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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sammelklage



09.10.2003, 09:20
Dieser Beitrag ist an alle gerichtet, die alle Scheine nach der alten AO zusammen haben, das STEX 1 aber nicht bestanden haben.

Wir sind in den Übergangsregelungen nicht berücksichtigt worden.

Das Studiendekanat hat mir A U S D R Ü C K L I C H empfohlen, dass ich klagen soll oder mich einer Sammelklage anschliessen soll, da diese Klage ein hohe Aussicht auf Erfolg hat.

Dies gilt wie gesagt nur für diejenigen, die alle Altscheine zusammen haben und noch nicht das STEX 1 haben.

Wer befindet sich in demselben Dilemma oder hat schon mehrere Leute zusammen oder wo kann ich mich mit dranhängen ?

Viele Grüße

mistig
09.10.2003, 12:20
Mich betrifft es auch. W¨¹rde gerne mitmachen.
Leider hat Guest seine Email-Adresse nicht hinterlassen.

So schlage ich vor, dass wir meine nehmen:

[email protected] :-daf¡ír :-top

Wer Fragen zur Äquivalenzliste in Düsseldorf hat, kann mir auch mailen.

Perser
09.10.2003, 13:31
Ich wäre auch dabei, jedoch wurde mir auf Anfrage bei diversen Anwälten kein Mut gemacht.
Es sieht nicht sehr gut aus.

Aber wenn sich genug anschließen sollten, könnten wir unser bestes tun.

Gruß

Selene
21.10.2003, 22:52
Hallo alle zusammen,

ich bin zwar noch lange nicht scheinfrei (bin im 7. Semester) und da ich durchs 1.Stex im Herbst diesen Jahres gefallen bin auch von den blöden Übergangsregelungen betroffen.
Ich habe gehört, dass diese gut anfechtbar wären und würde mich sehr gerne an einer Sammelklage beteiligen. Ich habe mich jetzt mal vorerst beim Marburger Bund erkundigt, ob sich ihr Jurist in dierser Sache einschalten würde.
Hat jemand noch Ideen?

Viele Grüße

Neujahrsrakete
22.10.2003, 07:31
Die Gießener Fachschaft hat eine Klage gegen die Übergangsregelung eingereicht. Allerdings werden Anfragen nur sehr sehr schleppend bis gar nicht beantwortet, obwohl sie auf ihrer Homepage extra darum bitten, daß man sich der Klage anschließen soll, wenn man die Ansichten der Fachschaft teilt.
Ich verstehe zwar nicht, wie man erst hochaktiv sein kann (Klage einreichen) und sich dann der Erfolg durch völlige Passivität selbst kaputt macht, aber vielleicht haben ja andere Leute mehr Glück mit einer Nachfrage in Gießen.

22.10.2003, 10:18
Durch einen Verwaltungsrechtler wurde mir mitgeteilt das es nicht im Sinne der Übergangsregeln ist, länger als die Regelstudiezeit studieren zu müssen.
D.h. sollte das IMPP es bis 2005 nicht schaffen eine Prüfung nach neuer AO zu organisieren so KANN das 2. nach alter AO abgelegt werden.
Uniintern sind meines Wissens nach die Probleme nicht so gravierend da die Übergangsregeln hier eindeutig sind .
Niemand Soll länger studieren müssen.
Bei Problemen hilft eine Sammelklage wenig, da dies alles Einzelfallentscheidungen der zuständigen Gerichte sind.

22.10.2003, 13:40
Hey!
Bin verzweifelt, keine Lust auf neue AO und auf jeden Fall bei einer Sammelklage dabei.
Bei uns war am Montag einer vom Ministerium aus Bayern und er selber hat gesagt, man wisse noch nicht sicher, wie es für die Höhersemester in bezug auf neue AO aussieht. Einfach grandios!
Bin zwar erst im 8. Semester, aber einige Scheine sind schon beisammen, vor allem werden bei uns (TU München), erst zum WS 04/05 die neuen Kurse angeboten.
Wenn neue Info oder ähnliches: [email protected]