PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkünfte der Honorartätigkeit dem Versorgungswerk verschweigen?



facialis
18.01.2017, 16:58
Was würde passieren, wenn man die Einkünfte aus der Honorartätigkeit der Ärzteversorgung verschweigt, um die Pflichtabgaben zu umgehen? Können die das rausfinden? und wenn ja, was passiert dann? Geht man dann in Knast wie der Ulli?

WackenDoc
18.01.2017, 17:06
Wenn das im Rahmen der Betriebsprüfungen raus kommt, dann darfst nachtzahlen plus Strafzahlungen.

Wichtiger ist aber dass du deine Steuern drauf zahlst.

facialis
18.01.2017, 17:14
Steuern ja, aber die ziehen ja ZUSÄTZLICH kohle ab...warum eigentlich? was habe ich davon?fühle mich irgendwie ausgeraubt :D

WackenDoc
18.01.2017, 17:27
Du bekommst am Ende mehr Rente.
(Nein, ich setz mich jetzt auf die Finger und schreib nichts mehr dazu, was passiert, wenn die DRV noch ihre Finger da rein bekommt)

Brutus
18.01.2017, 18:33
Die ÄV kann Nachweise fordern, z.B. den Steuerbescheid, Bescheid des Steuerberaters...
Und sie tun dies auch. ;-)

WackenDoc
18.01.2017, 18:34
Oh ja- und das ist ganz lustig, wenn man nur eine Einkommensart hat, die ganz normal über den AG versteuert wird und die ÄK nicht versteht, dass man keine Steuererklärung gemacht hat.

FirebirdUSA
18.01.2017, 18:42
Stimmt, unsere ÄV erlässt seit neustem entgültige Bescheide NUR nach Vorlage des Steuerbescheids für das jeweilige Jahr.

tiw28
18.01.2017, 20:06
Bis wann muss man das für die selbstständigen Einkünfte aus dem Jahr 2016 ans Versorgungswerk melden?

WackenDoc
18.01.2017, 20:17
Normalerweise musst du die Tätigkeit beim Versorgungswerk anmelden, sobald du sie aufgenommen hast (und eigentlich auch einen Antrag auf Befreiung stellen- aber das ist ein anderes Problem- als Honorararzt solltest du das tunlichst nicht tun, sonst bist du ratz fatz deinen Job los). Hast du wechselnde Einkünfte, zahlst du üblicherweise grob das, was du an Einkünften erwartest. Spätestens wenn du deinen Steuerbescheid hast, musst du das an´s Versorgungswerk weiterleiten und du bekommst dann deine Nachberechnung.

PsychoFan
18.01.2017, 21:05
Problematisch wird es, wenn die Tätigkeit in Zukunft als Scheinselbsständigkeit gewertet wird. Dann droht Strafanzeige, es gibt einen Paragraphen für "Vermeidung von Sozialabgaben" (erinnere leider nicht, welchen und wie es in der Juristensprache heißt).

Brutus
18.01.2017, 21:20
Wieso in Zukunft? Die Honorartätigkeit wird ja jetzt schon in der Regel von der DRV als Scheinselbstständigkeit gewertet.
Davon betroffen ist aber der Auftraggeber, der die Sozialabgaben in voller Höhe an die DRV nachzahlen muss.

Brutus
18.01.2017, 21:20
Wieso in Zukunft? Die Honorartätigkeit wird ja jetzt schon in der Regel von der DRV als Scheinselbstständigkeit gewertet.
Davon betroffen ist aber der Auftraggeber, der die Sozialabgaben in voller Höhe an die DRV nachzahlen muss.

test
19.01.2017, 22:11
Ich muss schon seit Jahren jedes Jahr den Steuerbescheid an die Ärzteversorgung schicken. Insofern kann man seine Honorareinkünfte nicht verschweigen, es sei denn man würde Steuer hinterziehen. Würde ich nicht empfehlen. :-nix