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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftstrafe



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Brutus
10.11.2016, 12:57
Aber leider scheint es für einige wichtiger zu sein, mich zu verurteilen ohne meine Situation zu kennen.
Mooooment! Du hast hier m.E. überwiegend vernünftige Antworten bekommen. Dass da die ein oder andere Antwort nicht in Dein "Weltbild" passt, düfte bei der Fragestellung auch normal sein...


Einen Unfall verursacht zu haben bei dem ein Mensch ums Leben kam ist keine Erfahrung die ich jemandem wünsche. Aber habe ich deshalb kein Rechte mehr? Ist es unmoralisch mich gegen einen Richter zu wehren der mich als amokfahrenden Drogenjunkie mit der Härte des Gesetzes bestrafen wollte und dabei entlastende Fakten ignorierte? Ist man 7 Wochen nach einem Joint tatsächlich immer noch fahruntauglich? Ich meine nein. Wäre der Unfall auch passiert wenn mein Unfallgegner sich nicht betrunken im Straßenverkehr bewegt hätte? Der Gutachter meint nein. Muss ich mir das alles gefallen lassen?
Erstmal musst Du Dir das gefallen lassen. Aber vielleicht solltest Du auch mal überlegen, wer Dich da verurteilt hat. Dieser Richter wird in der Mehrzahl der Fälle eben genau solche Leute vor sich sitzen haben, die aufgrund von Btm / Alkohol im Straßenverkehr angeklagt sind. Und wird eben ALLE Ausreden gehört haben. Dazu kommt, dass es bei Dir eben um einen "schweren" Fall geht. Und da wird u.U. eben ein härteres Urteil gefällt. Aber dann kommt eben die "gute Nachricht" für Dich: in der nächsten Instanz urteilt ein anderer Richter. Und das auf Aktenlage. Und wenn dann eben nur nach Aktenlage und nach dem Strafgesetzbuch geurteilt wird, dann fallen i.d.R. so Dinge wie: andere AZ, die der Richter gerade bearbeitet, persönliche Anliegen des Richters, etc. weg. Und von daher lass Dich doch einfach von einem Fachanwalt beraten und guck, was Du danach machst. Hier jetzt aber sich selbst als Opfer hinzustellen, weil man (in seinen Augen) schlechte Kritiken bekommt, ist nicht hilfreich. Hier ist eben kein Juraforum, sondern ein Medizinerforum. Und die meisten dürften hier keine Ahnung davon haben, ob man bei Alkohol / THC / sonstigen Drogen exmatrikuliert wird, oder keine AO bekommt oder oder oder....


Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein!
Ziemlich polemisch. Aber in der o.g. Beziehung bin ich wirklich ohne Sünde! Darf ich? ;-)

Und dazu fällt mir gerade noch der ein:
Jesus zu seinen Jüngern: Und wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!
Kommt ein Stein von hinten geflogen.
Jesus dreht sich um und sagt vorwurfsvoll: MUTTER! :D :D :D :D

Hebz
10.11.2016, 13:11
Also die Uni dürfte es eigentlich nicht herausfinden, klar wird es vielleicht kurz in den Medien sein, aber Namen werden oft abgekürzt und Fotos meist unkenntlich gemacht - solltes du es vorher nicht jemand erzählt haben, müsste das doch durchgehen und nicht zwangsläufig mit dir in Verbindung gebracht werden.

Im Übrigen wüsste ich nicht, warum vorbestrafte Menschen nicht studieren dürften, rechtlich gesehen kenne ich keinen Paragraphen, der bei einer Verurteilung zur Exmatrikulation führt. Es gibt ja auch viele Häftlinge, die an der Fernuni eingeschrieben sind etc. Bezüglich der App. und des LPA würde ich mich beraten lassen, aber läuft wohl darauf hinaus, dass du Examen machen musst, aber nicht die App beantragen solltest, denn die wird mit Sicherheit dann abgelehnt. Du musst wohl warten, bis das Führungszeugnis wieder Sauber ist

fMRI
10.11.2016, 13:49
Uh, sobald in der Presse steht "Medizinstudent..." ist das Interesse an der Uni sicherlich signifikanter.
Wie bist Du eigentlich unterwegs gewesen, dass für einen Unfall (!) Haft im Gespräch ist? Da fehlt doch ein Faktor in der Geschichte... (Allgemeiner Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit.)
Nichts für ungut -- ich finde es nicht OK, dass Du dem Toten eine (Teil-) Schuld zuschieben möchtest, während Du Dich nur um Deine Karriere sorgst. Den Gutachter bezahlst Du, also wird der Dir ja auch Dinge erzählen, die Du hören möchtest (im Gegensatz zu diesem Forum), damit Du weiterhin seine Dienste nutzt. Statt Gutachter zu bezahlen könntest Du ja auch die Kosten für die Grabpflege übernehmen. Nur mal so als Gedanke...

fMRI
10.11.2016, 13:50
Im Übrigen wüsste ich nicht, warum vorbestrafte Menschen nicht studieren dürften, ...

Wurde dafür nicht die FernUni Hagen "erfunden"? ;-)

Hebz
10.11.2016, 13:59
Uh, sobald in der Presse steht "Medizinstudent..." ist das Interesse an der Uni sicherlich signifikanter.
Wie bist Du eigentlich unterwegs gewesen, dass für einen Unfall (!) Haft im Gespräch ist? Da fehlt doch ein Faktor in der Geschichte...

Faktor Vorstrafe vielleicht.

Brutus
10.11.2016, 13:59
Nichts für ungut -- ich finde es nicht OK, dass Du dem Toten eine (Teil-) Schuld zuschieben möchtest, während Du Dich nur um Deine Karriere sorgst.
Naja, ob Du das Okay findest ist ja erstmal irrelevant. Wie gesagt, wir kennen nicht alle relevanten Fakten. Aber was hättest Du denn gesagt, wenn der TE völlig nüchtern, ohne (Rest-) Btm im Blut unterwegs gewesen wäre, und aufgrund von Wetter, Nacht und schwarzer Kleidung den besoffenen Fußgänger nicht gesehen hätte. Natürlich ist es schlimm, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist. Aber ganz so einfach, dass man dem Autofahrer per se die Schuld gibt, ist es nicht. Gab da mal eine ganz interessante Sendung, wo eine Mutter Abends ihr Kind vom Sport abgeholt hat und einen Menschen, der auf der Abbiegespur in einer Kurve gelegen hat, überfahren hat. Die wurde damals auch schuldig gesprochen. Und erst in zweiter Instanz hat man sich dann mal die Mühe gemacht, einen Ortstermin zu gleichen Bedingungen zu machen. Und siehe da, JEDER hätte diesen Menschen übersehen... Ändert nichts am Outcome für den Toten. Aber für den Beschuldigten ganz enorm.

Und ja, auch ein besoffener Fußgänger trägt eine (Teil-) Schuld. Wäre er nicht besoffen gewesen, und / oder wäre er zuhause geblieben, dann wäre er jetzt nicht tot.

Hebz
10.11.2016, 14:00
Auch als Medizinstudent kann die uni nichts machen - Student ist Student, er hat ja kein Arbeitsverhältnis mit der Uniklinik

Kackbratze
10.11.2016, 14:51
Warum wird nicht einfach jemand gefragr der sich damit auskennt? Ein Jurist zum Beispiel?

elastic
10.11.2016, 15:09
evtl. steht auch was in der jeweiligen studienordnung der Uni

Brutus
10.11.2016, 18:42
Warum wird nicht einfach jemand gefragr der sich damit auskennt? Ein Jurist zum Beispiel?
Weils langweilig ist und ihm das schon mehrfach vorgeschlagen wurde?

FirebirdUSA
10.11.2016, 18:54
Weil Mediziner die besseren Juristen sind.
Wen der Richter der Meinung ist, dass der TE regelmäßig BTM konsumiert und deswegen den Unfall verschuldet hat ist eine Haftstrafe bei fahrlässiger Tötung doch durchaus realistisch...

fMRI
10.11.2016, 22:08
Nö, nicht wenn er zum ersten Mal auffällig wird. Da ist doch das Argument "suchtkranker Mensch braucht Therapie, keine Strafe", schlimmstenfalls Bewährung. Haft für einen Unfall -- da ist sicherlich noch mehr im Hintergrund...

Kandra
11.11.2016, 06:16
Nö, nicht wenn er zum ersten Mal auffällig wird. Da ist doch das Argument "suchtkranker Mensch braucht Therapie, keine Strafe", schlimmstenfalls Bewährung. Haft für einen Unfall -- da ist sicherlich noch mehr im Hintergrund...

In Bayern halte ich eine Haftstrafe für einen Unfall unter Drogeneinfluss gar nicht mal für soo unwahrscheinlich ;) Meistens haben diese Urteile halt nicht lange Bestand, weil das LG das ganze dann ein bisschen abmildert. Grundsätzlich stimmt es aber, dass man für einen Unfall mit fahrlässiger Tötung als nicht-vorbestrafter Mensch eher nicht ins Gefängnis geht, wenn es keine erschwerenden Umstände gibt.
Wenn er sich in der Hauptverhandlung allerdings auch so gegeben hat, wie hier..dann kann es schon sein, dass der Richter da ein bisschen mehr aufgeschlagen hat, als er müsste. Interessieren würde mich auch, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Lag das Gericht drüber oder drunter?
Btw halte ich eine Exmatrikulation wegen einer Vorstrafe für sehr unwahrscheinlich. Allerdings kann man natürlich exmatrikuliert werden, wenn man wegen einer Haftstrafe irgendwelche Fristen nicht einhalten kann und zB bei einem Bachelorstudiengang die Maximalstudiendauer überschreitet. Aber das muss man dann wohl in einem ehrlichen Gespräch mit der Uni klären.

Aber das sind alles nur persönliche Überlegungen, die eine rechtliche Beratung, wie alles hier, keinesfalls ersetzen und eine solche sollte sich der TE dringendst einholen.

fMRI
11.11.2016, 06:48
Er schrieb er hätte seit 7 Wochen nichts konsummiert und hat auch nichts von anderen "Vorerfahrungen" mit Strafe/Gericht berichtet... Bei einem Unfall. Ich glaube die Geschichte so nicht, werde deswegen auch keinen Tipp zum weiteren Vorgehen geben, nur zur Fragestellung und zum dargestellten Sachverhalt kommentieren. (Was der nächsten Schritt sein sollte um die Uni auf die eigene Seite, falls notwendig, zu holen liegt doch auf der Hand...)

Kackbratze
11.11.2016, 08:00
Ich habe mich umentschieden, ich finde es dich AM BESTEN sich bei so einer Problematik mit nicht-Juristen zu beraten. Juristen wollen nur Geld verdienen (Anwälte) oder Strafen aussprechen (Richter), da ist eine heterogene Gruppe von Medizinstudenten, Medizinern und angehenden Abiturienten viel besser, gerade bei einer so klaren einseitigen Beweislage wie sie uns hier präsentiert wird.

Moralkeule wurde ja im Eingangspostverboten, dementsprechend bleibe ich bei meinen gefühlten Fakten:

DAS IST ALLES UNGERECHT! VERLANGE EINEN FREISPRUCH UND GLEICHZEITIGE AUTOMATISCHE ANERKENNUNG DER APPROBATION AUF GRUND DES PSYCHISCHEN STRESSES DURCH DAS UNFAIRE VERFAHREN!

Ich denke, damit habe ich meine juristische Eignung definitiv bewiesen. Und nicht die Bild-Zeitung vergessen!

"Böse Uni droht mit Exmatrikulation nach einmaligem Cannabis-Konsum!"
Wenn das mal kein Aufhänger für die erste Seite Bild-print und die Paywall auf Bild.de ist!

Brutus
11.11.2016, 08:27
YESSS! Kackbratze for President of the Bundesverfassungsgericht!
YMMD.

fMRI
12.11.2016, 10:17
YESSS! Kackbratze for President of the Bundesverfassungsgericht!
YMMD.

Vielleicht versteht der TE dann, dass er anfangen (!) muss (1) sich seiner Schuld aktiv zu stellen und (2) die richtigen Dinge tun sollte, damit er die Uni/Approbation auf seiner Seite hat, falls es notwendig werden sollte. Da gibt es 3 bzw. 4 essententielle Dinge, die ihm, scheint es, weder sein Anwalt noch Gutachter nahegelegt haben, die er bereits vor dem Verfahren hätte beginnen sollen und, so scheint es, auch weiterhin nicht tut. Und weil hier sicherlich nicht alles relevante erzählt wurde: Kackbatze for President.