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Collie93
27.09.2016, 12:27
Hallo zusammen,

ich hab' vor zwei Jahren wegen massiven persönlichen Problemen mein Humanmedizinstudium abgebrochen. Hatte bis auf Biochemie alle Scheine im Vorklinikum beisammen, hatte aber in Biochemie keine Bestehenschance mehr und hab' mich deshalb vor dem Letztversuch exmatrikuliert.
Ich habe mich dann eine Zeit lang anders orientiert, nachdem ich meine Probleme jetzt aber wieder im Griff habe, hab' ich große Lust, das Projekt Studium wieder anzugreifen.
Mir wurde allerdings mitgeteilt, dass das aussichtslos ist, da auch nach der Exmatrikulation meine Biochemie-Versuche weitergelaufen sind und ich jetzt bundesweit gesperrt bin.
Stimmt das?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B. Umweg über Zahnmedizin oder Erwerb des Biochemiescheins im Ausland?

fMRI
27.09.2016, 13:04
Hallo

Also, nur damit wir das hier alle richtig verstehen:
An Deiner Uni gibt es X Versuche in Biochemie. Du hast X-1 Klausuren geschrieben, Dich dann NICHT für die letzte Klausur angemeldet und ordentlich exmatrikuliert (da gibt es ein Datum). Korrekt?
Dann musst Du checken ob Du
1) nicht "automatisch" bei Deiner Uni für die Klausur angemeldet warst (das soll es geben, man kann dort sogar dann exmatrikuliert Klausuren schreiben, das gibt es selten)
2) was in Deiner Studienordnung (von damals!) stand.

Dass die Versuche weiterlaufen ist theoretisch möglich, würde ich aber als sehr sehr sehr selten einschätzen und dann kann man auch das noch mit einem netten Gespräch mit dem Referat für Studienangelegenheiten klären.

Wichtig: suche die Studienordnung (die kaum jemand liesst der/die sich nicht umsetzen/anwenden muss) und mache Dich vorher schlau was da gesagt wird (bzw. wurde) -- die wird immer offiziell veröffentlicht, steht idR im Netz (und muss die Studienordnung sein von dem Zeitpunkt als Du Dich exmatrikuliert hast). Das ist quasi das "Uni-Gesetz".

*WER* hat Dir die Info gegeben, dass Du den letzten Versuch bereits hinter Dir hast?

(Und dann kann man fragen, wie man Dir damals dann das Ergebnis mitgeteilt hat, auch dass Du jetzt nach der Exmatrikulation nachträglich gesperrt wurdest, etc.) Das gibt es sicherlich genug Kritikpunkte... (und somit Verhandlungsspielraum).

An Deiner Stelle würde ich mich ganz normal über Hochschulstart nochmal bewerben (da Du ja nicht immatrikuliert bist) und dann versuchen Dich Hochstufen zu lassen -- die Direktbewerbung an den Unis kannst Du nebenbei auch machen. Natürlich musst Du vorher klären, wie das mit der "Sperrung" nun wirklich aussieht (da Du ja das bei Hochschulstart eidesstattlich versicherst).

Viel Erfolg!

PS: Mache viel schriftlich -- z.B. wenn Du in einem Gespräch Info "A" erhalten hast, bedanke Dich bereits im Gespräch und fasse kurz zusammen, was die Info "A" ist und schicke nachher eine Mail an die Person die Dir "A" gesagt hat, bedanke Dich für das "nette, informative Gespräch" und fasse GANZ KURZ den wesentlichen Punkt zusammen -- dann sieht es nach "Dankesschreiben" aus, die Person müsste aber -- falls es falsch ist was Du schreibst -- Dir antworten und es richtig stellen. Das hilft, wenn man mit Kolleg*innen in der Univerwaltung zu tun hat die regelmässig sich nicht an die eigenen Aussagen erinnern -- wirst Du im späteren Leben auch oft machen (müssen). Wichtig: Versuche aber auch keinen Fall, irgendwelche Dinge die nicht gesagt wurden da reinzumogeln, dann bist Du gleich unten durch.

Sternchenhase
27.09.2016, 13:50
da auch nach der Exmatrikulation meine Biochemie-Versuche weitergelaufen sind und ich jetzt bundesweit gesperrt bin.

Das finde ich auch sehr seltsam. Bei uns an der Uni gibt es die 18-Monatsregel für die Ableistung einer Prüfung, d.h. wenn die abläuft, wird man geext ungeachtet der Versuche. Aber da du dich ja vermutlich vorher selbst geext hast, dürfte das eigentlich kein Thema sein.

Notfall frag mal an deiner neuen / alten Uni nach, wie es mit Härtefallanträgen aussieht. Da du dich selbst exmatrikuliert hast aufgrund privater Probleme hättest du zumindest an meiner Uni eine gute Chance, dass du ihn durchbekommst.

fMRI
27.09.2016, 14:10
In Marburg geht es so streng zu??

Das mit der 18 Monatsregel macht Sinn, wenn Studierende hochgestuft werden und trotzdem ihre Prüfungen nicht bestanden haben.

Der der/die Fragesteller*in ja einen Grund hatte, sich zu exmatrikulieren, müsste er/sie wahrscheinlich nochmal den Kurs belegen um dann erneut einen Prüfungsanspruch zu haben wenn die Frist abgelaufen ist (was aber auch wiederum doof sein kann, da "Wiederholer" ja Studienplätze die es gar nicht gibt belegen (und sich so Leute einklagen könnten... [anderes Problem, das die Möglichkeit zum Wiederholen einschränkt -- was viele auch nicht wissen, wenn sie fragen, ob sie einen Kurs "wiederholen" dürfen (und die Verwaltung "leider nein" antworten muss)]).

Stellen wir uns das mal so vor: jemand wird krank (ernsthaft), muss sich um Angehörige kümmern oder sonst was und braucht eine Auszeit, die er/sie sich nimmt. Dann zu sagen "hätteste mal schön die Prüfungen geschrieben" wäre ja auch nicht fair. Vor allem muss das irgendwo in der Studienordnung erklärt sein -- und wenn da nichts zum Thema "Exmatrikulation -> Prüfungsversuche laufen weiter" steht (bzw. nicht zu Prüfungsversuchen nach Exmatrikulation), wäre das nicht so "wasserdicht" wie es präsentiert wird. Wenn jemand z.B. ein Urlaubssemester nehmen muss, besteht ja in der Regel auch keine Pflicht noch ausstehende Prüfungen zu schreiben.

Geht halt schlecht wenn jemand gerade ne Chemo bekommt oder mit Drillingen schwanger ist oder so. ;-)

Ich würde sowieso dem Fragesteller den Tipp geben, an einer Uni 'ohne Physikum' und dafür 'mit Modellstudiengang' zu wechseln. Er/sie würde dann nochmal "von Null" anfangen (bekäme kein Bafög), hätte dafür alle Prüfungsversuche erneut und könnte dann (weil es die Trennung Vorklinik/Klinik nicht so gibt) auch Spass am Studium, da es ja nicht "nochmal das Gleiche" ist und er/sie nebenbei dann auch arbeiten kann (falls notwendig).

Im Prinzip wäre es dann bei dieser Uni nicht möglich, dass Studium zu unterbrechen -- einmal immatrikuliert, ein Semester studiert und eine Zulassung zur Prüfung erhalten, dann würde man gegebenenfalls als "Durchgefallen" gelten, ohne dass man etwas tun könnte, wenn selbst exmatrikulieren nicht ausreichen würde.

Also ich glaube, da hast Du was nicht richtig erklärt und so vielleicht eine falsche Auskunft erhalten. Du kannst halt nicht so einfach in die Uni reinspazieren und sagen "immatrikuliert mich wieder, ich will wieder studieren".

Collie93
27.09.2016, 14:35
Danke für die ausführliche Antwort!


Hallo

Also, nur damit wir das hier alle richtig verstehen:
An Deiner Uni gibt es X Versuche in Biochemie. Du hast X-1 Klausuren geschrieben, Dich dann NICHT für die letzte Klausur angemeldet und ordentlich exmatrikuliert (da gibt es ein Datum). Korrekt?


Fast richtig. Es herrschte eine konsektuive Prüfungsverpflichtung mit automatischer Anmeldung zur jeweilig nächsten Klausur bis zum Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen ohne Möglichkeit zur Abmeldung.



Wichtig: suche die Studienordnung (die kaum jemand liesst der/die sich nicht umsetzen/anwenden muss) und mache Dich vorher schlau was da gesagt wird (bzw. wurde) -- die wird immer offiziell veröffentlicht, steht idR im Netz (und muss die Studienordnung sein von dem Zeitpunkt als Du Dich exmatrikuliert hast). Das ist quasi das "Uni-Gesetz".


Da steht zu dem Thema überhaupt nichts drin.



*WER* hat Dir die Info gegeben, dass Du den letzten Versuch bereits hinter Dir hast?


Ich habe einige Monate nach meiner Exmatrikulation eine E-Mail vom Lehrstuhl erhalten, dass ich die Biochemie-Prüfung endgültig nicht bestanden habe und damit von einer Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen bin.

Sternchenhase
27.09.2016, 14:40
In Marburg geht es so streng zu??
Ja, leider.

Geht halt schlecht wenn jemand gerade ne Chemo bekommt oder mit Drillingen schwanger ist oder so. ;-)
Ernsthafter Liebeskummer kann ja auch schon reichen :-oopss



Ich habe einige Monate nach meiner Exmatrikulation eine E-Mail vom Lehrstuhl erhalten, dass ich die Biochemie-Prüfung endgültig nicht bestanden habe und damit von einer Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen bin.

Mh, die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich langsam, das heißt, vielleicht wussten die noch nicht, dass du gar nicht mehr studierst.
Du hast nicht zufälligerweise Widerspruch eigelegt damals :-wow?

Collie93
27.09.2016, 14:49
Mh, die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich langsam, das heißt, vielleicht wussten die noch nicht, dass du gar nicht mehr studierst.
Du hast nicht zufälligerweise Widerspruch eigelegt damals :-wow?

Nein, das war mir damals leider alles sch***egal.
Meine große Sorge ist, wenn ich mich irgendwo neu bewerbe und jemand aufgrund meiner außergewöhnlichen Biographie an meiner alten Hochschule nachfragt. Die werden dann mitteilen, dass ich meinen Prüfungsanspruch verloren habe.
Und ich habe nicht den Eindruck (und auch nicht die Erfahrung), dass mein alter Biochemie-Lehrstuhl in irgendeiner Form mit sich reden lässt.

Matzexc1
27.09.2016, 14:57
@Sternchenhase
Die 18 Monate Regel wurde gekippt.sie gilt nur noch für dein Semester bis nach bestandenem Physikum.

davo
27.09.2016, 15:01
Wäre ein Wiederanfang in Österreich denkbar? Wär vielleicht am einfachsten.

fMRI
27.09.2016, 15:14
Collie -- ruf in der Uni an und frage notfalls wo das mit den Prüfungen steht. So eine Regel können die ja nicht einfach erfinden. Und dann würde ich Dir empfehlen das Gespräch zu suchen, Referat für Studienangelegenheiten (nicht gerade wenn sie "Hochsaison" haben), Beratungsangebote etc.
Du kannst Dich dann nicht so einfach neu bewerben, weil Du überall unterschreiben musst, dass Du nicht endgültig Prüfungsanspruche weg sind. Früher oder später fliegt so etwas auf. Gehe den Weg der Klärung, auch wenn das doof ist.

fMRI
27.09.2016, 15:20
Sei freundlich und verständnisvoll, versuche zu erklären, dass Du exmatrikuliert warst und damals die Prüfung nicht schreiben konntest, so ein automatischer Fehler kann ja mal vorkommen, etc. Dir geht es wieder gut, Du möchtest zurück ins Studium über eine offizielle Bewerbung und das mit dem Schreiben nicht fair ist.
Mit Honig fängt man mehr Fliegen...

Sternchenhase
27.09.2016, 15:25
@Sternchenhase
Die 18 Monate Regel wurde gekippt.sie gilt nur noch für dein Semester bis nach bestandenem Physikum.

So ein Glück! Das war echt ein Stressfaktor
Ich weiß, das ist jetzt total OT, aber ein Bekannter ist deswegen Ende des SS geext worden, du weißt nicht zufällig, ob man sich da auch die neue Studienordnung berufen kann :-oopss? Gerne per PN :-).

Collie93
27.09.2016, 15:40
Nochmal danke für die Ratschläge, ich muss jetzt aber trotzdem weiterfragen, das Thema beschäftigt mich einfach zu sehr:

Ich habe nie einen schriftlichen Bescheid (also irgendwas in Papierform) bekommen, dass ich aufgrund endgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert o.ä. bin - nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen ;-)

Die "Bedingungen für den Scheinerwerb" (http://www.biochem.uni-erlangen.de/studium/scheinerwerb.php?menuepunkt=klausurbewertung) des Lehrstuhls legen fest, dass man insgesamt 12 Möglichkeiten hat. Ich kann online immer noch meine Ergebnisse einsehen, hier sind 10 aufgelistet (was konsistent mit meiner Exmatrikulation vor dem letzten Versuch ist) - meiner Meinung nach besteht also noch ein Prüfungsanspruch.

Wenn ich mich jetzt einfach wieder an einer anderen Uni einschreibe und eidesstattlich versichere, meinen Prüfungsanspruch nicht verloren zu haben, was wäre das schlimmste, was mir passieren könnte?

Matzexc1
27.09.2016, 16:09
Nochmal danke für die Ratschläge, ich muss jetzt aber trotzdem weiterfragen, das Thema beschäftigt mich einfach zu sehr:

Ich habe nie einen schriftlichen Bescheid (also irgendwas in Papierform) bekommen, dass ich aufgrund endgültigen Nichtbestehens exmatrikuliert o.ä. bin - nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen ;-)

Die "Bedingungen für den Scheinerwerb" (http://www.biochem.uni-erlangen.de/studium/scheinerwerb.php?menuepunkt=klausurbewertung) des Lehrstuhls legen fest, dass man insgesamt 12 Möglichkeiten hat. Ich kann online immer noch meine Ergebnisse einsehen, hier sind 10 aufgelistet (was konsistent mit meiner Exmatrikulation vor dem letzten Versuch ist) - meiner Meinung nach besteht also noch ein Prüfungsanspruch.

Wenn ich mich jetzt einfach wieder an einer anderen Uni einschreibe und eidesstattlich versichere, meinen Prüfungsanspruch nicht verloren zu haben, was wäre das schlimmste, was mir passieren könnte?

Das sie dich nachträglich wieder rauswerfen, weil sie zu dem Schluss kommen das du keinen Prüfungsanspruch mehr hast. Ich würd dir raten auch mal mit einem Anwalt für Hochschulrecht zu sprechen.

Sternchenhase
27.09.2016, 16:16
Das sie dich nachträglich wieder rauswerfen, weil sie zu dem Schluss kommen das du keinen Prüfungsanspruch mehr hast. Ich würd dir raten auch mal mit einem Anwalt für Hochschulrecht zu sprechen.

Definitiv!

Hast du mal mit dem Dekanat geredet?

Normalerweise werden sämtliche Fehlversuche im Notenspiegel eingetragen. Kann also gut sein, dass du dich geext hast, die BCler das nicht mitbekommen haben, und du automatisch diese Mail bekommen hast.
Du hast die Mail vermutlich nicht bekommen, weil du nicht mehr nachgesehen hast, nach dem du exmatrikuliert warst? Das ist sicher auch nochmal relevant.

fMRI
27.09.2016, 17:46
Rauswurf bzw. Approbation entziehen und Anklage -- weil Du eine falsche Angabe gemacht hast. Und möglicherweise noch Regressansprüche weil Du einen teuren Studienplatz besetzt hast den ein "echter" Student/in nicht hat annehmen können. Die Welt ist klein genug, dass Du jemanden aus Deiner Uni später treffen wirst, er/sie will Karriere machen und kickt Dich vom Platz.

Dass Du "nur eine E-Mail. Und die hab' ich nie bekommen" schreibst finde ich unehrlich. Lasse bitte das LÜGEN! Gehe ins Referat für Studienangelegenheiten, mache einen Termin mit der Chefin/Chef dort und bespreche Deine Situation sachlich. Bereite Dich vor (lesen, s.o. Dokumente), bringe Deine Exmat-Bescheinigung mit, die Semestertermine von damals und lasse Dir helfen. Wenn Du vorbereitet alles mitbringst kann man Dir helfen und Dich beraten. Und lasse unbedingt das Lügen, es bringt Dich nicht weiter. Helfen MUSS Dir niemand, wenn Du aber mit einen Anliegen kommst (und nicht verlogen rein marschierst) hast Du eine gute Chance dass das in ein paar Wochen geändert werden kann. Rechne nicht damit dass es "sofort" passiert, weil da idR auch noch ein Ausschuss zustimmen muss. Du kennst die Fristen, hättest DAMALS Widerspruch einlegen können -- die Fristen sind verstrichen, jetzt kommst Du als Bittsteller. So was kann man regeln, muss man aber nicht. Deswegen: gut vorbereiten, sachlich bleiben und dann geht das in der Regel schon irgendwie. Fehler können jedem passieren, es war Dein Fehler nicht fristgerecht Einspruch zu erheben. Vielleicht kannst Du das ja vernünftig begründen und dann kann man eine Ausnahme genehmigen.

Wenn Du bei der Wahrheit und den Fakten bleibst, kannst Du Dir idR den Anwalt sparen. Den gleich "mitzuschleppen" kommt nicht gut -- da geht die "Hilfsbereitschaft" gegen Null.

Gesocks
27.09.2016, 18:53
Die Exmatrikulation betrifft normalerweise keine Prüfungsrechtsverhältnisse - du wirst normalerweise nicht von Prüfungen abgemeldet, zu denen du vor deiner Exmatrikulation bereits angemeldet warst. Ob etwaige Fristen nach Exmatrikulation weiter laufen ist unterschiedlich.
Auf Exmatrikulationsanträgen gibt's in der Regel einen Hinweis dazu.

Collie93
27.09.2016, 19:39
Keine Angst, ich möchte nicht lügen und ich möchte auch keinem Anwalt Geld schenken. Mein Interesse ist es nur, den taktisch klügsten Weg zu gehen.

Allerdings habe ich gerade auf der Exmatrikulation, wie oben von Gesocks angedeutet, den Satz gelesen "Bitte beachten Sie, dass bereits begründete Prüfungsrechtsverhältnisse durch die Exmatrikulation nicht berührt werden; insbesondere wird die Frist zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen nicht unterbrochen."
Das heißt meiner Lesart nach, das ich trotz Exmatrikulation in den Letztversuch gegangen bin, diesen nicht angetreten habe und deshalb vermutlich als "Zwangsexmatrikuliert" gelte …

fMRI
27.09.2016, 22:48
Keine Angst, ich möchte nicht lügen und ich möchte auch keinem Anwalt Geld schenken. Mein Interesse ist es nur, den taktisch klügsten Weg zu gehen.

Allerdings habe ich gerade auf der Exmatrikulation, wie oben von Gesocks angedeutet, den Satz gelesen "Bitte beachten Sie, dass bereits begründete Prüfungsrechtsverhältnisse durch die Exmatrikulation nicht berührt werden; insbesondere wird die Frist zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen nicht unterbrochen."
Das heißt meiner Lesart nach, das ich trotz Exmatrikulation in den Letztversuch gegangen bin, diesen nicht angetreten habe und deshalb vermutlich als "Zwangsexmatrikuliert" gelte …

Also: Darüber reden hilft. Termin machen, darüber reden. Man kann ja auch argumentieren, dass es Dir bis zur Frist so schlecht ging, dass Du auch keinen Einspruch einlegen konntest und erst jetzt es bereust. "Schlecht gehen" kann ja auch eine überraschende Verantwortung, finanzielles Chaos, Spielsucht oder sonst was sein. Panikattacken wenn Du den letzten Versuch nicht schaffen solltest, was auch immer...

Muss man sich bei euch "aktiv" für eine Prüfung anmelden (also etwas tun), oder passiert das "automatisch"?
Dass es keine Grund gibt, dass Du die Prüfung nicht ablegen musst, kann ich mir nicht vorstellen. Du hattest doch damals einen Grund das Studium zu unterbrechen -- den Grund kannst Du dort kurz (nicht ausführlich) darlegen. [Falls etwas mit Anwalt/in gesteigert werden müsste, lasse Dir Raum nach oben -- legen nur den Hauptgrund da, und manchmal sagen, Du möchtest nicht alles sagen (und etwas betreten schweigen) kann ja auch hilfreich sein, es jetzt aber definitiv aus der Welt ist. (Nur nicht lügen...) Du kannst ja z.B. auch sagen, dass es damals so auswegslos schien, dass eine Krankschreibung ja auch nicht geholfen hätte und Du Dich Vollzeit um das "Problem" kümmern musstest und deswegen exmatrikuliert hast.

Wenn Du z.B. damals schwanger gewesen wärst und deswegen hättest liegen müssen, hätten sie Dich ja auch nicht vor die Wahl gestellt: Schwangerschaft oder Klausur-mit-Fehl-/Frühgeburt. Um es mal krass auszudrücken. Ausnahmen wird es da sicherlich einige geben, nur sprechen Studis darüber wenig untereinander.

Bist Du an der gleichen Uni wie Gesocks? Mich würde es einfach nur interessieren, wo es so gehandhabt wird. (Müsst aber nicht antworten, ist ja auch egal.)

10 oder 12 Versuche sind ziemlich viel. Trotzdem nochmal: kläre es, sorge dafür es nicht die letzte Prüfung war und bewerbe Dich dann in einem Modellstudiengang -- da werde die Fehlversuche aus Deiner Vergangenheit idR nicht relevant sein, sondern nur die aktuelle Studienordnung. Die Biochemieprüfung mit dem Wissen anzutreten, es ist der letzte Versuch ist doch Stress, oder?

Gesocks
27.09.2016, 23:27
fMRI, das Ding ist, für genau solche Zustände, Schicksalsschläge usw. gibt es Krankschreibungen, Urlaubssemester usw. Und Fristen, wann sowas einzureichen oder zu beantragen ist. Damit rückwirkend nach zwei Jahren für Ausnahmeregeln zu argumentieren ist unrealistisch. Es läuft sowieso auf Kulanz raus, also kann man auch gleich offen damit umgehen. Einen Anwalt würde ich darauf keinesfalls ansetzen, worauf sollte der denn auch klagen?
Die Schwangerschaft im Vergleich wäre übrigens ein völlig anderes Thema (... würde aber zwei Jahre nach Prüfung auch keiner mehr fressen).

Wird der verlorene Prüfungsanspruch in Modellstudiengängen tatsächlich sicher ignoriert? Ansonsten hat davo weiter oben schon Österreich vorgeschlagen.


[...] Bist Du an der gleichen Uni wie Gesocks? Mich würde es einfach nur interessieren, wo es so gehandhabt wird. (Müsst aber nicht antworten, ist ja auch egal.) [...]
Weiter oben war irgendwas aus Erlangen verlinkt, ich bin in Hamburg. Es ist aber wie gesagt der Normalfall, dass die Exmatrikulation Prüfungsrechtsverhältnisse nicht berührt.