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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbesserte Durchschnittsnote durch Nachteilsausgleich?



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Feuerblick
29.09.2016, 17:25
So, euphoriaaa,
du darfst dir jetzt überlegen, ob du deinen Tonfall etwas mäßigen möchtest, denn hier im Forum sch****n wir nicht auf die Meinung anderer. Solltest du weiterhin verbal in der Art entgleisen, ist hier ein Schlösschen dran. Und nein, andere tun das nicht sondern bleiben erstaunlich sachlich!

Btw. es gab hier schon User, die ähnliches wissen wollten. Von denen hat man aber nie wieder was gehört. Daraus darfst du jetzt selbst deine Schlüsse ziehen. Dass dir jemand konkrete Erfahrungen liefert - die Chance liegt in Kenntnis der bisher hier aktiven User bei nahe Null.

Gruß
Feuerblick
MediLearn-Moderatorin

davo
29.09.2016, 17:28
Dann schreib halt endlich deinen Antrag. Man wartet an der Charité bestimmt schon auf dich :-p

ehem-user-11022019-1151
29.09.2016, 17:29
Jaa schäm dich, davo. :D

Euphoria:
Leider gibt es sehr wenige Leute, die einen Nachteilsausgleich oder Härtefallantrag in dieser Konstellation stellen.
Die, die ich kenne, haben somatische Krankheiten.
Eine Bekannte hat seit ihrem 5 Lebensjahr eine stark einschränkende chronische Erkrankung, mit über 50% Behinderung und hat keine Härtefall anerkannt bekommen.

Tja und wie Brutus schon sagte. Hss ist nicht dumm und möglicherweise kann die positive erste Rückmeldung sehr schnell aufgrund neuer Informationen im Internet revidiert werden.

euphoriaaa
29.09.2016, 17:34
@euphoriaaa: Wenn man der festen Überzeugung ist, dass alle anderen Geisterfahrer sind, sollte man vielleicht mal kurz innehalten und drüber nachdenken, ob es nicht sein könnte, dass man selbst auf der falschen Seite unterwegs ist :-)) :-p

@Liel: oh no, schon wieder :-oopss :-)) :-p

Nö wieso denn, gibt eine Sache, die nennt sich Rückgrat :knuddel: Dem Grundtenor nach ist es ja erwünscht, dass ich mit dem Antrag keine Chance habe, also wieso sollte ich mich dem anschließen, wenn ich berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine realistische Chance besteht. Wenn mir jemand mit Erfahrung damit unwiderlegbar darlegen will, weshalb mein Antrag abgelehnt werden wird, bitte sehr. Ich bin nicht faktenresistent, denn sonst hätte ich nicht vom Härtefallantrag abgesehen, aber bisher habe ich hier nichts Überzeugendes gelesen. Laut HSS werden sogar ausdrücklich Anträge bewilligt, weil man auf seine Geschwister aufpassen musste und deshalb keine Zeit für die Schule hat, aber mein Antrag mit mehreren schweren Krankheiten, mehreren ärztlichen und einem Schulgutachten ist natürlich an den Haaren herbeigezogen und völlig abwegig, ja natürlich.

euphoriaaa
29.09.2016, 17:37
Jaa schäm dich, davo. :D

Euphoria:
Leider gibt es sehr wenige Leute, die einen Nachteilsausgleich oder Härtefallantrag in dieser Konstellation stellen.
Die, die ich kenne, haben somatische Krankheiten.
Eine Bekannte hat seit ihrem 5 Lebensjahr eine stark einschränkende chronische Erkrankung, mit über 50% Behinderung und hat keine Härtefall anerkannt bekommen.

Tja und wie Brutus schon sagte. Hss ist nicht dumm und möglicherweise kann die positive erste Rückmeldung sehr schnell aufgrund neuer Informationen im Internet revidiert werden.

Ich stehle aber keinen Härtefallantrag sondern einen Antrag auf Nachteilsausgleich, was etwas ganz anderes ist und viel niedrigere Anforderungen hat. Warum sollte es mich kümmern, ob HSS hier mitliest? Ich habe schließlich nicht gelogen.

ehem-user-11022019-1151
29.09.2016, 17:46
Laut HSS werden sogar ausdrücklich Anträge bewilligt, weil man auf seine Geschwister aufpassen musste und deshalb keine Zeit für die Schule hat.
Die Betonung liegt auf Betreuung, nicht aufpassen.

und zu dem anderen: damit wollte ich dir deutlich machen, dass Sonderanträge trotz augenscheinlicher Gründe nicht immer bewilligt werden.
Du wolltest doch ein (Negativ-)Beispiel haben, hier hast du das.

davo
29.09.2016, 17:49
Du meinst Sturheit, nicht Rückgrat :-p

Härtefallantrag erfüllst du nicht, das hättest du schon nach der Lektüre des Hochschulstart-Merkblatts wissen müssen. Dort steht übrigens auch: "Viele Bewerber setzen auf ihren Härtefallantrag zu große Hoffnungen." :-p

Und auch beim Nachteilsausgleich ignorierst du gekonnt alles, was Hochschulstart schreibt:

"In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote in der Regel stattgegeben werden. Beachten Sie, dass Sie nicht nur den Antragsgrund nachweisen müssen (die verlangten Belege sind jeweils in Klammern angegeben), sondern auch die Auswirkungen auf die Durchschnittsnote." (Hervorhebungen von mir.)

Wenn du dir jetzt mal vor Augen hältst, dass SEHR viele Schüler irgendeines der genannten Probleme erlebt haben (schon alleine besondere wirtschaftliche Umstände!), sollte spätestens jetzt klar sein, dass selbst bei Vorliegen eines der genannten Probleme die Chance, dass ein Sonderantrag erfolgreich ist, SEHR gering ist.

Stell deinen Antrag, und dann berichte, ob er erfolgreich war. Ich bin schon gespannt :-))

Brutus
29.09.2016, 17:50
Dem Grundtenor nach ist es ja erwünscht, dass ich mit dem Antrag keine Chance habe, also wieso sollte ich mich dem anschließen, wenn ich berechtigten Grund zur Annahme habe, dass eine realistische Chance besteht.
Genau, weil Du bist die Sonne, und alle anderen drehen sich um Dich...


Wenn mir jemand mit Erfahrung damit unwiderlegbar darlegen will, weshalb mein Antrag abgelehnt werden wird, bitte sehr. Ich bin nicht faktenresistent, denn sonst hätte ich nicht vom Härtefallantrag abgesehen, aber bisher habe ich hier nichts Überzeugendes gelesen.
Kleiner Tipp, wenn es mit dem Studienplatz geklappt hat und die ersten Multiple-Choice-Prüfungen anstehen: Antworten, in denen unwiderlegbar, immer, ausschließlich oder sowas in der Art vorkommen, sind IMMER falsch! ;-)


Laut HSS werden sogar ausdrücklich Anträge bewilligt, weil man auf seine Geschwister aufpassen musste und deshalb keine Zeit für die Schule hat, aber mein Antrag mit mehreren schweren Krankheiten, mehreren ärztlichen und einem Schulgutachten ist natürlich an den Haaren herbeigezogen und völlig abwegig, ja natürlich.
Da Du eh nichts anderes hören willst: Ja, Du hast recht. Ich sehe es ein und werde versuchen, mich zu ändern.
Also schreib Dir Dein Gutachten und dann ab zu HSS...

BTW: Ich bin nicht stur. Man nennt es Meinungsstabil! :D

euphoriaaa
29.09.2016, 17:53
Die Betonung liegt auf Betreuung, nicht aufpassen.

und zu dem anderen: damit wollte ich dir deutlich machen, dass Sonderanträge trotz augenscheinlicher Gründe nicht immer bewilligt werden.
Du wolltest doch ein (Negativ-)Beispiel haben, hier hast du das.

Bei Härtefallanträgen ist das auch nicht verwunderlich, da wird quasi jeder Antrag abgelehnt, aber der Nachteilsausgleich ist eine ganz andere Geschichte und da ist dein Gegenbeispiel denkbar ungeeignet. Nichtsdestotrotz sind wir uns wohl einig darüber, dass Geschwisterbetreuung eine lächerlicher Antragsgrund ist und dennoch wird er anerkannt. Kannst du mir dann erklären, warum meine gut belegte Krankheitsgeschichte soo abwegig ist? In dem Katalog von Positivbeispielen trifft mein Sachverhalt auf die schwerwiegendsten zu und dennoch heißt es hier mein Antrag sei völlig absurd. Dass das hier alle so sehen muss nichts heißen, denn wenn die Geschichte uns eines gelehrt hat, dann dass Schwarmintelligenz nicht existiert, Schwarmdummheit schon eher.

Gesocks
29.09.2016, 17:56
[...] Ich habe es so gut es meine Krankheiten zugelassen haben mein Potential ausgeschöpft und da spricht mein 1,9 Abitur dafür. [...]
Nochmal. Nein. Deine erreichte Abiturnote spricht für gar nichts. Das hätte auch eine 4,0 sein können, und trotzdem musst du eine Diskrepanz zu dem nachweisen, was du ohne Erkrankung erreicht hättest. Und das ist schwierig. Noch schwieriger ist es ohne Leistungsknick. Weil gutachterlich begründet werden musst, was du ohne Ekrankung erreicht hättest. Welches genetische, IQ-mäßige Potential du hast begründet keine Note.

[...] In eurer Position lässt es sich natürlich leicht sagen, ich wäre selbst Schuld und hätte mich nun mal mehr anstrengen sollen. [...]
Sagt niemand. Absolut niemand.

[...] Unter meinen damaligen Umständen ein 1,9 Abitur geschrieben zu haben und nicht komplett durchgefallen zu sein ist eine erbrachte Leistung, während du mir vorwirfst ich habe mich vor der Anstrengung gedrückt und wolle mir jetzt einfach mein schulisches Potential gutschreiben lassen ohne tatsächlich Leistung gebracht zu haben. Das ist Quatsch. Wenn ärztlich beurkundet wird, dass die gesundheitlichen Umstände eine wesentlich übleren Leistungseinbruch hätten erwarten lassen und ist dieser nicht eingetreten, dann ist mein gutes 1,9 Abitur bereits ein Beweis dafür, dass ich Leistung gebracht habe und ich ohne unverschuldete leistungsmindernde Umstände viel mehr hätte erreichen können. [...]
Kind, lern lesen. Ich werfe dir einen Scheißdreck vor, ich erkläre dir die Anforderungen an dein verdammtes Gutachten.
Einen Leistungseinbruch gab es also doch? Herzlichen Glückwunsch, damit hast du doch eine anständige Argumentationsbasis! Es wird sich aber niemand so ohne weiteres anschließen, deine Noten wären ohne Erkrankung noch besser als vor Leistungseinbruch gewesen (Dein Facharzt, Lehrer, Schulpsychologe, Du selbst können schreiben was sie wollen - hochschulstart prüft die Gutachten trotzdem auf Plausibilität!). Denn Nochmal: Deine erreichte Abiturnote spricht für gar nichts. Das hätte auch eine 4,0 sein können, und trotzdem musst du eine Diskrepanz nachweisen. Und das ist schwierig

[...] Ebenso hätte ich behaupten können bei meinem Potential stünde mir ein 1,0 Abitur zu und das mache ich nicht, aber mein Licht unter den Scheffel zu stellen und mir ein unangemessen kleinen oder sogar gar keinen Nachteilsausgleich zu gewähren ist auch nicht die faire Lösung.
Bei aller Redundanz: hochschulstart prüft deinen Antrag. Und der muss gut begründet sein.

+ selfquote:

[...] Hast du für deinen Fall mal nach Anlaufstellen an der Uni geschaut? In Hamburg nennt sich das "Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten", die können sicherlich auch Kontakt zu den richtigen Studentengruppen herstellen.
Achja, ich habe einschlägige Erfahrungen, aber weder selbst betroffen noch Medizin.

davo
29.09.2016, 17:57
Bei Härtefallanträgen ist das auch nicht verwunderlich, da wird quasi jeder Antrag abgelehnt, aber der Nachteilsausgleich ist eine ganz andere Geschichte und da ist dein Gegenbeispiel denkbar ungeeignet.

Woher glaubst du das zu wissen? Kennst du Zahlen, die sonst niemand kennt?


Nichtsdestotrotz sind wir uns wohl einig darüber, dass Geschwisterbetreuung eine lächerlicher Antragsgrund ist und dennoch wird er anerkannt.

Wieso das? Die meisten Menschen schaffen es nicht mal, ihr eigenes Leben auf die Reihe zu bekommen. Als Jugendlicher die Betreuung von Geschwistern übernehmen zu müssen, ist eine enorme zeitliche, psychische und emotionale Zusatzbelastung.

Aber in deiner kleinen Welt ist dein Problem das allergrößte und allerschwerste. Naja. Sinnlos, darüber diskutieren zu wollen. Du kannst sowieso nur deine eigene Sicht akzeptieren.

ehem-user-11022019-1151
29.09.2016, 18:07
Pass auf meine Gute.
1.) nicht jeder Antrag wird abgelehnt.
2.) wie du siehst, kann ich dir mit einem Nachteilsaugleich nicht dienen, weil es vielleicht so ist, dass auch viele Anträge abgelehnt werden
3.) Geschwisterbetreuung ist nicht lächerlich. Betreuung bedeutet in diesem Kontext nicht, einmal am Tag spazieren gehen, spielen und vielleicht ab und zu Essen zu kochen. Betreuung bedeutet, täglich für seine minderjährigen Geschwister zu SORGEN.
4.) deine Krankheit ist nicht absurd, wir glauben dir (oh ja!!), dass du eine Krankheit hast, die dich beeinträchtigt (bitte zitiere, wenn wir deine Krankheit je in Frage gestellt haben)
5.) soll ich vielleicht noch mal erwähnen, weshalb wir glauben, dass dein Argumentation nicht zielführend sein wird? Wir haben das mehrmals geschrieben, dass wir die große Problematik sehen, dass du keinen Leistungsknick hast und es relativ schwierig ist, dir nachzuweisen, dass du einen besseren Schnitt verdient hättest, wenn man einfach keine Vergleichswerte hat.
6.) ich finde es sehr seltsam, so wie die andern auch, dass deine Krankheit, so offensichtlich sie ja war, nicht ausreichend behandelt worden ist.

7.) es gibt keine "Drecks" ostdeutschen Unis. Könntest du bitte nochmal erläutern, warum genau Berlin?

8.) zu deinem Punkt mit der Schwarmdummheit möchte ich sagen, dass du ein wenig deine Worte zügeln solltest.

euphoriaaa
29.09.2016, 18:35
Nochmal. Nein. Deine erreichte Abiturnote spricht für gar nichts. Das hätte auch eine 4,0 sein können, und trotzdem musst du eine Diskrepanz zu dem nachweisen, was du ohne Erkrankung erreicht hättest. Und das ist schwierig. Noch schwieriger ist es ohne Leistungsknick. Weil gutachterlich begründet werden musst, was du ohne Ekrankung erreicht hättest. Welches genetische, IQ-mäßige Potential du hast begründet keine Note.

Sagt niemand. Absolut niemand.

Kind, lern lesen. Ich werfe dir einen Scheißdreck vor, ich erkläre dir die Anforderungen an dein verdammtes Gutachten.
Einen Leistungseinbruch gab es also doch? Herzlichen Glückwunsch, damit hast du doch eine anständige Argumentationsbasis! Es wird sich aber niemand so ohne weiteres anschließen, deine Noten wären ohne Erkrankung noch besser als vor Leistungseinbruch gewesen (Dein Facharzt, Lehrer, Schulpsychologe, Du selbst können schreiben was sie wollen - hochschulstart prüft die Gutachten trotzdem auf Plausibilität!). Denn Nochmal: Deine erreichte Abiturnote spricht für gar nichts. Das hätte auch eine 4,0 sein können, und trotzdem musst du eine Diskrepanz nachweisen. Und das ist schwierig

Bei aller Redundanz: hochschulstart prüft deinen Antrag. Und der muss gut begründet sein.

+ selfquote:

Achja, ich habe einschlägige Erfahrungen, aber weder selbst betroffen noch Medizin.

Auf hochschulstart steht nirgends, dass es einen dokumentierten Leistungsknick geben muss. Ich habe mich durch etliche Urteile und Aufsätze gewälzt deshalb hier ein paar Zitate.
"Hiermit wird ein strukturell von dem Grundansatz
abweichendes Element prognostischer Betrachtung
eingebracht, nämlich die Berücksichtigung einer schulischen
Leistungshöhe, die im Einzelfall bei Wegdenken
bestimmter Hinderungsgründe möglich gewesenen
wäre. Die Berücksichtigung einer rückschauend abgeleiteten
hypothetischen Leistungshöhe erfolgt ausschließ-
lich für das Vergabeverfahren."
Es wird also das potenzielle Leistungspotential durch Wegdenken der leistungsbeeinträchtigenden Umstände bemessen. Es spielt also doch eine Rolle, dass ich ein 1,9 Abitur geschrieben habe und von zwingender Diskrepanz steht hier gar nichts.

Was eigene Erkrankungen oder (Schwer-)Behinderungen
des Bewerbers betrifft, dürfte es sich hierbei um
die hauptsächlich beachtliche Fallsituation handeln, die
einen Antrag auf Nachteilsausgleich in Bezug auf die
Durchschnittsnote tragen kann. Auf die hierauf bezogenen
Handhabungshinweise der Stiftung wird verwiesen.
Hervorzuheben ist Folgendes: Es muss sich grundsätzlich
um eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung
handeln, von der der Schüler innerhalb der letz
ten drei Jahre vor Erwerb der HZB betroffen war. Für
zeitlich davor liegende Erkrankungen dürfte ein Kausalitätsnachweis
regelmäßig nicht erbracht werden können.
Es muss sich um eine längere Erkrankung handeln. Eine
Summierung kürzerer Erkrankungen wird nicht ausreichen,
zumal hier die während der Schulzeit gegebenen
Möglichkeiten der schulischen Individualförderung als
Kompensation krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht
vernachlässigt werden dürfen. Hierauf hat der Schüler
Anspruch. Darauf, auf welchen Umständen die Erkrankung
beruhte, dürfte es nicht ankommen.
Zeitlich vor den drei Jahren liegende Umstände sind somit aus der Rechnung ausgenommen, dennoch stellen langfristige und sich womöglich über die gesamten drei Jahre erstreckende Hinderungsgründe den Hauptfall dar. Passt nicht ganz mit der Behauptung zusammen, es müsse zwingend ein Knick nachzuweisen sein oder? Jedenfalls steht darin nichts davon.

Es muss aufgrund
einer eigenen schulfachlichen Beurteilung mit einer
konkret für geboten gehaltenen Notenverbesserungin den einzelnen Teilen des Abiturs und davon abgeleitet
mit einer konkret höheren Gesamtpunktzahl der HZB
und der dann gegebenen Durchschnittsnote abschlie-
ßen. Die Anforderungen an die Begründung und die
fachlich/pädagogische Ableitung steigen mit der Höhe
der für richtig gehaltenen Verbesserung der Durchschnittsnote.
Es ist ein strenger Maßstab bei der Frage
anzulegen, ob tatsächlich eine bessere Durchschnittsnote
auf prognostischer Grundlage angegeben werden
kann.
Sicher, ein strenger Maßstab und dem werden meine Gutachten auch standhalten können, da meine Ärzte usw. die leistungsbeeinträchtigenden Krankheiten nachvollziehbar beurkunden werden und die Schule darauf beruhende plausible Schlüsse auf die konkrete Leistungsdifferenz ziehen wird, aber nirgends steht hier, dass dafür eine konkrete Notendiskrepanz vorgezeigt werden muss. Lediglich, dass ein konkreter Leistungsabfall unter strengen Maßstäben begründet werden muss, aber das muss nicht zwingend auf einem sichtbaren Leistungsknick geschehen, das wird in dem ganzen Aufsatz mit keinem Wort behauptet.

Sie erfordern den Nachweis,
aus in eigener Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen gehindert gewesen zu sein, eine bessere
als die in der HZB ausgewiesene Durchschnittsnote

Wieder kein Wort von einem angeblich zwingenden Leistungsknick, ein Nachweis für eine nicht selbst zu vertretende Leistungsbeeinträchtigung ohne deren Vorhandensein eine bessere Durchschnittsnote zu erwarten gewesen wäre ist auch ohne Leistungsknick erbringbar.

Sind die formellen und materiellen Voraussetzungen
für eine Verbesserung der Durchschnittsnote der HZB
im Auswahlverfahren gegeben, ist dem Antrag in dem
für zutreffend gehaltenen Umfang zu entsprechen.

Man hat, sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sogar einen Anspruch darauf, dass die Note verbessert wird.
So viel zum Thema ich wäre realitätsfern und hätte keine Ahnung.

euphoriaaa
29.09.2016, 18:38
Die Zitate sind übrigens aus einem juristischen Aufsatz "Härtefall und Nachteilsausgleich bei der Vergabe von Studienanfängerplätzen – Rechtsrahmen und Grundstrukturen der Anwendung" von Hartmut Maier, Vorsitzendem Richter der u.a. mit Studienzulassungsverfahren befassten 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster.

Melina93
29.09.2016, 18:40
Wieso, weil ich keine Lust habe rumgeschubst zu werden? Respekt und Freundlichkeit sind keine Einbahnstraße, ich erwidere lediglich was mir hier entgegengebracht wird. Oh verzeihe, ich wusste nicht, dass das Annehmen von legitimen Hilfsangeboten bedeutet, dass ich mich hinter meiner Krankheit verstecke, ich Dummerchen. Dann pfeife ich doch darauf und studiere lieber nach 5 Jahren in einem ostdeutschen Drecksloch statt Hilfe anzunehmen und sofort an meinem Wohnort zu studieren.

Mit dieser Haltung bist du eh spätestens nach einigen Wochen bei allen unten durch im Studium. Egal wo. Mit dieser Einstellung wird nie was aus dir. Aber ich bin raus, das ist mir echt zu blöd hier. Ich hoffe du bist ein Troll. Was netteres kann ich zum Abschluss echt nicht sagen...

davo
29.09.2016, 18:45
Du hast keine Ahnung, wie juristische Texte zu lesen sind. Anders kann man dein kindisches Herumreiten auf deinem angeblichen Anspruch echt nicht erklären... :-))

Brutus
29.09.2016, 18:47
Und das sind Urteile / Aussagen EINES Richters am Verwaltungsgericht. Ob das Oberverwaltungsgericht dem folgt... ;-)
Und darin liegt ja auch die Krux: das geht dann durch die Instanzen und Du kriegst trotzdem nicht sofort einen Platz. Wenn überhaupt...

euphoriaaa
29.09.2016, 18:54
Damit das durch die Instanzen geht müsste mein Antrag überhaupt erstmal abgelehnt werden, was nicht erwiesen ist. Der Punkt ist, dass selbst bei Beachtung der Rechtssprechung eure lächerlichen Einwände nicht haltbar sind von den Informationen von HSS ganz zu schweigen, denn auch dort steht nichts von eurem angeblich evidenten Schwachfug. Die Tatsache, dass hier alle bereits einen Studienplatz haben oder bereits Ärzte sind bekräftigt mich auch nur in meinem Vorhaben, weil das beweist, dass auch Mediziner nur mit Wasser kochen und man offensichtlich kein Genie sein muss :rolleyes:

ehem-user-11022019-1151
29.09.2016, 18:55
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist im
Schulgutachten auch zu erörtern, in welchem Maß diese
bereits während der Schullaufbahn durch einem Nachteilsausgleich
bei der jeweiligen Leistungserbringung
aufgefangen wurden oder hätten aufgefangen werden
können.

Da deine Krankheit schon bekannt war, bevor du in der Oberstufe warst, würde mich sehr interessieren, wie deine Schule auf diesen Absatz reagiert.



Die in Kenntnis der Leistungseinschränkung gleichwohl
vom Schüler durchgeführte Prüfung stellt sich als eine
von ihm zu vertretende Risikoübernahme dar, die nicht
über einen Nachteilsausgleich im Vergabeverfahren
kompensiert werden kann

Hier geht es um Prüfungen.
Aber ich denke, dass es auch darum geht, dass eine Nachteilsausgleich nicht dafür dienen sollte, etwaige Fehler in der Vorzeit (verzögerte Behandlung, keine ausreichende Therapie, etc) auszubügeln.
Wie wäre es, mit erstmal richtig gesund werden?
Ich kenne einige, die JAHRELANG in der Oberstufe sind, weil ihr Gesundheitsszustand es nicht erlaubt, am Unterricht teilzunehmen.


ach ja, ich habe schon so oft die Erfahrung gemacht, dass wenn einem die Argumente ausgehen, gesagt wird, man sei kognitiv nicht ganz auf der Höhe.
Das, liebe Euphoria, ist das schwächste Argument.



und man offensichtlich kein Genie sein muss :rolleyes:

hach, wie gut, dass wir bald eine sehr schlaue und informative Studentin und fast-Ärztin unter uns haben :)

Ps: ich koche mit Salz.

euphoriaaa
29.09.2016, 19:02
Du hast offensichtlich keine Ahnung, die Blamage hättest du dir ersparen können. Erster Punkt ist irrelevant, weil die Schule das weder aufgefangen hat noch auffangen konnte und ein Stück weit sogar für das Problem verantwortlich ist. Zweiter Punkt ist ebenso hinfällig, weil es um die Abiturprüfungen geht, bei denen man vorher ausdrücklich gefragt wird, ob man sich im Stande fühlt die Prüfung zu schreiben. Deine unsinnige Schlussfolgerung würde jedem Juristen die Haare zu Berge stehen lassen. Dass ich nicht behandelt wurde muss ich ebenso nicht vertreten, denn ich könnte mich sogar auf Krankheit berufen, wenn ich meine Krankheit selbst verursacht hätte und das steht auch so im Aufsatz. Alles in allem sind deine Einwände also für die Tonne.