PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : opt out über 62 Stunden



mumpala
17.01.2017, 21:33
Ich frage mich gerade ob ich nicht einen Fehler begangen habe: und zwar habe ich einen opt out Vertrag für 60h zusammen mit meinem Arbeitsvertrag unterschrieben. Mir wurde gesagt, dass sonst der eigentliche Vertrag mit Blick auf die Probezeit nicht so sicher wäre.
Was mich allerdings irritiert: die opt out Regelung wird ohne Freizeitausgleich angegeben. Wie finde ich denn raus wie diese Stunden vergütet werden? Ich hab mich leider in dem Moment unter Druck setzen lassen und einfach unterschrieben...

Lizard
17.01.2017, 22:15
Opt out kann jederzeit unabhängig vom Arbeitsvertrag wieder gekündigt werden.

mumpala
17.01.2017, 22:41
Das Problem ist halt, dass ich noch in der Probezeit bin und mir durch die Blume ja bereits gesagt wurde, dass das unerwünscht sei.

Coxy-Baby
17.01.2017, 22:58
tarifvertrag lesen ?

Kackbratze
17.01.2017, 23:01
...und wenn die Probezeit endet kann man das natürlich nicht mehr kündigen?!?

Solche Regelungen kann man JEDERZEIT kündigen, d.h. auch ca. 2h nachdem die Probezeit geendet hat.

WackenDoc
18.01.2017, 08:46
Bist du im Marburger Bund? Dann lass da mal nen Experten drüber schauen. Oder den Vertreter des Betriebsrates.

Fr.Pelz
18.01.2017, 19:14
Bevor du gleich wieder kündigst, würde ich auch erstmal versuchen, das rauszufinden. Bei uns war die Opt-out-Regelung auch nur son dreizeiler-Wisch, aber wir bekommen natürlich für die geleisteten Stunden Freizeitausgleich oder Vergütung.

mainzer
18.01.2017, 21:51
einzig zu beachten vielleicht: meist hat opt-out eine Kündigungsfrist von 6 Monaten...

juke5489
19.01.2017, 17:02
Mir wurde gesagt, dass sonst der eigentliche Vertrag mit Blick auf die Probezeit nicht so sicher wäre.

das ist doch schonmal arbeitsrechtlich höchstschwierig.
eine zustimmung oder ablehnung eines opt-out darf ausdrücklich keinen einfluss darauf haben.
wenn dir das ganze (eventuell sogar noch unter zeugen) so kommuniziert wurde, dann würde ich mir das, falls es irgendwann einmal probleme geben sollte auf jeden fall merken!
mal davon abgesehen: immer recherchieren warum einem das ganze überhaupt vorgelegt wird, ob es überhaupt nötig ist undundund.
ich hab den wisch von der personalabteilung auch vorgelegt bekommen. hab dann mit meinem chef gesprochen und der hat gemeint ich solls bloß nicht unterschreiben. gibt bei der diensteinteilung in unserer abteilung keinen grund.

Mano
19.01.2017, 19:57
wenn dir das ganze (eventuell sogar noch unter zeugen) so kommuniziert wurde, dann würde ich mir das, falls es irgendwann einmal probleme geben sollte auf jeden fall merken!

Ich glaube nicht, dass irgendein Personaler so dämlich ist... Aber unter vier Augen kann man ja sehr deutlich darauf hinweisen - zumal es in der Probezeit ja keines Kündigunggrundes bedarf... :-keks

Brutus
19.01.2017, 21:04
^^ Doch doch! Es gibt so dämliche Menschen. Erst die Probezeit verlängern, dann NACH der Probezeit fristlos kündigen... Vertragsverlängerungen von befristeten Verträgen eine Woche NACH der Befristung mit dem aktuellen Datum versehen an den Mitarbeiter ausgeben und auf dessen Ansage, dass eine Befristung damit unwirksam ist, weil nicht form- und schriftgerecht, antworten, dass es ja mündlich so besprochen worden wäre... etc. etc. etc....
Doch doch. Die sind so dämlich! ;-)

Shizr
20.01.2017, 11:57
Doch doch. Die sind so dämlich! ;-)
Nein. Das ist nicht "dämlich", das ist "Wir versuchen's mal".
Die wissen i.d.R. schon sehr genau, was der korrekte Weg ist.

Aber die wissen auch, dass die meisten es vermutlich widerspruchslos hinnehmen werden und arbeitsrechtlich nicht gut genug beraten sind, um das korrekte Vorgehen zu kennen.

konstantin
21.01.2017, 11:15
ich denk, das größere problem beim opt-out sind häufig garnicht die personaler, sondern die kollegen. irgendwer muss die stunden schließlich abreißen, wenn du dich ausm opt-out verabschiedest...

querfeldein
21.01.2017, 13:35
ich denk, das größere problem beim opt-out sind häufig garnicht die personaler, sondern die kollegen. irgendwer muss die stunden schließlich abreißen, wenn du dich ausm opt-out verabschiedest...

Die können ja auch austreten - wo ist das Problem?

Außerdem: Hat jemand von euch schon mal "weniger Dienste" aufgrund von Überschreiten der Wochenarbeitszeit durchsetzen können? Die Personalabteilung bei uns hat das definitiv nicht im Blick. Wenn ich also selbst die Arbeitszeit über 6 Monate mittel, lasse ich die Urlaubswochen da einfach weg? Zählt der Bereitschaftsdienst voll, also in tatsächlich anwesenden Stunden, da lt. europäischem Recht Bereitschaftsdienst auch Arbeitszeit ist?

Brutus
21.01.2017, 13:42
Also wir haben das mal durchexerziert: Es zählen die Regelarbeitszeiten OHNE Pausen, Bereitschaftszeit in Anwesenheit ist Arbeitszeit, Bereitschaftszeit im Rufdienst zählen NUR die tatsächlich geleisteten Stunden plus Wegezeiten UND die Zeiten am Telefon als Summe aller Anrufe. Urlaubswochen zählen nicht. FZA / Überstundenfrei zählen als Ausgleichszeiten.
Die Personalabteilungen haben das natürlich nicht auf dem Schirm, solange der Laden läuft. Da sind i.d.R. der Dienstplaner und der CA / OA zuständig, die die Pläne genehmigen. Das Problem wird eher dann akut, wenn eben wegen Personalmangel Dienste nicht besetzt werden können. Dann könnte tatsächlich ein Personaler auf die Idee kommen, dass ja aufgrund von Opt-Out durchaus noch Potential bei dem ein oder anderen Kollegen bestehen könnte...