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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschutz studentischer Rettungsdiensteinsatz



Kiddo
29.03.2017, 14:28
Hallo,

momentan absolviere ich eine Famulatur in einer pädiatrischen Praxis. Der eine der Kinderärzte ist auch als Notarzt tätig und hat mir erlaubt, dass ich ihn bei seinen Einsätzen mal begleiten darf. Ich habe gerade mit dem Leiter der Rettungsdienststelle telefoniert und von ihm sein Okay bekommen unter der Voraussetzung, dass ich herausfinde, dass der Versicherungsschutz für mich vor allem in Hinblick auf Haft- und Unfallversicherung gegeben ist. Wer ist denn bezüglich dieser Fragestellung der für mich korrekte Ansprechpartner?

Beste Grüße.
Kiddo

Solara
29.03.2017, 14:33
Die Uni?

elastic
29.03.2017, 16:13
deine Haftpflichtversicherung mal fragen (Hartmannbund war doch mal was falls du die auch hast)

Kiddo
29.03.2017, 16:21
Ja die habe ich. Wäre halt außerhalb von der Famulatur. Dann rufe ich beim Hartmannbund mal an.

Solara
29.03.2017, 16:32
Unfallversicherung müsste über die Uni laufen - das mit der Haftpflicht hatte ich überlesen :-(

davo
29.03.2017, 16:56
Aber warum außerhalb der Famulatur? Wenn das ein niedergelassener Arzt ist, dann ist alles, wo du während der Famulatur mitmachst, auch Teil der Famulatur ;-) Und dann greift die Haftpflichtversicherung des Hartmannbundes.

elastic
29.03.2017, 17:57
schau einfach mal in den vertrag rein, sollte ja drin stehen welche tätigkeiten versichert sin (zb Famulatur) und dann hat sich die sache schon geklärt

Kiddo
29.03.2017, 19:01
Außerhalb der Famulatur deswegen, weil ich etwas schriftliches vorlegen muss und ich das bis zum nächsten Dienst des Kollegen nicht schaffen werde. Der übernächste Dienst wird erst im Mai sein und da sind schon Vorlesungen.

davo
29.03.2017, 19:15
Alles klar.

Der Vertrag des Hartmannbundes legt leider die Vermutung nahe, dass freiwillige Praktika nicht abgedeckt sind:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach jeweils geltendem Recht als Medizinstudierender, Famulant, Medizinstudierender im PJ bzw. aus der dienstlichen ambulanten und stationären sowie der gelegentlich außerdienstlichen ambulanten Tätigkeit/Ausbildung, soweit jeweils keine andere Deckung besteht. Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Approbationsordnung stehen.

Quelle: http://www.hartmannbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Merkblaetter/2016-04_I14_Versicherung_Stud-WBA.pdf

Nessiemoo
04.04.2017, 05:57
Also bei mir war der fehlende Versicherungsschutz oft der Grund wieso ich wirklich selten mitfahren durfte... Erst im PJ war ich dann im Krankenhaus wo ich den ärztlichen Hospitanten gleichgestellt war, mitversichert war und dann mitgefahren bin.

Muriel
04.04.2017, 07:06
Du schriebst doch gerade im anderen Thread, er hane an Deinem letzten Famulaturtag NEF-Dienst. Dann fahr doch dann mit.

Miss_H
04.04.2017, 15:31
Bei uns ist man offiziell nicht mal in PJ versichert. Daher verrichte ich darauf, obwohl ich Lust hätte.