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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuervorteil durch Ehe?



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OizO
24.11.2016, 18:34
Hi,

habe nichts in der Suche gefunden, daher frag ich hier mal. Ergibt sich durch eine Heirat ein Steuervorteil (Ärzte, ungefähr gleichverdienend)? Es würde ja auf einen Wechsel in die Steuerklasse IV hinauslaufen, wenn man gleich viel verdient, aber hat das überhaupt irgend einen Vorteil? Die Abgaben in I und IV sind doch gleich oder? Auch dass man hinsichtlich der Steuererklärung gemeinsam veranschlagt wird hat doch eigentlich keinen relevanten Vorteil oder übersehe ich was?

VG

Gast26092018
24.11.2016, 19:19
Natürlich hat die Eheschließung einen steuerlichen Vorteil. Das muss staatlich gefördert werden...ich kann dir aber nicht den Umfang nennen:-nix

Mano
24.11.2016, 20:17
So wie ich es verstehe, bringt es einem vor allem dann Vorteile, wenn beide Lebenspartner ungeleich viel verdienen. D.h. der Verienst des besser verdienenden wird mit dem Verdienst des schlechter verdienenden verrechnet und dann der Steuersatz gemittelt.
Z.B: Du verdienst 4000 EUR, dein Partner verdient gar nichts; dann würdet ihr so viel an steuern zahlen, als wenn ihr beide jeweils 2000 EUR verdienen würdet - was aufgrund des progressiven Steuersatz natürlich deutlich weniger.

Nessiemoo
24.11.2016, 21:15
Man kann das ganz gut mit den Steuerrechnern im Internet einschätzen. Einen bemerkenswerten Vorteil hat man glaub ich erst wenn jemand 50% mehr als die/der Partner/in verdient. Also wenn das Einkommen ca 2:1 verteilt ist.

OizO
25.11.2016, 05:34
Genau so verstehe ich es auch, man hat nur einen signifikanten Vorteil, wenn man unterschiedlich viel verdient. Mir geht es aber explizit um Gleichverdienende. Ich habe für diese Situation keinen Vorteil erkennen können, wie Maximus gepostet hat, müsste man ja davon ausgehen, dass es in irgend einer Art und Weise eine Förderung der Ehe geben müsste.

Coxy-Baby
25.11.2016, 05:56
Was gibt es bei einem Ehepaar bei dem beide Arztgehälter beziehen großartig zu fördern?

Colourful
25.11.2016, 10:29
Nein, bringt bei ähnlich hohen Gehältern keinen Steuervorteil. Auch nicht mit Kind.
Der Splittingvorteil greift dann, wenn man als geringer verdienender Partner höchstens 50% oder weniger arbeitet, oder zu Hause bleibt, zumindest wenn beide ein eher hohes Einkommen haben.
Bei uns (ich arbeite 70% - bin aber erst im zweiten Jahr und mit Kind) lohnt sich das schon nicht mehr. (Partner verdient auch gut).
Wenn ich nicht arbeiten würde, hätten wir einen ordentlichen Splittingvorteil.

OizO
25.11.2016, 16:29
Was gibt es bei einem Ehepaar bei dem beide Arztgehälter beziehen großartig zu fördern?

Um die Grundsatzfrage soll es hier eigentlich nicht gehen, dafür würde es wahrscheinlich einen eigenen Thread brauchen.

OizO
25.11.2016, 16:32
Nein, bringt bei ähnlich hohen Gehältern keinen Steuervorteil. Auch nicht mit Kind.
Der Splittingvorteil greift dann, wenn man als geringer verdienender Partner höchstens 50% oder weniger arbeitet, oder zu Hause bleibt, zumindest wenn beide ein eher hohes Einkommen haben.
Bei uns (ich arbeite 70% - bin aber erst im zweiten Jahr und mit Kind) lohnt sich das schon nicht mehr. (Partner verdient auch gut).
Wenn ich nicht arbeiten würde, hätten wir einen ordentlichen Splittingvorteil.

Vielen Dank.

JanApp
28.11.2016, 14:30
Hi,

habe nichts in der Suche gefunden, daher frag ich hier mal. Ergibt sich durch eine Heirat ein Steuervorteil (Ärzte, ungefähr gleichverdienend)? Es würde ja auf einen Wechsel in die Steuerklasse IV hinauslaufen, wenn man gleich viel verdient, aber hat das überhaupt irgend einen Vorteil? Die Abgaben in I und IV sind doch gleich oder? Auch dass man hinsichtlich der Steuererklärung gemeinsam veranschlagt wird hat doch eigentlich keinen relevanten Vorteil oder übersehe ich was?

VG

Wenn der Verdienst beider Ehegatten gleich viel ist, wird die Kombination IV/IV empfohlen, weil die Steuervorteile dann gleichmäßig im LSt-Abzugsverfahren verteilt werden. Letzter Termin für den Wechsel der LSt-Klasse ist der 30.11 des lfd. Jahres (= Veranlagungszeitraum). Grds. darf man die LSt-Klasse nur einmal pro Jahr wechseln. Formular für den Antrag bzgl Klassenwechsel findest du bei: elster.de.

Die LSt ist aber nur eine Erhebungsform der ESt. Man versucht durch die Kombi IV/IV möglichst nah an die endgältige Jahressteuer zu kommen. Denn erst bei der Veranlagung werden die Einkünfte der ehegatten zusammengerechnet.

Da fällt mir noch was ein: Du sprich ja vom Verdienst. Das sind nicht die Einkünfte (=Arbeitslohn - Werbungskosten). Beachte also noch Werbungskosten. Die Einkünfte werden erst auf Ebene des Gesamtbetrags der Einkünfte zusammengerechnet. Also könnte sich doch noch im Rahmen der Zusammenveranlagung der Ehegatten, bei der ja der Splittingtarif anzuwenden ist, ein Steuervorteil ergeben.

Und noch mal edit: Wenn du in § 26 Abs. 3 EStG schaust, dann siehst du dass die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) mit Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) die übliche Veranlagung vom Amt ist. ;)
BG

anignu
28.11.2016, 20:53
Da fällt mir noch was ein: Du sprich ja vom Verdienst. Das sind nicht die Einkünfte (=Arbeitslohn - Werbungskosten). Beachte also noch Werbungskosten. Die Einkünfte werden erst auf Ebene des Gesamtbetrags der Einkünfte zusammengerechnet. Also könnte sich doch noch im Rahmen der Zusammenveranlagung der Ehegatten, bei der ja der Splittingtarif anzuwenden ist, ein Steuervorteil ergeben.

Komm schreibs halt auf deutsch hin: vor der Versteuerung zieht man noch die Werbungskosten ab. Das gibts entweder als Pauschale oder mit Einzelrechungen. Wenn jetzt "zufällig" alle Rechnungen auf den einen, und die Pauschale dann beim anderen zur Anwendung kommt, dann hat man einen gewissen Steuervorteil ;-)

vanilleeis
28.11.2016, 21:13
Wer macht denn sowas?? :-angel

JanApp
30.11.2016, 09:20
Naja, da kommt ja doch noch wie gesagt der Gesamtbetrag der Einkünfte ... also profitiert man zB vom Verlusabzug (§ 10d EStG). Und ggf. halt auch Sonderausgaben (§ 10-10c EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 33-33b EStG). Das kann ja bei einem fetten Verlustvortrag ins leere laufen, wenn man eine EInzelveranlagung durchführen lässt. Das dürfte ja v.a. bei den Zweitstudium-Leuten von Bedeutung sein.

BG

holyholy
13.12.2016, 11:28
Meine Güte ...
Für einen Urlaub lässt sich jeder zweite im Reisebüro beraten, aber wenn es dann um so relevante Dinge wie die Steuer geht, fragt man lieber in einem Medizinerforum :-wow
Geh zum Steuerberater und lass dich ausführlich beraten. Das kostet dich schlimmstenfalls einmalig 100,- und du hast absolute Gewissheit. Und höre auf keinen Fall auf jemanden, der hier ein paar Paragraphen zitiert, die man NICHT einfach so, ohne der Rest zu kennen, lesen & verstehen kann :-wand

FirebirdUSA
13.12.2016, 13:12
Meine Güte ...
Für einen Urlaub lässt sich jeder zweite im Reisebüro beraten, aber wenn es dann um so relevante Dinge wie die Steuer geht, fragt man lieber in einem Medizinerforum :-wow
Geh zum Steuerberater und lass dich ausführlich beraten. Das kostet dich schlimmstenfalls einmalig 100,- und du hast absolute Gewissheit. Und höre auf keinen Fall auf jemanden, der hier ein paar Paragraphen zitiert, die man NICHT einfach so, ohne der Rest zu kennen, lesen & verstehen kann :-wand

Die Beratung für den Urlaub ist aber kostenlos. Die 100 Euro muss man erst wieder einholen (zumin. zum Teil, kann man ja auch geltend machen). Aber im Prinzip hast du Recht, wenn es etwas komplizierter wird lieber von Fachfrau/mann beraten lassen (gilt auch für alle Rechts/Vertragsfragen).

Squeaky
13.02.2017, 21:05
Du hast einen Vorteil. Der Spitzensteuersatz kommt erst ab 100 000€ Brutto zum Tragen. Unverheiratet würdest du schon ab knapp 54000 mehr Steuern zahlen müssen.

holyholy
14.02.2017, 10:56
Du hast einen Vorteil. Der Spitzensteuersatz kommt erst ab 100 000€ Brutto zum Tragen. Unverheiratet würdest du schon ab knapp 54000 mehr Steuern zahlen müssen.
das ist Quatsch! Wenn beide in etwa gleich viel verdienen und die Steuerklasse 4 gewählt haben, macht es absolut keinen Unterschied, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werdet. Das Steueraufkommen ist das gleiche :-oopss
Das Ehegattensplitting greift ja nur, wenn einer sehr viel verdient und der andere wenig/nichts, da der Alleinverdiener den doppelten Grundfreibetrag bekommt.

Kr?utersalz
19.02.2017, 16:09
Bei der StKl III sind ja monatlich steuerfrei bis 1.865 EUR. Bei StKl IV sinds 985 EUR monatlich und bei StKl V sinds 106 EUR monatlich.

Nun gibs ja die Kombis:
- III/V
- IV/IV

Damit macht die Kombi III/V Sinn, wenn der eine Ehegatte erheblich mehr verdient als der andere. Würde man nämlich in diesem Fall die Kombi IV/IV wählen, dann würde der Besserverdiener viel zu viel Lohnsteuer (= Erhebungsform der Einkommensteuer) zahlen. Aber zum Glück kann man das ja im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (-> Abgabe der EStE) wieder korrigieren, wenn man die Zusammenveranlagung aufm Mantelbogen ankreuzt.

Und noch interessant: Man kann auch die StKl bis zum unter elster.de bis zum 30. Nomvember ändern.

FirebirdUSA
20.02.2017, 21:53
Haben absichtlich IV/IV. Steuerrückzahlung ist nettes extra zur Mitte des Jahres. Im Prinzip Urlaubsgeld von Staat. Bei III/V müssten wir vermutlich nachzahlen.

freestyler
31.03.2017, 07:15
Haben absichtlich IV/IV. Steuerrückzahlung ist nettes extra zur Mitte des Jahres. Im Prinzip Urlaubsgeld von Staat. Bei III/V müssten wir vermutlich nachzahlen.

Andersherum bekommt man mit 3/5 einen kostenlosen Kredit über das Jahr.

Wenn man weiß, dass man nachzahlen muss kann man das ja mit einplanen.