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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung über Wartezeit - nicht einschreiben - erneut bewerben?



basile123
20.08.2016, 12:07
Hallo,
hab zwar die Suchfunktion schon genutzt aber noch nicht etwas endgültiges gefunden oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr oder ich bin z.zt. wegen der Gesamtsituation einfach überfordert mit allem...
Deswegen zwei kurze Fragen:

Dieses Jahr mit 14 WS und Abi 2,3 an einer Uni in NRW (ist Wunschuni, Oritspräf 1) einen Platz bekommen.
Bin noch am überlegen und abwägen ob ich mich einschreiben soll, va- wegen der Finanzen (dieses Jahr Studienkredit statt BaföG-Anspruch wie nöchstes Jahr)
Zerreißt mich zwar innerlich ihn nicht anzunehmen, ist aber im gesamten "vernünftiger" :-? :-(
Deadline ist nächste Woche...
So, falls ich mich nicht einschreibe, bekomme ich dann nächstes Jahr mit 16WS an der Wunschuni definitiv(!) einen Platz oder kann das auch nach Hinten losgehen?

Und was wäre wenn ich mich einschreiben würde, um noch 1-2 Wochen Zeit zu haben klare Gedanken zu fassen, und dann doch ablehnen müsste, wäre ich dann komplett raus aus allem?

Ich danke euch!

davo
20.08.2016, 12:22
Definitiv ist gar nichts. Du hast zwar statistisch gesehen sehr gute Chancen, aber das hängt immer davon ab, wieviele Leute welcher Art sich an welchen Unis bewerben.

Jaydee89
21.08.2016, 10:20
Nimm mir die Frage nicht übel aber : Überlegt man sich sowas nicht bevor man sich bewirbt?

Ich würde den Platz annehmen, Studienkredit musst du zurückzahlen genauso wie einen Teil des BAföGs, ob du das jetzt ein Jahr früher oder später tust und welchen Rahmen dies beträgt ist doch schei**egal!? Ich weiß nicht welchen Umfang dein Studienkredit betragen würde (für 1Jahr wird er sicher nicht all zu hoch ausfallen) und wie genau deine Situation ist, sprechen wir über das "normale" BAföG oder elternunabhängiges etc.?
Wäre schade um den Platz (wird dann den Leuten mit gutem Abi zugelotst) und eine Garantie wirst du leider auch nie haben...

Solara
21.08.2016, 10:47
Wer weiß schon, was nächstes Jahr ist, ggfs wirst du dann eben nicht Medizin studieren. War bei mir ähnlich, mir fehlten 5 Monate für elternunabhängiges BAföG.

basile123
21.08.2016, 12:02
Naja es geht um elternunabhängiges bafög und beibStudienstart dieses Jahr müsste ich dann die komplette Zeit über Kredite finanzieren, da ich nächstes Jahr ja schon studieren würde und die 3 Jahre arbeiten nach Ausbildung somit nicht zustande kommmen.

schneehase
21.08.2016, 12:03
Ruf doch beim Bafög Amt an und frag nach, ob du ab 2017 Bafög bekämst. Ich denke nämlich nicht, da du in dem Jahr studierst und nicht arbeitest.

Ich persönlich würde 1 Jahr warten. Ob ich am Ende 10
000€ oder 100.000€ zahlen muss, wäre mir nicht egal.

Solara
21.08.2016, 12:07
Dann muss man halt nebenbei arbeiten. Haben ich und viele andere auch gemacht.

Und das man nach einem Jahr dann auch wirklich nen Platz bekommt und dann auch noch in der gewünschten Stadt ist fraglich. Ist halt Risiko.

Absolute Arrhythmie
21.08.2016, 12:11
Dann muss man halt nebenbei arbeiten. Haben ich und viele andere auch gemacht.

Und das man nach einem Jahr dann auch wirklich nen Platz bekommt und dann auch noch in der gewünschten Stadt ist fraglich. Ist halt Risiko.

700€ bafög haben oder nicht haben ist schon ein größerer Unterschied finde ich. Soviel muss man erstmal schaffen zu arbeiten. Ich persönlich würde dementsprechend eher warten, wenn die Chancen nächstes mal nen Platz zu kriegen gut stehen. Immerhin gibt es über die 6 Jahre hinweg rund 50.000€ geschenkt beim bafög.

davo
21.08.2016, 12:25
In der nun geschilderten Situation würde ich mich für ein längeres Warten entscheiden. Erstens kann man von €700 im Monat gut leben, und kann somit deutlich entspannter studieren. Und zweitens sind €50k auch im Vergleich zum dadurch in Kauf genommenen Verdienstentgang sehr viel Geld.

Du kannst ja nochmal die Entwicklung der Auswahlgrenze an deiner Wunschuni in der 2. Stufe der Wartezeitquote in den letzten paar Wintersemestern anschauen, um abschätzen zu können, wie groß das Risiko ist, dass 2,3 an OP1 nächstes Jahr nicht mehr reicht.

Solara
21.08.2016, 12:30
Ne Sicherheit gibt es nunmal nicht, dass es nächstes Jahr genauso klappt.
Allerdings sind das alles ja keine neuen Erkenntnisse, so dass sich schon die Frage aufdrängt, warum man sich dann unter diesen Voraussetzungen beworben hat, wenn doch relativ klar war, dass es dann kein Bafög gibt. Dann müsste man jetzt auch nicht überlegen und ein anderer Wartezeitler hätte profitieren können.

Dergenthiner
21.08.2016, 13:45
Ruf mal in Bafög Amt an und frage mal.. mir fehlen z.B. drei Monate aber die med.Ausbildung zählt irgend wie doch dazu... also informiere dich.. Vllt gibt es eine möglich kein diese drei Monate in Teilzeit nachzuholen? Dass du bloß in ersten drei Monaten kein Bafög kriegst

Jaydee89
21.08.2016, 19:16
Ne Sicherheit gibt es nunmal nicht, dass es nächstes Jahr genauso klappt.
Allerdings sind das alles ja keine neuen Erkenntnisse, so dass sich schon die Frage aufdrängt, warum man sich dann unter diesen Voraussetzungen beworben hat, wenn doch relativ klar war, dass es dann kein Bafög gibt. Dann müsste man jetzt auch nicht überlegen und ein anderer Wartezeitler hätte profitieren können.


Genau das sage ich auch, warum macht man sich über sowas nicht früher Gedanken und nimmt dann einem Bewerber der tatsächlich anfangen würde den Platz weg !?

Kann man sich einen eventuellen Dienst nicht auch auf das elternunabhängige BAföG anrechnen lassen oder so? Ich meine sonst hättest du z.B. eine Ausbildung 9 Monate früher beginnen können !?

MsLifeunderRock
21.08.2016, 22:17
Ich würde auch mal telefonieren und nachfragen. Ich habe einige Kommilitonen oder Freunde, die elternunabhängiges Bafög bekommen hätten, allerdings bereits zu viel Besitz hatten (Auto, Vermögenswirksame Leistungen, etc.), sodass sie trotzdem kaum bis kein Bafög bekommen haben. Dann lohnt sich das Jahr natürlich nicht.
Ansonsten würde ich auch warten. Eine andere Freundin von mir hat auch ein Jahr zu früh aufgehört zu arbeiten. Ihre Eltern konnten und wollten sie nicht mehr unterstützen und sie musste umso mehr arbeiten, so dass sie für ihren Bachelor fast die doppelte Zeit gebraucht hat.

Jaydee89
22.08.2016, 16:21
Also ich hab im Internet gelesen, dass Zeiten wie Zivil-& Wehrdienst ebenso angerechnet werden wie z.b. Zeiten in denen du arbeitslos warst und keine BAföG-geförderte Ausbildung absolviert hast..

fMRI
24.08.2016, 06:12
Also ich hab im Internet gelesen, dass.... ..

"... im Internet gelesen" ohne Quellenangabe (den Spruch hört man eigentlich viel zu oft von Patienten...).
Ist das das neue "Irgendwann hat mal meine Oma gesagt, dass..."? :-)

Jaydee89
24.08.2016, 16:04
"... im Internet gelesen" ohne Quellenangabe (den Spruch hört man eigentlich viel zu oft von Patienten...).
Ist das das neue "Irgendwann hat mal meine Oma gesagt, dass..."? :-)

so extra für dich:
Für die Berechnung der Zeit der Erwerbstätigkeit in den Fällen des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 BAföG gilt Folgendes:

Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sowie diesen gleichgestellte Dienste, des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres gelten ebenso wie die Haushaltsführung eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter 10 Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat, als Zeit der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit.

Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten

der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit,
der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz,
der Erwerbsunfähigkeit,
der Arbeitslosigkeit, soweit während dieser Zeit nicht eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung stattgefunden hat,
der Teilnahme an einer nach den für den jeweils zuständigen Träger geltenden Vorschriften geförderten Maßnahmen zu medizinischen oder beruflichen Rehabilitation,
der Teilnahme an einer Fortbildung oder Umschulung nach den §§ 41 bis 47 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung bzw. der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach §§ 77 ff. SGB III, wenn Auszubildende während dieser Zeit/en entsprechende Leistungen erhalten haben. Während dieser Zeiten wird Einkommen in Höhe des oben genannten Betrags (siehe oben unter Ziffer V. 1.) abzüglich des Zuschlags von 20 % als ausreichend angesehen.

Quelle:https://www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php

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