PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wochenhilfeausgleich, Mutterschaftsgeld, Lohnsteuer...???Bitte Hilfe!!



shadow2505
29.07.2016, 18:04
Huhu,

habe hier schon öfter sehr hilfreiche Antworten bekommen, daher wende ich mich an Euch.

Ich bin aktuell in der 35.Woche schwanger; seit Bekanntgabe bekomme ich den Wochenhilfeausgleich als Aufstockung zu meinem üblichen Netto. Nun habe ich den ersten Lohn mit anteiligem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen und war überrascht, dass es deutlich mehr netto war; habe inzwischen rausgefunden, dass es daran liegt, dass dieser Zuschuss nicht lohnsteuerpflichtig ist und mein Nettogehalt deshalb höher. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass er aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts doch steuerpflichtig wird. Weiß jemand, wie das dann genau läuft? Bekomme ich dann z.B. im Dezember bzw. zum Zeitpunkt des internen Lohnsteuerjahresausgleichs kaum Gehalt, weil dann alles versteuert wird??
Und passiert das auch mit dem sogenannten Wochenhilfeausgleichs weil der auch nicht lohnsteuerpflichtig ist?
Sehr kompliziert und für mich als "Steuerlaie" kaum zu durchschauen...
Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus. Danke schonmal!!!

FirebirdUSA
29.07.2016, 19:16
Du musst (!) nächstes Jahr eine Steuerklärung machen und da wird das verrechnet.

shadow2505
29.07.2016, 19:22
Ok danke. Und es wird dann NICHT durch den internen Lohnsteuerjahresausgelich direkt vom KH gemacht??

FirebirdUSA
29.07.2016, 21:22
Kann schon sein. Aber du bekommst ja danach Mutterschutzleistungen, ggf Elterngeld etc. Das können die nicht einrechnen. Wer Lohnersatzleistungen bezieht ist deswegen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

shadow2505
29.07.2016, 21:48
Hm, ich nehme nach dem Mutterschutz nur meinen Urlaub + Resturlaub+Überstunden (sind sehr reichlich;)) und gehe dann wieder arbeiten; also keine Elternzeit/Elterngeld...

Bergziege a.D.
29.07.2016, 23:53
Wie schon erwähnt, unterliegen gewisse steuerfreie Einkünfte (Mutterschafts-, Eltern-, Kurzarbeiter-, Insolvenzgeld usw.) dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Finanzamt führt eine neue Berechnung des Steuersatzes unter Einbeziehung dieser, an sich steuerfreien, Einkünfte durch. Der für die Besteuerung maßgebliche Steuersatz kann sich dadurch erhöhen. Der sich aus der Berechnung ergebende, höhere, Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewandt.
Also zum Beispiel: zu versteuerndes Jahreseinkommen, ohne Progressionsvorbehalt: 50.000 Euro. Einkünfte, die der Progression unterliegen: 10.000 Euro. Maßgeblich zu versteuerndes Einkommen somit 60.000. Finanzamt ermittelt aufgrund der Steuertabelle den Steuersatz für dieses maßgeblich zu versteuernde Einkommen und legt diesen, höheren, Steuersatz dann bei der Berechnung der Steuer des zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 zugrunde. Die steuerfreien Einkünfte erhöhen den maßgeblichen Steuersatz und führen somit, trotz eigentlicher Steuerfreiheit, indirekt zu einer insgesamt höheren Steuerschuld.
Diese Berechnung nimmt das Finanzamt bei der Steuererklärung vor, der Arbeitgeber im Rahmen des internen Ausgleiches wohl eher nicht.
Hoffe, konnte Progressionsvorbehalt einigermaßen verständlich erklären :-)

anignu
30.07.2016, 12:25
Ich würd ein Steuerprogramm nehmen und das durchrechnen. Bei uns war es so dass aufgrund von Elterngeld wir plötzlich einiges an Steuern nachzahlen mussten. Dies Überraschung muss man ja nicht ein halbes Jahr später haben...