenig kooperativ, also nach der Elternzeit wieder kommen könnte schwierig werden.
Das mit dem Ruhen lassen des alten Vertrags klingt eigentlich nach einer guten Lösung, ist nur die Frage ob man irgendwo anfangen möchte, wo einem vorgeworfen wird, dass man mit seiner Schwangerschaft der Praxis schadet (Zitat!).

zyna
29.07.2016, 14:00
Ich weiss jetzt nicht, in wie fern es für Ärzte / Ärzte in Weiterbildung besondere Regelungen gibt, aber ganz allgemein kann ein Arbeitsvertrag zwar nicht widerrufen oder aufgehoben werden, wohl aber vor Arbeitsantritt gekündigt.
Unter Einhaltung der gleichen Fristen, die auch nach Arbeitsantritt gelten .

Ja, darüber habe ich auch nachgedacht. Ich habe laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, auch in der Probezeit. Es steht nicht explizit da, ab wann das zählt bei vorzeitiger Kündigung. Aber im Netz steht meist, dass es ab Beschäftigungsbeginn zählt oder hat da jemand konkrete Quellen oder Erfahrungen, dass es anders ist? Und dann müsste ich eine Vertragsstrafe zahlen, weil ich die ersten 4 Wochen nicht komme.
Besser wäre natürlich ein Aufhebungsvertrag. Aber da weiß ich aktuell noch nicht, ob die Praxis dazu bereit ist.

WhiteMountains
29.07.2016, 14:06
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/08/22/ist-eine-kundigung-des-arbeitsvertrages-vor-arbeitsbeginn-moglich/

zyna
29.07.2016, 14:17
Oh man ich bin gerade total überfordert mit der ganzen Sache und dem Juristendeutsch. Eigentlich wollte ich mich auf meine Schwangerschaft freuen und jetzt muss ich mich mit so einem Mist rumärgern...

Danke WhiteMountains für den Link! In meinem neuen Vertrag habe ich nichts gefunden, was besagt, dass ich nicht vor Arbeitsantritt kündigen dürfte. Müsste also gehen.
Dann steht da drin:
"Nimmt der Arbeitgeber die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfristen auf, ohne das hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder verweigert er endgültig oder vorübergehend die Arbeit, hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen"
Lese ich das richtig, dass wenn ich 4 Wochen vor Arbeitsbeginn kündige, ich keine Strafe zahlen muss?

WhiteMountains
29.07.2016, 14:35
Ich bin kein Anwalt...und hatte bisher gottlob auch nicht allzu viel mit welchen zu tun..
Für meine Begriffe ist es ein Unterschied, ob man einen (laufenden, der ist ja abgeschlossen, auch wenn die zu erfüllende Leistung ( Arbeitsantritt) zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart ist) Vertrag ordentlich kündigt oder nur die Arbeit verweigert und den Vertrag damit bricht.

Feuerblick
29.07.2016, 15:38
Bist du im Marburger Bund oder im Hartmann-Bund? Dann kannst du dich dort beraten lassen. Ist ja auch die Frage, inwiefern du die kurze fehlende Zeit an deiner Klinik nachholen kannst (wegen der 3- oder 6-Monats-Regelung in der WBO), wenn du zwischendrin woanders arbeitest...

Miss_H
29.07.2016, 15:44
Und vielleicht kann man von denen auch prüfen lssen, ob das Berufverbot richtig ist. In deinem Text klingt es nicht so als ob du das freiwillig machst. Eigentlich finden sich in einer Klinik immer Aufgaben die man auch als Schwangere machen darf. Das würde dein 7 Wochen Problem lösen. Das Berufsverbot soll dem Schutz von Mutter und Kind dienen und nicht dem Arbeitgeber.

Reflex
29.07.2016, 17:53
Der Grund des BV ist eine Versicherungsgeschichte, da hat die Geschäftsführung wohl irgendwas verbockt. Es werden quasi alle nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV geschickt ohne wenn und aber. Mag man finden wie man will, aber das ist so akut scheinbar nicht zu ändern und deswegen muss ich es so hinnehmen.

Wenn es keinen wirklich ersichtlichen medizinischen Grund dafür gibt, würde ich gegen das Berufverbot vorgehen... und ja einen Vertrag kann man im Rahmen der Kündigungsfrist der Probezeit vor Antritt kündigen. Das habe ich selber schon gemacht ohne das es Probleme gab.

zyna
29.07.2016, 19:45
Ganz großes Dankeschön an Alle für die Tipps!!!
Ich bin weder im Hartmannbund noch im Marburger Bund.
Ich muss auch sagen, dass mir das BV am Anfang unheimlich gegen den Strich ging, aber im Moment habe ich mich damit abgefunden und ich glaube, dass es auch für die aktuelle Situation nicht schlecht ist. In der Praxis anzufangen kommt für mich jetzt nicht mehr in Frage. Und ohne das BV würde mein Vertrag Ende August ganz normal auslaufen und ich stehe ohne Job da. Schwanger wird mich ja kaum einer einstellen. Durch das BV habe ich bis nach der Elternzeit ein abgesichertes Verhältnis.