PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung Allgemeinmedizin - Hausbesuche



abi07
20.12.2016, 10:07
Hallo liebe Weiterbildungsassistenten für Allgemeinmeidzin,

eine kleine (Um-)Frage in die Runde: Wie viele Hausbesuche müsst ihr machen? Was ist "normal"? Gibt ja da sehr große Unterschiede...habe jetzt von einem Kollegen gehört, der als WB-Assi in seiner Praxis täglich ca. 2 h Hausbesuche machen muss, 4 Tage die Woche, am 5. Tag Notfall-Hausbesuche (kommt häufiger vor). Ist das ein normales Maß? Mir kommt es sehr viel vor...
Und kriegt ihr das Benzin dafür bezahlt? Da kommt ja doch einiges zusammen...

wischmopp
21.12.2016, 07:07
Ich mache zwischen 2 und 5 Hausbesuche im Monat. Wir haben ein Praxisauto und bekommen zusätzlich Wegegeld pro Patient.

WackenDoc
21.12.2016, 07:38
Ich habe meist Notfallhausbesuche gemacht und den Chef ca. 1x/Woche bei Routinehausbesuchen begleitet. Das war aber immer während der normalen Sprechstundenzeiten (die Chefs haben darüber hinaus aber auch noch welche gemacht- Mittwoch Nachmittag, in der Mittagspause etc.). Hab dafür mein eigenes Auto genutzt und Kilometergeld bekommen. Das wurde nicht km-genau abgerechnet. Hatte mir aber vorsichtshalber die km aufgeschrieben und das hat gepasst.

xtb54
01.01.2017, 14:27
Ich hab täglich ca. 1-5 Hausbesuche gemacht, im Altenheim warens auch mal 7 Leute (aber dann natürlich auf einem Haufen). Hab dafür Benzingeld bekommen. Es kam schon mal vor, dass ich 2 Stunden unterwegs war dafür, je nach Verteilung der Leute in den angrenzenden Dörfern.

xuz69
13.02.2017, 21:43
Hallo, ich muss das Thema noch mal aufwärmen. Ich stecke gerade im Vertragsabschluss für eine Weiterbildungsstelle in einer allgemeinmedizinischen Praxis und bin ziemlich verunsichert. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat einfach den Mustervertrag von unserer KV runtergeladen und da handschriftlich drin rumgeklart...Ich finde, da steht viel Mist drin, und viele wichtige Sachen kommen gar nicht drin vor...z.B. wann das Gehalt ausgezahlt wird oder eben wie mit entstandenen Kosten für Hausbesuche sprich Kilometergeld umgegangen wird. Auf Nachfrage hieß es, es würde dann mal einen Tankgutschein geben.
Habt Ihr in eurem Vertrag das genau geregelt (Fahrtenbuch, 0,XX € pro Kilometer)??? Er selbst sagt, er mache noch überdurchschnittlich viele Hausbesuche, betreue so etwa 220 Patienten. Dann habe ich noch nachgefragt, wie denn der Urlaub genommen wird, ob es einen gemeinsamen Praxisurlaub gibt, oder jeder für sich seine Urlaubstage nimmt. Daraufhin wurde dann rumgedruckst und letztlich kam raus, dass ich die Praxis alleine führe, wenn der Chef im Urlaub ist. Interessanterweise sind das gleich mal 2 Tage in meiner ersten Woche. Ist das rechtlich überhaupt zulässig?? Bin trotz 3. WB-Jahr schließlich noch Anfänger...An wen könnte ich mich wenden, wenn ich feststelle, dass ich überwiegend alleine in der Praxis bin, weil der Chef seinen zahlreichen Hobbys nachgeht...
So viele Fragen..

Mano
14.02.2017, 19:28
Termin der Gehaltszahlung richtet sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gast99
22.05.2018, 18:23
Vielleicht weiß hier jemand schnellen Rat?
Ich werde demnächst in einer Hausarztpraxis als Assistenzarzt anfangen, in der sehr viele Hausbesuche gemacht werden.
Mein Arbeitgeber hat im Vertrag nun eine Pauschale für die Fahrtkosten festgelegt (80 Euro / Monat), die im Gehalt enthalten ist.
Ist das nicht ungeschickt, weil die Fahrtkosten dann auch versteuert werden und Sozialabgaben anteilig zu zahlen sind? Gibt es keine Möglichkeit, dass das davon ausgenommen ist? Oder kann ich mir das über die Steuererklärung wieder zurückholen?
Hat jemand Erfahrung wie man das am geschicktesten löst?
Herzlichen Dank!

WackenDoc
22.05.2018, 19:05
Ähm- Vertrag ändern lassen?

Gast99
22.05.2018, 20:12
Ja, wollte mich nur zunächst bestätigen lassen, dass die Regelung so ungewöhnlich ist.
Wie würdest Du den Vertrag geändert haben wollen?
Auf der anderen Seite: Wenn meine Recherche stimmt, kann ich die Fahrten wieder von der Steuer absetzen.
Ich muss also in jedem Fall meine Kilometer protokollieren, entweder für meinen Arbeitgeber oder fürs Finanzamt. Dann macht es doch eigentlich keinen Unterschied. Nur dass ich eben das Risiko trage zu viel zu fahren, das kann ich eben noch nicht einschätzen.

WackenDoc
22.05.2018, 20:58
Ungewöhnlich nicht unbedingt. Es sollte aber ein Passus rein, dass das nur die pauschale Abgeltung ist (Vereinfachung der Abrechnung) und was drüber ist, wird zusätzlich mit x cent pro km erstattet wird. Oder du fährst halt nicht mehr wenn das "aufgebraucht" aufgebraucht ist (ok, das wird dann eher zu Problemen führen und sollte diplomatischer geregelt werden). Orientieren kannst du dich an der sog. großen Wegstreckenentschädigung des ÖD.

LEtztendlich ist es ja ein Vertrag zwischen dir und dem Praxisinhaber und wenn dir ein Teil komisch vorkommt, solltest du nachverhandeln.

Gast99
22.05.2018, 23:22
Danke für Deine Einschätzung!
Dann werde ich mich nochmal um eine Änderung bemühen.