Kruemel93
26.01.2017, 20:22
Hallo zusammen,
ich habe zum WS 16/17 einen Teilstudienplatz in Mainz eingeklagt. Nachdem ich hier einige Forenbeiträge durchstöbert habe, habe ich nun einige Fragen zum generellen Bewerbungsprozess nach dem Physikum und auch zum Bewerbungsprozess innerhalb der Vorklinik:
1. Ist es als Kläger eines Teilstudiengangs überhaupt möglich sich bei anderen Unis für ein höheres Fachsemester zu bewerben oder gilt man immer wieder als 'Erstsemester'? (Da Wartesemester bei mir nicht ins Gewicht fallen werden, wäre es also auch keine Option mir die Vorkliniksemester als solche anrechnen zu lassen, um so ein Vollstudium zu erhalten).
Inwieweit gibt es bei Höherstufungen ggf. Probleme bei einem Tausch von Regel- zu Modellstudiengängen?
2. Ist ein Tausch mit einem anderen Studenten aus einer anderen Stadt möglich? Oder muss man dafür die Zusage der ZVS vorlegen? (Mal davon ausgehend, dass dieser Student auch nur ein Teilstudium hat. Oder nimmt dieser bei einem Tausch sein Vollstudium mit? Sonst würde ja niemand mit einem 'halben Studenten' so etwas machen).
3. Bezüglich der Klinikbewerbung (5-10. Semester) nach dem Physikum:
3a) Gibt es Probleme, wenn man sich bsp. von Mainz nach Düsseldorf bewerben wollen würde, da es sich hier um unterschiedliche Studiengänge handelt (Modell/Regel)? Oder gilt das Physikum als allgemeingültiger, einheitlicher Abschluss?
3b) Inwieweit ist bei der Bewerbung für einen Klinikplatz die Note des Physikums ausschlaggebend?
2c) Habe ich als Kläger mit Physikum Nachteile bei der Bewerbung an anderen Unis (im Vgl. zu Teilstudienhabern bestimmt durch die ZVS?). Oder ist nach dem Physikum die Tatsache der Klage irrelevant?
2d) Habe ich als Kläger (eines Teilstudienplatzes) nach dem Physikum bei dem Erhalt eines Klinikplatzes die Möglichkeit eines Ortswechsels bzw. Tauschs mit anderen, die ggf. bereits zu Beginn einen Vollstudienplatz (ohne Klage) hatten? Sprich gelte ich als Klinikplatz-Student mit normaler Bewerbung und Zusage als 'gleichwertig'?
Mir geht es in erster Linie darum, dass ich gerne wieder in den Westen kommen würde. Da hier aber hauptsächlich alle Unis Modellstudiengänge fahren, würde ich gerne die Chancen realistisch einschätzen können, inwieweit das überhaupt möglich ist.
Zudem wäre ich euch echt dankbar, wenn ihr mir bezüglich der Hochstufungs- und Wechsel- bzw. Tauschoptionen Auskunft geben könntet. Wie gesagt, mein Ziel ist lieber gestern als morgen wieder nach NRW zu kommen (familiär bedingt - ohne Chance auf Härtefall).
Ich danke euch schon mal vielmals :)
Liebe Grüße
ich habe zum WS 16/17 einen Teilstudienplatz in Mainz eingeklagt. Nachdem ich hier einige Forenbeiträge durchstöbert habe, habe ich nun einige Fragen zum generellen Bewerbungsprozess nach dem Physikum und auch zum Bewerbungsprozess innerhalb der Vorklinik:
1. Ist es als Kläger eines Teilstudiengangs überhaupt möglich sich bei anderen Unis für ein höheres Fachsemester zu bewerben oder gilt man immer wieder als 'Erstsemester'? (Da Wartesemester bei mir nicht ins Gewicht fallen werden, wäre es also auch keine Option mir die Vorkliniksemester als solche anrechnen zu lassen, um so ein Vollstudium zu erhalten).
Inwieweit gibt es bei Höherstufungen ggf. Probleme bei einem Tausch von Regel- zu Modellstudiengängen?
2. Ist ein Tausch mit einem anderen Studenten aus einer anderen Stadt möglich? Oder muss man dafür die Zusage der ZVS vorlegen? (Mal davon ausgehend, dass dieser Student auch nur ein Teilstudium hat. Oder nimmt dieser bei einem Tausch sein Vollstudium mit? Sonst würde ja niemand mit einem 'halben Studenten' so etwas machen).
3. Bezüglich der Klinikbewerbung (5-10. Semester) nach dem Physikum:
3a) Gibt es Probleme, wenn man sich bsp. von Mainz nach Düsseldorf bewerben wollen würde, da es sich hier um unterschiedliche Studiengänge handelt (Modell/Regel)? Oder gilt das Physikum als allgemeingültiger, einheitlicher Abschluss?
3b) Inwieweit ist bei der Bewerbung für einen Klinikplatz die Note des Physikums ausschlaggebend?
2c) Habe ich als Kläger mit Physikum Nachteile bei der Bewerbung an anderen Unis (im Vgl. zu Teilstudienhabern bestimmt durch die ZVS?). Oder ist nach dem Physikum die Tatsache der Klage irrelevant?
2d) Habe ich als Kläger (eines Teilstudienplatzes) nach dem Physikum bei dem Erhalt eines Klinikplatzes die Möglichkeit eines Ortswechsels bzw. Tauschs mit anderen, die ggf. bereits zu Beginn einen Vollstudienplatz (ohne Klage) hatten? Sprich gelte ich als Klinikplatz-Student mit normaler Bewerbung und Zusage als 'gleichwertig'?
Mir geht es in erster Linie darum, dass ich gerne wieder in den Westen kommen würde. Da hier aber hauptsächlich alle Unis Modellstudiengänge fahren, würde ich gerne die Chancen realistisch einschätzen können, inwieweit das überhaupt möglich ist.
Zudem wäre ich euch echt dankbar, wenn ihr mir bezüglich der Hochstufungs- und Wechsel- bzw. Tauschoptionen Auskunft geben könntet. Wie gesagt, mein Ziel ist lieber gestern als morgen wieder nach NRW zu kommen (familiär bedingt - ohne Chance auf Härtefall).
Ich danke euch schon mal vielmals :)
Liebe Grüße