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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialkriterium 3



klump3n
16.11.2016, 16:22
Hallo Leute,

gibt es eigentlich irgendwelche näheren Erläuterungen wann das Sozialkriterum 3 genau greift?
Ich hoffe ja, dass dieses auf mich zutrifft. Zur Zeit erwarte ich einen Studienplatz 2018/19. Habe einen Arbeitsvertrag, der bis 2020 läuft und bis dahin mit hoher wahrscheinlichkeit auf unbefristet gesetzt wird (Gesundheits- und Krankenpfleger).
Aufgrund des Vermögens meiner Eltern bin ich nicht Bafög berechtigt, weshalb ich schon seit längerer Zeit für mein Studium spare, da meine Eltern mich trotz Vermögen nicht unterstützen könnten.

"Antragsgrund 3: Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit.

Belege:

Beschäftigungsnachweis,
eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist sowie
der Nachweis über die Steuerpflichtigkeit des Einkommens und
sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation.

Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen."

Zum Zeitpunkt des Studienantritts wäre ich 27, nicht bei meinen Eltern lebend. Würde ich aufgrund meiner Ersparnisse, die höher sind als das geduldete Eigenkapital beim Bafög, oder des Vermögens meiner Eltern ggf. nicht das Sozialkriterium 3 erhalten?

Liebe Grüße

xenopus laevis
16.11.2016, 18:07
Ja das reicht für SK 3! Das Bafög hat damit nichts zu tun! Hauptsache du kannst einen Job nachweisen. Ob du es danach kündigst oder nicht ist hochschulstart egal.

Wie viele Jahre hast du nach deiner Ausbildung gearbeitet? Evtl. bist du berechtigt elternunabhängiges Bafög zu erhalten.

Haematopoesie
16.11.2016, 18:17
ach wie cool, ich habe immer gedacht, dass man für SK 3 einen unbefristeten Vertrag braucht...

klump3n
16.11.2016, 18:25
Ja das reicht für SK 3! Das Bafög hat damit nichts zu tun! Hauptsache du kannst einen Job nachweisen. Ob du es danach kündigst oder nicht ist hochschulstart egal.

Wie viele Jahre hast du nach deiner Ausbildung gearbeitet? Evtl. bist du berechtigt elternunabhängiges Bafög zu erhalten.

Ich bin bereits angefangen zu sparen, als ich noch von einer Möglichkeit des elternabhängigen Bafögs ausging. Jetzt sind die Wartesemester ja leider gestiegen. Bis Studienbeginn würde ich die Kriterien des elternunabhängigen Bafögs erfüllen, wüsste aber nicht, wo ich mein Erspartes jetzt sinnvoll ausgeben könnte, um wieder Bafög Anspruch zu haben. Hab die Bafög Grenze nur als Beispiel herangezogen, weil die ja ab einem bestimmten Eigenkapital keine Unterstützung mehr gewähren und ich das gleiche bzgl. der Rücksichtnahme auf das SK 3 vermutet habe.

Also reicht es eine befristete/unbefristete (hab dazu nie klare Angaben gefunden, aber bis dahin wird meine Stelle unbefristet sein) aus für das SK 3? Auch wenn man z.B. 30000€ angespart hat und eigentlich fast für das Studium abgesichert ist?

Danke für die schnelle Antwort. :)

xenopus laevis
17.11.2016, 18:46
Das SK3 hat rein gar nichts mit deinem Vermögen/Einkommen zu tun. Hochschulstart ist es egal wie du dein Studium finanzierst. Ich kenne eine die von ihrem ersparten lebt und für 450 Euro arbeiten geht.

swalle25
18.11.2016, 14:02
Ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist, ist völlig egal.Wichtig ist, dass man zum Zeitpunkt des Studienbeginns einen Arbeitsplatz nachweisen kann. Auch muss der Arbeitsplatz nicht in unmittelbarer Nähe liegen, versicherte mir ein Mitarbeiter von Hochschulstart.de. Da war für mich interessant, da ich im nördlichen Ausland arbeite, jedoch 200km südlich in Hamburg wohne! Nur zur Info!

Rinelpinel
11.11.2017, 18:29
Huhu,

muss nochmal was nachfragen, deshalb hole ich den alten Thread nochmal hoch:

Bin Momentan in meiner zweiten Ausbildung zur Krankenpflegerin. Wäre pünktlich vor Beginn des WS 2018/19 fertig. Werde mich ab nächstem Jahr um eine Stelle kümmern, um ins SK 3 zu rutschen. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich das dann ja auch, oder? Habe nämlich an anderer Stelle gelesen, dass man schon 3 Monate in dieser Position gearbeitet haben muss, damit der durchkommt? Bin ja dann noch in der Ausbildung, in der ich zwar auch verdiene, aber halt noch nicht so viel? An wieder anderer Stelle habe ich gelesen, dass Leute in der Pflege überhaupt kein SK3 bekommen, weil es überall Stellen gibt für sie...
Muss man sich um das SK im Vorfeld der Bewerbung kümmern bzw. sich eine Genehmigung von Hochschulstart einholen, dass man sich mit diesem SK bewerben darf oder ist das, zusammen mit der Bewerbung, ein Aufwasch?
Und wie genau soll man denn nachweisen, dass die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind? Reicht da nicht die Angabe meines Alters? Bin bis dahin auch 27 J.

Aus Hochschulstart werd ich einfach nicht schlau: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe833