Theklaxyz
18.09.2016, 15:40
Hallo, ich bin neu und hab gleich mal eine Frage.
Ich wechsel jetzt zur Ärzteversorgung Ba-Wü, bin angestellt tätig und mache nebenberuflich in geringem Umfang Gutachten (für einen Auftraggeber).
Die Situation hatte ich schonmal, und ich mußte von meinem geringen nebenberuflichen Gehalt den Mindestbetrag an Beiträgen (ca. 220 Euro) pro Monat an das Versorgungswerk zahlen, zusätzlichen zu meinen Abgaben im Rahmen der angestellten Tätigkeit. Da wird die angestellte Tätigkeit getrennt von der selbstständigen betrachtet.
Bei anderen Versorgungswerken (z.B. Bayern) ist das nicht so, da wird angestellte mit selbstständiger Tätigkeit verrechnet. So kann es also hier in Ba-Wü sein, daß ich bei 400 Euro Einnahmen selbstständig 220 ans Versorgunswerk abdrücken muss für die selbstständigen Einnahmen. Ich finde das unglaublich.
Ist jemand zufällig in der gleichen Situation und / oder kennst sich da aus?
Ich wechsel jetzt zur Ärzteversorgung Ba-Wü, bin angestellt tätig und mache nebenberuflich in geringem Umfang Gutachten (für einen Auftraggeber).
Die Situation hatte ich schonmal, und ich mußte von meinem geringen nebenberuflichen Gehalt den Mindestbetrag an Beiträgen (ca. 220 Euro) pro Monat an das Versorgungswerk zahlen, zusätzlichen zu meinen Abgaben im Rahmen der angestellten Tätigkeit. Da wird die angestellte Tätigkeit getrennt von der selbstständigen betrachtet.
Bei anderen Versorgungswerken (z.B. Bayern) ist das nicht so, da wird angestellte mit selbstständiger Tätigkeit verrechnet. So kann es also hier in Ba-Wü sein, daß ich bei 400 Euro Einnahmen selbstständig 220 ans Versorgunswerk abdrücken muss für die selbstständigen Einnahmen. Ich finde das unglaublich.
Ist jemand zufällig in der gleichen Situation und / oder kennst sich da aus?