Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel zu gesetzlicher Krankenkasse, die keine Homöopathie zahlt?
Feuerblick
12.03.2017, 21:09
Wie kommst du darauf, dass es Hilfsmittel nur mit Pflegestufe gibt? Nein, Hilfsmittel werden nicht nur mit Pflegestufe bezahlt. Und oft auch ohne Antrag - aber eben mit ärztlicher Verordnung und ggf. mit Kostenvoranschlag. Sonst gäbe es ja gar keine Brillen, Hörgeräte, Blutzuckermessgeräte etc. für Kassenpatienten. Das stimmt so nicht.
Es gibt eben eine Hilfsmittel-Richtlinie (hey, wir sind hier in Deutschland, da muss es immer Richtlinien geben! Wens interessiert, der kann sie auf der Homepage vom GKV-Spitzenverband anschauen), die genau abgrenzt, wann genau was verordnungsfähig ist und was eben nicht. Und da ist eben meistens nur das jeweilige "Kassenmodell" drin. Dass es in vielen Fällen durchaus besser ginge und so manches Sinnvolle eben den Grundsatz "ausreichend, zweckmäßig, das Maß des Notwendigen nicht übersteigend" nach Ansicht dieser Richtlinie nicht erfüllt, ist absolut klar. Und oft durchaus auch mehr als diskussionswürdig, keine Frage.
Und annekii schrieb ganz im Gegenteil mal, dass sie froh sei, mit der Großen in der GKV zu sein, da die PKV so manches nicht zahlen würde, was in der gesetzlichen völlig klar ist.
Feuerblick
12.03.2017, 21:38
Siehste, hatte ich das doch noch richtig in Erinnerung. War mir beim Schreiben nicht mehr ganz sicher... ;-)
Ich würde mich informieren, welche Kassen Homöopathie nicht finanzieren und sehen, ob die was für mich wären oder ob dort anderes ist, womit ich auch nicht leben kann/will.
Dann kann ja abgewägt werden, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder eher nicht.
vanilleeis
13.03.2017, 08:34
Und annekii schrieb ganz im Gegenteil mal, dass sie froh sei, mit der Großen in der GKV zu sein, da die PKV so manches nicht zahlen würde, was in der gesetzlichen völlig klar ist.
Das kann ich voll und ganz bestätigen.
Das kann ich voll und ganz bestätigen.
Ich auch. Wobei meine Eltern mit meinem Bruder das Glück haben, dass sie beihilfeberechtigt sind. Da bleiben ja nur 20 oder 30 % für die PKV und da zahlen die meistens, wenndie Beihilfe zahlt.
Wobei ich nicht verstehe, wie hier die Grenze bei 6dpt gezogen wird. Ich darf (und kann...zumindest nachts) doch auch mit meinen 2,5 nicht ohne Brille Autofahren und bin deshalb auf die Sehhilfe angewiesen.
Die Frage kann ich dir auch nicht beantworten. Vermutlich, weil man ab da eine Fehlsichtigkeit zumindest bei der Myopie als pathologisch betrachtet.
Das hatte anscheinend rein finanzielle Gründe:
Als der Bundestag 2003 Zuschüsse zu Brillen aus dem GKV-Leistungskatalog genommen hat, obwohl ein sehr großer Teil der Bevölkerung eine Brille bzw. eine Sehhilfe braucht, war meines Wissens das entscheidende Argument, Brillen seien so billig sind, dass sie jeder problemlos selbst bezahlen könne, notfalls eben mit einem Darlehen der Jobagentur. Siehe unten das Zitat aus der Urteilsbegründung des BSGH.
Inzwischen hat sich der Gesetzgeber anscheinend – auch Dank der Lobbyarbeit der Sehbehindertenverbände? - davon überzeugen lassen, dass zumindest Brillen für sehr hohe Korrektionswerte nicht zum Schnäppchenpreis zu haben sind.
Urteil und Begründung des SBGH vom Juli 2016:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187791
Seit 2009 hat ein Patient durch alle Instanzen gegen seine Kasse geklagt.
(Es war ein sehr spezieller Fall, in dem es um eine Kontaktlinse für 150 Euro ging, die der Patient wegen einer Hornhautnarbe brauchte. Er war auf einem Auge wegen einer Netzhautablösung fast blind und hatte auf dem anderen nach einem Unfall eine Hornhautnarbe. Mit einer (vermutlich harten) Kontaktlinse hatte er Visus 1,0, mit einer Brille nur maximal 0,3. Seine Kasse hatte sich geweigert, die Kontaktlinse zu bezahlen, aber angeboten, ein Brillenglas zu bezahlen, weil er ja damit nicht über einen Visus von 0,3 kam. :-))
Im Juli 2016 hat der BSGH ein Urteil gefällt. Die Klage wurde abgewiesen, weil sich die Kasse an geltendes Recht gehalten hatte. Allerdings hat der BSGH zu bedenken gegeben, dass sich der Gesetzgeber mit einer Änderung der Vorschriften für die Beteiligung an den Kosten für Sehhilfen befassen sollte.
Zum Preis von Brillen sagte der BSGH damals im Rahmen der Urteilsbegründung:
Geht man von einer Normalbrille (ohne Tönung, Entspiegelung und Gleitsicht) sowie einem günstigen Gestell aus, dürfte die Grenze von 100 Euro kaum überschritten werden.
Wer diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat ggf nach § 24 (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html) Abs 1 SGB II Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter, weil es sich um einen grundsätzlich aus der Regelleistung zu deckenden Bedarf handelt. Werden monatlich nur 2 % der Regelleistung (also ca 8 Euro) zur Tilgung einbehalten, ist das Darlehen nach einem Jahr getilgt. Damit dürfte der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im SGB V wie im SGB II nicht überschritten sein, zumal Kinder und Jugendliche zu Lasten der Krankenkasse versorgt werden (§ 33 (http://dejure.org/gesetze/SGB_V/33.html) Abs 2 Satz 1 SGB V). Es gibt aber auch Fälle, in denen die benötigte Sehhilfe deutlich teurer ist, und dies gilt insbesondere für Kontaktlinsen, die häufig teurer sind als Brillengläser. Es wird zu prüfen sein, ob für solche Ausnahmefälle eine finanzielle Beteiligung der GKV in Betracht gezogen werden muss, insbesondere, wenn der Betroffene aus medizinischen Gründen angemessen nur mit Kontaktlinsen versorgt werden kann.
Wegen des speziellen Falles werden hier zwar besonders die Kosten für Kontaktlinsen hervorgehoben, aber wenigstens auch generell Sonderfälle mit notwendigen deutlich teureren Sehhilfen genannt.
Von 100 Euro als Normalpreis für eine Brille mit sehr hohen Korrektionswerten auszugehen, ist imho ein Witz. Und Gleitsicht nicht als Feature einer „Normalbrille“ zu betrachten ebenfalls – zumindest für einen großen Teil der Brillenträger.
Ein solcher Preis mag ja bei relativ niedrigen Korrektionswerten zutreffen, aber bei höheren Werten, vor allem im Plusbereich, sind hochbrechende Kunststoffgläser und perfekt an die Fassungsform und die Zentrierdaten angepasste Gläser kein überflüssiger Schnickschack.
Ich bezahle für meine Gleitsichtgläser schon seit Jahren zwischen 700 Euro und 1000 Euro, und zwar nicht nur beim „Edeloptiker“, denn hochwertige Markengleitsichtgläser, wie man sie bei solchen Werten für bestmögliches Sehen braucht, gibt es auch bei der Kette mit dem großen F nicht zum Schnäppchenpreis.
Link zum Antrag der „Grünen“ auf Gesetzesänderung:
https://www.bundestag.de/blob/482432/958f5c6ba917a7efb9a8bcd09ec7a374/18_14_0220-30-_hhvg_b-a-g-data.pdf
Bezug zu Sehhilfen: Seite 18-21
Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes:
http://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-ans-bundesgesundheitsministerium-vom-11-07-2016-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-heil-u.html
Dort gibt’s eine Zusammenfassung:
http://www.hoerakustik.net/index.php?option=com_content&view=article&id=1225:2016-12-22-13-39-44&catid=11:unternehmensfuehrung&Itemid=27
Edit.:
Meines Wissens halten sich die Ausgaben dafür sowieso in Grenzen, da zwar die "Arzneimittel", nicht aber die kostenintensive Beratung beim Heilpraktiker bezahlt wird. Aber ich meine mal auf der Homepage von Kassen, die mit Übernahme von Homöopathiekosten werben, gelesen zu haben, die homöopathische "Erstanamnese" würde bezahlt. Ich nehme allerdings an, nicht beim HP, sondern nur beim Arzt mit Zusatzbezeichnung Homöopathie.
Da müsste man wohl noch mal bei einzelnen Kassen nachsehen.
Ich finde aber generell, die sollten lieber mit Zuschüssen zu Brillen und Kontaktlinsen, als mit Zuschüssen zu Homöopathiekosten werben.
Feuerblick
13.03.2017, 20:21
*grins* Rein von der Hilfsmittelrichtlinie her interpretiert hatte die Kasse mit der Linse aber tatsächlich recht. Bei funktioneller Einäugigkeit sind KL nämlich ausdrücklich nicht verordnungsfähig. Und das alleine wäre die Indikation gemäß Richtlinie gewesen, wenn er mit Linse 1,0 sieht (Visus bestkorrigiert 1,0 auf dem besseren Auge = nicht mindestens WHO 1, auch wenn Optiker gerne die WHO-Regeln pro Auge auslegen). :-)) Dass das medizinisch bei Hornhautnarben o.ä. natürlich vollständiger Kokolores ist, steht auf einem anderen Blatt ;-) Das Urteil muss ich mir mal raussuchen. Ist offenbar an mir vorbeigegangen...
Was den Entwurf angeht: Wenn wir ehrlich sind, ist ein Myoper auch schon mit 2 dpt "wesentlich beeinträchtigt". So ein bisschen ist auch das wieder ein fauler Kompromiss.
Ich bin ja tatsächlich gespannt, ob es trotzdem bei den Festbeträgen für Brillen und KL bleiben wird. Eigentlich sind die auch mehr als veraltet und müssten dringend (wenn man denn dabei bleiben möchte) überarbeitet werden. Gerade weil Gleitsichtgläser da überhaupt nicht berücksichtigt werden und auch hochbrechende Kunststoffgläser für Myope nicht drin sind. Meines Wissens will man aber von den Festbeträgen auch weg.
Am Ende würde ich persönlich mich ja freuen, wenn mehr augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen (insbes. bei Kindern) Kassenstandard wären. Mit Verhindern von Amblyopien und Erblindung jeglicher Ursache wäre das Geld besser angelegt als in Zuckerkügelchen.
*grins* Rein von der Hilfsmittelrichtlinie her interpretiert hatte die Kasse mit der Linse aber tatsächlich recht. So hatte ich das auch verstanden.
Das Urteil muss ich mir mal raussuchen. Da kannst Du meinen Link verwenden.
Ich hab es ganz gelesen.
Was den Entwurf angeht: Wenn wir ehrlich sind, ist ein Myoper auch schon mit 2 dpt "wesentlich beeinträchtigt". So ein bisschen ist auch das wieder ein fauler Kompromiss. So wie ich das verstanden habe, geht es eben nicht um die Beeinträchtigung, die ja gar nicht angezweifelt wird, sondern wirklich nur darum, den Kassen die Kosten zu ersparen mit der Begründung, Brillen seien im Vergleich zu anderen Hilfsmitteln sehr billig.
Ich bin ja tatsächlich gespannt, ob es trotzdem bei den Festbeträgen für Brillen und KL bleiben wird. Ich meine, neulich gelesen zu haben, es solle Festbeträge geben, aber die Sehbehindertenverbände hätten bereits vor, gegen deren unzureichende Höhe anzugehen.
Ich habe gerade keine Lust, den Link zu suchen, aber ich kann mich erinneren, dass da relativ niedrige Beträge genannt wurden.
Am Ende würde ich persönlich mich ja freuen, wenn mehr augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen (insbes. bei Kindern) Kassenstandard wären. Mit Verhindern von Amblyopien und Erblindung jeglicher Ursache wäre das Geld besser angelegt als in Zuckerkügelchen.
Da hast Du meine volle Zustimmung. Ich hatte damals als Kind das Glück, dass es an meiner Grundschule vor der Einschulung einen umfangreichen "schriftlichen" Schulreifetest gab. Soweit ich mich erinnere, war das eine Art grafischer Intelligenztest mit relativ großen Zeichnungen. (Lesen und Schreiben konnte man von Sechsjährigen ja nicht erwarten.)
Dabei ist meiner zukünftigen Klassenlehrerin aufgefallen, dass ich nicht gut sehen konnte. Sie sagte damals zu meiner Mutter, an meiner Schulreife bestünde zwar kein Zweifel, aber sie müsse mit mir dringend zum Augenarzt gehen. So habe ich meine erste Brille bekommen und bin ganz schnell zur Leseratte und zum Mathe-Freak geworden.
Ohne Brille hätte ich vielleicht nur sehr mühsam oder gar nicht Lesen und Schreiben gelernt und auch in Mathe Probleme gehabt, weil ich Zahlen nicht richtig erkannt hätte.
Mit Brille komme ich je nach Qualität der Gläser und Tagesform etwa auf Visus 0,8. Es ist schon faszierend, was man mit den richtigen Gläsern erreichen kann und wie viel sich vor allem bei den hohen Werten im Laufe der Jahrzehnte bei den Materialien und Schlifftechniken getan hat. Ich hab mich da notgedrungen so gut eingearbeitet, dass ein erfahrener Optiker mal zu mir geagt hat, ich hätte davon mehr Ahnung als viele Optiker.
Feuerblick
13.03.2017, 21:20
Dennoch... Vorschulalter ist für ne knackige Amblyopie einfach ein paar Jahre zu spät...
Natürlich! Man müsste sich so früh wie möglich darum kümmern.
Wenn man meine Augenprobleme ein paar Jahre früher erkannt hätte, wäre mir manches erspart geblieben. Ich hab zwar auf meinem "Lieblingsauge" mit Brille einen brauchbaren monokularen Visus, aber keinen binokularen Visus,
und einige andere, ziemlich belastende Probleme, die bei frühzeitiger augenärztlicher Versorgung wahrscheinlich nicht aufgetreten wären.
Ich kann den Gedankengang gut verstehen. Allerdings ist die TK tatsächlich gerade unsere Kasse, mit der wir mit der sauteuren und komplexen Behandlung unserer Tochter sehr zufrieden sind. Seitdem wir bei dieser Kasse sind, haben wir bisher einmal eine Ablehnung gehabt, die bei Widerspruch sofort nach einer Woche aufgehoben wurde. Quasi im Ton "ach so, deshalb brauchen Sie das, na dann aber klar bekommen Sie das". Sie schicken manchmal Hilfsmittelberater vorher, wenn es sehr teuer ist und evtl. unklar ist, warum es gebraucht wird. Aber diese waren immer total klasse und kannten sich sehr gut aus, haben teilweise sogar noch vorhandene Hilfsmittel mit angeschaut und Vorschläge zur Verbesserung gegeben.
Und ja, mit Behinderung und hohem Bedarf ist es in der GKV viel viel besser als in der PKV, wo man nur nach Katalog Leistungen erhält.
Zum eigentlichen Thema.... ich muss ja zugeben, dass ich viel mit Homöopathie bei meinen Kindern gearbeitet habe, wobei ich mir nie sicher über Placebo war. Wir hatten mehrere Situationen, bei denen wir recht sicher waren, dass es wirkte. Mittlerweile habe ich mich verändert oder entwickele mich weiter. Die Homöopathie hat mir geholfen, Fieber ohne Fiebermittel zu behandeln. Die Kleine braucht auch bei über 40°C keins. Ich habe ihr Globulin ausgewählt, kühl angezogen, Wickel gemacht, viel zu trinken gegeben und mich eben gekümmert, viel bei ihr sein, viel schlafen, Zeit gegeben usw.
Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass die Globuli nur mein Hilfsmittel waren, damit ich "was getan" habe, aber das eigentliche war das andere. Zeit nehmen für die Krankheit, für das Kind da sein, aufs Trinken achten, ist das, was man bei Krankheit braucht. Ich versuche, unsere neuen Eltern in der Praxis auch auf diese Weise zu beraten, mein Lieblingsspruch "wir behandeln kein Thermometer, sondern das Kind". Ich wünsche mir, dass der Reflex weniger wird, bei Temperaturerhöhung das Fieber komplett wegzutherapieren, obwohl es ja auch nötig ist.
Wir verordnen fast keine Homöopathika, obwohl wir es ja dürften. Wir nehmen Euphrasia-Augentropfen, weil die Eltern mit was aus unseren Händen besser hinkommen und weil es im Gegensatz zu NaCl verordnungsfähig ist. Bei Dauerschnupfen mit Tubenmittelohrkatarrh gibt es auch immer mal Euphorbium-Nasenspray, aber ich habe schon ewig nichts mehr aufgeschrieben, weil ich denke, es ist auch nur ne Elternhaltetechnik, damit sie was zu tun haben.
Was uns immer wieder auf den Tisch kommt, sind Rezeptwünsche für Osteopathie. Die Krankenkassen bezahlen sie, wenn wir es verordnen, auch wenn es auf Privatrezept ist. Es gibt sicherlich Leute die Osteopathie mit irgendwas machen, was bei Blockaden hilft. Aber in unserem Umfeld ist da keiner. Ich schicke die Kinder mit V.a. KISS alle zu Ärzten mit Manualtherapie oder ggf. zur Physiotherapie. Müssten die Eltern die Osteopathie bezahlen, würden sie es alle viel weniger machen. Gefühlt geht jedes zweite Kind zur Osteopathie, wegen aller möglichen erkannten Befindlichkeitsstörungen, die stinknormale Bedürfnisse von Babys sind. Ich erkläre den Eltern immer, dass wir es nicht verordnen und nicht für sinnvoll erachten und sie an eine richtige Stelle schicken, wenn wir es für nötig befinden. Wenn sie dann argumentieren, dass es doch nichts kostet, kontere ich immer, dass es die Solidargemeinschaft sehr wohl was kostet und das Geld meiner Meinung nach an andere Stelle fließen muss.
vanilleeis
14.03.2017, 14:44
Osteopathie ist in meinen Augen das gleiche Prinzip des "irgendwas machen". Es wird doch gerade bei den kleinen Säuglingen, die gerne unruhig sind und schreien, eingefordert, weil man als Eltern manchmal hilflos ist. Interessant, dass es von der gkv übernommen wird; in der Pkv (unsrer) nämlich nicht
Homöopathen leben von der Tatsache, dass viele Erkrankungen, gerade Infekte, selbstlimitierend sind ;-) Gefährlich wirds dann, wenn man dasselbe Prinzip auf eine ernsthafte Krankheit überträgt.
Ohja, ich habe ja noch recht frisch eine Eintrittskarte in das Babymamahorrorkabinett gebucht und die Osteopathie ist da auch ein konstanter Begleiter bei sooo vielen.
"Also seit wir mit dem Emil-Augustin bei der Osteopathin waren, ist der wie ausgewechselt"
"Also so echt, von heute auf morgen?"
"Nee, es hat so ein paar Wochen gedauert, aber seit dem... Bombe"
Die Tatsache, dass das Baby schlicht ein bisschen besser in der Welt angekommen ist mit 2 Monaten als mit 2 Wochen.. "nein, nein, das ist auszuschließen".
Ahja..
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