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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung



Assistarzt
07.01.2017, 20:56
Hallo,
ich hoffe derartige Fragen sind hier gestattet, ich schreibe sie in dieses Forum, weil hier vermutlich mehr Leute mit diesen konkreten Problemen konfrontiert sind, als in speziellen Steuerforen.
Es geht um die Steuererklärung, genauer gesagt um die steuerliche Absetzbarkeit von bestimmten Beträgen.
Zur kurzen Erklärung: Ich habe Mitte 2016 angefangen in Deutschland an einem kommunalem Krankenhaus mit normalem Tarifvertrag zu arbeiten und komme aus Österreich, habe daher keine Erfahrung mit dem deutschem Steuersystem.
Konkret habe ich folgende Fragen:

Ich habe gehört, dass ich die Beiträge zur Ärzteversorgung von der Steuer absetzen kann. Wie konkret funktioniert das? Vor allem wo kriege ich die Info, was ich 2015 genau eingezahlt habe?

Weiterhin sollten ja auch die Beiträge für Marburger Bund und Ärztekammer abgesetzt werden können? Kann ich die einfach anschreiben und um eine Bestätigung meiner Beiträge für 2015 bitten, oder wie läuft das?

Und wie läuft das eigentlich grundsätzlich? Liegen die Daten zu meinem Bruttoverdienst schon beim Finanzamt, oder muss ich da auch auf einen Bescheid warten? (In Österreich geht das alles komplett elektronisch)

Gibt es ansonsten noch gute Tipps zur Steuererklärung? Ich habe bisher daran gedacht mir einfach ein Programm zuzulegen und das dann selber zu erledigen, da mir sowas auf eine merkwürdige Art tatsächlich Spaß macht.

Vielen Dank!

https://www.medi-learn.de/foren/images/smilies/smile1.gif

Feuerblick
07.01.2017, 21:02
Mit dem WISO-Programm solltest du gut hinkommen. Du wirst in den nächsten Tagen sicher von deiner Personalabteilung die Jahresabrechnung 2016 bekommen. Da steht alles drin, was du in der Steuererklärung eintragen musst. Das Versorgungswerk schickt in der Regel auch einen Bescheid über die eingezahlten Beiträge. Und was MB und Co angeht, so kannst du die Beitragsrechnungen als Beleg benutzen.
Ansonsten werden hier gerne Lohnsteuerhilfe-Vereine empfohlen, die für einen Jahres-Mitgliedsbeitrag deine Steuererklärung machen und sich auch um Widersprüche kümmern.

FirebirdUSA
08.01.2017, 07:59
Die meisten Finanzämter wollen die Belege gar nicht mehr sehen. Du musst sie aber haben und aufbewahren (über einige Jahre).
Fahrtkosten zur Arbeit kannst du absetzen, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten,... es macht sicher Sinn sich am Anfang von einem Lohnsteuerhilfverein unterstützen zu lassen. Wenn du verstanden hast wie es funktioniert tun es für die meisten Fälle auch entsprechende Steuerprogramme.

PsychoFan
08.01.2017, 08:58
Lass die Abrechnung über einen Lohnsteuerverein machen - Kostenpunkt 200 EUR. Im nächsten Jahr machst Du sie über ein Computerprogramm.

Wenn Du Dir kostenlos ein Bild machen willst, wie das Ganze fuktioniert, dann google mal nach smartsteuer (smartsteuer.de). Nutze ich übrigens regelmässig im jeweiligen Jahr in der Version vom Vorjahr, um mir ein Bild davon zu machen, was ich so zurückbekomme. Sind bei mir aber mehrere Arbeitsverhältnisse + Freiberuflichkeit.

Bei einen Einstiegseinkommen eines AssA bekommst du alleine durch Pendlerpauschale bei 5 km Arbeitsweg um die 400 EUR zurück.

In Deinem Falle solltest Du aber über eine doppelte Haushaltsführung nachdenken. Bist Du oft mit dem Auto nach Hause nach Österreich gefahren, hast Du dort einen Haushalt, an dem Du Dich auch finanziell beteiligst, was Du z.B. mit Einkaufsquittungen oder Haushaltsbuch nachweisen kannst, so setze doch die Fahrten und die Wohnung in Deutschland von der Steuer ab.

Natürlich sind das oben alles nur Orientierungswerte, ohne Gewähr und sie sind nicht als Beratung anzusehen.

Selbst machen würde ich die Steuererklärung nicht. Spätestens, wenn Du in Widerspruch gehen musst, bist Du masslos überfordert. Lieber einen Dienst mehr machen oder ein Gutachten schreiben und das Verdiente in professionelle Hilfe investieren.

WackenDoc
08.01.2017, 10:05
Gerade wenn du aus dem Ausland kommst, solltest du dir zumindest für die erste Steuererklärung Hilfe holen.
Von der Ärztekammer solltest du automatisch eine Bescheinigung für die Steuer bekommen.
Ansonsten reicht auch der Nachweis über den Kontoauszug.

Das deutsche Steuerrecht ist komplex und es gibt merkwürdige Regelungen- z.B. gibt es einen Paragraphen im bayerischen Steuergesetz (der aber wohl bundesweit gilt), der pflegerische Tätigkeit steuerbegünstigt. Da gehört auch bestimmte ärztliche Tätigkeit zu.

Pflaume
10.01.2017, 14:38
Ich würde auch empfehlen, für die Steuererklärung 2015 einen Steuerberater zu nehmen oder zu einem Lohnsteuerverein zu gehen, insbesondere auch deshalb, weil du dich offensichtlich bis jetzt ÜBERHAUPT nicht darum gekümmert hast und es somit für dich bestimmt tatsächlich kompliziert wird.

Wenn jemand dir helfen kann, der sich zumindest grundlegend mit der deutschen Steuererklärung auskennt, kannst du es auch mit dem WISO-Programm machen.

Ich habe für meinen Steuerberater letztes Jahr 170 Euro bezahlt, das war das Geld wert, da es mir auch viel Zeit gespart hat. Wobei es vermutlich auch deshalb so günstig war, weil ich meine Unterlagen gut geordnet vorbereitet hatte. Mit 300-500 Euro sollte man unter Umständen rechnen, wenn der Steuerberater mehr Aufwand hat. Den Steuerberater wirst du wahrscheinlich vollständig von der Steuererklärung für 2017 absetzen können, auch wenn formal nur die Kosten für Steuerberatung abgesetzt werden können, die über den Mantelbogen hinausgehen.

Für den Termin beim Steuerberater benötigst du
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber (darin sollten auch die Beiträge zum Versorgungswerk erfaßt sein, sofern du keine Sonderzahlungen geleistet hast). Den Ausdruck fürs abgelaufene Jahr packt dir dein Arbeitgeber jeweils n einem der ersten Monate des Folgejahres in deine Lohnabrechnung mit rein.
- eventuell eine Bescheinigung vom Versorgungswerk über die gezahlten Beiträge (ich bekomme die von meinem Versorgungswerk automatisch jeweils im Februar fürs Vorjahr).
- eventuell Bescheinigung der Krankenkasse über gezahlte Beiträge (nicht nötig, wenn du durchgehend gesetzlich versichert warst und der Arbeitgeber die Beiträge direkt abgeführt hat).
- der Marburger Bund und die Ärztekammer schicken dir im allgemeinen eine Zahlungsaufforderung bezüglich deiner Beiträge. Die (und ggf. Kontoauszug) reichen aus. Der Marburger Bund bestätigt aber zumindest in meinem Landesverband auch jährlich den gezahlten Betrag automatisch per Post zur Vorlage beim Finanzamt.
- Belege für Werbungskosten. Z.B. Pendlerpauschale: Wieviele Tage bist du die Strecke zum Arbeitsplatz gefahren, wieviele volle Kilometer (abgerundet) sind es). Belege für Fortbildungen (mit Datum), Fahrtstrecken für Fortbildungen, Vorstellungsgespräche etc., evtl. Kosten für Umzug nach Deutschland
- Belege für Versicherungen: Berufshaftpflicht, evtl. Privat- und Kfz-Haftpflicht (kann unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden)
- Belege für Spenden, falls erfolgt
- eventuell Belege über Kapitaleinkünfte
- eventuell Belege über andere Nebeneinkünfte
- Deine Kontonummer, Bankleitzahl
- eventuell ist es nützlich, deine Kontoauszüge mitzunehmen
- Deine lebenslange Steuer-ID. Die Steuernummer wird mit der ersten Steuererklärung zugeteilt, aber die Steuer-ID mußt du schon haben.

Brit2
11.01.2017, 08:44
Ich würde auch empfehlen, für die Steuererklärung 2015 einen Steuerberater zu nehmen oder zu einem Lohnsteuerverein zu gehen ....

Assistenzarzt arbeitet erst seit 2016 in Deutschland ... = kein Zeitdruck ...

Pflaume
11.01.2017, 16:23
Assistenzarzt arbeitet erst seit 2016 in Deutschland ... = kein Zeitdruck ...
hm... er schreibt aber 2x, daß er 2015 Beiträge an den Marburger Bund und das Versorgungswerk gezahlt hätte... irgendwo hat er da einen Tippfehler gemacht.

SteffenMaro
13.01.2017, 12:55
Ich denke da sollte ein Fachmann mal drübergucken, der findet den fahler wahrscheinlich nach wenigen minuten

Assistarzt
13.01.2017, 15:03
Hallo,
danke für die vielen Tips, das hat mir sehr weitergeholfen!

Das mit den Beiträgen für die Ärztekammer war ein Tippfehler, ich habe 2015 noch studiert und keine Beiträge gezahlt, da sollte 2016 stehen.