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143584784
09.11.2016, 19:12
Liebe Forengemeinde,

ich befinde mich im Moment in einer absolut verkackten Situation.

Die Vorgeschichte (bitte jetzt keine moralische Bewertung):
Ich habe vor etwas mehr als einem Jahr leider einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet. Bei der Blutuntersuchung wurden Restbestände von THC nachgewiesen. Ich hatte beim Richter wenig Glück und wurde zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Meine Verteidigung ist jetzt in Revision, da verschiedene entlastende Aspekte bei der erstinstanzlichen Verurteilung nicht berücksichtigt wurde, u.a. das mein letzter Joint sieben Wochen vor dem Verkehrsunfall zurücklag und damit nicht ursächlich sein kann. Außerdem liegt bei mir kein Suchtverhalten vor. Das alles kann ich zum Glück auch mit Gutachten belegen. Auch war der verstorbene Unfallgegner betrunken und hätte nüchtern ggf. besser reagieren können.
Letztendlich sieht es momentan aber so aus, dass ich eine Haftstrafe von etwa sechs Monaten bekommen werde.
Eine für mich existenzielle Frage ist, wie ich das mit meinem Medizinstudium vereinbaren kann (ich bin jetzt im 4. klinischen Semester). Meine Hochschule würde mich bei Kenntnis ziemlich sicher exmatrikulieren, außerdem wird meiner Recherche nach die Zuteilung einer Approbation mit dieser Vorstrafe schwierig.
Ich würde mich über Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.

FirebirdUSA
09.11.2016, 19:19
Mit welcher Begründung wird dich die Hochschule exmatrikulieren?
Approbation kann, muss aber nicht ein Problem werden. Ich denke hier solltest du dich ggf von einem Anwalt beraten lassen.

Kackbratze
09.11.2016, 20:09
Warum fragst Du hier und nicht an der Uni bzw. deinen Anwalt?

ehem-user-11022019-1151
09.11.2016, 20:20
na weil er/sie schreibt, dass die Uni ihn/sie bei Kenntnis exmatrikulieren wird und das möchte er/sie verhindern.
Würde ich mal so denken.

Kackbratze
09.11.2016, 20:35
Deswegen PlanB mit dem Anwalt. Was sollen wir als Studenten und Ärzte zu dem Fall beitragen?
Oder vielleicht die Schüler im Prä-Studiums-Thread?

fMRI
09.11.2016, 23:31
Auch war der verstorbene Unfallgegner betrunken und hätte nüchtern ggf. besser reagieren können.

Deine Universität wird zwangsläufig davon erfahren, falls Deine Geschichte wahr sein sollte. Die Leute dort leben ja auch nicht in medienfreien Höhlen.
Dass Du das nicht mit Deinem Anwalt besprochen hast, glaube ich auch nicht. (Er/Sie wird Dich doch zur Anerkennung von Schuld etc. beraten haben.)

Es ist ziemlich unreif, wenn Dir die Schuld nachgewiesen wurden, die von Dir getötete Person mit "ist ja selbst (teilweise) Schuld" in den Dreck zu ziehen. Er hätte ja auch Zuhause bleiben können damit er Dein (kiffendes) Studentendasein nicht gefährdet, oder was?? Vielleicht verschwendest Du mal einen Gedanken an seine Angehörigen? Auch wenn Du das nicht hören willst...

Haft bei einem Verkehrsunfall - entweder ist das ein Märchen oder Du erzählst uns nicht die ganze Geschichte.

Kackbratze
09.11.2016, 23:38
Haft bei einem Verkehrsunfall - entweder ist das ein Märchen oder Du erzählst uns nicht die ganze Geschichte.

Ein Märchen? Im Internet? Unvorstellbar! :eek:

fMRI
10.11.2016, 00:37
Doppelpost

fMRI
10.11.2016, 00:38
Doppelpost

fMRI
10.11.2016, 00:44
Ein Märchen? Im Internet? Unvorstellbar! :eek:

Man hilft halt wo man kann, auch bei scheinbarem Realitätsverlust... :-)

Brit2
10.11.2016, 06:59
Rechtskräftige Verurteilung --> polizeiliches Führungszeugnis.


mein letzter Joint sieben Wochen vor dem Verkehrsunfall zurücklag und damit nicht ursächlich sein kann. Außerdem liegt bei mir kein Suchtverhalten vor. Das alles kann ich zum Glück auch mit Gutachten belegen. Auch war der verstorbene Unfallgegner betrunken und hätte nüchtern ggf. besser reagieren können.

Selbst wenn der Unfallgegner in Schlingen fahrend schräg in Dein Auto reingefahren wäre, wird man Dir vorwerfen "er hätte ausweichen und rechtzeitig bremsen müssen".
Dass man bei Dir THC fand belegt doch "nur" - "unzuverlässige Person". Irgendwas ist hier faul ...

http://www.kanzlei-kaempf.net/anwalt-ratgeber-fahrlaessige-toetung-%C2%A7-222-stgb-unterlassen-strassenverkehr-verkehrsunfall-strafmass/
Zitat: Im Hinblick auf die besonderen Gefahren von Alkohol und BtM im Straßenverkehr wird hier in der Regel eine Vollzugsstrafe, also eine Freiheitsstrafe die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ausgesprochen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht hiervon abweichen. Es kommt hier insbesondere auf dem Grad der Alkoholisierung, das Nachtatverhalten und das Vorleben (langjährige Fahrpraxis ohne Eintragung im Verkehrszentralregister) des Angeklagten an.

http://www.bussgeldkatalog.de/toedlicher-unfall/#Toedlicher-Unfall-Liegt-eine-fahrlaessige-Toetung-vor

Nicht jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge liegt ein fahrlässiges Verhalten zugrunde. Wenn es keine nachweisbare Pflichtverletzung gab, kann der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht aufrecht gehalten werden. Eine weitere Frage, die das Gericht klären muss, ist: Hätte die Tötung verhindert werden können, wenn der verursachende Fahrer sich pflichtgemäß verhalten hätte?
Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjährt eine fahrlässige Tötung nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tat, also dem Tag, an dem ein tödlicher Unfall geschah.

= Dein Studium wird halt nur etwas länger dauern müssen - vermute ich mal.
Haken: jeder Widerspruch gegen ein Urteil unterbricht die Verjährung :-lesen

Kandra
10.11.2016, 08:06
Nicht jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge liegt ein fahrlässiges Verhalten zugrunde. Wenn es keine nachweisbare Pflichtverletzung gab, kann der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht aufrecht gehalten werden. Eine weitere Frage, die das Gericht klären muss, ist: Hätte die Tötung verhindert werden können, wenn der verursachende Fahrer sich pflichtgemäß verhalten hätte?
Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB verjährt eine fahrlässige Tötung nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tat, also dem Tag, an dem ein tödlicher Unfall geschah.

= Dein Studium wird halt nur etwas länger dauern müssen - vermute ich mal.
Haken: jeder Widerspruch gegen ein Urteil unterbricht die Verjährung :-lesen

Die Verjährungsfrist bezieht sich nur auf den Zeitraum, in dem man für die vorangegangene Tat auch bestraft werden kann. Das einzige was nicht verjährt ist Mord.
Für den TE interessanter ist der Zeitraum bis zur Löschung der Strafe aus dem Führungszeugnis. Da bin ich jetzt nicht sicher aber müssten 5 Jahre sein.

Brit2
10.11.2016, 09:08
Die Verjährungsfrist bezieht sich nur auf den Zeitraum, in dem man für die vorangegangene Tat auch bestraft werden kann. Das einzige was nicht verjährt ist Mord.
Für den TE interessanter ist der Zeitraum bis zur Löschung der Strafe aus dem Führungszeugnis. Da bin ich jetzt nicht sicher aber müssten 5 Jahre sein.

Hab ich doch auch so gemeint gehabt - nach 5 Jahren ist für ihn alles ausgestanden (aber nur für ihn und nicht die Angehörigen des Verunglückten). d.h. er kann erst nach Ablauf dieser 5 Jahre als Arzt tätig werden - und dann eine gute Erklärung für potentielle Arbeitgeber finden ...
warum er länger als nötig fürs Studium gebraucht hat und ob er jemals verurteilt wurde. Vorsätzlich zu lügen hätte ich nicht drauf. Andererseits ist die Wahrheit in dem Fall auch (job-)tötlich.

Wo ich aber wiederum unsicher bin ist - sein Anwalt weiß besser, ob hier wirklich die 5-Jahres-Frist am Unfalltag beginnt oder nicht doch auch das Datum der rechtskräftigen Verurteilung zu berücksichtigen ist. Angenommen - sowas zieht sich volle 5 Jahre hin - geht man als Unfallverursacher mit breitem Grinsen raus und kann gar nicht mehr verurteilt werden. Das wär ech heftig.

elastic
10.11.2016, 09:15
Warum führt eine Haftstrafe automatisch dazu, dass man seinen Beruf als Arzt verliert?

Coxy-Baby
10.11.2016, 09:27
1. Ich denke die Tilgungsfrist aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfte bei 1,5 Jahren Gefängnis ohne Bewährung länger sein.

2. Eine Strafverfahren führt nicht automatisch zur Nichterteilung der Approbation, dürfte aber einen nichtunerheblichen Faktor darstellen....

3. Mal ein Joint vor 7 Wochen und der war dann noch im Blut nachweisbar ????

143584784
10.11.2016, 11:32
Ich wollte mich bevor ich Geld für einen weiteren Anwalt ausgebe erst hier herwenden, da man hier öfter hilfreiche Ratschläge bekommt.

Aber leider scheint es für einige wichtiger zu sein, mich zu verurteilen ohne meine Situation zu kennen. Einen Unfall verursacht zu haben bei dem ein Mensch ums Leben kam ist keine Erfahrung die ich jemandem wünsche. Aber habe ich deshalb kein Rechte mehr? Ist es unmoralisch mich gegen einen Richter zu wehren der mich als amokfahrenden Drogenjunkie mit der Härte des Gesetzes bestrafen wollte und dabei entlastende Fakten ignorierte? Ist man 7 Wochen nach einem Joint tatsächlich immer noch fahruntauglich? Ich meine nein. Wäre der Unfall auch passiert wenn mein Unfallgegner sich nicht betrunken im Straßenverkehr bewegt hätte? Der Gutachter meint nein. Muss ich mir das alles gefallen lassen? Wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein!

143584784
10.11.2016, 11:33
PS: Danke an diejenigen die tatsächlich bemüht waren mir hilfreiche Ratschläge zu geben!

Brit2
10.11.2016, 12:18
Noch eine kostenlose Hilfeleistung wär vielleicht bei juraforum zu finden. Dort sind Anwälte und gar (echte!) Richter dabei ...
Bedingung: nicht in der "ich-"Form anfragen sondern hypothetisch ... Viel Glück!

PS: Verlass Dich nicht zu sehr auf "Gutachter". Es gibt zuviele schwarze Schafe. Dann ist das ausgestellte Gutachten nichmal das Papier Wert, wogegen zeitgleich die Gerichtsgebühren steigen und Richter noch stinkiger werden weil genervt ...

Brit2
10.11.2016, 12:20
2. Eine Strafverfahren führt nicht automatisch zur Nichterteilung der Approbation, dürfte aber einen nichtunerheblichen Faktor darstellen....


Ich dachte fast noch mehr an Bewerbungsgespräche. Falls für die freie Stelle mehrere Bewerber vorsprechen ...

Coxy-Baby
10.11.2016, 12:32
Ich wollte mich bevor ich Geld für einen weiteren Anwalt ausgebe erst hier herwenden, da man hier öfter hilfreiche Ratschläge bekommt.

Dazu ist der Fall doch viel zu komplex, als das man hier wirklich echte Hilfe bekommen könnte, wir kennen doch gar nicht deine
Umstände, Wieso gekifft? Wie oft? Rahmenbedingungen deines Lebens, Vorstrafen, soziales Umfeld etc. , Wieviele Promille hatte der andere Fahrer, etc .... da spielt soviel rein, dass das hier nichts wird. Da es um eine Haftstrafe geht, die wenn es schlecht läuft auch noch die nächsten 10-15 Jahre eine Rolle beruflich spielen könnte, oder du auch Gefahr läufst exmatrikuliert zu werden (man kann bei einer Straftat auch exmatrikuliert werden). Solltest du dir professionelle Hilfe durch einen Anwalt holen.