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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 Frage A 146/ B36 - Sachleistungsprinzip



Roulade87
24.08.2016, 17:41
Hallo,
eine Frage zur Lösung von Frage B36/A146:
-wieso zahlt die KV den Ärzten ihr Honorar?
Im Endspurtskript steht folgendes:
"In Deutschland gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass der gesetzlich versicherte Patient über seinen Krankenkassenbeitrag das Recht zur ärztlichen Versorgung erwirbt und der Arzt mit der KRANKENKASSE [...] seine Leistung abrechnet."

Hat jemand vll eine Ahnung? :-???

Unregistriert
24.08.2016, 18:16
Wenn du den Satz weiterliest, dann heißt es weiter: "Der Arzt wird indirekt, nämlich über den Umweg der kassenärztlichen Vereinigung, honoriert. Der Patient dagegen hat keine Einsicht in die von ihm verursachten Kosten."

Unregistriert
24.08.2016, 18:23
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Pauschale pro Versicherten an die jeweils regional zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die Verteilung der «Gesamtvergütung» auf die einzelnen Kassenärzte ist Sache der KV.

pgu80
08.09.2016, 06:13
Zur Info:
Ich habe diese Frage fristgerecht (innerhalb einer Woche) beim IMPP "zur Überprüfung eingereicht".