Tomi58
31.01.2017, 08:24
Hallo leute,
Kann es sein das den ersten wartesemester nach den erwerb der hochschulzugangsberechtingung nicht angerechnet wird???
Beispiel:
Claudia bewirbt sich zum Sommersemester 2017. Ihr Reifezeugnis ist datiert vom Juni 2011, so dass ihre Wartezeit 10 Halbjahre beträgt? Quelle: hochschulstart.de
Sie hat es im juni 2011 erwirbt, und konnte sich für die WS 2011 bewerben .Oder ? Also wieso 10 halbjahre anstatt 11!?.?
Kann es sein das den ersten wartesemester nach den erwerb der hochschulzugangsberechtingung nicht angerechnet wird???
Beispiel:
Claudia bewirbt sich zum Sommersemester 2017. Ihr Reifezeugnis ist datiert vom Juni 2011, so dass ihre Wartezeit 10 Halbjahre beträgt? Quelle: hochschulstart.de
Sie hat es im juni 2011 erwirbt, und konnte sich für die WS 2011 bewerben .Oder ? Also wieso 10 halbjahre anstatt 11!?.?