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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel in das erste klinische Semester. Wie läufts ab?



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knauberschuss
19.08.2016, 00:33
Hallo

Da unwissend, würde ich gerne erfahren, wie der berühmte Wechsel "nach dem Physikum " oder "ins erste klinische" abläuft. Gibt es massenweise Wechsel im Medizinstudium nach dem Physikum?

Werden bei Ortswechslern deutschlandweit 50 Prozent nach bisher erbrachter Studienleistung und 50 Prozent nach Sozialkriterien vergeben?
Oder ist das nur in Ba-Wü (Hochschulvergabeordnung) so ?

Wenn die Kurse in der Vorklinik generell nur mit Bestanden und Nicht-Bestanden bewertet werden, wie läuft dann eine Zulassung nach bisherigen Studienleistungen ab?

Nach dem Physikum zählt ja dann die Physikumsnote ,aber ab dem zweiten Klinischen wieder andere Nachweise, sodass die Physikumsnote egal ist?
Bsp in Heidelberg:
2. Erstes klinisches Fachsemester:
Es wird nach der Gesamtnote des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ausgewählt.
Sofern die Gesamtnote des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bis zum Ablauf der
Fristen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Satz 1 und 3 im Einzelfall noch nicht vorliegt, geht das
vorläufige schriftliche Ergebnis des Bewerbers bzw. der Bewerberin in die Bewertung ein.
3. Zweites bis sechstes klinisches Fachsemester
Zugelassen werden Studierende, die Leistungsnachweise in folgenden Fächern nachweisen:
- Einzelleistungsnachweis Pathologie
- Einzelleistungsnachweis Pharmakologie, Toxikologie
- Einzelleistungsnachweis Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Querschnittsbereich Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Strahlentherapie
Die Auswahl der Bewerberinnen bzw. Bewerber erfolgt in erster Linie auf Grund dieser
geforderten Leistungsnachweise; bei gleichem Leistungsstand entscheidet das Ergebnis des
Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
(2) Bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
hilfsweise das Los.

Miss_H
19.08.2016, 08:28
Es gibt sehr viele Wechsel nach dem Physikum, allerdings werden die meisten über einen Tausch laufen. Die Kapazitäten in der Klinik sind auch sehr beschränkt. Daher glaube ich eher nicht an einen Wechsel in ein höheres klinisches Semester. Such dir einen Tauschpartner und dann sollte das laufen (wenn der Tauschpartner nicht abspringt).

knauberschuss
19.08.2016, 10:38
Es gibt sehr viele Wechsel nach dem Physikum, allerdings werden die meisten über einen Tausch laufen. Die Kapazitäten in der Klinik sind auch sehr beschränkt. Daher glaube ich eher nicht an einen Wechsel in ein höheres klinisches Semester. Such dir einen Tauschpartner und dann sollte das laufen (wenn der Tauschpartner nicht abspringt).
Ist die Wahrscheinlichkeit groß (also bei vielen so), dass man an einer Uni fest sitzt ,die man eigentlich gar nicht will?

Gibt es theoretisch auch Wechsel zwischen Zahnmed und Humanmed. Man könnte ja beliebig komplexe Wechselketten aufstellen?
Oder ists in der Praxis immer HM untereinander?
Es ist auch so,dass überhaupt Plätze frei sein müssen an den entsprechenden Unis? Dies geschieht doch nur bei Wechselabsicht oder Studienabbruch oder irre ich mich hier?

Gibt es Statistiken, an welchen Unis die meisten freien Plätze bestehen?

noch-humani
19.08.2016, 11:39
Ist die Wahrscheinlichkeit groß (also bei vielen so), dass man an einer Uni fest sitzt ,die man eigentlich gar nicht will?

Gibt es theoretisch auch Wechsel zwischen Zahnmed und Humanmed. Man könnte ja beliebig komplexe Wechselketten aufstellen?
Oder ists in der Praxis immer HM untereinander?
Es ist auch so,dass überhaupt Plätze frei sein müssen an den entsprechenden Unis? Dies geschieht doch nur bei Wechselabsicht oder Studienabbruch oder irre ich mich hier?

Gibt es Statistiken, an welchen Unis die meisten freien Plätze bestehen?

Wechsel zwischen Med und Zahnmed ist praktisch unmöglich.

Du müsstest dich wieder für das 1. Semester bewerben. Da die meisten Uni nicht mehr hochstufen, müsstest faktisch von null anfangen. Du musst einmal bestandene Kurse nach dem HM-Physikum nicht wiederholen, aber du musst warten bis du ins 4. Semester kommst, bevor du die Kurse des 4. Semesters machen darfst. Also 3 Semester Nichtstun... :-(

Lieber direkt entscheiden. ZM ODER HM.

nie
19.08.2016, 11:44
Ist die Wahrscheinlichkeit groß (also bei vielen so), dass man an einer Uni fest sitzt ,die man eigentlich gar nicht will?

Es werden definitiv viele Leute nicht an ihrer Wunschuni angenommen werden. Freie Uniwahl haben halt nur wenige Leute und viele haben halt durch TMS, Ham-Nat, Berufs- oder Notenbonus etc. nur ein bestimmten Unis Chancen und das sind nunmal nicht immer die Wunschunis. Die meistens werden sich wohl mit ihrer Uni arrangieren aber es gibt sicher genug Leute, die gerne wechseln möchten. Manchmal ändern sich ja auch im Laufe des Studium die Lebensumstände und man möchte gerne in eine anderen Stadt. Außerdem kommen noch die Leute mit Teilstudienplatzleute und die Quereinsteiger aus dem Ausland dazu.



Gibt es theoretisch auch Wechsel zwischen Zahnmed und Humanmed. Man könnte ja beliebig komplexe Wechselketten aufstellen? Oder ists in der Praxis immer HM untereinander?

nein, Tausch geht nur unter Humanmedizinern.



Es ist auch so,dass überhaupt Plätze frei sein müssen an den entsprechenden Unis? Dies geschieht doch nur bei Wechselabsicht oder Studienabbruch oder irre ich mich hier?

Ja, das ist so. Deshalb hat man ein vielen Unis auch wenig bis keine Chancen auf einen Wechsel. Manche Unis haben in der Klinik mehr Kapazitäten als in der Vorklinik, da stehen die Chancen dann ein bisschen besser.



Gibt es Statistiken, an welchen Unis die meisten freien Plätze bestehen?

Statistiken kann ich keine bieten, nur Erfahrungswerte.
Zum Wintersemester gibt es oft Plätze in Rostock, Magdeburg und Dresden. Bochum vergibt in letzter Zeit auch immer mehr Plätze, allerdings mit der Option Minden nach dem 2. klinischen Semester. An anderen Unis gibts immer mal wieder mehr oder weniger Plätze. Mannheim hat mal relativ viele Leute zugelassen, in München werden immer mal Plätze frei, in Essen sind letztes Wintersemester auch so 20 Leute genommen worden, Tübingen vergibt meistens so ~ 5 Plätze, in Ulm kenne ich auch Leute, die gewechselt sind... Zum Sommersemester lassen Lübeck, Kiel, Essen und Erlangen immer recht viele Leute zu.

Die Zulassungskriterien unterscheiden sich von Uni zu Uni. Die Physikumsnote spielt vor allem in Ba-Wü eine Rolle. An anderen Unis ist die Abinote wieder relevant oder es wird gelost. Sozialkriterien sind aber meistens hilfreich.

knauberschuss
19.08.2016, 20:56
Danke für eure Hilfe









Ja, das ist so. Deshalb hat man ein vielen Unis auch wenig bis keine Chancen auf einen Wechsel. Manche Unis haben in der Klinik mehr Kapazitäten als in der Vorklinik, da stehen die Chancen dann ein bisschen besser.


.

Meinst du mit Wechsel hier Zulassung ins höhere FS (Ortswechsel) oder Tausch?

Offiziell sind doch Quereinsteiger (QS) nach den Ortswechslern zu behandeln ,sodass de facto fast nie ein QS einen Platz erhält?

Hierzu war mir auch folgende Formulierung der Uni HD unklar:

http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/verfahren/hoehere.html







Zitat: Quereinstieg in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind. Erst nach Abschluss des ordentlichen Vergabeverfahrens für Hochschulortswechsler werden möglicherweise frei bleibende Studienplätze an Quereinsteiger vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen.


Zitat2:Vergabekriterien für höhere Semester

Nach § 19 Abs. 2 der Hochschulvergabeverordnung Baden-Württemberg (HVVO) werden bei der Zulassung von Hochschulortswechslern und Studienunterbrecher (§ 19 Abs. 1 HVVO) 50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Da es an dieser Stelle nicht möglich ist, für jeden Einzelfall eine genaue Aussage über die geforderten Studienleistungen zu machen, bitten wir Sie, Ihrem Zulassungsantrag bei Hochschulortswechsel / Studienunterbrechung einen ausführlichen Studienverlauf (inkl. Scheine, Prüfungen und Transcript of Records) beizufügen. Diese Regelung gilt auch für den Quereinstieg. Hier werden alle verfügbaren Plätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Die Auswahlsatzung für höhere Fachsemester finden Sie hier.

Die übriggebliebenen 50 % der Studienplätze werden nach sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen sowie wissenschaftlichen Gründen in nachstehender Rangfolge vergeben:

Nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderte/r oder einem/r Schwerbehinderten Gleichgestellte/r im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.
Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin mit seinem/ihrem Ehegatten oder seinen/
ihren Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
Anerkennung des ersten Studienortswunsches bei besonders schwerwiegenden gesundheitlichen, familiären oder
wirtschaftlichen Umständen sowie wissenschaftlichen Gründen des Bewerbers/der Bewerberin.
Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin bei den Eltern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
Keiner der vorgenannten Gründe.


Meint dies, dass die Vergabeordnung für höhere Semester die vorhandenen Plätze (also meistens keine) zu 50 Prozent nach Leistung ,zu 50 Prozent nach Sozialkriterien aufteilt?
Die Quereinsteiger würden dann danach behandelt und würden nicht an der Quote 2 (Sozialkriterien) teil nehmen?

nie
19.08.2016, 23:29
Meinst du mit Wechsel hier Zulassung ins höhere FS (Ortswechsel) oder Tausch?


Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
Der Tausch ist ja nicht darauf angewiesen, dass Plätze frei werden.


An viele Unis werden Ortswechsler gegenüber Quereinsteigern bevorzugt. Da es aber schon für Ortwechsler wenig bis gar keine Plätze gibt, sind Quereinsteiger oftmals chancenlos.


Es wäre hilfreich, wenn du mal deine konkrete Situtation beschreiben würdest. Bist du Ortwechsler oder Quereinsteiger, willst du wechseln, willst du an eine bestimmte Uni oder einfach nur überhaupt einen Platz in Deutschland haben, in welchem Semester bist du jetzt?
Da könnte man dir gezielter weiterhelfen.

knauberschuss
19.08.2016, 23:52
Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
Der Tausch ist ja nicht darauf angewiesen, dass Plätze frei werden.


An viele Unis werden Ortswechsler gegenüber Quereinsteigern bevorzugt. Da es aber schon für Ortwechsler wenig bis gar keine Plätze gibt, sind Quereinsteiger oftmals chancenlos.


Es wäre hilfreich, wenn du mal deine konkrete Situtation beschreiben würdest. Bist du Ortwechsler oder Quereinsteiger, willst du wechseln, willst du an eine bestimmte Uni oder einfach nur überhaupt einen Platz in Deutschland haben, in welchem Semester bist du jetzt?
Da könnte man dir gezielter weiterhelfen.

Ich habe eigentlich keine genaue Situation, bin der Begriffe dennoch nicht kundig.
Das mit Quereinsteigern und Ortswechslern und der Hierachie habe ich verstanden, aber die genaue Definition ist unklar.

Angenommen jemand würde in einem Fach x ein humanmedizinisches Physikum ablegen können (angenommen), also in einem anderen Fach mit starker Deckungsgleichheit ,sodass das Landesprüfungsamt das zulässt, wäre diese Person dann formell ja eigentlich ein Quereinsteiger ins Humanmedizinstudium (, da er offiziell in einem anderen Fach eingeschrieben wäre), wenn er sich woanders ins erste klinische bewirbt?

Oder wird bei der Bewerbung ins erste klinische einfach nur das humanmedizinische Physikum als Voraussetzung genommen?
Und alle werden in einen Topf geworfen, die das humanmedizinische Physikum vorweisen können?


zB durch https://www.uni-marburg.de/studium/bewerbung/bewerbhoeherefach

Zitat:

an 3. Stelle.
an Bewerberinnen und Bewerber, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hoch*schule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hoch*schule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechen*bare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung etc.

Hier wären dann Quereinsteiger und Ortswechsler auf der gleichen Ebene?
Das variert also nach Bundesland?

knauberschuss
20.08.2016, 00:04
Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
.
Damit auch die Bewerbung in das erste klinische Semester? Das beinhaltet im Regelfall einen Ortswechsel oder?

knauberschuss
20.08.2016, 00:44
Würde ein Quereinsteiger (in einem artverwandten Fach eingeschriebener) , um mal die Marburger-Formulierung zu benützen, zum Ortswechsler werden, wenn er hinreichend viele Scheine hätte, die von der zuständigen Stelle (Landesprüfugsamt) als gleichwertig anerkannt wären?
Unabhängig davon ,dass dies in der Praxis nicht praktikabel ist.
Es geht um die rechtliche Einordnung ,ob man dann noch Quereinsteiger ist, weil man ja nur in einem anderen Fach studiert oder ob hier dann ein Ortswechsel vorliegt.
Formell müsste man ja selbst mit einem Physikum in einem anderen Fach ein Quereinsteiger bleiben, da man in einem anderen Fach immatrikuliert ist.

Als weiterer Faktor wäre dann noch die unterschiedliche Auslegung nach Bundesland zu beachten:
Entweder Ortswechsler auf gleicher Ebene mit Quereinsteiger, wie in Marburg oder eben nachgelagert, wie in Bawü

knauberschuss
20.08.2016, 00:56
Das aus Mainz habe ich noch gefunden. Die erklärens am Besten

http://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-fuer-medizin/

"Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird.

Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, folgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt."



Jeder Quereinsteiger erhält also einen Anrechnungsbescheid, aber dennoch könnte es sein, dass der QS im FS ,sagen wir, 5, dann nach dem vor zu ziehenden Ortswechsler steht, der ebenfalls sich auf FS 5 bewirbt?

nie
20.08.2016, 06:46
Ums kurz zu machen: jede Uni (bzw. jedes Bundesland) hat ihre eigenen Regeln. Will man sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, muss man sich bei jeder Uni durch die Auswahlsatzung lesen und individuell entscheiden, was auf den eigenen Fall zutrifft.

Grobe Richtlinie:

Ortswechsler sind Leute, die in Deutschland in Humanmedizin eingeschrieben sind oder waren.
Also Leute, die bereits einen Medizinstudienplatz haben (hatten) und lediglich den Ort wechseln wollen.

Quereinsteiger sind Leute, die Leistungen erbracht haben, die für das Humanmedizinstudium angerechnet werden können. Ob das ein humanmedizinisches Physikum aus dem Ausland, ein Zahnmediziner mit Humanmedizinphysikum oder ein Biologiestudent mit einzelnen Scheinen ist, ist dabei egal. Solange die Person in Deutschland nicht in Humanmedizin eingeschrieben ist oder war, gilt sie als Quereinsteiger. Die Anzahl der anrechenbaren Leistungen sagt lediglich etwas darüber aus, in welches Fachsemester man einsteigen kann. Jemand mit Physikum (woher aus immer) kann sich bereits aufs erste klinische bewerben, jemand mit einzelnen Scheine halt nur auf vorklinische Semester. Wie viele Semester man anerkannt bekommt entscheidet das Landesprüfungsamt.

Das gilt, wie gesagt, aber nur als grobe Richtlinie und im Endeffekt entscheidet jede Uni selbst, wer wann Ortwechsler und wer Quereinsteiger ist und in welcher Rangfolge zugelassen wird.

So gelten z.b Leute mit Teilstudienplatz in Ba-Wü als Quereinsteiger obwohl sie für Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben waren/sind.
In Marburg scheint man dafür, laut deiner Quelle, keinen Unterschied zwischen Quereinsteiger und Ortswechsel zu machen.

knauberschuss
20.08.2016, 18:27
Das gilt, wie gesagt, aber nur als grobe Richtlinie und im Endeffekt entscheidet jede Uni selbst, wer wann Ortwechsler und wer Quereinsteiger ist und in welcher Rangfolge zugelassen wird.


Okay. Meinst du ,dass die Universitäten intern diese Satzungen über den Haufen werfen? Also aus einem Quereinsteiger wird nicht nach gewisser Zeit ein Ortswechsler (,sofern er ,sagen wir, möglichst viele, also 4 Semester anerkannt bekäme).
Einzig das Semester , in das er sich als QUereinsteiger bewerben könnte, änderte sich?

nie
20.08.2016, 22:10
Okay. Meinst du ,dass die Universitäten intern diese Satzungen über den Haufen werfen? Also aus einem Quereinsteiger wird nicht nach gewisser Zeit ein Ortswechsler (,sofern er ,sagen wir, möglichst viele, also 4 Semester anerkannt bekäme).
Einzig das Semester , in das er sich als QUereinsteiger bewerben könnte, änderte sich?

Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.

knauberschuss
21.08.2016, 18:20
Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.

Die Universitäten solllten aber doch gerade nicht frei entscheiden und die Zuteilung als Quereinsteiger oder Ortswechsler, dann wieder aufweichen.
Oder meintest du mit dem letzten Satz, dass Uni A Ortswechsler vorzieht und Uni B eben beide auf eine Stufe stellt?
Wenn die Universitäten diese Aufteilung in der Bewerberauswahl wieder aufweichen, bräucht es doch keine Satzung?

Miss_H
21.08.2016, 19:44
Natürlich halten sich die Unis an ihre Satzung. Es hat nur jeder eine eigene. Bei konkreten Fragen kann man dir auch besser helfen.

knauberschuss
21.08.2016, 19:59
Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.
ja . aber dieser Beitrag erschien mir ein bisschen widersprüchlich. Wenn die Unterscheidung konstant ist, dann kann ja gerade nicht Uni A anders als B frei bestimmen, wer QS und Owechsler wäre.
Vielmehr unterscheiden die nur nach der Gleichstellung im Auswahlprozess. So hatte ich es verstanden.

nie
21.08.2016, 23:14
Natürlich halten sich die Unis an ihre Satzung. Es hat nur jeder eine eigene. Bei konkreten Fragen kann man dir auch besser helfen.

so siehts aus.

Ein letzter Versuch der Erklärung:

Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.

knauberschuss
22.08.2016, 11:38
Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.

Hinsichtlich der Teilstudienplätze ist das ja aber anders zum klassischen Ortswechsler (gleiches Fach) vs. Quereinsteiger (fremdes Fach). Das Teilstudienplätze variabel auszulegen sind, gibt ja Sinn, aber die Universitäten können doch ,streng genommen, nicht die Definition neu auslegen, sondern nur entscheiden , ziehe ich Ortswechsler bei der Vergabe vor oder stelle ich sie auf die gleiche Eben zum QS?

knauberschuss
22.08.2016, 11:39
Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.

Hinsichtlich der Teilstudienplätze ist das ja aber anders zum klassischen Ortswechsler (gleiches Fach) vs. Quereinsteiger (fremdes Fach).Das Teilstudienplätze variabel auszulegen sind, gibt ja Sinn, aber die Universitäten können doch ,streng genommen, nicht die Definition neu auslegen, sondern nur entscheiden , ziehe ich Ortswechsler bei der Vergabe vor oder stelle ich sie auf die gleiche Eben zum QS?