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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeit geschädigt - Trotz MM2020 über Wartezeitquote rein?



ehemaliger User_05052017_1
03.12.2016, 22:50
Abend zusammen,

da ich mein Biochemiestudium nach nur einem Jahr abgebrochen hatte und damit meine Wartezeit geschädigt habe, wollte ich fragen, ob ich trotz MM2020 (Wartezeitquote wird möglicherweise abgeschafft; Wartezeitquote gilt nur für die Personen, die sich jedes Jahr (ohne währenddessen studiert zu haben) beworben haben) einen Studienplatz über die Wartezeitquote bekommen werde.
Ich habe mich letztes Jahr, während meines Biochemiestudiums, auf ZVS trotzdem beworben (Hier musste ich jedoch angeben, dass ich zurzeit studiere).

Ich hoffe, es ist alles verständlich und bedanke mich schon einmal im Voraus :-top

Sternchenhase
04.12.2016, 01:27
Die Wartezeitquote wird sicher nicht abgeschafft und für alle anderen wird es eine Übergangslösung geben.

Die Rest der Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Wenn du lange genug wartest, bekommst du einen Platz. Die Zeit während deines Studiums wird dir nicht als Wartesemester angerechnet. :-)

ehemaliger User_05052017_1
04.12.2016, 01:59
Die Wartezeitquote wird sicher nicht abgeschafft und für alle anderen wird es eine Übergangslösung geben.

Die Rest der Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz. Wenn du lange genug wartest, bekommst du einen Platz. Die Zeit während deines Studiums wird dir nicht als Wartesemester angerechnet. :-)
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe in diversen Foren gelesen die Wartezeitquote im Jahre 2020 wird nur für die gelten, die während dieser Zeit überhaupt nicht studiert haben (aber eine medizinische Ausbildung genossen haben) und sich auch jedes Jahr auf ZVS beworben haben. Deswegen war ich mir so unsicher, da meine Wartezeit erst jetzt gilt (mein früheres Studium war ja Biochemie).

Feuerblick
04.12.2016, 10:31
Wartezeit ist grundsätzlich nur die Zeit, an der du an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Auch jetzt schon. Insofern wird dir natürlich die Zeit deines Biochemiestudiums nicht als Wartezeit angerechnet sondern nur die Zeit danach und ggf. davor.
Und bezüglich der Regelung, sich jedes Jahr bewerben zu müssen (eigentlich jedes Semester) wird es, wie Sternchenhase schrieb, eine Übergangsregelung (z.B. müssen sich ab Jahr XXXX jedes Semester beworben haben) geben.

ehemaliger User_05052017_1
04.12.2016, 10:47
Wartezeit ist grundsätzlich nur die Zeit, an der du an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Auch jetzt schon. Insofern wird dir natürlich die Zeit deines Biochemiestudiums nicht als Wartezeit angerechnet sondern nur die Zeit danach und ggf. davor.
Und bezüglich der Regelung, sich jedes Jahr bewerben zu müssen (eigentlich jedes Semester) wird es, wie Sternchenhase schrieb, eine Übergangsregelung (z.B. müssen sich ab Jahr XXXX jedes Semester beworben haben) geben.
Vielen Dank für deine Antwort Funkel.
Wie sieht die Übergangsregelung genau aus und wird die Wartezeit im Jahr 2020 sinken oder bei mind. 7 Jahren bleiben? Ich weiß natürlich, dass man hier nur raten kann...

Feuerblick
04.12.2016, 10:49
Beides ist nicht mit Sicherheit bekannt... und meine Kristallkugel ist gerade in Reparatur. ;-)

Matzexc1
04.12.2016, 11:24
Damit die Wartezeit sinkt bräuchten wir mehr Plätze. Das ganze ist momentan eher Kaffeesatzleserei

Blume24
04.12.2016, 12:10
Bezüglich der Übergangsregelung heißt es aktuell, dass die vorherigen Wartesemester mitangerechnet werden, wenn man sich innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung bei hochschulstart bewirbt.
Ob es tatsächlich so kommt, kann man natürlich erst sagen, wenn es offiziell bekannt gegeben wird.