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Shizr
04.12.2016, 19:35
Naja, dass die DRV keine Ahnung vom Rettungsdienst hat, ist doch klar.

Lustig auch ihre Hypothese, "Notarzt" oder "Rettungsdienst" sei nicht ausreichend definiert... ähm... doch.


Ich glaube ja, die DRV hat sich einfach nur verrannt.

Ich glaube, prinzipiell wissen die schon, dass sie sachlich falsch argumentieren, sich auch juristisch im luftleeren Raum befinden und ihre Bescheide nicht zuletzt im Hinblick auf die notärztliche Versorgung höchst kontraproduktiv sind... aber sie trauen sich nicht zurück, weil das ja bedeuten würde, dass all die Rückforderungen seitens der DRV unzulässig waren und sie somit die Kohle wieder rausrücken müssten...
Also wird auf die Neuregelung gewartet. Denn dann sind sie fein raus.

FirebirdUSA
04.12.2016, 19:41
Lustig auch ihre Hypothese, "Notarzt" oder "Rettungsdienst" sei nicht ausreichend definiert... ähm... doch.


Ich glaub die meinen bundesweit einheitlich.

Ansonsten sehr "interessant" was da geschrieben wird. Ich frag mich auch wer da die Losung vorgegeben hat und jetzt nicht mehr raus kommt.

WackenDoc
04.12.2016, 20:02
Wahrscheinlich hat den Text der geschrieben, der auch die Textbausteine für die Bescheide verfasst hat.
Genauso wirr und an der Realität vorbei.

Ich würde aber auch gerne mal wissen, wer der ganzen Mitarbeiter die Hexenjagd ursprünglich mal gestartet und wer das abgesegnet hat.

mainzer
05.12.2016, 22:17
Also der Änderungsvorschlag der in den BR und anschließend den BT eingebracht wurde/werden soll spielt uns Notärzten ja in die Karten...und zwar so, dass ein für alle Mal Schluss sein könnte mit irgendwelchen DRV-Planfeststellungsverfahren...
Was die DRV allerdings darauf antwortet ist eine Frechheit, die ihres Gleichen sucht....
Als wenn die (völlig unsinnige und unbegründete) Abgabenzahlung an die DRV irgendjemand davon abhalten würde Arbeitszeitgesetze zu brechen....unglaublich, welches Konstrukt die versuchen aufzubauen, um die Initiative doch noch zu kippen...unverschämt!!

WackenDoc
06.12.2016, 10:09
Leider geht es im Gesetzesentwurf nur um nebenberufliche Notärzte.

Sebastian1
06.12.2016, 20:37
Ja, denjenigen, die ausschliesslich (ohne Festanstellung) selbständig freelancern, hilft das nix. Und es wird leider auch ja nicht die Selbständigkeit als solches festgestellt.

Es gibt auch noch die Einlassung der ABV (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen), auch nicht wirklich im Sinne der NÄ... http://www.bundestag.de/blob/482902/5ed906d81fb6387001edbfe0b07c5d6b/18_14_0220-41-_hhvg_abv-data.pdf

FirebirdUSA
07.12.2016, 21:49
Die finde ich wenigstens logisch und sinnhaft begründet.
Ehrlich gesagt fände ich eine gesetzliche Klarstellung wann es selbstständig ist ggf sinnvoller.

tahoe
16.12.2016, 18:43
Ich habe noch eine Frage zur Versteuerung. In welchem Jahr muss ich die Einnahmen versteuern/die BV zahlen? In dem Jahr wo ich die Einnahmen auf mein Konto bekomme oder wo die Leistung erbracht wurde? Beispiel Dezember. Wahrscheinlich wird das Geld aus den Dezember Diensten ja erst im Januar auf meinem Konto eingehen. Muss ich die Dienste dann z.B. für 2017 oder noch für 2016 versteuern?

Pflaume
17.12.2016, 05:04
Zuflussprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflu%C3%9Fprinzip)

tahoe
17.12.2016, 07:19
"Als Ausnahme vom Zufluss- und Abflussprinzip bestimmt das Gesetz die Zurechnung von Zu- bzw. Abflüssen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies gilt dann, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt und diese kurz vor oder nach Jahreswechsel fließen. Die Rechtsprechung versteht darunter einen Zeitraum von zehn Tagen und verlangt, dass Fälligkeit und Zu- bzw. Abfluss in diesem Zeitraum liegen."

Demnach kann ich honorareinkünfte die bis zum 10. Januar eingehen noch für das alte Jahr versteuern? Und warum wird eigentlich bei Angestellten Verhältnissen rückwirkend gerechnet? Also die Januar Abrechnung vom Krankenhaus rechnet ja rückwirkend für Dezember des alten Jahres. zählt das Zuflussprinzip nicht für angestelltenverhältnisse?

Sebastian1
17.12.2016, 07:42
Ich kann nur beitragen, dass ich bisher meine Einkünfte aus Notarztdiensten dann versteuert habe, wenn ich das Geld bekommen habe. Also durchaus Dienste, die im Dezember gemacht wurden, aber im Januar bezahlt, im Folgejahr versteuert habe. Das wurde bisher nie beanstandet.

Sebastian1
17.12.2016, 07:46
Ja, denjenigen, die ausschliesslich (ohne Festanstellung) selbständig freelancern, hilft das nix. Und es wird leider auch ja nicht die Selbständigkeit als solches festgestellt.

Es gibt auch noch die Einlassung der ABV (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen), auch nicht wirklich im Sinne der NÄ... http://www.bundestag.de/blob/482902/5ed906d81fb6387001edbfe0b07c5d6b/18_14_0220-41-_hhvg_abv-data.pdf

So, Auskunft aus dem Bundesgesundheitsministerium:

"[...] Der Änderungsantrag wurde am 30. November 2016 als Änderungsantrag im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages in den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) eingebracht. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit der 2./3. Lesung für den 16./17. Februar 2017 vorgesehen, so dass das Gesetz nach Abschluss im Bundesrat im März 2017 in Kraft treten kann.[...]"

Das wäre für den größten Teil der notärztlichen Honorarkräfte die gewünschte Lösung. Für Honorardienste in Kliniken gilt das natürlich nicht...

Sebastian1
17.12.2016, 07:46
Ja, denjenigen, die ausschliesslich (ohne Festanstellung) selbständig freelancern, hilft das nix. Und es wird leider auch ja nicht die Selbständigkeit als solches festgestellt.

Es gibt auch noch die Einlassung der ABV (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen), auch nicht wirklich im Sinne der NÄ... http://www.bundestag.de/blob/482902/5ed906d81fb6387001edbfe0b07c5d6b/18_14_0220-41-_hhvg_abv-data.pdf

So, Auskunft aus dem Bundesgesundheitsministerium:

"[...] Der Änderungsantrag wurde am 30. November 2016 als Änderungsantrag im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages in den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) eingebracht. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit der 2./3. Lesung für den 16./17. Februar 2017 vorgesehen, so dass das Gesetz nach Abschluss im Bundesrat im März 2017 in Kraft treten kann.[...]"

Das wäre für den größten Teil der notärztlichen Honorarkräfte die gewünschte Lösung. Für Honorardienste in Kliniken gilt das natürlich nicht...