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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammer



polluxmedius
16.11.2016, 13:33
Hallo.

Ich habe 2004 mein Studium erfolgreich beendet, danach approbiert und arbeite seither in einem absolut fremden Bereich (also rein garnichts mit Medizin). Aus diesem Grunde habe ich mich damals nicht bei der zuständigen Ärztekammer angemeldet - auch nicht als freiwilliges Mitglied...

Nun ist es an der Zeit, mich doch noch zu outen und mich als freiwilliges Mitglied anzumelden. Da jedoch die Pflicht zur Anmeldung nach Erhalt der Approbation besteht und ich dies all die Jahre "versäumt" habe - nun meine Frage nach den Konsequenzen im Falle meiner (Nach)Anmeldung.

Die zuständige Ärztekammer kann bzw. will hierzu keine Angaben machen - z. B. was mir drohen könnte (Bußgeld, Strafanzeige usw.). Ich solle mich anmelden - und dann werde ich schon sehen was passiert.

Weiß jemand von euch in dieser Angelegenheit bescheid?

Feuerblick
16.11.2016, 13:46
Schau mal in die Satzung "deiner" ÄK. Es gibt Bundesländer, in denen eine Anmeldung nicht verpflichtend.

Hebz
16.11.2016, 17:00
Hast du denn jemals Kontakt mit dem Versorgungswerk deiner Kammer Kontakt gehabt, oder lief deine Tätigkeit über die deutsche Rentenversicherung? und: darf ich fragen, warum du jetzt freiwilliges Mitglied sein möchtest und nicht alles so lassen kannst wie es ist?

WackenDoc
16.11.2016, 17:09
Versorgungswerk und die Ärztekammer sind aber zwei verschiedene Baustellen.
Aktuell geht es ihm um die Ärztekammer an sich.

Hebz
16.11.2016, 18:50
ich weiß. Aber hätte er rententechnisch mit dem Versorgungswerk zu tun gehabt, wäre da die fehlende Kammermitgliedschaft doch aufgefallen, oder? Ich dachte man kann nur ins Versorgungswerk zahlen, wenn man Kammermitglied ist..
Aber es scheint wohl eine Tätigkeit gewesen zu sein, die über die DRV läuft

WackenDoc
16.11.2016, 18:53
Wenn er in einem völlig anderen Bereich gearbeitet hat, wie er ja schrieb, dann wird er auch nicht im Versorgungswerk gewesen sein.

polluxmedius
17.11.2016, 13:17
mein Bundesland zählt leider zu den verpflichtenden Kammern. Somit bin ich meiner Pflicht der Meldung nicht nachgekommen...

polluxmedius
17.11.2016, 13:19
stimmt - kein Versorgungswerk, keine Kammer. Bin noch immer im öffentlichen Bereich /Verwaltung) tätig.

Feuerblick
17.11.2016, 13:49
Somit wirst du die Kammerbeiträge komplett nachzahlen müssen. Ob es noch mehr Sanktionen geben wird.... keine Ahnung.

Pflaume
17.11.2016, 17:56
Wenn du eh nicht ärztlich arbeitest, könntest du ja die Approbation zurückgeben und dann wird sich vermutlich kein Mensch mehr darum scheren und du brauchst dich auch nirgends mehr anmelden.

Brutus
17.11.2016, 18:09
Naja, keine ärztliche Tätigkeit heißt ja, keine Einnahmen aus dieser Tätigkeit. Damit roundabout 17€/Jahr Kammerbeitrag. Heißt, Du zahlst ~200€ nach, evtl. eine Strafe. Also jetzt auch nicht soooo viel. ;-)

abcd
18.11.2016, 08:07
Hatte ich gestern aus Interesse auch mal bei meiner Kammerordnung nachgelesen. Zur STrafe hab ich nichts gefunden außer in dem Zusammenhang, wenn die Kammer selbst anmahnt und das hat sie ja bislang wohl nicht.

Brutus
18.11.2016, 08:20
§ 6 Verstöße gegen die Meldeordnung

(1) Bei Verstößen gegen die Meldeordnung kann gemäß § 58 HeilBerG NRW nach vorheriger schriftlicher Androhung, auch wiederholt, ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

(2) Das Zwangsgeld beträgt 200,00 Euro – 500,00 Euro.

(3) Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Meldeordnung kann auch mehrfach ein Zwangsgeld bis zu 2.000,00 Euro festgesetzt werden (§ 58 Abs. 1 HeilberG).

(4) Bei vorsätzlich falschen Angaben in den Meldeunterlagen können berufsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Guckst Du hier: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5264

Das Zwangsgeld muss aber VORHER schriftlich angedroht worden. Ist nicht erfolgt, also :-nix

abcd
18.11.2016, 09:11
@ Brutus
Das hatte ich gelesen.

polluxmedius
14.12.2016, 10:46
Alles klar - vielen Dank für eure Ideen und Infos...