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euphoriaaa
28.09.2016, 17:00
Nachdem ich erst überlegt hatte wegen meiner Krankheitssituation einen Härtefall geltend machen zu wollen, hab ich den Gedanken aufgrund der geringen Erfolgschancen wieder verworfen. In meiner Situation wäre ein Antrag auf Nachteilsausgleich wesentlich sinnvoller. Mit einer auf diesem Wege verbesserten Durchschnittsnote könnte ich doch zum HamNat an der Charité eingeladen werden, was mir momentan mit 1,9 nicht möglich ist. Zusammen mit HamNat und verbesserter Durchschnittsnote hätte ich wiederum gute Chancen auf eine Zulassung. Sofern ich mich informiert habe brauche ich ein fachärztliches Gutachten, sämtliche Schulzeugnisse und ein Schulgutachten, in dem erörtert wird welche konkreten Notenpunkte ohne leistungsmindernden Umstand wieviel besser gewesen wären. Das sollte alles zu machen sein, ich habe denke ich eine gute Position um einen großen Nachteilsausgleich zu erzielen, da ohne meine unbehandelten Erkrankungen ein wesentlich besserer Schnitt zu erwarten gewesen wäre und meine ehemalige Lehrerin wird mir sicher ein wohlwollendes Gutachten schreiben. Ich hoffe, dass ein Notensprung auf mindestens 1,3 möglich ist. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit oder kennt jemanden, der auf diesem Wege versucht hat einen Studienplatz zu bekommen?

ehem-user-11022019-1151
28.09.2016, 18:55
Wie genau kommst du auf den Schnitt von 1,3!?

euphoriaaa
28.09.2016, 19:06
Ist nur geschätzt, auf irgendeine Note wird sich meine ehemalige Lehrerin im Gutachten aber trotzdem festlegen müssen. Da meine Krankheiten während der Schulzeit recht schwerwiegend und stark leistungsbeeinträchtigend waren, wäre finde ich auch ein entsprechender Nachteilsausgleich fair. Wenn ich trotz der schwierigen Umstände auf ein 1,9 Abitur gekommen bin, ist es auch nicht so abwegig eine hohe ohne beeinträchtigendes Ereignis zu erwartende Note anzunehmen. Mit dem wohlwollenden Schulgutachten, meinen Zeugnissen und mehreren fachärztlichen Gutachten, die das untermauern stehen die Chancen gar nicht so übel.

Gesocks
28.09.2016, 19:37
Das Gutachten einer Lehrerin erfüllt gar nicht die Anforderungen an den Antrag auf Nachteilsausgleich - steht doch extra überall fett drin, dass ein Gutachten der Schule, aber nicht einer einzelnen Lehrkraft vorliegen muss... :-)
Es muss ja auch die vorgeschlagene Verbesserung für jede Einzelnote begründet werden. Und je größer die Korrektur, desto höher die Anforderungen an das Gutachten. "1,9 sind gut, also ist es nicht abwegig, dass ich ohne Erkrankung besser gewesen wäre, so ca. 1,3" begründet definitiv keinen Nachteilsausgleich. Bei einem nachgewiesenen Leistungsknick sieht das schon anders aus.

Hast du für deinen Fall mal nach Anlaufstellen an der Uni geschaut? In Hamburg nennt sich das "Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten", die können sicherlich auch Kontakt zu den richtigen Studentengruppen herstellen.

euphoriaaa
28.09.2016, 20:38
Meine Lehrerin ist auch stellvertretende Schulleiterin also sollte sie das schon in die Wege leiten können. Da ich in den verschiedenen Gutachten eine Reihe schwerwiegender Gründe geltend machen kann, die alle ihrerseits chronische Leiden bzw. Umstände sind, sollte ein Nachteilsausgleich doch gerechtfertigt sein, oder? Es sind auch keine Lapalien in Richtung meine Omi ist gestorben, sondern definitiv alle anerkannte leistungsmildernde Umstände, sodass ich anfangs sogar einen Härtefall angedacht hatte. Ein Leistungsknick wird nicht nachzuweisen sein, weil die Krankheiten und anderen Umstände sich fast über meine gesamte Schulzeit am Gymnasium erstrecken. Mir daraus einen Strick zu drehen, wäre nicht angemessen findest du nicht? Einen sichtbaren Leistungsknick werde ich zwar wegen der Langwierigkeit nicht nachweisen, aber dass sich anerkannte schwer nachteilige Hinderungsgründe, wie in meinem Fall stark negativ auf den Notendurchschnitt auswirken erschließt sich doch von selbst und das wird auch so im Schulgutachten belegt werden. Eine genaue Festlegung ist zwar bei jahrelangen Hinderungsgründen schwierig, aber irgendwo muss man die Note ja setzen. Es würde mich schon schon stark wundern, wenn mein Antrag abgelehnt würde denn es wurden schon Anträge mit weit belangloseren Gründen bewilligt.

ehem-user-11022019-1151
28.09.2016, 21:01
Du, wenn felsenfest davon überzeugt bist, dass es klappt, dann mach es doch, ohne hier zu fragen und deine persönliche Geschichte auszubreiten.
Es gibt schon einen Grund, weshalb dir niemand von seinen Erfahrungen erzählt: es gibt sehr wenige Leute, die diesen Weg einschlagen.
Zudem bezweifle ich, dass deine Note auf irgendeine Note festgelegt werden kann. Ich meine, woher kann die Schule festmachen, dass du nun 1,3 und nicht 1,4 oder 1,2 bekommen solltest!?

Du hast eine etwas komplexe Situation, aber ich bezweifle, dass dir hier jemand helfen kann.
Zudem denke ich, dass du aufpassen solltest, was du hier schreibst, sonst ist der Thread schneller weg als du denkst.

euphoriaaa
28.09.2016, 21:15
Es ist nunmal eine Mutmaßung und deshalb wird man nie auf die Nachkommastelle exakt genau begründen können, weshalb sie so ausgefallen ist aber irgendwo muss man nunmal einen Punkt setzen und inwieweit die Stiftung der vorgeschlagenen Notenverbesserung entspricht muss sie selbst entscheiden. Ich bin aber optimistisch, weil ich einen starken Fall habe, der selbst hohe Notensprünge gut begründen kann.

ehem-user-11022019-1151
28.09.2016, 21:32
Na dann.
Wenn ich dir jetzt von xy erzähle, der mit einer z-Krankheit einen Nachteilsausgleich bekommen hat, was bringt das dir?
Das wird doch von Fall zu Fall entschieden, INDIVIDUELL.

Ach ja, man muss ganz genau erklären, WARUM die Note SO und NICHT anders sein muss.
Zudem bezweifle ich, dass du selber sagen kannst, welche Note du wirklich verdient hast.

euphoriaaa
28.09.2016, 21:42
Das muss ich auch nicht, das wird dann zusammen mit Schule, Fachärztin und Therapeut entschieden. Die Schule wird von mir ja eine Liste mit Anforderungen an das Schulgutachten erhalten, damit sie dem auch entspricht und dann werden sie ja darauf achten, dass die Stiftung eben diese Einwände nicht geltend machen kann.

euphoriaaa
28.09.2016, 21:52
Wie auch immer, da hier keiner über einschlägige Erfahrungen verfügt, kann der Thread eigentlich auch geschlossen werden.

Coxy-Baby
28.09.2016, 22:05
Müsst ich raten würde ich sagen Borderline......

EVT
28.09.2016, 22:11
Für deine Selbstdarstellung könntest du wie alle anderen einen Instagram Account eröffnen, der wird dann auch nicht immer gelöscht.

Steck deine Zeit lieber in deinen Antrag, denn HSS liest Medi-Learn und andere Foren schätzungsweise nicht.

euphoriaaa
28.09.2016, 22:14
Für deine Selbstdarstellung könntest du wie alle anderen einen Instagram Account eröffnen, der wird dann auch nicht immer gelöscht.

Steck deine Zeit lieber in deinen Antrag, den HSS liest Medi-Learn und andere Foren schätzungsweise nicht.
Worin genau besteht meine Selbstdarstellung, denn deiner Meinung nach?

ehem-user-11022019-1151
28.09.2016, 22:30
den HSS liest Medi-Learn und andere Foren schätzungsweise nicht.

Made my Day :)

Derdo
29.09.2016, 00:02
Liest man die Kriterien von HSS, dann scheint es doch ganz einfach zu sein in entsprechende Quoten zu fallen, da bspw. unter 1.1.1 zur Verbesserung der Durchschnittsnote auch eine nicht unerhebliche Zahl von Krankentagen zu einer Bewilligung eines Nachteilsausgleich führen kann. Allerdings wirkt es fast schon zu optimistisch.

Reines fallen in diese Quoten wird sicherlich nicht ausschlaggebend sein. Ein Gutachten vom behandelten Arzt dürfte kein Problem darstellen, sollte es tatsächlich eine Krankheit gegeben haben. Das Gutachten der Schule würde da schon eher Probleme machen. Mit entsprechend gut gesinnten Lehrkräften bzw. einer Direktion auch machbar, aber die Frage ist nun mal wirklich, inwieweit man eine Hebung von 0,6 legitimieren kann, wenn du, wie du sagst, scheinbar schon sehr lange(auch vor der Hauptphase?) beeinträchtigt bist. Wer kann also bestätigen, dass du mehr könntest, ohne diese Behinderung? Eine Einschränkung kann zwar vorhanden sein, doch wirkt sich diese nicht zwangsläufig auf alle Schulfächer aus.

Ein ordentliches Gutachten von der Schule und ein fachärztlicher Nachweis sollten allerdings funktionieren, wenn beides vorhanden ist. Die Regelung existiert nun mal nicht ohne Grund. Probier es einfach, man kann nichts verlieren.

euphoriaaa
29.09.2016, 00:24
Danke, endlich mal eine richtige Antwort. Nun ich hoffe das werden meine behandelnden Ärzte bzw. Therapeuten überzeugend in ihren Gutachten darlegen. Die Hebung von 0,6 war eine bloße Schätzung. Ich bin mir recht sicher, dass ich das ohne schwerwiegende Beeinträchtigung hätte schaffen können, das Problem ist wie du erkannt hast, die konkrete Auswirkung auf einzelne Fächer. Dass sich mit Ausnahme von Sport meine Beeinträchtigung auf alle Fächer ausgewirkt hat, liegt in ihrer Natur. Es ist auch nicht nur eine Krankheit sondern mehrere die sich direkt auf die kognitive Leistungsfähigkeit auswirken. Angesichts der Schwere der leistungsmindernden Umstände hoffe ich auf eine große Hebung, aber ich denke selbst bei einer Hebung von 0,3-0,4 hätte ich den Fuß in der Tür und könnte über den HamNat einiges wettmachen. Letztendlich werde ich mich wohl dem Wohlwollen der Schule entsprechend auf eine Note festlegen und HSS wird dann selbst entscheiden inwieweit sie dem entgegenkommen.

Brutus
29.09.2016, 09:47
Das sollte alles zu machen sein, ich habe denke ich eine gute Position um einen großen Nachteilsausgleich zu erzielen, da ohne meine unbehandelten Erkrankungen ein wesentlich besserer Schnitt zu erwarten gewesen wäre und meine ehemalige Lehrerin wird mir sicher ein wohlwollendes Gutachten schreiben. Ich hoffe, dass ein Notensprung auf mindestens 1,3 möglich ist.
Warum war die Erkrankung nicht behandelt? Diese Frage würde ich als HSS-Gutachter als allererstes stellen. Und wohlwollende Gutachten? Im Zweifel würde ich ein Gegengutachten erstellen lassen. Und dann wird es für den Gutachtenersteller recht eng, wenn er begründen muss, warum ein solcher Notensprung gerechtfertigt sein sollte. :-nix


Ist nur geschätzt, auf irgendeine Note wird sich meine ehemalige Lehrerin im Gutachten aber trotzdem festlegen müssen. Da meine Krankheiten während der Schulzeit recht schwerwiegend und stark leistungsbeeinträchtigend waren, wäre finde ich auch ein entsprechender Nachteilsausgleich fair. Wenn ich trotz der schwierigen Umstände auf ein 1,9 Abitur gekommen bin, ist es auch nicht so abwegig eine hohe ohne beeinträchtigendes Ereignis zu erwartende Note anzunehmen. Mit dem wohlwollenden Schulgutachten, meinen Zeugnissen und mehreren fachärztlichen Gutachten, die das untermauern stehen die Chancen gar nicht so übel.
Warum war es nicht möglich, während der Schulzeit bereits eine adäquate Behandlung zu starten. Wenn es wirklich so gewesen wäre, dass eine Behandlung ein deutlich besseres Abitur bedeutet hätte, dann wäre das doch die erste Wahl sein müssen. Aber im Nachhinein zu sagen: Ach ja, ich hatte es soooo schwer, und wenn ich behandelt worden wäre, dann wäre ich super gewesen. Aber so muss man ja mein Abi nachträglich aufwerten...
BTW: Wer sagt denn, dass Du während des Medizinstudiums nicht wieder ganz schlimm krank wirst? Und Prüfungen verhaust? Ach nee, da muss man ja die Erkrankung berücksichtigen, die werden dann trotzdem anders gewertet? :-nix


Meine Lehrerin ist auch stellvertretende Schulleiterin also sollte sie das schon in die Wege leiten können. Da ich in den verschiedenen Gutachten eine Reihe schwerwiegender Gründe geltend machen kann, die alle ihrerseits chronische Leiden bzw. Umstände sind, sollte ein Nachteilsausgleich doch gerechtfertigt sein, oder?
WARUM??? Du hättest doch die Möglichkeit gehabt, eine Behandlung anzufangen, die, wie Du selber sagst, zu einem deutlich besseren Abitur geführt hätte... Jetzt zu sagen, jaja, wenn ich damals schon so behandelt worden wäre....


Es sind auch keine Lapalien in Richtung meine Omi ist gestorben, sondern definitiv alle anerkannte leistungsmildernde Umstände, sodass ich anfangs sogar einen Härtefall angedacht hatte. Ein Leistungsknick wird nicht nachzuweisen sein, weil die Krankheiten und anderen Umstände sich fast über meine gesamte Schulzeit am Gymnasium erstrecken. Mir daraus einen Strick zu drehen, wäre nicht angemessen findest du nicht?
Wenn jemand während der Schulzeit z.B. nach einem Unfall oder einer großen OP einen Leistungsabfall hatte, den er ohne diesen "Zwischenfall" nicht gehabt hätte, und ohne den er einen deutlich besseren Notendurchschnitt gehabt hätte, dann wäre ein Nachteil oder ein Härtefall erkennbar. Der würde dann geprüft werden.
Wenn aber jemand mit einer Lernschwäche und einem IQ wie 30 Meter Feldweg über die gesamt Schulzeit hinweg eine gleichbleibende Schulleistung erbringt, dann ist das kein Grund für einen Antrag, sondern schlichtweg seine Leistungsgrenze. ;-)


Einen sichtbaren Leistungsknick werde ich zwar wegen der Langwierigkeit nicht nachweisen, aber dass sich anerkannte schwer nachteilige Hinderungsgründe, wie in meinem Fall stark negativ auf den Notendurchschnitt auswirken erschließt sich doch von selbst und das wird auch so im Schulgutachten belegt werden.
Nein, die erschlißen sich nicht von selbst. Du SELBST sagst, dass Du unbehandelt warst und mit einer Behandlung deutlich bessere Noten erreicht hättest. WER sagt das? Und WARUM hast Du nichts in der Richtung unternommen?


Eine genaue Festlegung ist zwar bei jahrelangen Hinderungsgründen schwierig, aber irgendwo muss man die Note ja setzen. Es würde mich schon schon stark wundern, wenn mein Antrag abgelehnt würde denn es wurden schon Anträge mit weit belangloseren Gründen bewilligt.
Mich würde stark wundern, wenn Dein Antrag bewilligt würde! Aber bitte, mach mal. Und berichte, wie es ausgegangen ist...


Es ist nunmal eine Mutmaßung und deshalb wird man nie auf die Nachkommastelle exakt genau begründen können, weshalb sie so ausgefallen ist aber irgendwo muss man nunmal einen Punkt setzen und inwieweit die Stiftung der vorgeschlagenen Notenverbesserung entspricht muss sie selbst entscheiden. Ich bin aber optimistisch, weil ich einen starken Fall habe, der selbst hohe Notensprünge gut begründen kann.
Ich habe auch einen starken Fall. Und wenn ich nicht Recht bekomme, dann trete ich solange auf den Boden, bis jemand kommt und mich mitnimmt.


Das muss ich auch nicht, das wird dann zusammen mit Schule, Fachärztin und Therapeut entschieden. Die Schule wird von mir ja eine Liste mit Anforderungen an das Schulgutachten erhalten, damit sie dem auch entspricht und dann werden sie ja darauf achten, dass die Stiftung eben diese Einwände nicht geltend machen kann.
Soso. DU erklärst der Schule, wie sie das Gutachten zu schreiben haben. Sag mal, glaubst Du nicht, dass HSS auch Gutachter beschäftigt, die natürlich auch genau wissen, wie die Gegenseite argumentiert und arbeitet? Der Trend ist mittlerweile, dass Gutachten erstmal grundsätzlich angezweifelt werden. Und dann kommen Gegengutachten, erneute Beurteilungen, neue Ärzte, etc...


Worin genau besteht meine Selbstdarstellung, denn deiner Meinung nach?
Okay, liest Du Deine Beiträge eigentlich auch noch mal mit Sinn und Verstand?


Danke, endlich mal eine richtige Antwort. Nun ich hoffe das werden meine behandelnden Ärzte bzw. Therapeuten überzeugend in ihren Gutachten darlegen. Die Hebung von 0,6 war eine bloße Schätzung. Ich bin mir recht sicher, dass ich das ohne schwerwiegende Beeinträchtigung hätte schaffen können, das Problem ist wie du erkannt hast, die konkrete Auswirkung auf einzelne Fächer. Dass sich mit Ausnahme von Sport meine Beeinträchtigung auf alle Fächer ausgewirkt hat, liegt in ihrer Natur. Es ist auch nicht nur eine Krankheit sondern mehrere die sich direkt auf die kognitive Leistungsfähigkeit auswirken.
So! Deine Erkrankung beeinträchtigt Dich also derart, dass sämtliche Fächer bis auf Sport nicht so abgeschlossen werden konnten, wie Du es eigentlich hättest erreichen können, wenn Du die Erkrankung nicht gehabt hättest. Hmmm. Lass mal überlegen. Ich hätte auch deutlich besser sein können, wenn ich nicht angefangen hätte, mich zunehmend mit meinem Körper zu beschäftigen, den Alkohol entdeckt hätte, dann kamen Hormone und die Auswirkungen des anderen Geschlechts dazu... Wenn ich da mal eine vernünftige Behandlung gehabt hätte, mann hätte ich ein Abitur gehabt. ;-)
Und jetzt beweis mal, dass Dein "schlechtes Abi" (HALLO??? Mit 1,9 hast Du ein SEHR GUTES Abi) nur aufgrund Deiner nicht behandelten Erkrankung fusst...


Angesichts der Schwere der leistungsmindernden Umstände hoffe ich auf eine große Hebung, aber ich denke selbst bei einer Hebung von 0,3-0,4 hätte ich den Fuß in der Tür und könnte über den HamNat einiges wettmachen. Letztendlich werde ich mich wohl dem Wohlwollen der Schule entsprechend auf eine Note festlegen und HSS wird dann selbst entscheiden inwieweit sie dem entgegenkommen.
DU legst Dich auf eine Note fest???


Steck deine Zeit lieber in deinen Antrag, denn HSS liest Medi-Learn und andere Foren schätzungsweise nicht.
:-)) :-)) :D :D
Genau so etwas wollte ich auch schon seit diversen Posts schreiben. Und das hatte ich euphoriaaa auch schon in der Email geschrieben. Aber anscheinend wurde nicht verstanden, dass es auch zum eigenen Schutz sein sollte, dass die Beiträge gelöscht wurden... Aber jeder ist seines Glückes Schmied oder so... :-nix

euphoriaaa
29.09.2016, 15:50
Dass ich mich nicht in Behandlung begeben habe genügt nicht als Rechtfertigung dafür mir meinen Leistungsabfall schuldhaft vorzuwerfen. Ich habe mich, was solche Anträge angeht ausführlich informiert und sogar in Fällen selbst induzierter Krankheiten durch Medikamentenmissbrauch etc. kann man immer noch einen Nachteilsausgleich geltend machen. Meine Güte, man kann sogar einen Nachteilsausgleich geltend machen, wenn man die Schule zu oft gewechselt hat, in Fällen wie meinen meiner Recherche nach erst recht. Ich weiß gar nicht was dich daran so provoziert, womöglich musstest du ein Dutzend Wartesemester und andere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, um einen Studienplatz zu bekommen, aber das heißt nicht, dass ich das auch muss, wenn eine andere Möglichkeit besteht. Hast du mal darüber nachgedacht, dass es diesen Weg der Chancenverbesserung nicht umsonst gibt? Anscheinend scheinst du nicht zu verstehen, dass es sich hier nicht um einen Härtefallantrag sondern um einen Nachteilsausgleich handelt, bei dem die Anforderungen wesentlich niedriger liegen. Ich habe im Übrigen weder eine Lernschwäche noch einen IQ wie 30 Meter Feldweg sondern gesundheitliche Probleme, die es sehr einfach machen eine Leistungsbeeinträchtigung zu begründen. Wenn du nicht gerade ein diagnostischer Wahrsager bist schlage ich mal vor du hältst dich mit deinen Hobbyanalysen zurück, regst dich mal ab und überlässt die Beurteilung HSS, ist nicht gut für deinen Blutdruck und Missgunst steht dir gar nicht gut. Das mag dir missfallen, aber ich habe mich beim HSS telefonisch erkundigt und es hieß die Chancen stünden gut und ich sollte es mit einem Antrag versuchen. :-top

Coxy-Baby
29.09.2016, 15:59
Na ist doch toll, dann können wir ja jetzt nach dem vermeintlichen Happy-End hier Ruhe einkehren lassen und diesen Thread sterben lassen......

PS: Welche Unannehmlichkeiten der Kollege Brutus auf sich nehmen musste dürfte viertrangig sein, er hat das Studium erfolgreich absolviert und es wird ihm egal sein ob du deinen Platz bekommst, kritische Nachfragen sind einfach erlaubt....

euphoriaaa
29.09.2016, 16:03
Die Möglichkeit, dass ich einen Nachteilsausgleich bekommen könnte, scheint ihm doch offensichtlich ein Dorn im Auge zu sein, ansonsten hätte er sich in seinem ellenlangen Aufsatz nicht als Hobbydetektiv versucht.