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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ende der Weiterbildungsbefugnis in der Praxis - trotzdem weiter arbeiten?



wischmopp
03.09.2016, 06:16
Hey Ihr Lieben,

gibt es eine Möglichkeit, nachdem meine 24 Monate in der Praxis abgelaufen sind, trotzdem noch einige Monate in der selben Praxis zu bleiben?

Vermutlich werden wir 3 (-4) Monate nach offiziellem Ende meiner 24 Monate WB Allgemeinmedizin in eine andere Stadt umziehen und ich hätte dann eben irgendwie diese Zeit zu überbrücken. Ich weiß, dass ich rein theoretisch auch 3 Monate in einem anderen Fach machen könnte, würde aber die alte Praxis bevorzugen, weil ich dann die letzten Wochen vor dem doch aufwendigeren Umzug mit Renovierung/Umbau (plus Schulferien von Sohnemann) sicher auch Urlaub nehmen könnte, an einer neuen Arbeitsstelle ja eher nicht.

Ich bin zwar in einem MVZ, aber soweit ich weiß, haben wir leider nur WB-Befugnisse für die Allgemeinmedizin. Den WB-Befugten innerhalb des MVZ wechseln funktioniert ja nicht, oder? Mehr wie 24 Monate Allgemeinmedizin kann man ja nicht machen.

Es handelt sich NICHT um das Ende meiner WB, da wäre das ja bis zur FA-Prüfung kein Problem. Aber so mittendrin? Gibt es da vielleicht Ausnahmeregelungen, die man beantragen könnte? Wenn dann wohl bei der Landesärztekammer, oder? Ich werde da mal nachfragen, aber evtl. hat jemand von Euch ja auch schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht...

Es ist auch noch eine Weile hin, aber es kann ja nicht schaden, schon mal alles durchzudenken...

WackenDoc
03.09.2016, 06:44
Warum soll das nicht gehen? Oder geht es um die Fördergelder?

Feuerblick
03.09.2016, 07:31
Wenn es nur ums Arbeiten selbst geht, ist das kein Problem. Wird halt nicht angerechnet. Wenn es um Fördergelder ginge, könnte es anders aussehen bzw. deine Praxis könnte dich ohne Fördergelder nicht beschäftigen wollen...

WackenDoc
03.09.2016, 09:47
Was übrigens geht, ist weiter Zahlen zu sammeln

wischmopp
03.09.2016, 09:48
Nein, mir geht es nicht um die Fördergelder, die gibt es wohl sicher nicht länger.

Aber ich dachte, man darf in der Praxis nur als WBA oder Facharzt an (Kassen-) Patienten arbeiten. Ich hab eine Kollegin, die nie den FA gemacht hat und deshalb aber nur Privatpatienten behandeln darf...

Feuerblick
03.09.2016, 10:01
Keine Ahnung, ob das bei Nicht-FÄ in einer Praxis so ist (angestellter Assistenzarzt oder WBA ist doch von den Befugnissen her Jacke wie Hose, dachte ich... aber gut, KV-Denke ist immer anders...) oder ob der dortige Praxisinhaber sich was ausgedacht hat, aber was wäre schlimm daran, ein paar Monate nur die Privaten zu behandeln ;-)

Evil
03.09.2016, 10:44
Ich wüsste nicht, warum Du nicht als Entlastungsassistent ganz normal weiterbeschäftigt werden kannst. Gibt dafür halt wie schon geschrieben weder Förderung noch Anrechnung auf die Weiterbildung.

wischmopp
03.09.2016, 12:11
Ja, Entlastungsassistent, da hab ich mich auch schon ein bißchen informiert.

Aber werden die nicht eher dann genehmigt, wenn in der Praxis dringend Bedarf ist (wegen Krankheit, Elternzeit etc.)? Weil es dem Assistenten gut in Kram passt, ist vermutlich eher keine so gute Begründung?

Feuerblick
03.09.2016, 12:12
Wenn die wirklich wollen, dann findet sich auch ein Argument für die KV. Die Begründung ist in den allermeisten Fällen insbesondere bei Gemeinschaftspraxen/MVZ das kleinste Problem. Wenn die dich also weiterbeschäftigen wollen für diese kurze Zeit (ist ja auch eine finanzielle Frage, wenn es keine Förderung mehr gibt), dann findet sich auch ein Argument.

wischmopp
03.09.2016, 14:52
Danke! Hab ja noch ein bisschen Zeit um ihm klar zu machen, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, mich noch ein paar Monate länger zu behalten... :-)

klingelpütz
04.09.2016, 20:41
Was sollte die KV denn dagegen haben? Ich weiß, dass solche Institutionen manchmal anders denken als normale Menschen oder zumindest diejenigen, die in der Marterie, über die eben diese Institutionen entscheiden, drin stecken. Aber mir fiele nicht mal ein Pseudoargument sein, das sie anbringen könnten.

WackenDoc
05.09.2016, 07:55
Ah, ich glaub ich hab den Knackpunkt jetzt verstanden.

Praxen sind ja ganz anders organisiert und haben andere Zulassungen als Kliniken.

Wenn die KV Probleme macht, wäre es evtl. eine Möglichkeit das Ganze als (bezahlte) Hospitation laufen zu lassen. Z.B. um Zahlen zu sammeln ohne dass die Weiterbildungszeit weiter läuft.

Malisa
05.09.2016, 08:27
Bist du dir sicher, dass man sich nicht über 24 Monate in der Allgemeinmedizin anrechnen lassen kann? Meine Praxis hat nämlich die Weiterbildungsermächtigung für 3 Jahre und ich möchte wahrscheinlich 2,5 Jahre Allgemeinmedizin dort machen und hab die Weiterbildungsordnung (von Ba-Wü) eigentlich auch so verstanden, dass das geht. Ich würde nur im letzten halben Jahr keine Förderung mehr bekommen. Ich würde mich an deiner Stelle nochmal informieren, ob du den Weiterbildungsermächtigten wechseln kannst? Vllt gibt es da Ausnahmeregeln...

wischmopp
05.09.2016, 17:02
Es waren bisher schon echt super Ansatzpunkte dabei, da werde ich einiges abchecken!

Malisa, ich glaub eigentlich schon, dass max 24 Monate Allgemeinmedizin angerechnet werden können. Aber auch das werde ich überprüfen, danke!

WackenDoc, genau! Man darf (m.M.n) während der WB im ambulanten Rahmen nur max. 24 Monate auf Kosten der GV Patienten behandeln. Aber Hospitation wäre auch was, stimmt! Gibt es da zeitliche Begrenzungen?

Feuerblick
05.09.2016, 17:12
Naja, wenn die Praxis nur 24 Monate Weiterbildungsermächtigung hat, dann isses wurscht, ob auch eine längere Zeit theoretisch angerechnet werden könnte. In der Praxis gehen dann halt nur 24 Monate.

wischmopp
05.09.2016, 17:26
Ich bin ja aber nicht sicher, ob die Ermächtigung für die Praxis ist oder personenbezogen. Dann könnte ich ja evtl. den WB wechseln.

Und zur Not würde es halt dann nicht angerechnet werden. Ich wäre ja schon froh um die Möglichkeit, noch ein paar Monate länger bleiben zu können...

WackenDoc
05.09.2016, 17:34
Kannst mal fragen, wie das geregelt ist. Bei meiner zivilen Praxis war es allerdings so, dass die Weiterbildungsermächtigung eh gemeinschaftlich an beiden Inhabern hing. Also beide zusammen hatten x Monate und die mussten auch beide das Zeugnis und das Logbuch unterschreiben.

klingelpütz
05.09.2016, 19:49
Ich bin ja aber nicht sicher, ob die Ermächtigung für die Praxis ist oder personenbezogen. Dann könnte ich ja evtl. den WB wechseln.

Und zur Not würde es halt dann nicht angerechnet werden. Ich wäre ja schon froh um die Möglichkeit, noch ein paar Monate länger bleiben zu können...

Aber eine Weiterbildungsermächtigung bekommt man ja anhand dessen, was man an Spektrum bietet. Selbst wenn sie personengebunden ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass das eine Möglichkeit wäre, da ja sonst alles beim Gleichenbliebe.