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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafanzeige erhalten- Kammer melden?



ASS1000
24.08.2016, 17:41
Hallo ihr lieben,

Ich habe heute von einem Patienten eine Strafanzeige bekommen, war heute komplett von den Socken. Muss ich dass u.a. Der Kammer mitteilen?

Kackbratze
24.08.2016, 17:51
Nicht das ich wüsste, warum solltest Du das machen? Erstmal vor Gericht klären, ob das überhaupt berechtigt ist.

Brutus
24.08.2016, 17:56
Dem Arbeitgeber / Chefarzt melden und ggf. mit dem Kliniksanwalt besprechen.
Und der Arbeitgeber sollte das mit der Versicherung klären, ob da was begründetes hintersteckt oder nicht und ob die ggf. einen Anwalt einschalten...

ASS1000
24.08.2016, 18:13
Danke euch, ich wollte falls es eine gibt meiner Informationspflicht nachkommen. Ich weiß nicht ob ich gegenüber der Kammer oder gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet bin diese zu informieren.
Das blöde ist dass ich gerade dabei bin die Stelle zu wechseln..... man wie mich dass jetzt gerade nervt....gerade den Brief aufgemacht *gefaelltmirnicht*

Brutus
24.08.2016, 19:40
Naja, gegenüber dem AG würde ich auf jeden Fall die Geschichte zur Sprache bringen. Immerhin bist Du ja wahrscheinlich über diesen haftpflichtversichert im Rahmen der Gruppenversicherung des Krankenhauses.
Damit solltest Du dem AG die Klage in Kopie geben und dort auch nachfragen, wie Du Dich weiter verhalten sollst.
Auf gar keinen Fall mit dem Patienten ohne Beistand reden und / oder irgendwelche Zugeständnisse machen...

noch-humani
24.08.2016, 19:51
Auf gar keinen Fall mit dem Patienten ohne Beistand reden und / oder irgendwelche Zugeständnisse machen...

Gibt teilweise ja auch berechtigte Vorwürfe. Allerdings sieht die Versicherung es nicht gerne, wenn man diese zugibt... *gefaelltmirnicht*

Als Patient ist es schon mies, wenn der Arzt seine Fehler nicht zugibt. Als Arzt ist es mies, wenn der Patient unbrechtigte Forderungen stellt...

Nico85
24.08.2016, 21:35
Wenn gleich die Strafanzeige ins Haus flattert, kann der Patient ja nicht so sehr an einem Gespräch interessiert sein.

nie
24.08.2016, 21:53
Gibt teilweise ja auch berechtigte Vorwürfe. Allerdings sieht die Versicherung es nicht gerne, wenn man diese zugibt... *gefaelltmirnicht*

Als Patient ist es schon mies, wenn der Arzt seine Fehler nicht zugibt. Als Arzt ist es mies, wenn der Patient unbrechtigte Forderungen stellt...


Wer hier welche Fehler gemacht hat, klärt man aber sinnvollerweise auf offiziellem Weg und nicht im stillen Kämmerlein weil man sich von der Strafanzeige in die Ecke gedrängt fühlt.

FirebirdUSA
24.08.2016, 21:59
Ich würde AG informieren und zusätzlich eigenen Anwalt einschalten. Bei Zivilverfahren bist du gut abgesichert in der Regel (da geht es gegen drr Arbeitgeber). Strafverfahren geht gegen dich persönlich. Insbesondere wenn du sowieso auf dem Sprung bist hat dein AG nur geringes eigenes Interesse dich gut zu verteidigen!

Sebastian1
24.08.2016, 22:56
Strafverfahren können auch über den AG abgesichert sein. Durfte mich mit dem Mist auch mal ärgern, hat über ein Jahr gedauert und fast 20k€ gekostet an Anwaltkosten. Und das nur, um festzuhalten, das ich nachweislich nicht da war, als der Patient zu Schaden kam und laut Gutachten dieser ohnehin schicksalhaft war....nervt tierisch.

dmtec
26.08.2016, 15:01
Übrigens, bloß nicht zur Vernehmung gehen bei sowas, sondern direkt einen Anwalt einschalten. Ich erinnere mich noch an einen Vortrag im Rahmen eines Rechtsmedizin-Kurses wo ein Anwalt referierte der meinte, Ärzte wären typischerweise "übergehorsam" gegenüber den Behörden.
Ich hoffe es geht alles gut aus für dich.

Nico85
26.08.2016, 17:17
Jepp, polizeiliche Vernehmung ist freiwillig und praktisch immer zu deinem Nachteil.

Pflaume
27.08.2016, 08:40
Ich würde zuallererst zu einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt gehen bzw. zumindest anrufen (für eine Erstberatung). Außerdem finde ich wichtig, in den Besitz einer Kopie der kompletten Patientenakte zu kommen, bevor die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wird (falls sie es noch nicht ist). Der Anwalt will die Akte natürlich sehen. Den Eingang der Mitteilung an den Arbeitgeber würde ich mir mit Datum quittieren lassen, damit der Arbeitgeber nicht hinterher behaupten kann, man hätte es ihm nicht rechtzeitig gesagt (falls im Verlauf zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden).

Sebastian1
27.08.2016, 08:43
Eine Akte privat kopieren und dass hinter dem Rücken des AG? Ganz sicher nicht.

Pflaume
27.08.2016, 09:02
Eine Akte privat kopieren und dass hinter dem Rücken des AG? Ganz sicher nicht.

ah, ich hatte gar nicht gemerkt, daß ich das gepostet hatte. War mit dem Posting noch nicht fertig. Habs nochmal umformuliert.

Sebastian1
27.08.2016, 09:20
Der Anwalt wird ohnehin die Prozessakte anfordern. Und die enthält dann eh alles. Keine Panik, Anwalt aufsuchen und dann alles weitere.