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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahnmedizin fertig - jetzt MKG?



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noch-humani
19.08.2016, 08:20
@davo: weißt du denn zufällig Genaueres zu den Arbeitsverhältnissen deiner Kommilition die auch HM als Zweitstudium gemacht haben?

Ich habe gehört, dass man durch Wochenend- + Ferienarbeit insgesamt übers Jahr gerechnet auf eine 50%-Stelle kommen kann. Das Problem ist, dass alles unter 50% nicht zur Verkürzung der Assistenzzeit führt. Das ist das eigentliche Problem an 30%...^^

knauberschuss
19.08.2016, 10:25
Ich habe gehört, dass man durch Wochenend- + Ferienarbeit insgesamt übers Jahr gerechnet auf eine 50%-Stelle kommen kann. Das Problem ist, dass alles unter 50% nicht zur Verkürzung der Assistenzzeit führt. Das ist das eigentliche Problem an 30%...^^

Gilt für ZM auch die Regel,dass das Zweitstudium nach Note des Erststudiums vergeben wird ,also viele ZM gar nicht sicher sein können, dass HM überhaupt eine Möglichkeit und somit MKG sicher ist?

whatshallido
19.08.2016, 10:46
Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...

Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.

knauberschuss
19.08.2016, 11:03
Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...

Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.

okay .Danke

noch-humani
19.08.2016, 11:28
Die Arbeitszeit (50%/30%...) spielt ja, sofern man HM als Zweitstudium macht, hinsichtlich Anrechnung auf die Weiterbildung keine übermäßig große Rolle (im Gegensatz zum Mediziner der ZM als Zweitstudium macht). Solch eine Anrechnung von zahnärztlicher Tätigkeit auf die Weiterbildung zum MKGler ist nämlich nur in der hessischen Weiterbildungsordnung überhaupt vorgesehen...

Genau. ZM soll mein Zweitstudium werden. Daher wäre es schon gut nebenbei die Assi-Zeit abarbeiten zu können. D.h. meiner aktuellen Kenntnis nach: min. 50%-Stelle...

knauberschuss
19.08.2016, 20:35
Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.
Bedeutet dies dann, dass alle Zahnmediziner an ihren Wunschuniversitäten zugelassen werden oder gibt es nach diesen 10 Punkten nachgelagerte Kriterien, die den Studienort festlegen?

whatshallido
20.08.2016, 11:02
Bedeutet dies dann, dass alle Zahnmediziner an ihren Wunschuniversitäten zugelassen werden oder gibt es nach diesen 10 Punkten nachgelagerte Kriterien, die den Studienort festlegen?

Wenn man über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurde, wird man für die Ortsauswahl anschließend mit den Wartezeit-Bewerbern zusammengelegt. Da spielen dann die sog. "Sozialkriterien" eine Rolle. An fast allen Unis wird man aber zugelassen, sofern man sie als ersten Studienortwunsch genannt hat.

Für alle weitergehend Interessierten gibt es dazu auf der hochschulstart-Homepage eine ausführliche Informationsbroschüre ;)

knauberschuss
20.08.2016, 18:33
Wenn man über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurde, wird man für die Ortsauswahl anschließend mit den Wartezeit-Bewerbern zusammengelegt. Da spielen dann die sog. "Sozialkriterien" eine Rolle. An fast allen Unis wird man aber zugelassen, sofern man sie als ersten Studienortwunsch genannt hat.

Für alle weitergehend Interessierten gibt es dazu auf der hochschulstart-Homepage eine ausführliche Informationsbroschüre ;)
Danke. Ich habe die Infos von hochschulstart verarbeitet, auch die Messzahl und die Orientierung an der Wartezeitquote habe ich verstanden. Mir war aber nicht klar, dass bei einer Quote von 2 Prozent für Zweitstudienbewerber, alle einen Platz an ihrer Wunschuni bekommen können. Wie kommst du darauf?

noch-humani
20.08.2016, 18:37
Danke. Ich habe die Infos von hochschulstart verarbeitet, auch die Messzahl und die Orientierung an der Wartezeitquote habe ich verstanden. Mir war aber nicht klar, dass bei einer Quote von 2 Prozent für Zweitstudienbewerber, alle einen Platz an ihrer Wunschuni bekommen können. Wie kommst du darauf?

Wenn man eine Bundesweite Quote von 2% hat und jede Uni 2% ihrer Studienplätze bereitstellt, dann macht es Sinn, dass die Leute irgendwie verteilt werden müssen. -> Jeder kriegt einen Platz, aber nicht unbedingt an der Wunsch-Uni.

noch-humani
20.08.2016, 18:38
Falls jemand hier noch etwas dazu sagen kann, wie realistisch es ist neben dem ZM-Studium 50% in der MKG zu arbeiten: Nur raus damit.

davo
20.08.2016, 18:53
Also wenn ich mir https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/studium/zahnmedizin/dateitenZMK/stundenpl_klin_hs anschaue, kann das eigentlich nur Chuck Norris schaffen :-p

knauberschuss
20.08.2016, 20:50
Wenn man eine Bundesweite Quote von 2% hat und jede Uni 2% ihrer Studienplätze bereitstellt, dann macht es Sinn, dass die Leute irgendwie verteilt werden müssen. -> Jeder kriegt einen Platz, aber nicht unbedingt an der Wunsch-Uni.

Deswegen wundert mich ja, dass whatshallido
schrieb
"Da spielen dann die sog. "Sozialkriterien" eine Rolle. An fast allen Unis wird man aber zugelassen, sofern man sie als ersten Studienortwunsch genannt hat."

knauberschuss
20.08.2016, 23:04
Ist es so gemeint, dass eine Messzahl von 10 einer Wartezeit von 14 Semestern entspricht und somit die Zulassung sicher ist?
Nur woraus ergibt sich die zitierte ,nahezu Sicherheit der Ortspräferenz.?

noch-humani
21.08.2016, 08:41
Ist es so gemeint, dass eine Messzahl von 10 einer Wartezeit von 14 Semestern entspricht und somit die Zulassung sicher ist?
Nur woraus ergibt sich die zitierte ,nahezu Sicherheit der Ortspräferenz.?

Alter.... Schreib Hochschulstart doch einfach Mails... :-keule Oder trollst du hier nur rum?

Wartezeit und Messzahl haben NICHTS miteinander zu tun.

whatshallido
21.08.2016, 11:08
Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091

knauberschuss
21.08.2016, 18:41
Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091
Danke. Ich bin kein Troll,sondern hatte noch keine Zeit dahingehend bei hss anzufragen. Sozialkriterien sind also auch für Zweitstudienbewerber nur nachrangig.

noch-humani
21.08.2016, 18:41
Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091

Okay. Danke für die Info.

Bist du jetzt eigentlich am Zweitstudium oder der Wartezeitquote interessiert? (Da du ja zu beiden Themen sachen postest...)

whatshallido
22.08.2016, 19:08
Bist du jetzt eigentlich am Zweitstudium oder der Wartezeitquote interessiert? (Da du ja zu beiden Themen sachen postest...)

Also meine Posts beziehen sich eig. immer auf das Zweitstudium (bei der Wartezeit ging es ja nur darum, dass Wartezeit-Bewerber und die Zweitstudien-Bewerber bei der Ortsverteilung "in einen Topf geworfen" werden...)
Habe wie gesagt im Juli ZM-Examen gemacht und fange zum kommenden WS mein HM-Zweitstudium an.

sternchenfänger
22.08.2016, 19:47
@whatshallido Bekommst du denn aus deinem ZM-Studium Scheine für dein HM-Studium angerechnet oder musst du die kompletten 12 Semester Medizin studieren? Ich finde die MKG-Chirurgie auch sehr interessant, schrecke allerdings vor der langen Ausbildungsdauer etwas zurück.

whatshallido
23.08.2016, 19:04
@sternchenfänger bekomme die Kurse und Praktika die ich als Zahni in der Vorklinik gemacht habe (also Chemie, Physik, Biochemie usw.) angerechnet, sowie zwei Semester auf den vorklinischen Studienabschnitt in HM.
Allg. ist es so, dass Kurse und Praktika aus dem ZM-Studium angerechnet werden, sofern sie äquivalent zu denen der Humanmediziner sind. Das muss durch den jeweiligen Kursleiter in Form einer sog. Äquivalenzbescheinigung bestätigt werden, die dann beim Landesprüfungsamt eingereicht wird.
Muss also jetzt noch zwei Semester Vorklinik machen, in denen ich die Sachen nachhole, die die Zahnis nicht machen (also Psycho, Sozio und die ganzen Seminare). Vom Aufwand her absolut überschaubar, aber da das Sachen aus allen 4 vorklinischen Semestern sind, brauche ich eben leider insg. zwei Semester dafür. Die Studienzeit verkürzt sich also auf 10 Semester.