shadow2505
17.10.2016, 14:15
Hallo Ihr Lieben,
habe eine etwas komplizierte Frage:
Ich werde im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz noch meinen Urlaub und teilweise Überstunden frei nehmen und dann in den Beruf zurückkehren. Da ich dann wenn alles klappt noch stillen werde, muss ich erstmal nicht am Dienst teilnehmen und auch der Wochenhilfeausgleich wird weiter bezahlt. Wie ist es aber für die Tage, an denen ich im Überstundenfrei bin? Steht mir für die auch der Wochenhilfeausgleich zu?? Vielleicht weiß das jemand von Euch, im Internet ist nichts zu finden...
Danke schonmal!!!
habe eine etwas komplizierte Frage:
Ich werde im Anschluss an den gesetzlichen Mutterschutz noch meinen Urlaub und teilweise Überstunden frei nehmen und dann in den Beruf zurückkehren. Da ich dann wenn alles klappt noch stillen werde, muss ich erstmal nicht am Dienst teilnehmen und auch der Wochenhilfeausgleich wird weiter bezahlt. Wie ist es aber für die Tage, an denen ich im Überstundenfrei bin? Steht mir für die auch der Wochenhilfeausgleich zu?? Vielleicht weiß das jemand von Euch, im Internet ist nichts zu finden...
Danke schonmal!!!