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chondroklast
08.02.2017, 23:05
Es ist mir fast etwas peinlich, aber kann jemand zu folgendem Problem sicher Auskunft geben.

Folgendes: Ich bin Assistenzarzt und seit über 4,5 Jahren an einer Uniklinik TV Ärzte.
Nun möchte ich die Uniklinik wechseln und die neue Stelle in einem anderen Bundesland ab dem 1.5.17 beginnen.

Geplant ist ein nahtloser Übergang und ich wollte fristgerecht 6 Wochen zum Quartalsende kündigen.
Nun bin ich mir ehrlich gesagt unsicher, ob ich zum 30.04.2017 kündigen kann (mit 10 Tagen Alturlaub und Ostern dazwischen könnte ich bequem umziehen).

Oder ist die Kündigung immer jeweils nur zum Quartalsende möglich, also Kündigung zum 31.3. bzw. später 30.6.17.

Zur Not würde ich auch zum 31.3. kündigen um hier wegzukommen, würde dann aber den April sinnlos eine Lücke aufweisen und ggf. Stress mit Arbeitsamt, Krankenkasse und Ärzteversorgung bekommen.

Was ist eurer Meinung nach dem Tarifrecht möglich.

Ich kenne natürlich die Passage:
(1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Aber werde nicht ganz schlau daraus :-???

Besten Dank im Voraus.

davo
08.02.2017, 23:11
Wenn das die relevante Passage ist, dann sinds 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Außer du hättest bis zum Kündigungsdatum 5 Jahre erreicht - dann wärens 3 Monate. Was war daran jetzt schwer zu verstehen? :-p

chondroklast
08.02.2017, 23:32
Die Passage mit den Fristen verstehe ich und es sind noch 6 Wochen in meinem Fall.

Vielleicht stehe ich gedanklich auf dem Schlauch, aber kann ich unter Einhaltung der Fristen (6 Wochen) nun mein Arbeitsverhältnis konkret zum 31.3 oder 30.6 kündigen oder geht auch eine Beendigung zum 30.04.?

Feuerblick
09.02.2017, 06:45
Nein, du kannst nur zum Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres kündigen. Und zwar sechs Wochen zum letzten Tag dieses Kalendervierteljahres, sprich zum Monatsschluss (in deinem Fall zum 31.3., Kündigung also sechs Wochen vorher, sprich Mitte Februar...). Steht da doch ganz eindeutig.
Für alles andere brauchst du einen Auflösungsvertrag.

Gast26092018
09.02.2017, 08:20
Und wie genau muss das bei den 6 Wochen vor Quartalsende sein? Muss das z.B. Dann genau am 17.02 sein wenn man am Quartalende aufhört?

Absolute Arrhythmie
09.02.2017, 08:43
Und wie genau muss das bei den 6 Wochen vor Quartalsende sein? Muss das z.B. Dann genau am 17.02 sein wenn man am Quartalende aufhört?

Nein, du kannst auch schon am 16.02. kündigen. Aber nicht am 18.02.

Feuerblick
09.02.2017, 08:55
Du kannst auch deutlich VOR den 6 Wochen kündigen (halt trotzdem nur zum Quartalsende, auch wenn du das Schreiben schon im Januar an die Personalabteilung schickst) - aber auf keinen Fall NACH dem Stichtag. Dann gilt es nicht mehr.

Gast26092018
09.02.2017, 09:15
Ah, ok danke!

chondroklast
09.02.2017, 17:54
Ok, danke ich habe es jetzt verstanden. Eigentlich ganz einfach:-wow.
Habe es heute übrigens meinem Chef offenbart am 1.5. in der alten Heimat anfangen zu wollen. Familiäre Gründe genannt, ihn nicht kritisiert, obwohl ich momentan Anfängerarbeit mache und dabei ein Vierteljahr vor dem Facharzt stehe. Er wollte mich überreden zu bleiben. "Wenn sie bei mir in die Facharztprüfung gehen kennt sie jeder", schon klar, aber ich möchte nicht durchgewunken werden. "Wenn sie dann Facharzt sind können sie doch gleich Oberarzt woanders werden", dachte mir nur:"gehe weil deine Ausbildung suboptimal ist und die Klinik ein Pyramidenspiel" bin wieder in der Kaste der Unberührbaren angelangt, wo ich mich schon seit längerem herausgearbeitet hatte.
Außerdem, die neue (alte) Uni bietet 4 Jahres Vertrag und konkrete Ideen zu Habil, konnte ich ihm natürlich nicht sagen.

Komisch, dass er mir lieber einen Aufhebungsvertrag anstatt Kündigung aufschwatzen wollte. Hat es Vorteile für den Chef?

Ich werde morgen sauber kündigen und den April als sabbatical bzw. Umzugsmonat nutzen.
Es ist wie in einer gescheiterten Ehe ( nur theoretische Erfahrung:-D), saubere Trennung ist das Beste...
Die dummen Gesichter und Flurgespräche darüber werden mir den Einstieg ins Wochenende versüßen.

davo
09.02.2017, 18:05
Kündigung geht ja eben nicht. Deswegen Auflösungsvertrag. Hat ja schon Feuerblick geschrieben ;-)

chondroklast
09.02.2017, 18:22
Ich hatte wegen der geplanten Kündigung zum 31.3 direkt mit ihm gesprochen. Aber er brachte sofort das Thema Aufhebungsvertrag zum gewünschten Zeitpunkt ins Spiel. So als könne er damit besser sein Gesicht wahren.

Durch einen zusätzlichen 10 Stunden Vertrag im Uni-MVZ würde mir sein Aufhebungsvertrag eh nichts bringen. Dort ist er nicht Geschäftsführer/Prokurist. Beide Verträge sind inhaltlich aber gekoppelt. Somit ist die Kündigung zum 31.1 an Uni/MVZ meines Erachtens wohl die sauberste Lösung.

querfeldein
09.02.2017, 18:33
Chondroklast, 1 Monat Pause zur Abwicklung alles Praktischen (Umzug etc.) und Energietanken (Ausschlafen!) tut doch sooo gut! :-)Verstehe gar nicht, warum du den Monat umgehen möchtest?
Aber der Unterschied zwischen Kündigung und Auflösevertrag würde mich auch sehr interessieren. Abgesehen von der genannten Kündigungsfrist - was hat das ein oder andere für Konsequenzen? Für mich und für den Chef?

Mano
09.02.2017, 20:17
Vorteil für deinen Chef: Er hat dich noch einen Monat länger als Arbeitskraft.

Moorhühnchen
10.02.2017, 16:24
Komisch, dass er mir lieber einen Aufhebungsvertrag anstatt Kündigung aufschwatzen wollte. Hat es Vorteile für den Chef?Na, überleg mal, was im April so ist? Ostern, wo noch einige Dienste zu besetzen sind und viele Kollegen mit Kindern Ferien haben. Natürlich braucht er da jede Arbeitskraft.

War bei mir 2012 genauso. Mein Chef wollte mir Anfang Februar weißmachen, ich könne die Kündigungfrist nicht mehr einhalten (*möp*) und er würde mir gnädigerweise einen Aufhebungsvertrag zum 15.5. anbieten - meine neue Stelle sollte am 16.5. beginnen. Ich hatte aber fristgerecht zum 31.3. gekündigt und einen 4wöchigen Australienurlaub gebucht. Als er das mitbekam, meinte er, meine Resturlaubstage müßten wegen Personalmangel leider verfallen. War ganz froh, daß ich antworten konnte: "Oh, Sie meinen die Urlaubstage, die ich Mitte Januar hatte?" :-)) :-)) :-))

Ich hab mich tierisch gefreut. Der Chef war nämlich insgesamt ein ..... :D

][truba][
10.02.2017, 16:44
Mal eine blöde Frage diesbezüglich. Ist man da total machtlos, wenn er sagt "Die Resturlaubstage fallen wegen Personalmangel aus"? Ich meine, dass muss man doch nachprüfen können, oder?

Moorhühnchen
10.02.2017, 16:48
Hatschi! (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?78005-Kündigung-anteiliger-Resturlaub-muss-wegen-Personalmangel-verfallen) :-keks

Dormicum
10.02.2017, 21:32
[truba][;1979444']Mal eine blöde Frage diesbezüglich. Ist man da total machtlos, wenn er sagt "Die Resturlaubstage fallen wegen Personalmangel aus"? Ich meine, dass muss man doch nachprüfen können, oder?

War bei mir auch so, fand´s allerdings auch nicht so schlimm und hab´s mir auszahlen lassen.

Brutus
10.02.2017, 22:05
Naja, auf der anderen Seite freut sich da nur das Finanzamt. Mir wäre meine Freizeit deutlich wichtiger.
:-meinung

chondroklast
12.02.2017, 09:53
Ich habe die Sache jetzt durchgezogen. Der Personalmensch nahm es sachlich zur Kenntnis. Die MVZ Prokuristin war herzlich und verständnisvoll. " Sie können jederzeit wiederkommen... ". Mein Chef war fair und gefasst. Ich hatte schon am Vortag die Sache unter 4 Augen ihm angekündigt. Er versuchte das Ruder rumzureißen: "Ich kann ihnen alles bieten...", aber auf Versprechungen vertraue ich nicht mehr und sehe hier keine Zukunft. Zudem habe ich mir vorher eine neue Stelle in der alten Heimat besorgt. Die chronische Unzufriedenheit war letztlich der Auslöser. Eine 4 zeilige mail an die gewünschte Klinik und daraufhin sofort ein tolles Vorstellungsgespräch und die Stellenzusage. Ich hätte nie gedacht, dass es so unkompliziert geht schnell etwas Anderes zu finden. Wenn man 5 Jahre im gleichen Arbeitstrott buckelt unterschätzt man seinen Marktwert gewaltig. Das wird gerne von Vorgesetzten ausgenutzt. Aber irgendwann kocht der Topf halt über. Paradoxerweise habe ich mir die letzten Tage fast Schuldgefühle gemacht gekündigt zu haben. Aber es ist wirklich begründet. Die Austellung der kompletten Weiterbildungszeugnisse und des Logbuchs wurde mir zugesichert. Das war meine größte Sorge. Somit fehlt ein noch ein halbes Jahr zum Facharzt. Als mein Chef merkte mich nicht halten zu können war er sehr verständnisvoll und fair. So wird er mir in guter Erinnerung bleiben.

Nach Gerüchten haben in den letzen Wochen in anderen Abteilungen sehr viele Leute aus dem Mittelbau gekündigt. Somit werden Abteilungen temporär zusammenbrechen oder externe Honorarärzte die Lücken im Dienstsystem teuer schließen müssen. Es war auch ein Beweggrund nicht bis zuletzt auf diesem Schiff mitfahren zu wollen.:-winky:-angel

Pflaume
12.02.2017, 21:19
Danke dafür, daß du das Ergebnis berichtet hast.

Ist zwar jetzt nicht mehr wichtig, aber du hattest nach den Vorteilen eines Aufhebungsvertrags gefragt. Neben dem schon genannten Vorteil, daß du 1 Monat länger noch da arbeitest (und möglicherweise wegen Hoffnung auf ein gutes Zeugnis noch alles Mögliche mit dir machen läßt), kann es noch weitere Vorteile für Chef und Personalabteilung geben.

Zum einen weißt du ja nicht, was in einem Aufhebungsvertrag drinsteht, der dir dann angeboten wird... wenn du die Kündigungsfrist verpaßt (beim Warten auf den Aufhebungsvertrag), hat dich die Klinik in der Hand und schreibt dann unter Umständen irgendwelches Zeug in den Aufhebungsvertrag rein, das du nicht willst... z.B. daß du die im letzten halben Jahr gewährten Fortbildungskosten zurückzahlst oder daß die Parteien mit Unterzeichnung des Vertrags bestätigen, daß sämtliche noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind (wer weiß, was da in Wirklichkeit noch offen ist?).

Außerdem wird nicht nur in privaten Konzernen inzwischen ein Benchmarking betrieben, in dem Vorgesetzte und Personalabteilung u.a. auch mit Dingen wie Anteil der Kündigungen an den Beschäftigten bewertet (und unter Umständen sogar Boni danach berechnet) werden. Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung und somit unter Umständen besser für Chef, Geschäftsführung oder Personalabteilung, wenn die irgendwo mit Zahlen konfrontiert sind. Zudem verlängert ein Monat mehr die durchschnittliche Verweildauer im Unternehmen (wenn auch nur wenig).... auch das ein Kriterium, nach dem die Personalfluktuation bewertet wird.