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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist in den ersten 6 Monaten



Madeleine88
16.01.2017, 15:25
Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich arbeite seit 3 Monaten an einem kommunalen Krankenhaus und habe einen auf 2 Jahgre befristeten Vertrag.
Nun möchte ich demnächst kündigen, da mir die Arbeitsbedgingungen nicht passen und ich mich auch für ein anderes Fach entschieden habe.
Jetzt bin ich mir aber nicht ganz sicher welche Kündigungsfrist in meinem Fall zutrifft:

Laut Tarifvertrag, Paragraf 35, wären es 2 Wochen zum Monatsende (in den ersten 6 Monaten). Da mein Vertrag aber auf 2 Jahre befristet ist, gilt für mich laut Personalbüro Paragraf 31.
Bei befristeten Verträgen ohne Sachgrund, wie in meinem Fall, gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit. Nun steht im Paragraf 31 aber, dass man während der Probezeit innerhalb von 2 Wochen kündigen kann, nach 6 Monaten Vertragsdauer erhöht sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen.

Zusammengefasst: ich arbeite jetzt erst im 4. Monat, meine Probezeit war aber nach 6 Wochen vorbei. Hab ich dann eine Kündigungsfrist von 2 Wochen oder von 4 Wochen???

Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße

Feuerblick
16.01.2017, 15:29
Wieso war deine Probezeit nach sechs Wochen vorbei? Normal sind eigentlich in so ziemlich allen größeren Tarifverträgen (egal ob befristet oder nicht) sechs Monate Probezeit. Schau das in deinem Tarifvertrag nochmal nach (welcher?)! Denn in der Probezeit sind es zwei Wochen. Danach meistens vier Wochen zum Quartalsende.

Brutus
17.01.2017, 07:42
Schau doch als erstes noch mal nach, ob Du nicht doch einen Sachgrund in Deinem Vertrag stehen hast: "Auf zwei Jahre befristet wegen der Weiterbildungsberechtigung des CA, Schwangerschaftsvertretung, Weiterbildung zum Zwecke der FA-Prüfung"...
Dann würden nämlich die 2 Wochen zum Monatsende gelten.
Bei Dir weiß ich es ehrlich gesagt nicht. Denn die 4 Wochen gelten ja erst ab 6 Monaten. Du bist ja erst seit 3 Monaten dort. Das ist nicht wirklich im TV abgebildet:

(5)
1 Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
2 Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wenn Du im MB bist, würde ich Dir dringend raten, schnell mal dort nachzufragen.
Denn dort bekommst Du schnell und vor allem auch schriftlich eine Antwort, die man auch der Personalabteilung vorlegen kann...
Ansonsten frag doch einfach nach einem Auflösungsvertrag direkt in der Verwaltung / Personalabteilung. Und nicht auf den Chef verweisen lassen. Der ist nämlich NICHT Dein Vertragspartner. Wenn die nicht wollen, ordentlich kündigen und dann selbst Schlüsse ziehen, wie man weiter "arbeiten" will...

Brutus
17.01.2017, 07:42
Schau doch als erstes noch mal nach, ob Du nicht doch einen Sachgrund in Deinem Vertrag stehen hast: "Auf zwei Jahre befristet wegen der Weiterbildungsberechtigung des CA, Schwangerschaftsvertretung, Weiterbildung zum Zwecke der FA-Prüfung"...
Dann würden nämlich die 2 Wochen zum Monatsende gelten.
Bei Dir weiß ich es ehrlich gesagt nicht. Denn die 4 Wochen gelten ja erst ab 6 Monaten. Du bist ja erst seit 3 Monaten dort. Das ist nicht wirklich im TV abgebildet:

(5)
1 Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
2 Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Wenn Du im MB bist, würde ich Dir dringend raten, schnell mal dort nachzufragen.
Denn dort bekommst Du schnell und vor allem auch schriftlich eine Antwort, die man auch der Personalabteilung vorlegen kann...
Ansonsten frag doch einfach nach einem Auflösungsvertrag direkt in der Verwaltung / Personalabteilung. Und nicht auf den Chef verweisen lassen. Der ist nämlich NICHT Dein Vertragspartner. Wenn die nicht wollen, ordentlich kündigen und dann selbst Schlüsse ziehen, wie man weiter "arbeiten" will...

Madeleine88
17.01.2017, 20:55
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe.
Ich hatte auch immer gedacht, dass die Probezeit eigentlich 6 Monate ist.
Bei mir steht aber deutlich im Vertrag, dass 1. mein Vertrag OHNE Sachgrund auf 2 Jahre befristet ist und 2. dass meine Probezeit 6 Wochen beträgt.
Für mich gilt der TarifvertragTV-Ärzte VKA. Dort steht auch in einem Absatz, dass die Probezeit bei befristeten Verträgen ohne Sachgrund nur 6 Wochen beträgt...das scheint also schon üblich zu sein.
Aber der konkrete Fall, also eine Kündigung nach der Probezeit, aber trotzdem innerhalb der ersten 6 Monate, kommt im tarifvertrag nicht so klar raus.
Ich bin leider nicht im MB. Aber ich rechne jetzt mal lieber mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist...für meine eigene Planung macht es nicht viel Unterschied.
Ich stell es mir nur nicht so angenehm vor nach der Kündigung noch 4 Wochen (auf Privatstaion mit täglicher Chefarztviste) zu arbeiten.....

FirebirdUSA
18.01.2017, 18:39
Las dich nicht verarschen das ist doch klar geregelt.
In den ersten 6 Monaten gelten IMMER 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende wie in §35 Abs. 1 klar geregelt. Danach gibt es eine Unterscheidung in befristete Verträge und unbefristete Verträge die sich aus §31 ergibt.
Etwas komisch ist die Formulierung "Nach Ende der Probezeit..." in §31, da dieser Absatz aber erst nach vollen 6 Monaten gilt tritt wieder §35 ein, in dem ja ansonsten nicht steht das er für befristete Verträge nicht gilt.
Jetzt musst du für dich entscheiden was du möchtest: Die ganz sichere Variante ist 4 Wochen vor Monatsende zu kündigen (oder noch früher). Ich bin mir sehr sicher das 2 Wochen zum Monatsende vertraglich eindeutig korrekt ist, im Zweifel musst du diesen Anspruch aber mit einem Anwalt durchsetzen. Als MB Mitglied hättest du es hier jetzt deutlich einfacher, aber dir bleibt ja der (kostenpflichtige aber vermutlich nicht so teure Weg, frag doch einfach vorher was eine Beratung kostet) zu einem entsprechenden Anwalt für Arbeitsrecht, der dir vermutlich in unter 1h eine verbindliche Antwort geben kann für die er auch haftet.

Brutus
18.01.2017, 20:16
... im Zweifel musst du diesen Anspruch aber mit einem Anwalt durchsetzen.
Oder aber man "riskiert" es einfach, kündigt fristgerecht mit 2 Wochen zum Monatsende und wenn die Personalabteilung dies als fehlerhaft ansieht, dann direkt mit "deren" Kündigungsfrist zusätzlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag anfragen.
Denn eins dürfte JEDER Personalabteilung auch klar sein. Wenn ich einen Kündigungswunsch aus o.g. Grund ablehne und auf (ggf. falschen) Kündigungsfristen bestehe, dann muss ich relativ wahrscheinlich Krankengeld bezahlen. ;-)


Als MB Mitglied hättest du es hier jetzt deutlich einfacher, aber dir bleibt ja der (kostenpflichtige aber vermutlich nicht so teure Weg, frag doch einfach vorher was eine Beratung kostet) zu einem entsprechenden Anwalt für Arbeitsrecht, der dir vermutlich in unter 1h eine verbindliche Antwort geben kann für die er auch haftet.
Richtig, und genau aus dem Grund bin ich im MB. Dort hat man mir mehr als einmal bei Vertragsfragen geholfen. Und wenn ich die Wahl habe, teuer Geld für einen Anwalt auszugeben, oder teuer Geld an den MB zu geben, dann unterstütze ich lieber die Interessenvertretung...
:-meinung

Brutus
18.01.2017, 20:16
... im Zweifel musst du diesen Anspruch aber mit einem Anwalt durchsetzen.
Oder aber man "riskiert" es einfach, kündigt fristgerecht mit 2 Wochen zum Monatsende und wenn die Personalabteilung dies als fehlerhaft ansieht, dann direkt mit "deren" Kündigungsfrist zusätzlich kündigen oder einen Auflösungsvertrag anfragen.
Denn eins dürfte JEDER Personalabteilung auch klar sein. Wenn ich einen Kündigungswunsch aus o.g. Grund ablehne und auf (ggf. falschen) Kündigungsfristen bestehe, dann muss ich relativ wahrscheinlich Krankengeld bezahlen. ;-)


Als MB Mitglied hättest du es hier jetzt deutlich einfacher, aber dir bleibt ja der (kostenpflichtige aber vermutlich nicht so teure Weg, frag doch einfach vorher was eine Beratung kostet) zu einem entsprechenden Anwalt für Arbeitsrecht, der dir vermutlich in unter 1h eine verbindliche Antwort geben kann für die er auch haftet.
Richtig, und genau aus dem Grund bin ich im MB. Dort hat man mir mehr als einmal bei Vertragsfragen geholfen. Und wenn ich die Wahl habe, teuer Geld für einen Anwalt auszugeben, oder teuer Geld an den MB zu geben, dann unterstütze ich lieber die Interessenvertretung...
:-meinung