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tahoe
29.11.2016, 06:49
Hallo zusamen,

mal eine Frage an die unter euch die auch Honoradienste machen.
Zahlt ihr die 14%Abgabe ans Versorgungswerk oder kann man das auch sein lassen und quasi selbst für seine Rente sorgen?

Vg!

Sebastian1
29.11.2016, 07:10
Bis zur Obergrenze handelt es sich dabei um eine Pflichtabgabe (die auch dann anfällt, wenn du Honorardienste nur neben einer Festanstellung machst).

tahoe
29.11.2016, 07:29
okey und wird das wirklich kontrolliert? :-angel
bei mir ist es zB so, dass ich den steuerfreibetrag für vorsorgeaufwendungen schon überschritten habe und die abgabe daher noch nicht mal steuerlich berücksichtigt werden kann, das macht die sache natürlich extrem unattraktiv...

Sebastian1
29.11.2016, 07:47
Klar ist das unattraktiv, aber ansonsten gibst du halt eine Pflichtabgabe nicht ab. Dass das einen Straftatbestand erfüllen dürfte, ist klar, oder?

WackenDoc
29.11.2016, 09:33
Und du müsstest einen Antrag auf Befreiung von der DRV stellen. DIe schicken dich dann 2 Jahre in´s Clearingverfahren damit festgestellt wird, dass du mit den Honorardiensten angestellt bist.

Sebastian1
29.11.2016, 11:42
Von allein den Antrag stellen, davon kann ich nur abraten. Wozu auch? Áls Selbständiger musst du das nicht. Das Risiko liegt beim Auftraggeber. Und wenn der dann irgendwann eine Betriebsprüfung kriegt, dann kann er dich immer noch ins Clearingverfahren schicken. Aber solange du in deinen Dienstverträgen "selbständig" stehen hast, keinen Urlaubsanspruch, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung etc hast, deine Sozialversicherungsabgaben selbst zahlst - solange bis du erstmal selbständig. Und wenn die DRV da anderer Meinung sein sollte, dann soll sie doch selbst auf einen zukommen.

Und im Notarztwesen zeichnet sich offenbar eh ab, das es eine entsprechende Regelung geben wird, nach der Notärzte dann (wieder) per Definition selbständig tätig sind.

tahoe
04.12.2016, 06:23
speaking of sozialversicherungsabgaben:
wie sieht es eigentlich mit der AV aus?
Mein Kostrukt ist derzeit so:
Hauptangestellt Klinik
Nebenbei noch Honorartätgikeit.
Von der Honorartätigkeit rechne ich ~45% Steuer + 14% RV, d.h. ich lege einfach 60% der Einnahmen auf ein seperates Konto als Rücklage.
Die KV/PV ist eh abgegolten wenn man über die 4237,50€ (2016) pro Monat verdient oder aber PKV ist, aber wie sieht es mit den 3% AV aus bei der zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit?

WackenDoc
04.12.2016, 09:31
Die ist genau der Knackpunkt- wenn du selbständig bist, zahlst du die nicht. Bist du nicht-selbständig wird die fällig. Darum und um die Strafzahlungen für die DRV geht es in der aktuellen Honorararztdebatte.

tahoe
04.12.2016, 13:02
Hmmm, versteh ich nicht wirklich. Ich kann doch auf der einen Seite angestellt sein in der Klinik und auf der anderen Seite eben noch selbstständig dazuarbeiten oder nicht?

Genauso wie ich als Ingenieur bei einer Firma angestellt sein kann und nebenher selbstständig noch Vorträge gegen Honorar übers "Hausbauen" halten kann?

WackenDoc
04.12.2016, 13:24
Das schon. Die DRV ist aber derzeit der Meinung, dass es bestimmte Arten von selbständigen Ärzten nicht geben kann. Also du kannst eine eigene Praxis haben, dann wärst du selbständig. Aber es gibt keine selbständigen Notärzte und keine selbständigen Honrorarärzte in Kliniken.

tahoe
04.12.2016, 13:41
Und was hat die DRV damit zu tun? Ärzte zahlen doch ohnehin ans BV und nicht in die RV. Und dahin wird ja ordnungsgemäß 14% abgeführt?!?!?

Feuerblick
04.12.2016, 13:56
@tahoe: Das ist die Logik der DRV, die sich niemandem wirklich erschließt. Aber irgendwie haben die da (meiner Ansicht nach unberechtigterweise, weil für Ärzte das Versorgungswerk zuständig ist - egal ob angestellt oder selbständig) die Flossen drin.

FirebirdUSA
04.12.2016, 14:10
@tahoe: Das ist die Logik der DRV, die sich niemandem wirklich erschließt. Aber irgendwie haben die da (meiner Ansicht nach unberechtigterweise, weil für Ärzte das Versorgungswerk zuständig ist - egal ob angestellt oder selbständig) die Flossen drin.

Berechtigt primär mal schon, da die DRV tatsächlich den staatlichen Auftrag hat Scheinselbstständigkeit zu prüfen unabhängig von deinen Rentenbeiträgen. Die Begründung für oder gegen Scheinselbstständigkeit finde ich bei Notärzten aber ehrlich gesagt einen Witz...

WackenDoc
04.12.2016, 14:17
Die DRV bekommt so oder so keine regulären Beiträge von uns. Die sind aktuell scharf auf die Nach- und Strafzahlungen und die machen einen ganzen Batzen Kohle aus.
Gleichzeitig sind sie der Hüter der Sozialabgaben- deswegen darf man sobald man z.B. als Notarzt den Befreiungsantrag stellt, auch direkt in´s Clearingverfahren. Damit wir dann auch noch den Obulus für die AV abdrücken können. Und irgendwie hängt noch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht mit drin- meine Sachbearbeiter faseln jedenfalls ständig was davon. Wohlgemerkt wollte mich letztes Jahr keine der GKVen- weil ich tadaaa selbständig bin. Und jetzt haben sie nichts mehr mit mir zu schaffen weil ich privat versicht bin.

Dann sieht sich die DRV auch noch als Retter der armen ausgebeuteten Scheinselbständigen. Mein alter Sachbearbeiter hat auch immer betont, dass sie das ja auch alles FÜR uns tun. Das ist aber an Hohn nicht mehr zu überbieten. Notärzte wie mich, die das hauptberuflich machen bekommen durch diese Sch*** nämlich immer schlechtere Arbeitsbedingungen. Ich warte auch nur noch drauf, dass eine Begründung für die Scheinselbständigkeit ist, dass ich nur noch wenige Auftraggeber habe und somit ein stärkeres Abhängigkeitsverhältnis besteht- DAS ist aber wiederum ein Zustand den die DRV verursacht hat.

tahoe
04.12.2016, 14:46
Ich kann das irgendwie trotzdem immer noch nicht nachvollziehen. ich meine wir haben doch eine gesetzgebung in deutschland die ärzte von der DRV befreit!?!?!
Ich meine, dass das ganze "Sozial"system mal aus der Vogelperspektive betrachtet sowie zutiefst UNsozial ist (weil immer die, die etwas besser gestelllt sind (Ärzte, Anwälte, Architekten, Beamte auf Lebenszeit usw) nicht mehr einzahlen, PKV vs GKV, Berufsständische Versorgungswerke versus DRV), aber gut, das haben wir ja nunmal nicht erfunden!?!?!?

tahoe
04.12.2016, 14:52
Ich kann das irgendwie trotzdem immer noch nicht nachvollziehen. ich meine wir haben doch eine gesetzgebung in deutschland die ärzte von der DRV befreit!?!?!
Ich meine, dass das ganze "Sozial"system mal aus der Vogelperspektive betrachtet sowie zutiefst UNsozial ist (weil immer die, die etwas besser gestelllt sind (Ärzte, Anwälte, Architekten, Beamte auf Lebenszeit usw) nicht mehr einzahlen, PKV vs GKV, Berufsständische Versorgungswerke versus DRV), aber gut, das haben wir ja nunmal nicht erfunden!?!?!?

Brutus
04.12.2016, 14:58
Mooooooment! Die Deutsche Rentenversicherung WOLLTE die Ärzte gar nicht versichern. Noch so ein Umstand, bei dem die derzeitige Situation umso bekloppter erscheinen lässt:

Die Wurzeln der berufsständischen Versorgung reichen bis in das Jahr 1923 zurück, in dem die älteste und heute größte berufsständische Versorgungseinrichtung, die Bayerische Ärzteversorgung, auf damals dringenden Wunsch der bayerischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte errichtet worden ist. Hintergrund hierfür war der Umstand, dass Angehörige der Freien Berufe von der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren und Wirtschaftskrise sowie Inflation nach dem Ersten Weltkrieg die private Vorsorge praktisch vollständig entwertet hatten. Die Geschäftsführung der Bayerischen Ärzteversorgung obliegt von Anbeginn an der Bayerischen Versicherungskammer, seit 1995 der Bayerischen Versicherungskammer-Versorgung (Bayerische Versorgungskammer). Die Bayerische Versorgungskammer, eine Oberbehörde des Freistaats Bayern, führt als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland die Geschäfte von zwölf Altersversorgungseinrichtungen, davon fünf berufsständischen Versorgungswerken, im Verbund.[3]

In der Nachkriegszeit entstanden weitere berufsständische Versorgungswerke als Folge der Adenauerschen Rentenreform von 1957. Diese Reform versagte den Mitgliedern der sogenannten freien Berufe die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um nicht gänzlich ohne Altersabsicherung zu sein, entstanden nach und nach Versorgungseinrichtungen der einzelnen Berufsgruppen auf Landesebene.
Kannste Dir bei Wiki ganz gut komplett durchlesen...
Die DRV hat halt den Prüfauftrag, Scheinselbstständigkeiten aufzudecken. Dass sie dabei völlig am Ziel vorbeischießen ist so, wird aber seitens der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auch noch gedeckt.

Sebastian1
04.12.2016, 15:32
"Lustig" auch die Eingabe der DRV zu dem Entwurf, der letzte Woche diskutiert wurde: http://www.bundestag.de/blob/482856/68a9f953dd257939d15fd5064bc84326/18_14_0220-39-_hhvg_drv-data.pdf

WackenDoc
04.12.2016, 15:35
Wir Ärzte sind halt auch nicht die klassische schutzwürdige Berufsgruppe. Da geht es eher um Leute in schlecht bezahlten Jobs, die halt einfach nicht für ihre soziale Absicherung sorgen (können) und von ihren Arbeitgebern mehr oder weniger ausgebeutet werden. Reinigungskräfte z.B.

Dass sie im Fall von Honorarärzten ein System kaputt machen, mit dem beide Seiten zufrieden waren und das die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt hat, interessiert die nicht.
Die sind sowas von stumpf. aber was interessiert den Sachbearbeiter in Berlin mit hunderten Assistenzärzten, die über die Krankhäuser NEF fahren (müssen) die Situation in strukturschwachen Gebieten.

Sobald es eine gesetzliche Regelung gibt was wir Notärzte denn nun sind, ist die DRV so oder so komplett raus und bekommt gar nichts mehr von uns. Keine Nachzahlungen, keine Strafzahlungen. Für die geht es dann nur noch um die Arbeitslosenversicherung.

Feuerblick
04.12.2016, 15:45
"Fahrer und Sanitäter"... na, da hatte aber wer echt Ahnung vom Metier... :-wand