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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung der TappV



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Elvira93
03.01.2017, 11:48
Hallo ihr,

weiß ja nicht, ob es schon einige mitbekommen haben, aber offensichtlich hat sich die TappV geändert zum 30.12.16.

Wichtiger Punkt: Man kann das Schlachthofpraktikum in Zukunft bei Rind ODER Schwein ableisten und man muss nicht mehr beides machen.

Ansonsten frag ich mich bei §6, Satz 2, ob man tatsächlich dann beim gleichen Prüfer nochmal geprüft wird oder wie ist das gemeint??:

„Wiederholungsprüfungen sollen bei dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, bei dem die Prüfung nicht bestanden worden ist."

Viehdoc
04.01.2017, 18:09
oh, das hatte ich auch noch nicht mitbekommen. Aber das ist ja schonmal eine gute Änderung, dass man nur eine Tierart machen muss im Schlachthof. Das erleichtert deutlich die Suche nach nem Praktikumsplatz ;).

Das mit den Wiederholungsprüfungen würde ich irgendwie auch so verstehen... fände ich aber ganz schön ungerecht. Das sowas erlaubt ist O_o
Oder ob man vielleicht nicht die Uni wechseln darf, wenn man noch eine Prüfung zu wiederholen hat?

Nurse4U
05.01.2017, 14:15
Ich würde das auch so verstehen mit dem Prüfungsausschuss. Aber gut finde ich das nicht. Jeder Prüfer ist immer auch ein bisschen subjektiv, da kann man gar nichts gegen machen. Das sind schließlich auch nur Menschen. Und wenn dich dann einer nicht leiden kann...

JazzKo
05.01.2017, 19:33
Das würde dann aber völlig der Regelung widersprechen, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Antrag auf Prüferwechsel stellen kann.

Nurse4U
06.01.2017, 07:54
Das würde dann aber völlig der Regelung widersprechen, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Antrag auf Prüferwechsel stellen kann.

Ach so eine Regelung gibt es? Wo hast du das her? Oder ist das was Uni-Internes?

DrJoa
07.01.2017, 08:17
Das würde dann aber völlig der Regelung widersprechen, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Antrag auf Prüferwechsel stellen kann.

das wusste ich auch noch nicht... ich glaub bei uns ist es fast standardmäßig so, dass man einen anderen prüfer bekommt, deswegen wundere ich mich grad auch ein bisschen über diesen satz.

RockHolly
12.01.2017, 08:09
Ich glaube die beziehen sich da allgemein auf das Wort "Ausschuss", nicht unbedingt auf den gleichen Prüfer

JazzKo
12.01.2017, 17:42
Ach so eine Regelung gibt es? Wo hast du das her? Oder ist das was Uni-Internes?

Gute Frage... ich weiß das einfach aus der Fachschaft. Gab schon einige Fälle in denen Leute gerne den Prüfer gewechselt hätten, weil sie in einer anderen Prüfung schlechte Erfahrungen mit demjenigen hatte. Antwort vom Prüfungsamt war, dass die Prüfung in dem Fach erst vergeigt sein muss und ein Grund angegeben werden muss, vorher kein Prüferwechsel möglich!

DrJoa
14.01.2017, 13:48
Gute Frage... ich weiß das einfach aus der Fachschaft. Gab schon einige Fälle in denen Leute gerne den Prüfer gewechselt hätten, weil sie in einer anderen Prüfung schlechte Erfahrungen mit demjenigen hatte. Antwort vom Prüfungsamt war, dass die Prüfung in dem Fach erst vergeigt sein muss und ein Grund angegeben werden muss, vorher kein Prüferwechsel möglich!

hmm das ist ja auch blöd, wenns tatsächlich gründe dafür gibt, dass jemand voreingenommen sein könnte...

Nurse4U
16.01.2017, 17:17
Aber den Prüfer erfährt man doch eh erst am Tag der Prüfung oder ist das später nicht mehr so? Bisher ist bei uns immer nur Datum, Uhrzeit und Ort angegeben worden und der Prüfer war eine Überraschung. Da bleibt gar keine Zeit für einen Antrag, oder?

Viehdoc
16.01.2017, 21:12
Aber den Prüfer erfährt man doch eh erst am Tag der Prüfung oder ist das später nicht mehr so? Bisher ist bei uns immer nur Datum, Uhrzeit und Ort angegeben worden und der Prüfer war eine Überraschung. Da bleibt gar keine Zeit für einen Antrag, oder?

bei uns war der Prüfer auch eine Überraschung. Aber man konnte vorher schon einen Antrag stellen in gewissen Fällen, meine ich. Also bevor man überhaupt wusste, wen man hat, damit der dann gleich ausgeschlossen war. Weiß aber nicht, in welchen Fällen so einer Forderung dann stattgegeben wurde.

Nickel1992
18.01.2017, 18:25
bei uns war der Prüfer auch eine Überraschung. Aber man konnte vorher schon einen Antrag stellen in gewissen Fällen, meine ich. Also bevor man überhaupt wusste, wen man hat, damit der dann gleich ausgeschlossen war. Weiß aber nicht, in welchen Fällen so einer Forderung dann stattgegeben wurde.

da muss man aber wahrscheinlich auch ne ziemlich gute Begründung vorlegen...

Viehdoc
20.01.2017, 17:01
da muss man aber wahrscheinlich auch ne ziemlich gute Begründung vorlegen...

das denke ich auch ;)

Elvira93
22.01.2017, 14:29
und der Prüfer kriegt das doch sicherlich mit, wenn man ihn ausschließen wollte und wenn das nicht klappt, könnte das peinlich werden, wenn man den dann doch in der Prüfung zieht.

Viehdoc
22.01.2017, 16:03
und der Prüfer kriegt das doch sicherlich mit, wenn man ihn ausschließen wollte und wenn das nicht klappt, könnte das peinlich werden, wenn man den dann doch in der Prüfung zieht.

eigentlich sollte das Prüfungsamt sowas jawohl für sich behalten...

Nickel1992
26.01.2017, 12:14
eigentlich sollte das Prüfungsamt sowas jawohl für sich behalten...

aber ggf wird der Prüfer ja dazu befragt oder nicht?

KalleTheDog
28.01.2017, 09:35
also, ich bringe hier mal ein wenig Aufklärung rein.

Früher hieß es laut TappV, dass im Falle einer Wdh. Prüfung der Prüfling vom gleichen Ausschuss geprüft werden MUSS wie zuvor. Jetzt steht da stattdessen SOLL (also ist es eigentlich streng genommen lockerer geworden)

Ausserdem ist die Vier-Augen-Prüfung nicht mehr zulässig. So müssen Prüflinge ab jetzt immer mindestens zu zweit aber maximal zu viert geprüft werden. Wie sie das im klinisch-praktischen Teil umsetzen wollen ist mir da noch ein Rätsel... und was sie mit Leuten machen, die alleine antreten, weil der Rest der Prüfungsgruppe nicht erschienen ist, wird da auch noch zu klären sein, aber grundsätzlich hat sich nichts zu unserem Nachteil geändert. Eher im Gegenteil.

Es wurden ausserdem noch ein paar Inhaltliche Dinge geändert bezüglich der Lehre hinsichtlich AB Resistenzen, Gabe von AM und Tierseuchen, die bei uns sowieso schon so mitgelehrt wurden. Ausserdem ist es jetzt ganz offiziell zulässt, dass nur noch EINE Tierart am Schlachthof geschlachtet wird was das Praktikum einfacher in der Wahl des Schlachthofes macht.

Viehdoc
28.01.2017, 10:40
also, ich bringe hier mal ein wenig Aufklärung rein.

Früher hieß es laut TappV, dass im Falle einer Wdh. Prüfung der Prüfling vom gleichen Ausschuss geprüft werden MUSS wie zuvor. Jetzt steht da stattdessen SOLL (also ist es eigentlich streng genommen lockerer geworden)

Ausserdem ist die Vier-Augen-Prüfung nicht mehr zulässig. So müssen Prüflinge ab jetzt immer mindestens zu zweit aber maximal zu viert geprüft werden. Wie sie das im klinisch-praktischen Teil umsetzen wollen ist mir da noch ein Rätsel... und was sie mit Leuten machen, die alleine antreten, weil der Rest der Prüfungsgruppe nicht erschienen ist, wird da auch noch zu klären sein, aber grundsätzlich hat sich nichts zu unserem Nachteil geändert. Eher im Gegenteil.

Es wurden ausserdem noch ein paar Inhaltliche Dinge geändert bezüglich der Lehre hinsichtlich AB Resistenzen, Gabe von AM und Tierseuchen, die bei uns sowieso schon so mitgelehrt wurden. Ausserdem ist es jetzt ganz offiziell zulässt, dass nur noch EINE Tierart am Schlachthof geschlachtet wird was das Praktikum einfacher in der Wahl des Schlachthofes macht.

ah, das klingt ja schonmal wesentlich besser ;). Nicht mehr alleine geprüft werden finde ich super, das ist finde ich ein großes Manko und wurde bei uns tatsächlich auch praktiziert (wobei ich das nie als schlimm erlebt habe, im Gegensatz aber zu manch anderen, wo der Prüfer auch mal ungemütlich wurde).

KalleTheDog
28.01.2017, 12:21
ah, das klingt ja schonmal wesentlich besser ;). Nicht mehr alleine geprüft werden finde ich super, das ist finde ich ein großes Manko und wurde bei uns tatsächlich auch praktiziert (wobei ich das nie als schlimm erlebt habe, im Gegensatz aber zu manch anderen, wo der Prüfer auch mal ungemütlich wurde).

Also ich hatte, ehrlich gesagt, eher das Gefühl besser bewertet worden zu sein in Einzelprüfungen. Allein schon, weil der Prüfer Dich nicht direkt vergleichen kann mit so ner Tralla, die einfach stumpf alles auswendig gelernt hat.

DrJoa
29.01.2017, 15:55
Also ich hatte, ehrlich gesagt, eher das Gefühl besser bewertet worden zu sein in Einzelprüfungen. Allein schon, weil der Prüfer Dich nicht direkt vergleichen kann mit so ner Tralla, die einfach stumpf alles auswendig gelernt hat.

oder wenn du mit zwei leuten in einer gruppe bist, die gar nichts wissen und der prüfer langsam aber sicher echt nen hals kriegt... wobei ichs auch manchmal unangenehm finde, wenn man mit dem prüfer alleine ist (kommt halt auf die person drauf an).