GoodVibe
20.09.2016, 09:39
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich der Erteilung der Approbation. Wenn man beispielsweise in Behandlung bei einem Psychiater wegen Depressionen oder Borderline war und dem behandelnden Arzt von Alkohol und Drogenkonsum berichtet, ist es dann noch möglich eine Approbation zu erhalten oder gilt man dann bereits als unfähig den Arztberuf auszuüben. Gilt in diesem Fall die Schweigepflicht des Arztes ggü der ausstellenden Behörde oder gehen die da die gesamte Krankengeschichte durch. Mich würde hauptsächlich interessieren ob die das rausfinden oder ob es erst zu einer Straftag wegen Drogen kommen muss und dass dann über das Führungszeugnis offensichtlich wird.
Danke schonmal!
ich hätte eine Frage bezüglich der Erteilung der Approbation. Wenn man beispielsweise in Behandlung bei einem Psychiater wegen Depressionen oder Borderline war und dem behandelnden Arzt von Alkohol und Drogenkonsum berichtet, ist es dann noch möglich eine Approbation zu erhalten oder gilt man dann bereits als unfähig den Arztberuf auszuüben. Gilt in diesem Fall die Schweigepflicht des Arztes ggü der ausstellenden Behörde oder gehen die da die gesamte Krankengeschichte durch. Mich würde hauptsächlich interessieren ob die das rausfinden oder ob es erst zu einer Straftag wegen Drogen kommen muss und dass dann über das Führungszeugnis offensichtlich wird.
Danke schonmal!