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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte/Zusatzansprüche bei kurzfristigem Einspringen



sweetashoney
31.10.2016, 10:06
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass möchte ich mich mal erkundigen, was einem als AN eigentlich zusteht, wenn man kurzfristig (d.h. keine 24 h vorher) dazu verdonnert wird einen Dienst von einem kranken Kollegen zu übernehmen?

Ich habe bereits mit Suche hier im Forum recherchiert. Leider hatte ich mich "einlullen" lassen den Dienst zu machen (hätte ich vorher mal hier nachgeschaut, hätte ich mich wahrscheinlich anders verhalten). Normalerweise habe ich keine Probleme damit ungeplant Dienste zu übernehmen (so auch bereits mehrfach zuvor freiwillig passiert), wenn mal jemand krank wird, aber dieses WE ging es planungstechnisch bei mir wirklich nicht und nachdem auch in der Assistentenschaft die Ungerechtigkeit mittlerweile Einzug gehalten hat, möchte ich gerne irgendeine rechtliche Grundlage, womit ich meinem Chef zeigen kann, dass er nicht alles mit mir machen kann (so jetzt im Nachhinein). Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen, aber es gibt in letzter Zeit mehrere Sachen, womit ich zwecks Weiterbildung wiederholt vertröstet wurde... am Liebsten würde ich kündigen, aber ich will noch eine überall heiß-begehrte und notwendige Rotation, auf die ich schon ewig warte, mitnehmen, sodass ich erstmal leider dort bleiben muss.

In einem anderen thread hatte ich gelesen, dass man Anspruch auf Zuschlag hat. Leider konnte ich dazu in meinem Tarifvertrag (VKA) nichts finden. Hat jemand dazu vielleicht eine gesetzliche Grundlage, die ich meinem Chef vorzeigen kann?

Über zahlreiche Antworten und Tipps würde ich mich freuen!

Strodti
31.10.2016, 15:11
Einen Anspruch auf Zuschlag hast du nicht. Du bekommst die normale Vergütung laut Tarifvertrag. Aber man kann dich halt nicht einfach so "verdonnern". Der (vom Chef/OA) genehmigte Dienstplan ist bindend und wenn du lustig bist, darfst du an allen anderen Tagen nein sagen. Die Hürden für eine Dienstverpflichtung sind immens hoch! Hier bin ich etwas unsicher, aber wir hatten das mit dem Betriebsrat mal durchgesprochen und es hieß, dass JEDE freiwillige Möglichkeit versucht wurde und der Betrieb ansonsten gefährdet sei. Beispiel: 2 Vordergrundassistenten im Dienst und 1 Oberarzt in Rufbereitschaft heißt, dass die Rufbereitschaft erstmal reinkommen müßte bevor es eine Dienstverpflichtung gibt. Wie gesagt, die Hürden zur Verpflichtung sind super hoch und im Zweifel würde ich den Betriebsrat einbinden.
Mir ist klar, dass man auf das Wohlwollen von Vorgesetzten abhängig ist und sich das Nein-sagen einfacher schreibt als in Realität zu sagen ist. Aber irgendwo gibt es Grenzen.

FirebirdUSA
31.10.2016, 15:25
Natürlich kannst du verpflichtet werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt (siehe Strodti). Wenn der Chef dann mehrere Mitarbeiter zur Wahl hat muss er entscheiden wo er die geringste Einschränkung sieht. Die tatsächlich eigentlich sehr hohen Einschränkungen (kann der CA zur Not selbst einspringen) werden in der Regel ignoriert.
Im Zweifel kannst du nur klagen, geht zur Not auch relativ kurzfristig (zur Not innerhalb von Stunden laut manchen Seiten im Internet) mit entsprechendem Eilantrag auf vorläufig Feststellung beim Arbeitsgericht. Bis dahin ist eine Dienstanweisung zur Arbeit zur erscheinen erstmal bindend und eine Verweigerung ein Grund für die fristlose Kündigung.
Ich würde davon ausgehen, dass wie bei zurückgenommen Urlaub auch du einen Anspruch auf Erstattung möglicher stornierter Leistungen hast (z.B. Konzertkarten, Hotelbuchung, etc.).

Ansonsten sitzt du in der Regel am kürzeren Hebel, es sei denn du wolltest die Abteilung sowieso verlassen. In der Akutsituation ist vermutlich eher hilfreich zu sagen: "Gerne, die Kosten für meinen geplanten Flug nach New York an dem Wochenende reiche ich ihnen dann am Montag ein"... hinterher würde ich vermutlich keinen großen Wind machen.

John Silver
31.10.2016, 18:32
Im Grunde ist das alles richtig, aber man sollte erwähnen, dass es unter den "freiwilligen" Möglichkeiten noch die Honorarärzte gibt. Allein die Möglichkeit, eine solche Firma anzurufen und einen Honorararzt zu bestellen, macht eine Dienstverpflichtung vor Gericht praktisch undurchsetzbar, es sei denn, es handelt sich um einen MANV. Das vergessen Chefs und Arbeitgeber schnell, weil sie sich an den Kadavergehorsam der Assistenten gewöhnt haben; da kann man sie, wenn man will, meist ganz schön an den Eiern packen.

sweetashoney
01.11.2016, 19:24
Vielen Dank für eure Antworten! Ich dachte man hätte als Arbeitnehmer mehr in der Hand... naja, Augen zu und durch :-heul

Muriel
01.11.2016, 19:27
In anderen TV ist das auch anders geregelt. Meine Freundin, die GuK an der Uni hier ist, bekommt für ein Einspringen innerhalb von drei Tagen zB jedesmal um die 50€. Da sie alleinstehend ist und daher terminlich nicht so eingebunden wie andere, kann das für sie bei Krankheitswellen schon mal 300€ brutto im Monat ausmachen. Dabei zählen sogar schon Wechsel von früh auf spät zB, nicht nur das Einspringen an freien Tagen.

gabe
09.11.2016, 23:30
Hier in NO Gibts sog vakans bezahlung, etwa 13k kronen brutto fuer nicht vorhergesehenen nachtdienst von 19 h. Findet sich deshalb immer Jemand...

sweetashoney
10.11.2016, 19:28
Oh wow, das ist beneidenswert! Ich würde ja sofort auswandern, wenn es dort nicht die meiste Zeit so dunkel und kalt wäre :-oopss Wie wird denn Teilzeitarbeit dort angesehen? Also 6 Monate im Sommer durcharbeiten, 6 Monate im Winter frei um diese in wärmeren Gefilden zu verbringen :-)