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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel in das erste klinische Semester. Wie läufts ab?



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Feuerblick
22.08.2016, 12:21
Sie legen ja auch nicht die Definitionen neu aus sondern entscheiden, zu welcher Gruppe sie zuteilen. Anhand ihrer eigenen Satzung. Das ist ihr gutes Recht. Punkt!

knauberschuss
22.08.2016, 12:30
Sie legen ja auch nicht die Definitionen neu aus sondern entscheiden, zu welcher Gruppe sie zuteilen. Anhand ihrer eigenen Satzung. Das ist ihr gutes Recht. Punkt!
Ich meinte nicht die TEilstudienplatz Haltenden.
Auch hier ist unklar,ob es nur um Teilstudienplatzler geht, die zu Kategorie Ortswechsler oder QS zugeteilt wird. Dass dies variabel festzulgen ist, leuchtet ein.
Die Kategorisierung in QS und Wechsler sollte aber gerade dazu dienen, dass man fest in diesen Gruppen zugeteilt ist. Die Universitäten legen ,so dachte ich, nur fest, ob sie diese Gruppen gleich behandeln oder nicht.
Wenn die Universitäten mit "gutem Recht" frei festlegten ,welcher Bewerber jetzt QS oder Wechsler ist, wird die ganze Kategorisierung doch sinnlos?

knauberschuss
22.08.2016, 12:33
Sie legen ja auch nicht die Definitionen neu aus sondern entscheiden, zu welcher Gruppe sie zuteilen. Anhand ihrer eigenen Satzung. Das ist ihr gutes Recht. Punkt!

Es ging um die Frage, ob ein QUereinsteiger zB ab einem gewissen Semester ,sagen wir 4, in eine rechtliche Zwitterstellung übertritt und sich in einen Ortswechsler verwandelt?
(Das war wohl die eigentliche Frage).

Da er de facto ja dieselbe Qualifikation mitbringt, wie ein klassicher im selben Fach eingeschriebener Ortswechsler.

Dies wäre wohl denkbar, wenn die Unis bei jedem sich ins höhere FS Bewerbenden dann eine willkürliche Einteilung vornähmen.

Teilstudienplätze klammere ich mal aus.

nie
22.08.2016, 12:43
Es ging um die Frage, ob ein QUereinsteiger zB ab einem gewissen Semester ,sagen wir 4, in eine rechtliche Zwitterstellung übertritt und sich in einen Ortswechsler verwandelt?
(Das war wohl die eigentliche Frage).


Nein, da geht nicht.

*milkakuh*
22.08.2016, 14:52
Ich werfe mal das hier ein: https://openjur.de/u/867138.html



Das Auswahlverfahren für die Zulassung zu höheren Fachsemestern ist nach den Vorgaben des § 26 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW) i. V. m. § 5 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (HZG NRW) durchzuführen.
Nach diesen Bestimmungen sollen in einem Studiengang, in dem für höhere Fachsemester Zulassungszahlen festgesetzt werden, die verfügbaren Studienplätze durch die Hochschule zunächst an für das erste Fachsemester oder in einem niedrigeren Fachsemester mit anrechenbaren Studienleistungen zugelassene Bewerber (§ 26 Abs. 1 Nr. 1), dann an Bewerber, die in einer Einstufungsprüfung an der Hochschule die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben (§ 26 Abs. 1 Nr. 2), dann an Studienortwechsler, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 3), und schließlich an sonstige Bewerber (§ 26 Abs. 1 Nr. 4) vergeben werden.
Der Antragsteller hat den vorklinischen Studienabschnitt im Studiengang Humanmedizin an der T. Universität in Ungarn absolviert. Dementsprechend wurde er von der Antragsgegnerin als sonstiger Bewerber (Ranggruppe 4) eingestuft.
Der Antragsteller hätte bei der Vergabe der Studienplätze des 1. klinischen Fachsemesters unter Beachtung von Unionsrecht jedoch anstelle der Ranggruppe des § 26 Abs. 1 Nr. 4 VergabeVO NRW (sonstige Bewerberinnen und Bewerber) der vorrangigen Ranggruppe des § 26 Abs. 1 Nr. 3 VergabeVO NRW (Ortswechsler) zugeordnet werden müssen. Soweit die Kategorie der Ortswechsler auf inländische Ortswechsler beschränkt wird und somit Bewerber, die den ersten Studienabschnitt (Vorklinik) im europäischen Ausland verbracht haben, erst in der Kategorie der sonstigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, verstoßen die streitgegenständlichen Vorschriften gegen Unionsrecht und sind in Folge dessen aufgrund des Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts nicht anzuwenden.


Theoretisch hätte schon jede Uni ihre Auswahlsatzung dahingehend ändern müssen. Die Unis können somit also eigentlich nicht frei entscheiden ob Medizinstudenten aus der EU Ortswechsler oder Quereinsteiger sind.

Ich hatte damals auch einen eigene Thread zum Thema verfasst: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=93415

knauberschuss
22.08.2016, 21:39
Ich werfe mal das hier ein: https://openjur.de/u/867138.html




Theoretisch hätte schon jede Uni ihre Auswahlsatzung dahingehend ändern müssen. Die Unis können somit also eigentlich nicht frei entscheiden ob Medizinstudenten aus der EU Ortswechsler oder Quereinsteiger sind.

Ich hatte damals auch einen eigene Thread zum Thema verfasst: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=93415

Hier geht es jetzt um im Ausland das Physikum abgelegt Habende?

aus dem Urteil : "Das ist vorliegend der Fall. Nach Auskunft der Antragsgegnerin vom 19. August 2015 wurden im 1. klinischen Fachsemester im Sommersemester 2015 alle Bewerber der Bewerbergruppe 1 sowie innerhalb der Bewerbergruppe 3 alle Bewerber mit einer Abiturnote von bis zu 2,4 zugelasse"

".., dann an Bewerber, die in einer Einstufungsprüfung an der Hochschule die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben (§ 26 Abs. 1 Nr. 2), dann an Studienortwechsler, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 3), und schließlich an sonstige Bewerber (§ 26 Abs. 1 Nr. 4) vergeben werden."

Stehen hier die Quereinsteiger (",die in einer Einstufungsprüfung") sogar vor den Ortswechslern? oder ist das was anderes?

Wählen die im ersten Klinischen dann trotz Physikum nach Abinote aus oder warum wird die 2,4 gennant?

knauberschuss
22.08.2016, 22:08
Was genau ist die "Einstufungsprüfung" in NRW. Betrifft dies nur Leute mit einer Ausbildung ? Also die GRuppe 2 aus dem Urteil
Habe bei google nicht viel gefunden und bin auch nicht aus NRW.

"§ 26 (Fn 4, 17)
Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern

(1) Die verfügbaren Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben:

1. An Bewerberinnen und Bewerber, die in dem gewählten Studiengang vor dem Beginn von Nachrückverfahren für das erste Fachsemester zugelassen oder in einem niedrigeren Fachsemester eingeschrieben sind und innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Studienleistungen oder Studienzeiten in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind; das gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß § 28 zugelassen worden sind."

das deckt jetzt auch die Deutschen mit ausländischem Physikum ab? Und warum muss diese Gruppe 1. auch nachweisen, dass Studienleistungen angerechnet worden sind, wenn Ortswechsler prinzipiell keinen Anrechnungsbescheid brauchen?

Miss_H
22.08.2016, 22:25
Ich sage es nochmal, wenn du eine konkrete Frage hast, dann kann man dir viel besser helfen. Wie ist denn deine Situation? Studierst du schon? Wo studierste du? Was sind deine Pläne. Wenn du das System verstehen willst, dann lies dich ein und lass dich zu deinem Vorhaben beraten (zum Beispiel von der Studienberatung deiner Wunschuni).

knauberschuss
22.08.2016, 22:30
Ich sage es nochmal, wenn du eine konkrete Frage hast, dann kann man dir viel besser helfen. Wie ist denn deine Situation? Studierst du schon? Wo studierste du? Was sind deine Pläne. Wenn du das System verstehen willst, dann lies dich ein und lass dich zu deinem Vorhaben beraten (zum Beispiel von der Studienberatung deiner Wunschuni).
Nein ich studiere noch nicht.
Konkrete Fragen habe ich ja oben formuliert.
Ich habe mich eingelesen, manche Dinge sind mir aber nicht klar.
zB. Warum die Gruppe 1 (Post Nr. 27) aus dem gewählten Studiengang dann auch Anrechnungen vorbringen muss?
Oder meint das das "Hochstufen"?
Warum , laut Urteil, in der Gruppe 3 dann die Abitunote (2,4)als Kriterium zählt statt der Physikumsnote ist mir auch nicht klar- im ersten klinischen Semester

*milkakuh*
23.08.2016, 09:07
Ich kann den anderen nur Recht geben: Deine Fragen kann man nicht pauschal beantworten! Jede Uni handhabt das anders. Um das System 100%ig zu verstehen muss man jede Auswahlsatzung lesen. Nur einige exemplarisch zu lesen funktioniert nicht. Vorallem auch, weil Bildung Ländersache ist. Und nicht mal in jedem Bundesland sind die Auswahlsatzungen der Unis gleich.

Innerhalb der gleichen Gruppen wird manchmal gelost, manchmal geht es nach Sozialkriterien und manchmal auch schlicht und einfach nach der Abinote. Nur an einigen wenigen Unis zähl tatsächlich die Physikumsnote.

Und zu deinen Fragen im anderen Thread: Wenn du mal meinen verlinkten Thread gelesen hättest, hättest du gesehen, dass es im Gerichtsurteil konkret um die Uni Duisburg-Essen ging.

Und zu deiner PN: Laut dem Gerichtsurteil sollen Ortswechsler (=Medizinstudenten aus Deutschland) den Quereinsteigern (=Medizinstudenten aus der gesamten EU) gleichgestellt werden. In Essen ist das jetzt natürlich umgesetzt worden: https://www.uni-due.de/faq-studium/vergabe_h_fs.php Hier gelten Medizinstudenten aus der EU jetzt auch als Ortswechsler. Innerhalb der Gruppe wird in Essen dann scheinbar nach der Durchschnittsnote des Abiturs ausgewählt.

Zum Thema Einstufung an der Uni Dusiburg Essen kannst du hier alles nachlesen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/hoehere_fachsemester.shtml

Sich ohne konkrete Fragestellung mit dem System zu beschäftigen macht überhaupt keinen Sinn - es sei denn du willst Anwalt für Hochschulrecht werden. ;-)

knauberschuss
23.08.2016, 13:23
Und zu deiner PN: Laut dem Gerichtsurteil sollen Ortswechsler (=Medizinstudenten aus Deutschland) den Quereinsteigern (=Medizinstudenten aus der gesamten EU) gleichgestellt werden.

Zum Thema Einstufung an der Uni Dusiburg Essen kannst du hier alles nachlesen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/hoehere_fachsemester.shtml

Nur an einigen wenigen Unis zähl tatsächlich die Physikumsnote.

)
Bei allen, die ich angeschaut habe, zählt die Physikumsnote zum ersten Klinischen. Alles andere ist irgendwie unverständlich.
Das spezielle Fachsemester (klinisch vs. vorklinisch) schien zun entscheiden,ob das Abitur eher zählt (Vorklinik) oder die Physikumsnote (Klinik), die ja ab da alle Bewerber haben sollten.

Der Link weisst aber Quereinsteiger in Dü-Essen immer noch als Gruppe 4 aus, sodass "Medizinstudenten aus anderen Ländern" nicht gleicbehdeutend mit Quereinsteigern (=Gruppe 4 mit anrechenbaren Leistungen) ist?
Sehe ich das richtig?

Den verlinkten thread habe ich gelesen.

*milkakuh*
23.08.2016, 17:10
Langsam habe ich das Gefühl, dass du es gar nicht verstehen möchtest. Bei den wenigsten Unis zählt zum ersten Fachsemester die Physikumsnote. Bei der Bewerbung liegt die Physikumsnote häufig noch gar nicht vor und nicht bei allen Unis muss man das Zeugnis nachreichen. Bewerber, die im Ausland den vorklinischen Abschnitt gemacht haben bekommen häufig nicht mal eine Physikumsnote. Ob das für dich unverständlich ist oder nicht ist dabei völlig irrelevant. :-))

Eine Gruppe 4 gibt es in Essen gar nicht.....Was an der Rangfolge unverständlich sein soll verstehe ich nicht....


Die Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben:


Bewerbergruppe Höherstufung
Bewerber, die in dem gewählten Studiengang für das 1. Fachsemester (an unserer Universität) zugelassen oder in einem niedrigeren Fachsemester an unserer Universität eingeschrieben sind und gleichzeitig anrechenbare Leistungen haben, um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden.
Bewerbergruppe Ortswechsel
Bewerber, die in dem gewählten Studiengang bereits in Deutschland oder einem EU-Land eingeschrieben sind oder waren und das Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten oder das Studium im gleichen Studiengang wieder aufnehmen möchten.
Bewerbergruppe Quereinstieg
Bewerber, die für den gewählten Studiengang anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studiengang haben. Hierzu zählen auch Leistungen, die aus dem Studium außerhalb der EU angerechnet wurden.

nie
23.08.2016, 17:45
Bei allen, die ich angeschaut habe, zählt die Physikumsnote zum ersten Klinischen. Alles andere ist irgendwie unverständlich.

Da würde mich doch mal schwer interessieren, welche Unis das so waren. Mir fallen nämlich spontan nichtmal 5 Unis ein, die nach Physikumsnote auswählen. Dazu kommen die Gründe, die *milkakuh* genannt hat.




Langsam habe ich das Gefühl, dass du es gar nicht verstehen möchtest.

vielleicht will uns jemand einfach nur beschäftigen. Sommerloch und so ;-) :-))

knauberschuss
24.08.2016, 21:08
Eine Gruppe 4 gibt es in Essen gar nicht.....Was an der Rangfolge unverständlich sein soll verstehe ich nicht....

Eine Gruppe 4 gab es aber in deinem verlinkten Urteil ,sodass die Gruppe 4 das ist, was du unter 3 verlinkt hast ,wenn ich mich nicht irre.


Langsam habe ich das Gefühl, dass du es gar nicht verstehen möchtest. Bei den wenigsten Unis zählt zum ersten Fachsemester die Physikumsnote.
.
Meinst du jetzt das erste klinische Semester oder das erste Fachsemester ,also erstes Hochschulsemester? Das hier das Physikum nicht zählt, scheint nachvollziehbar?


Bewerber, die im Ausland den vorklinischen Abschnitt gemacht haben bekommen häufig nicht mal eine Physikumsnote. Ob das für dich unverständlich ist oder nicht ist dabei völlig irrelevant. :-))
.

Relevant für mich war auch nicht, wie Personen,die sich das Ganze ohne Note erkaufen, dann eingeordnet werden. Mir war unklar, dass diese Gruppe überhaupt berücksichtigt wird, wenn sie nach anderen Ordnungen geprüft wird.

knauberschuss
24.08.2016, 21:09
Da würde mich doch mal schwer interessieren, welche Unis das so waren. Mir fallen nämlich spontan nichtmal 5 Unis ein, die nach Physikumsnote auswählen. Dazu kommen die Gründe, die *milkakuh* genannt hat.
)
In Bawü waren es ,glaube ich ,alle.
In Mainz und Marburg und Hamburg zählte nach dem ersten Klinischen das Physikum. Davor das Abi, glaube ich

Miss_H
24.08.2016, 21:53
Relevant für mich war auch nicht, wie Personen,die sich das Ganze ohne Note erkaufen, dann eingeordnet werden. Mir war unklar, dass diese Gruppe überhaupt berücksichtigt wird, wenn sie nach anderen Ordnungen geprüft wird.
Was hast du denn für Drogen genommen? Leute die im Ausland studieren haben sich ihren Abschluss nur erkauft? Bei so verrückten Gedanken hilft dir hier bestimmt bald niemand mehr. Es ist sowieso erstaunlich wie bemüht die Leute hier noch sind.

knauberschuss
26.08.2016, 00:27
Was hast du denn für Drogen genommen? Leute die im Ausland studieren haben sich ihren Abschluss nur erkauft? Bei so verrückten Gedanken hilft dir hier bestimmt bald niemand mehr. Es ist sowieso erstaunlich wie bemüht die Leute hier noch sind.
Man muss wirklich froh sein, dass es Personen gibt die anderen nicht nur zum Egopush helfen, also davor noch Honig ums Maul geschmiert bekommen zu wollen.
Eher selten in diesem Beruf. Erklärt auch die privaten Sicherheitsdienste.

Feuerblick
26.08.2016, 06:33
Du solltest deine Wortwahl dringend überdenken, knauberschuss! Wenn du die Leute so angehst und Behauptungen über andere Studenten und deren Abschlüsse aufstellst, obwohl du augenscheinlich keine Ahnung vom System hast, dann könnte es durchaus sein, dass dir in der Tat hier selbst die Freundlichsten nicht mehr helfen werden.

Oder kurz: Wie man in den Wald hineinruft...

knauberschuss
27.08.2016, 18:05
Oder kurz: Wie man in den Wald hineinruft...
Genau. Siehe oben.
Die Fragen waren ja schon geklärt, sodass womöglich persönliche Betroffenheit dazu führt die gemeinhin noch bestehenden, systemischen Abwehrmechanismen gegen das Einkaufen durch Arztfamilien über das Ausland in das deutsche Universitätssystem zu kritisieren. Die Hierachisierung unter Einbezug dieser Gruppe war gar nicht Gegenstand der Diskussion.
Wer nur aus Egopush hilft und die joviale Demütigung des Hilfesuchenden verlangt, braucht sich über die zitierten Veränderungen nicht wundern.

Womöglich liegts dann doch im Wald.
Also:gute Zeit.

Feuerblick
27.08.2016, 18:26
*schulterzuck* Wenn das in deinem letzten Posting wirklich deine Meinung ist, dann wünsche ich dir auch noch ne gute Zeit... Und viel Glück im Leben mit deinen Ansichten. :-nix