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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rauswurf aus der PKV



Benztowngirl
20.03.2017, 10:18
Hallo,

Weiß jemand, ob man aus der privaten Krankenversicherung rausfliegt, wenn man plötzlich durch Teilzeitarbeit weniger Geld verdient, also unter der Grenze verdient?? Bekommt das denn die PKV überhaupt mit?

Danke für eure Antworten!

Autolyse
20.03.2017, 10:23
Das ist der klassische Weg eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auszulösen, wenn man die PKV verlassen möchte.

ehem-user-02-08-2021-1033
20.03.2017, 10:24
Du kannst halt in die GKV wechseln:
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/

Kündigen durch die PKV ist nicht so einfach:
https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/darf-meine-private-krankenversicherung-mir-kuendigen/

dmtec
20.03.2017, 19:09
Was Autolyse gesagt hat.
Nein , bekommt sie nicht mit. Du kannst natürlich gerne beide Versicherungen weiter zahlen. Macht aber wenig Sinn. Hol dir ne Anwartschaft oder nicht und freu dich die PKV los zu sein. Du selbst in 30 Jahren wirst es dir danken

Benztowngirl
21.03.2017, 12:43
Was Autolyse gesagt hat.
Nein , bekommt sie nicht mit. Du kannst natürlich gerne beide Versicherungen weiter zahlen. Macht aber wenig Sinn. Hol dir ne Anwartschaft oder nicht und freu dich die PKV los zu sein. Du selbst in 30 Jahren wirst es dir danken
Danke für die Antworten!
Aber wieso beide Kassen bezahlen? Wenn ich demnächst 80% arbeite, dann werde ich doch erstmal weiterhin in der Privaten Krankenkasse bleiben, oder? Muss ich selbst kündigen und mich dann ummelden? oder wieso zahle ich dann automatisch in die GKV?

Autolyse
21.03.2017, 12:56
Sobald Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze absehbar unterschreitest tritt unmittelbar die Versicherungspflicht ein.

Dr. Jekyll
23.03.2017, 19:16
Wann kann ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen?

Als Privatversicherter können Sie sich nach § 8 SGB V in bestimmten Situationen von der Versicherungspflicht befreien lassen:

Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben und übersteigt nur deshalb Ihr Gehalt.
Sie erhalten Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld und waren in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert.
Sie arbeiten im Rahmen der Elternzeit höchstens 30 Stunden wöchentlich (§ 2 Bundeserziehungsgeldgesetz, § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Sie reduzieren Ihre regelmäßige Arbeitszeit während einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit (§ 3 Pflegezeitgesetz, § 2 Familienpflegezeitgesetz).
Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit auf maximal die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes und sind seit mindestens 5 Jahren aufgrund Ihres Einkommens versicherungsfrei. Das gilt auch, wenn Sie für die Teilzeitbeschäftigung den Arbeitgeber wechseln.

Wenn man lange dabei war, kann man bleiben.

https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/wann-muss-ich-zurueck-in-die-gkv/