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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnter Beschäftigung



*milkakuh*
06.12.2016, 08:58
Hallo!

Ich frage mich gerade ob die Einzahlung im die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt Sinn macht, wenn man später im ärztlichen Versorgungswerk ist. Normalerweise macht es ja alleine wegen den Zeiten Sinn sich nicht befreien zu lassen (obwohl das Studium ja auch angerechnet wird, oder?). Für uns sind die Zeiten später ja nicht relevant oder? Hat sich hier schon mal jemand die gezahlten Beiträge aus der Rentenversicherung auszahlen lassen? Ist das in unserem Fall überhaupt möglich?
Ich hoffe es kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Sebastian1
06.12.2016, 20:59
Naja, mit Ausbildung vorher und dann Job im Studium kann es insofern sinnvoll sein, als dass du dann über die 60 Monate kommst (geht mir so), die du brauchst, um später einen Rentenanspruch zu haben (zusätzlich zum Versorgungswerk).
Wenn du bis zum Beginn der ärztlichen Tätigkeit die 60 Monate nicht zusammenbekommst (und auch ausschliesst, jemals wieder in einer DRV-Versicherungspflichtigen Tätigkeit zu arbeiten), dann lohnt es sich vermutlich nicht.
Achja, falls der Arbeitgeber Zusatzversorgung (öffentliche oder kirchliche ZVK) bietet, mitnehmen. Kann man später alles übertragen lassen und macht am Ende auch wieder etwas aus.

*milkakuh*
06.12.2016, 21:12
Auf wie viele Monate ich bisher komme ist eine gute Frage. Ich versuche mal das herauszufinden. Leider musste ich mit heute schon entscheiden und habe die Befreiung beantragt. In 6 Monaten kann ich mich allerdings wieder neu entscheiden. Wird die Zeit des Studiums nicht sowieso angerechnet oder sind wir da wieder ein Sonderfall?

Leider habe ich bisher nicht viel zu dem Thema gefunden und da ich innerhalb der Familie überhaupt keine Ärzte habe, kann mir auch niemand weiterhelfen. Selbst wenn ein Rentenanspruch besteht macht ein 450€-Job pro Monat wohl nur etwa zusätzlich 1€ aus später bei der Rente.

ZVK habe ich schon vorher ausgefüllt. :-) Aber vielleicht kannst du mir dann noch eine Frage beantworten: Ich war bei meinem vorherigen Arbeitgeber in einer anderen ZVK. Kann oder sollte man das jetzt gleich schon übertragen oder macht man das dann wirklich erst wenn man in Rente geht?

Muriel
07.12.2016, 05:08
Ja, Studium zählt, aber im Versorgungswerk. Solltest Du Kinder planen, so werden Dir ja auch Erziehungszeiten in der DRV angerechnet, die sich dann zu den anderen Zeiten summieren und damit die 60 Monate Vollmachten können. Es geht also weniger um den einen n Euro Anspruch im Monat als viel eher im die Zeiten. Denn Erziehungszeiten kannst Du zB nicht ins Versorgungswerk übertragen lassen.

Absolute Arrhythmie
07.12.2016, 06:54
Ich habe mich nicht befreien lassen, war aber vorher schon über den 60 Monaten. Laut meinen Unterlagen zählen geringfügige Beschäftigungen aber eh nicht in die Beitragsmonate.
Ich denke trotzdem, dass es nicht schaden kann, und wenn ich 10€ mehr verdienen würde pro Monat, würde es das Bafög-Amt direkt wieder einsacken :-))

*milkakuh*
18.11.2017, 15:47
Muss den Thread nochmal ausgraben, da ich die Befreiung von der Rentenversicherung bisher leider nicht rückgängig machen konnte. Dafür wäre eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für mind. 2 Monate oder ein Arbeitgeberwechsel erforderlich.


JSolltest Du Kinder planen, so werden Dir ja auch Erziehungszeiten in der DRV angerechnet, die sich dann zu den anderen Zeiten summieren und damit die 60 Monate Vollmachten können.
Was gilt als Erziehungszeit?

An (m)einem konkreten Beispiel: Ich habe eine 3-jährige Ausbildung gemacht und in die DRV eingezahlt (=36 Monate). Es fehlen also noch 24 Monate, um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, richtig? Angenommen ich bekomme 2 Kinder und nehme jeweils 12 Monate Erziehungsurlaub. Hätte ich dann meine 60 Monate voll und Anspruch oder habe ich irgendwo einen Denkfehler drin? Wahrscheinlich ist es eh nicht so relevant, weil es um wenige Euro im Monat geht aber irgendwie würde es mich auch etwas ärgern, das einfach zu "verschenken". :-))

Edit: Meine kurze Recherche hat folgendes ergeben:
Der Beginn der Erziehungszeit ist immer der Kalendermonat nach der Geburt und maximal können 36 Monate angerechnet werden.

Jetzt bräuchte ich nur nochmal eine Bestätigung, ob ich alles richtig verstanden habe. :-peng

vanilleeis
18.11.2017, 18:59
Meines Wissens nach kriegst Du pro Kind 36 Monate angerechnet, außer, du überträgst sie an den Kindsvater. Unabhängig davon, wie lange zu Elternzeit nimmst. Somit hättest du schon bei einem Kind deine Zeiten voll

vanilleeis
18.11.2017, 19:02
Tatsache, is so: Ist der erziehende Elternteil neben der Kindererziehung in den ersten drei Jahren nach der Geburt zusätzlich erwerbstätig, profitiert er/sie noch mehr von der Kindererziehungszeit. Denn die Beiträge für die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit auf die Rente angerechnet (maximal bis zum Höchstbeitrag).

http://www.berlin.de/familie/de/informationen/rente-anrechnung-von-kindererziehungszeiten-223

*milkakuh*
18.11.2017, 19:16
Dankeschön :-) Jetzt muss ich mich nicht mehr darüber ärgern, dass ich mich befreien lassen habe. :-)