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harlekyn
08.10.2003, 23:23
Aloha,

also ich hab wirklich gesucht, aber ich hab nix gefunden. Kann sein weil es auch so spät ist!

Also folgendes:
Ich hab gehört, das man über eine "Einstweilige Verfügung" sich einen Studienplatz "beschaffen" kann.
Nun meine Fragen.

- Wie geht das genau?
- Wie sind die Aussichten?
- Wo ist es am sinnvollsten?
- Was kann mich das Kosten?

Danke für eure Antwort!

PEACEKEEPER
09.10.2003, 08:08
Ja du kannst eine einstweillige Verfügung vor Gericht erwirken. Die Unis müssen dann vor Gericht nachweisen , dass sie ihre volle Kapazitäten ausnutzen, und wirklich keine weiteren Plätze zur Verfügung stellen können.
Meist dauert so ein Verfahren dann auch mehrer Semester, so dass man dann nicht mehr aus dem Studiengang geschmissen werden kann, und man einen endgültigen Platz bekommt. Oder das ganze Verfahren endet mit einem Vergleich. Du solltest dir in jedem Fall einen Anwalt nehmen, der dann für dich eine oder mehrere Unis vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Du kannst so ein Verfahren auch selber durchziehen, aber das ist nicht ratsam.
Es gibt Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben . Leider ist das ein teurer Spass, und hängt von der Anzahl der Unis ab, die verklagt werden sollen.
Das kann sehr schnell einige Tausend € kosten.
Ich hatte nach dem Zivi auch nicht sofort einen Platz bekommen, und mich bei einer Anwältin informiert. Die wollte pro Verfahren ca 1500 Mark. Das Geld habe ich mir lieber gespaart , und ein halbes Jahr später hatte ich einen Platz von der Zvs.
Ansonsten einfach mal googeln. Da gibt es eine Menge Seiten zu diesem Thema.
Grüsse

Froschkönig
09.10.2003, 08:18
Original geschrieben von PEACEKEEPER
Die wollte pro Verfahren ca 1500 Mark.

Ich könnte mir Vorstellen, wenn die Uni´s irgendwann nachgewiesen haben, daß sie eigentlich gar keinen Platz mehr hatten (egal, ob man dann weiterstudieren kann oder nicht) trägt man vermutlich im nachhinein auch die Gerichtskosten...könnte auch nicht grad billig werden.

Hellequin
09.10.2003, 08:41
Ein weiteres Problem ist halt, das du nicht der einzige sein
wirst, der auf diese Idee kommt. Und wenn mehr Leute
an einer Uni klagen, als Plätze frei werden, werden diese
auch wieder verlost. Und egal ob du einen Platz bekommst
oder nicht, die Kosten trägst du trotzdem.

harlekyn
09.10.2003, 11:25
Ja aber man muß es ja nicht zu einer Klage kommen lassen habe ich gelesen. Man kann sie ja zurück ziehen wenn man merkt, dass die Unis nicht klein bei geben wollen.
Wie ist das denn mit dem "nicht rasugeschmissen werden"?
Wenn ich also per einstweilliger verfügung auf die Uni komme, mitstudiere, Scheine mache und dann nach 2 Semestern die Klage zurückziehe? Worauf kommt es an, ob ich bleiben darf?
Zählen die gemachten Scheine?

hibbert
09.10.2003, 13:16
Das ganze was Du hier beschreibst, heisst auch Studienplatzklage oder Kapazitätsklage. Die Unis lassen es hier zu Verfahren kommen, da kannst Du sicher sein, Du kannst da überhaupt nichts mehr zurückziehen und trägst alles was an Kosten anfällt, sowohl Gerichtskosten als auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Es ist auch nicht mehr so einfach das alles selbst zu organisieren, daher würde ich das immer mit Anwalt empfehlen. Die Kosten liegen bei mindestens 4000€, auch wenn es immer heisst es wäre weniger, aber wie gesagt, man bezahlt immer Verfahrenskosten+eigenen Anwalt+gegnerischer Anwalt. Hat die Klage Erfolg, heisst das noch lange nicht, dass man den Platz hat, dann werden z.B. die 50 zusätzlichen Plätze unter 500 Klägern oder mehr verlost.....

Ach ja, bekommst du den Platz durch eine einstweilige Verfügung, dann kann es durchaus sein, dass Du diesen innerhalb der nächsten 6 Mon. wieder verlierst, da die Uni´s gerne ein Paar Instanzen höher gehen, was Dich dann auch mehr kostet. Nur Studienplätze durch vergleiche sind sichere Studienplätze, die Du nicht verlieren kannst! Wie gesagt, aber ohne Anwalt ist es kaum zu schaffen, da die fristen schon eine grosse Hürde darstellen. für die 2. Instanz brauchst Du dann glaub ich eh einen Anwalt, aber da bin ich nicht sicher!

harlekyn
09.10.2003, 22:28
Also ich interpretier das was unter:

http://www.refrat.hu-berlin.de/lust/beratung/einklagen.html

steht ein wenig anders. Man muß es ja nicht zum verfahren kommen lassen sondern kann an der Stelle "Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes" abbrechen wenn man merkt, das die Unis nicht klein bei geben wollen.
Ein kollege von mir ist Jurist und will sich das mal genauer anschauen. Bin mal gespannt was der meint!
Also wenn ich die walh hab zwischen 4000 Euro blechen und einem Studienplatz haben oder noch weiter warten ist es für mich klar.
Und die Kosten die dabei auflaufen schwanken bei allem was ich bisher darüber gelesen hab für Verfahrenseröffnung 160-400 Euro und Anwaltskosten 1600-4000 Euro. Dabei ist die Einschätzung von Hibbert am düstersten!

Froschkönig
09.10.2003, 22:34
Original geschrieben von harlekyn
Und die Kosten die dabei auflaufen schwanken bei allem was ich bisher darüber gelesen hab für Verfahrenseröffnung 160-400 Euro und Anwaltskosten 1600-4000 Euro. Dabei ist die Einschätzung von Hibbert am düstersten!

Also maximum 4400 Euro ? Sprich knapp 8einhalb Tausend D-Mark ???

Naja, wer das mal eben für einen Versuch übrig hat....

Ist Dein/Sind Eure Väter Multimillionäre ??? Warum kauft ihr keine Uni ????

harlekyn
09.10.2003, 23:17
Um die Wahrheit zu sagen hab ich es nicht vor es mehrfach zu versuchen! Einmal reicht ja wenn es durchgeht und was ich bisher gehört hab sollen die Chancen dafür net mal so schlecht sein.
Ich weis das hört sich nach viel an, aber langsam komme ich echt an den Punkt an dem Verzweiflung angesagt ist. WEnn sich die Bwerberzahlen so halten, dann bekomme ich zum Sommersemester 2004 einen Studienplatz...ich glaub dann werd ich echt Wahnsinnig.
Lieber versuch ich vorher was und wenn es danneben geht, hab ich ja wieder viuel Zeit zu Arbeiten und Kohle zu sparen.
Ich warte jetzt erst mal ab was ich am Sonntag höre.
Als ich heut mit der Uni Telefoniert hab, wußten die garnicht was ich von denen wollte. Daher denk ich, das ein meiner Uni nie jemadn sowas versucht hat und so rechen ich mir gute Chance aus...

Hellequin
09.10.2003, 23:21
Du erwartest doch nicht, das die Uni dir Tipps gibt, wie du Sie
am besten verklagen kannst, oder? :-???
Das hat wahrscheinlich an jeder Uni schon mal einer versucht!!

harlekyn
09.10.2003, 23:27
Sagt mal für wen haltet ihr mich hier??? :-???
Wenn man bei dem Studierendensekretariat anruft und fragt, wohin man einen Antrag auf "Zulassung außerhalb der Kapazitäten" schicken muß, und man nur ein "Häää??" zuhören bekommt kann man ja wohl net davon ausgehen, dass die damit öfters konfrontiert werden.
Außerdem hat sowas ja nix mit Tipps zutun, sondern ist einfach ne Auskunft...

ashara
10.10.2003, 08:19
Mann, wieso geht Ihr harlekyn denn so übel an? Weil er es sich eventuell leisten kann, die Anwaltskosten zu tragen und Ihr nicht? Es ist doch seine Entscheidung, welche Mittel er ausschöpft.

Ich hab es irgendwo schonmal geschrieben, ne Freundin von einer Freundin von mir hat sich schon 2mal einen Studienpatz eingeklagt, das letzte Mal in Hamburg, allerdings nicht für Medizin. Super viel Geld hat die auch nicht. Hatte aber den "Bonus" während der Schulzeit Halbwaise geworden zu sein und bekommt daher auch Halbwaisenrente, was den finanziellen Druck etwas nimmt.

Den Antrag würde ich wahrscheinlich an den Leiter/ die Leiterin des Studentensekretariates bzw. der Studierendenverwaltung/dezernat, oder wie das dort an der Uni gerade heißt, schicken. Aber eigentlich ist das die Sache Deines Anwaltes Adressen und Ansprechpartner zu ermitteln.

Toitoitoi!


P.S.: Wenn ich Zeit hätte, würde ich garantiert gegen die Uni Leipzig klagen bzw. das Bundesland Sachsen, mit denen ich so meine Probleme habe. Also ich kann es verstehen, wenn man nicht einfach alles stillschweigend akzeptiert.

Hellequin
10.10.2003, 09:59
Ich hab doch nichts gegen Harlekyn :-love :-love

Das Schmuddelwetter macht mich nur immer pessimistisch :-))

Das Problem beim klagen ist halt, das es mittlerweile kein
Geheimtipp mehr ist, und das du halt selbst mit einer
erfolgreichen Klage evtl. keinen Studienplatz bekommst.Bloß wenn ich klagen würde, dann mit Anwalt und an
mehreren Unis. Wenn schon, denn schon.
:-meinung

Jutta
10.10.2003, 10:06
also ich bin gerade dabei mich einzuklagen. Allerdings mit Anwalt. Das ganze kostet mich 5000 euro (bezahlt übrigens nicht Papi).
Der verklagt dieses WS 12 Unis für mich und noch nen Haufen Kläger. Das nennt sich Rundschlagverfahren und das ist auch das einzige was Sinn macht. Am aussichtsreichsten sind solche Klagen bei den Unis im Osten. Irgend ne Uni (und dann vielleicht noch ne Beliebte) zu verklagen ist rausgeschmissenes Geld, weil es macht bei manchen Unis gar keinen Sinn zu klagen-frag mich nicht wiso, ich glaube weil die nen eigenen Anwalt beschäftigen. Und wenn du nur eine Uni verklagst, ist das Ganze ziemlich aussichtslos. Zumal du dir sicher sein kannst, dass du irgend nen Formfehler machst, oder nen Termin verpennst. Und dann wird dein Antrag ganz einfach abgelehnt.
Ich weiß jetzt zwar nicht an welche Uni du den Antrag auf Zulassung außerhalab der Kapazitäten schicken willst, aber ich bin mir ganz sicher, dass auch diese Uni schon verklagt worden ist
Deshalb mein Tip: entweder du kratzt das Geld zusammen und nimmst dir nen Anwalt, der Ahnung davon hat und die Klage richtig aufzieht, oder du lässt es und wartest bis zum SS (da hast du ja geschrieben kommst du wahrscheinlich eh rein)
Ist evtl. eh das Beste, weil für dieses WS bist du zu spät dran mit der klage. Die Anträge müssten schon rausgegangen sein. Und im SS hat ne Klage keine Erfolgsaussichten, weil da die ganzen Ost-Unis wegfallen.
Trotzdem viel Glück!

Froschkönig
10.10.2003, 10:06
Original geschrieben von ashara
Mann, wieso geht Ihr harlekyn denn so übel an?

Ich hab auch ne Ausrede, bin krank und hab daher schlechte Laune ;-)

harlekyn
10.10.2003, 10:42
Kann euch ja verstehen Leutz! Mir geht es nicht anders...das scheiß Wetter und wegen der ganzen Sache mit Studium bin ich ziemlich down also sorry, wollte net "laut" werden.
Wie gesagt, am Sonntag unterhalte ich mich mit einem Anwalt, mal sehen was der denkt.

Viele Hoffnungen mache ich mir bei meiner Uni, weil sie die wenigsten Bewerber hat. Auf einen Studienplatz kammen nur knapp 1,7 Bewerber.
Und richtig teuer wird die Sache so wie ich das sehe eh erst, wenn man das ganze voll durchzieht, was ich net vor hab, weil man kaum Chancen hat wenn die Unis net flott klein bei geben.
Ich hoffe zwar noch, dass das ganz so hinhaut, (deswegen schreib ich wohl auch gerade Postkarten fürs Losverfahren), aber bei einem Schnitt von 2,9 und 5 Wartesmestern...
Hab mich übrigens verschrieben, es war SS2005 gemeint net 2004. Dann ab ich nämlich 7 Wartesemester...
Leider läßt man mir keine andre Wahl. Hätte gerne FSJ gemacht um schneller an Wartezeit zu kommen, aber diese Reglung gibt es net mehr...

luckyblue
11.10.2003, 17:03
(also bevor es zum Prozess kommt!)
"Einstweilige Verfügung" [...] - Wie geht das genau?
Keine Ahnung, ob du die einschlägigen Threads hier im Forum schon abgecheckt hast. Ansonsten hier noch mal kurz, so wie ich das vom Hören-Sagen kenne (keine Gewähr für die Richtigkeit;-)).

1. antrag bei der zvs stellen
2. bei ablehnung gehst du zum studentensekretariat deiner uni und stellst antrag auf "studienplatz ausserhalb der kapazität" (im endeffekt beruht deine klage nämlich darauf, dass die uni nicht soviel studenten aufnimmt, wie nur irgendmöglich, wozu sie verpflichtet ist, wobei nicht du, sondern die uni später in der beweispflicht ist...ES GIBT NÄMLICH KEINEN STUDIENPLATZ,DEN DIE ZVS EFFEKTIV NICHT VERGIBT)
3. darauf folgt meist eine ablehnung. mit dieser ablehnung und deiner zvs ablehnung gehst du zum verwalltungsgericht und stellst antrag auf einstweillige verfügung zur zulassung auf einen studienplatz...keine angst, die ham da vorgedruckte formulare und helfen dir beim ausfüllen...der spass kostet dann ca. 60dm...erkundige dich vorher, ob deine uni anwälte für den entsprechenden studienbereich beschäftigt. wenn nein sollte kurz nach der klage, ein angebot zum vergleich folgen. d.h. die uni bietet dir einen studienplatz an, wenn du von der klage absiehst. und fertig ist mit kosten von um die 60 mark.

Für dieses Procedere brauchst du keinen Anwalt - du verklagst ja eh nur die jeweilige Uni vor Ort. Kannst du natürlich an mehreren Standorten durchziehen.
Wichtig ist, dass du der Uni nach deiner Klage möglichst bald einen Vergleich anbietest, und zwar, bevor der Prozess ins Rollen kommt. Solange nicht prozessiert wird, entstehen der Uni auch keine Kosten, so dass diese nicht von dir beglichen werden müssen. Und wenn doch, dann hälftig wegen Vergleich.

Keine Ahnung, ob die Unis heute noch so behäbig sind, dass sie ein Verfahren umgehen wollen. Aber versuchen kannst du es ja mal. DIe Klage zurückziehen kannst du ja wohl immer noch.

harlekyn
12.10.2003, 01:05
Ja genau! WEil die kohle um das von vorne nach hinten durch zuziehen hab ich net. Bei der Uni wo ich das Vorhab ist außerdem noch der Eta eingefrohren worden. Ein bißchen spekulier ich daher auch drauf, dass die Uni einfach zu "arm" ist um sich zu wehren (harharhar) und einfach sagt: jo is gudd...
Ein Student mehr oder weniger wird wohl keinen Prozess rechtfertigen bei der Finanzlage...
Wäre auch besser sonst wird nix aus meiner Digicam.. :-D
Und wenn net..bleibt immernoch:

Hellequin
12.10.2003, 11:10
Hmm, das Problem ist halt, das zusätzliche Studenten auch
zusätzliche Kosten bedeuten. Von daher wäggen einige Unis
sicher ab, ob der Anwalt letztendlich nicht billiger kommt.
Gegen einen Versuch spricht sicher nichts........ ;-)

luckyblue
12.10.2003, 17:44
wobei wahrscheinlich auch bei Zurücknahme einer Klage ein gewisser Obulus an das Gericht zu entrichten wäre.