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_mani_
11.03.2017, 09:35
Hallo alle zusammen,

ich habe ein riesiges Problem; ich bin gerade im letzten PJ Tertial und habe heute ein Schreiben von der LMU gekriegt, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich nicht zum mündlichen zugelassen wurde, weil ich für den Arztberuf ungeeignet sei. (Hintergrund: Ich habe eine Vorstrafe/Geldstrafe wegen eines Verkehrsunfalls, war dabei leider dummerweise alkoholisiert - ich weiß, geht gar nicht, ist vorher und nachher auch nie mehr vorgekommen)

Was kann ich jetzt machen? Ist deren Wort endgültiig, oder kann man das irgendwie anfechten?
Hatte noch daran gedacht, dass solche Geldstrafen ja nach gewisser Zeit aus dem Führungszeugnis gelöscht werden, dann müsste man sich doch quasi ganz normal wieder anmelden können?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin total verzweifelt gerade.

WackenDoc
11.03.2017, 10:07
Da müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung bei sein. Such dir einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt und versuch das mit dem zu klären.

Coxy-Baby
11.03.2017, 12:55
Naja wieviel Tagessätze waren es und wie lange ist das her? Und was ich mich gerade Frage, wieso die das wissen? muss man zur Prüfungsanmeldung nen Führungszeugnis vorlegen ?

Solara
11.03.2017, 13:00
Woher wissen die denn von deinem Führungszeugnis? Braucht man das nicht erst zur Approbation?

_mani_
11.03.2017, 13:11
Musste kein Führungszeugnis vorlegen, aber man muss bei der Anmeldung ja den Antrag unterschreiben und auf dem steht ganz unten, dass man versichert keine Vorstrafen zu haben. Da dachte ich mir ich spiele lieber gleich mit offenen Karten bevor es hinterher heißt ich hätte einen vorsätzlichen Betrug begangen;
Die Damen im Prüfungsamt meinten auch noch zu mir alles gar kein Problem, Sie haben ja keine Drogen verkauft oder einem Patienten absichtlich geschadet etc.

_mani_
11.03.2017, 13:12
waren 180 Tagessätze im 2015

Feuerblick
11.03.2017, 13:34
Nochmal die Frage: Musstest du für die Prüfungsanmeldung ein Führungszeugnis vorlegen oder woher weiß das Prüfungsamt das?
Aber letztendlich wird dir nur bleiben, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und zu sehen, ob da etwas zu machen ist.

Coxy-Baby
11.03.2017, 13:37
180 Tagessätze ist natürlich nen Wort, da beträgt die Löschfrist 10 Jahre! glaub ich, hab nochmal an meiner Uni geguckt da steht das nicht drin zur Prüfungsanmeldung, in München scheinbar schon .... Bei dem komplexen Thema (und ohne zu wissen was genau passiert ist) würde ich es auch beim Anwalt versuchen. Viel Erfolg.

_mani_
11.03.2017, 14:32
Nochmal die Antwort: Nein, musste ich nicht, aber auf dem Antrag stand unten dass man mit der Unterschrift bestätigt, nicht vorbestraft zu sein. Darum habe ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt und denen mitgeteilt, was Sache ist, was im Nachhinein ein Fehler war. Zur Approbation braucht man erst das Führungszeugnis.

Werde jetzt einen Fachanwalt einschalten als ersten Schritt, falls das zu keinem Erfolg führt waren weitere Überlegungen:
- über ein anderes Bundesland die Prüfung abzulegen (in Sachsen-Anhalt steht das mit den Vorstrafen scheinbar nicht in der Prüfungsanmeldung, bei mir in Bayern schon)
- übers Ausland (ich möchte eh in der Schweiz arbeiten und leben)

Was mich etwas stört oder irritiert ist folgendes: Ich hatte die Möglichkeit, dass ich aufgrund der Vorstrafe nicht angenommen werde bereits in Betracht gezogen und deshalb das Arbeitszeugnis aus mein Wahltertial Psychiatrie beigelegt. In diesem bescheinigt mir der Leitende Oberarzt, mit dem ich 4 Monate intensiv zusammengearbeitet habe, dass ich "uneingeschränkt für den ärztlichen Beruf geeignet" bin. Das ist zwar kein offizielles Gutachten, sollte aber doch zumindest als Beweismittel in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren zum Tragen kommen

mary-09
11.03.2017, 15:03
Nochmal die Antwort: Darum habe ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt und denen mitgeteilt, was Sache ist, was im Nachhinein ein Fehler war. Zur Approbation braucht man erst das Führungszeugnis.


Das war kein Fehler, sondern das einzig Richtige. Wer sowas verschweigt, reitet sich damit nur noch weiter rein und wenn du die Approbation beantragst, kommt es ja sowieso raus. Die Reaktion der Uni/LPA ist jetzt natürlich blöd und da kann dir wohl wirklich nur ein Fachanwalt helfen. Eigentlich müsste man dir zumindest ermöglichen, das Studium mit dem Staatsexamen abzuschließen. Ob du dann direkt im Anschluss auch die Approbation bekommst, muss man abwarten. Das sind ja immer Einzelfallentscheidungen und sowas würde ich definitiv in die Hand eines guten Anwalts geben. Immerhin geht es um deine berufliche Existenz.

roxolana
11.03.2017, 16:50
In §11 der Approbationsordnung steht, aus welchen Gründen die Zulassung zu Prüfung versagt werden kann. Dort wird auch auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung ("Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt"). D.h. das LPA kann bereits zum Zeitpunkt der Prüfung den Riegel vorschieben, wenn es denkt, dass der Prüfling die Approbation sowieso nicht bekommen würde.

Die Frage ist am Ende, welches Verhalten "unwürdig" bzw. "unzuverlässig" ist und welches nicht. Ich denke, da hilft es nur, erstmal Widerspruch gegen die Nicht-Zulassung einzulegen und sich schnell einen geeigneten Anwalt zu suchen...

Solara
11.03.2017, 17:30
Such dir nen wirklich guten, spezialisierten Anwalt!

pyafayc
27.03.2018, 20:42
Was kam denn raus, _mani_? Habe beim selben Prüfungsamt leider ein sehr ähnliches Problem und würde mich freuen wenn du dich meldest!

escitalopram
28.03.2018, 09:49
Die Frage ist am Ende, welches Verhalten "unwürdig" bzw. "unzuverlässig" ist und welches nicht. Ich denke, da hilft es nur, erstmal Widerspruch gegen die Nicht-Zulassung einzulegen und sich schnell einen geeigneten Anwalt zu suchen...

Man steigt im alkoholisierten Zustand ins Auto, baut dabei einen Unfall und wird vorbestraft. Ihr seid hier im Thread alle angeblich sehr emphatisch, aber was wäre passiert, wenn beim Unfall ein euch nahestehender Mensch verletzt worden wäre?

Egal aus welchen Gründen: Ich hoffe, dass Menschen, die im Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand Unfälle bauen, niemals Ärzte werden und vor allem hoffe ich, dass ihr mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden.

Kaas
28.03.2018, 10:37
Egal aus welchen Gründen: Ich hoffe, dass Menschen, die im Straßenverkehr im alkoholisierten Zustand Unfälle bauen, niemals Ärzte werden und vor allem hoffe ich, dass ihr mit aller Härte unserer Gesetze bestraft werden.

Komm mal wieder runter, jeder macht mal Fehler. Wenn man dem Threadersteller glaubt und es sich um einen Einzelfall gehandelt hat, wäre es absolut überzogen, ihm deswegen seinen späteren Berufswunsch zu verbauen. Ich bin auch mit 19 einmal angetrunken Auto gefahren und danach nie wieder. Ich hab auch schonmal Drogen ausprobiert. Und deswegen bin ich jetzt in deinen Augen menschlich, moralisch oder sonst irgendwie nicht geeignet, Arzt zu sein?

fallenangel30487
28.03.2018, 11:20
Einer Bekannten von mir ging es so ähnlich. Sie hat vor Jahren wohl auf einem Parkplatz beim Ausparken ein anderes Auto gerammt. Angeblich hat sie es nicht gemerkt, weil sie die Musik im Auto relativ laut hatte. Sie wurde dabei beobachtet und angezeigt wegen Unfall mit Fahrerflucht. Das gab im Endeffekt eine Geldstrafe, aber wurde ins Führungszeugnis eingetragen. Sie hatte sich vorher erkundigt und da hieß es, es würde deshalb keine Probleme bei Erteilung der Approbation geben. Als es dann soweit war, wurde ihr jedoch die Approbation verweigert (hauptsächlich wegen der Fahrerflucht). Sie ist dann gleich zum Anwalt, das ganze ging dann sogar vor Gericht weil das Amt sich stur gestellt hat. Im Endeffekt hat sie die Approbation dann doch bekommen, es hat aber insgesamt ca. 1 Jahr gedauert.

escitalopram
28.03.2018, 11:24
Kaas - Ich bin rel. liberal, solang man keine anderen Menschen gefährdet, was bei Fahren im alkoholisierten Zustand auf jeden Fall gegeben ist. Ob man Drogen nimmt etc., ist mir egal - Hauptsache, man gefährdet niemanden.

schmuggelmaeuschen
28.03.2018, 13:35
würde mich da escitalopram anschließen. Ich wurde nämlich von so jemanden angefahren. Das ist eben keine Kleinigkeit und 180Tagessätze gibt es nicht für 3Bier.... und es wird ja nach 10Jahren gelöscht, sorry dann bekommt man die Appro halt später, aber wenn man jemanden anfährt was ist mit dem? Mit etwas weniger Glück hätte ich meine Appro wegen dem A* nie bekommen. Hab da null toleranz

Rettungshase
28.03.2018, 16:17
Der Threadersteller hat richtig Mist gebaut und wurde dafür verurteilt. So sieht es unser Rechtssystem vor.
Verschmähung in einem Forum ist kein Bestandteil der Bestrafung und war hier auch gar nicht die Fragestellung.

Wenn ihr den Arzt als über alles moralisch erhabene Instanz anseht, kann man an diesem Anspruch nur scheitern.
Ebenso hoffe ich, dass ihr die Patienten nicht mit der gleichen Härte beachtet...

Solara
28.03.2018, 17:38
Es ging doch beim TE nicht um die Erteilung der Approbation, sondern zur Zulassung zum Mündlichen. Was hat eine Verurteilung mit nem Staatsexamen zu tun?