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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verrechnung der Quoten bei Zulassung ?Nun doch?



Graupappe
01.04.2017, 22:45
Hi

ich bin immer davon ausgegangen,dass die Quoten nicht verrechnet werden. Man wartet auch mit 1,1 mindestens 7 Jahre auf einen Studienplatz? Wintersemester.
In der Wartezeitquote.
Nun habe ich über Umwege von zwei Personen gehört ,die ,bereits vor 4 Jahren, mit 1,5 4 Jahre warten mussten, als die Mindestmenge bei 12 lag. Wurden die Personen dann nicht in der WZ-Quote zugelassen? Oder logen sie?
Was stimmt nun?

Bei dem VerfG-Urteil frage ich mich,ob ein Bestandsschutz für alle vor dem Urteil, dem Datum der Gesetzesänderung oder gar nicht gilt.
Dass also manche mit kurzer Wartezeit quasi umsonst gewartet hätten.

Sternchenhase
01.04.2017, 22:52
Nein, die Quoten werden nicht miteinander verrechnet.

Diese Personen haben keinen Platz über die Wartezeitquote bekommen- außer als Teilstudienplätzler. Wenn man in der Wartezeitquote den Haken bei "Weiterverteilung auf andere Unis erlauben" (oder so) setzt, kommt man in die Verlosung für die Teilstudienplätze, was aber an sich nichts mit der Wartezeit zu tun hat.

Welches Urteil meinst du? Umsonst gewartet hat sicher niemand. Die Regeln sind klar definiert.

Graupappe
01.04.2017, 23:07
hallo
also mit 1,1 gelten die 7 Jahre? dachte schon ich hätte falsch verstanden.

Meine das Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit. Interessenverbände könnten veruschen ein zur Verkürzung gedachtes Urteil ja zur Abschaffung der Wartezeit zu missbrauchen,sodass man nur noch beliebig definierbare "länger Wartende" bedient.


( das würde aber natürlich sicherlich wieder vor VerfG angefochten werden. Stichwort: Erbschaftssteuer)

Absolute Arrhythmie
01.04.2017, 23:15
Wie wäre es, wenn du dir www.hochschulstart.de mal in ruhe durchliest?
Mit 1,1 muss man nicht 7 Jahre warten, für diese Personen gibt es das AdH.

Graupappe
01.04.2017, 23:18
alles gemacht. Danke trotzdem. Schwieriger Fall

Absolute Arrhythmie
01.04.2017, 23:21
Dann drück dich mal klar aus, ich hab nicht den Eindruck dass hier jemand dein Anliegen versteht.

Graupappe
01.04.2017, 23:33
Dann drück dich mal klar aus, ich hab nicht den Eindruck dass hier jemand dein Anliegen versteht.

Bei dem VerfG-Urteil frage ich mich,ob ein Bestandsschutz für alle vor dem Urteil, dem Datum der möglichen Gesetzesänderung oder gar nicht gilt.
Dass also manche mit kurzer Wartezeit quasi umsonst gewartet hätten.
Bsp. Abschaffung der Wartezeit 2022 . Alle ,die ab 2015( bzw. die meisten ) wären noch drin. Wartenden ab oder 2016 ist aufgrund relativ kurzer Wartezeiten die Nichtberücksichtigung zuzutrauen.

Sternchenhase
02.04.2017, 00:10
Okay, ich komme nicht mehr mit, das ist ein bisschen wirr.

Ständig irgendwelche Gerüchte in die Welt zu setzen ist einfach nicht fair gegenüber den ganzen verunsicherten Wartenden. Wenn der Masterplan 2020 kommt (und sie die Finanzierung auf die Reihe bekommen) wird es eine Übergangsregelung für die Wartenden geben. Eine Abschaffung der Wartezeitquote gibt es nicht.

Was um alles in der Welt hat die Erbschaftssteuer damit zu tun?

Und eigentlich haben wir deine Frage beantwortet. Die Wartezeit läuft ganz normal so ab, wie in AAs Link zu hochschulstart.de. Grundsätzlich ist hochschulstart.de die einzige verlässliche Quelle, vergiss alle anderen Websiten.

Graupappe
02.04.2017, 00:40
ich bin selbst verunsichert Wartender.
Meinst du,dass es eine Übergangsregelung gibt,obwohl die WZ nicht abgeschafft wird? Denn dann bräuchte es ja eigentlich keine?
Meinst du mit der Übergangsregelung, dass zwischen 18 und 20 die alten WS in Bewerbungssemester überführt werden?

ich meine ja, ob es quasi pasieren kann,dass die Wartezeit ab einem Jahr x nicht mehr exisitiert und eben dann ein paar Wartende nicht mehr zugelassen werden werden.

Graupappe
02.04.2017, 00:44
oder meinst du mit Masterplan diesen Vorschlag des Losens, der ja mit einer Abschaffung gleichzusetzen wäre?
im masterplan von gestern steht ja nix zur Wartezeit ,sondern nur zum AdH

davo
02.04.2017, 07:18
Du musst dich wirklich etwas klarer ausdrücken :-))

Deine ursprüngliche Frage war nach meinem Verständnis, ob einem ein gutes Abitur einen Bonus in der Wartezeitquote bringt. Nein, tut es nicht. Aber jemand mit 1,1 hat ohnehin nie gewartet. Der interessantere Bereich ist der zwischen 1,5 und 2,1. Manche von denen mussten nicht warten (z.B. weil sie ihre Unis geschickt gewählt haben, Unis ihre Abifächer stark boniert haben, usw.) und andere eben schon. Wenn jemand, als die Wartesemester in der Wartezeitquote bei 12 lagen, nur vier Jahre "warten" musste, dann z.B. weil er vorher irgendeine Ausbildung gemacht hat, um im AdH einen Bonus zu bekommen. Oder weil (da z.B. im WS 2013/14 alle AdH-Grenzwerte bei 1,4 oder niedriger lagen) er so lange gebraucht hat, um ein gutes HAM-Nat-Ergebnis zu erreichen. Usw. usf.

Es gibt noch keinen Masterplan. Es gibt nur Auszüge von Entwürfen unterschiedlicher Zeitpunkte, die von verschiedenen Quellen veröffentlicht wurden. Das ist zwar sehr manipulativ, und sehr unfair gegenüber allen, denen der Entwurf nicht vorliegt, aber leider die Realität. Die Berichterstattung des Ärzteblatts zum Masterplan lässt meines Erachtens auch sehr zu wünschen übrig.

Durch den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung von 2016, dem meines Wissens die meisten (alle?) Länder inzwischen auch offiziell bereits zugestimmt haben, sollen statt Wartesemestern Bewerbungssemester eingeführt werden, und dabei die bisherigen Wartesemester 1:1 als Bewerbungssemester angerechnet werden. Das hat mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 allerdings überhaupt nichts zu tun. Es gab auch immer wieder den Vorschlag, die Wartezeitquote ganz abzuschaffen (inkl. des Vorschlags eines Losverfahrens); ob das ohne "Bestandsschutz" ginge, wird im Fall des Falles wohl ein Gericht entscheiden müssen. Eine Abschaffung der Wartezeitquote aufgrund der Rechtmäßigkeit einer langen Wartezeit ist hingegen etwas, was nie diskutiert wurde, sondern eine sehr hypothetische Möglichkeit von dir ;-) Die Tatsache, dass in https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73928/Medizinstudium-Einigung-beim-Masterplan nichts über die Wartezeitquote steht, werte ich eher als Indiz dafür, dass sich an der Wartezeitquote nichts ändern wird als als Indiz dafür, dass es irgendwelche extremen Änderungen geben wird ;-) (Abgesehen von der Umstellung auf Bewerbungssemester, die ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage beruht.)

Du machst dir zu viele Gedanken um Fragen, die noch niemand beantworten kann. Warte ab, bis der Masterplan beschlossen wird, dann weißt du mehr.

Graupappe
02.04.2017, 14:46
Du musst dich wirklich etwas klarer ausdrücken :-))

Deine ursprüngliche Frage war nach meinem Verständnis, ob einem ein gutes Abitur einen Bonus in der Wartezeitquote bringt. Nein, tut es nicht. Aber jemand mit 1,1 hat ohnehin nie gewartet. Der interessantere Bereich ist der zwischen 1,5 und 2,1. Manche von denen mussten nicht warten (z.B. weil sie ihre Unis geschickt gewählt haben, Unis ihre Abifächer stark boniert haben, usw.) und andere eben schon. Wenn jemand, als die Wartesemester in der Wartezeitquote bei 12 lagen, nur vier Jahre "warten" musste, dann z.B. weil er vorher irgendeine Ausbildung gemacht hat, um im AdH einen Bonus zu bekommen. Oder weil (da z.B. im WS 2013/14 alle AdH-Grenzwerte bei 1,4 oder niedriger lagen) er so lange gebraucht hat, um ein gutes HAM-Nat-Ergebnis zu erreichen. Usw. usf.

Es gibt noch keinen Masterplan. Es gibt nur Auszüge von Entwürfen unterschiedlicher Zeitpunkte, die von verschiedenen Quellen veröffentlicht wurden. Das ist zwar sehr manipulativ, und sehr unfair gegenüber allen, denen der Entwurf nicht vorliegt, aber leider die Realität. Die Berichterstattung des Ärzteblatts zum Masterplan lässt meines Erachtens auch sehr zu wünschen übrig.

Durch den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung von 2016, dem meines Wissens die meisten (alle?) Länder inzwischen auch offiziell bereits zugestimmt haben, sollen statt Wartesemestern Bewerbungssemester eingeführt werden, und dabei die bisherigen Wartesemester 1:1 als Bewerbungssemester angerechnet werden. Das hat mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 allerdings überhaupt nichts zu tun. Es gab auch immer wieder den Vorschlag, die Wartezeitquote ganz abzuschaffen (inkl. des Vorschlags eines Losverfahrens); ob das ohne "Bestandsschutz" ginge, wird im Fall des Falles wohl ein Gericht entscheiden müssen. Eine Abschaffung der Wartezeitquote aufgrund der Rechtmäßigkeit einer langen Wartezeit ist hingegen etwas, was nie diskutiert wurde, sondern eine sehr hypothetische Möglichkeit von dir ;-) Die Tatsache, dass in https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/73928/Medizinstudium-Einigung-beim-Masterplan nichts über die Wartezeitquote steht, werte ich eher als Indiz dafür, dass sich an der Wartezeitquote nichts ändern wird als als Indiz dafür, dass es irgendwelche extremen Änderungen geben wird ;-) (Abgesehen von der Umstellung auf Bewerbungssemester, die ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage beruht.)

Du machst dir zu viele Gedanken um Fragen, die noch niemand beantworten kann. Warte ab, bis der Masterplan beschlossen wird, dann weißt du mehr.
der Masterplan hat laut dem Positionspapier vom Freitag tatsächlich nur Vorschhläge für die 60 % AdH gemacht. Und einen Punkt zur Wartezeit,bei der Verrechnungen vorgeschlagen werden, um sie verkürzen zu können.
Es geht mir nicht um die Rechtmäßigkeit langer Wartezeiten.
Es ging um die Frage, ob ein Bestandsschutz für alle gilt, die vor dem Datum des angesetzten VerfG-Urteils gewartet hätten oder nur für manche.

Das können aber vermutlich noch nicht mal Juristen vorhersagen.
Deswegen habe ich es mit dem Hin und Her der Erbschaftssteuer vor dem VerfG verglichen,da natürlich eine organsierte Gegenklage der Wartenden käme.

davo
02.04.2017, 14:58
Dann solltest du vielleicht mal erwähnen, welches Positionspapier du meinst, und es idealerweise auch noch verlinken :-p Es gibt zum Masterplan Medizinstudium 2020 schon so viele Vorschläge, dass eine Diskussion unmöglich wird, wenn man nicht ganz konkret sagt, worauf man sich bezieht.

Graupappe
02.04.2017, 15:39
Dann solltest du vielleicht mal erwähnen, welches Positionspapier du meinst, und es idealerweise auch noch verlinken :-p Es gibt zum Masterplan Medizinstudium 2020 schon so viele Vorschläge, dass eine Diskussion unmöglich wird, wenn man nicht ganz konkret sagt, worauf man sich bezieht.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2017/2017_1/170331_Masterplan_Beschlusstext.pdf

punkt 32


Die Umwandlung in BerwerbSem kömnte also als Reaktion auf die Vorlage gedeutet werden, da das VG Gelsenkirchen ja nach Rechtmäßigkeit ohne Beschränkung auf BS fragt.
Obwohl das schon wieder nebensächlich wäre.

davo
02.04.2017, 16:18
Danke.

Naja. Die Gelsenkirchen-Sache ist doch schon längst gegessen, oder? Und in diesem Papier da steht ja nur drin, dass man "erörtern" soll. Erörtert wird in der Politik sehr viel :-)) Das ist von einem konkreten Plan sehr weit entfernt, und von einer konkreten Handlung noch viel weiter.

Die Umwandlung in Bewerbungssemester wurde schon vor vielen Monaten beschlossen, da sehe ich keine kausalen Verbindungen.

Graupappe
02.04.2017, 16:40
Danke.

Naja. Die Gelsenkirchen-Sache ist doch schon längst gegessen, oder? Und in diesem Papier da steht ja nur drin, dass man "erörtern" soll. Erörtert wird in der Politik sehr viel :-)) Das ist von einem konkreten Plan sehr weit entfernt, und von einer konkreten Handlung noch viel weiter.

Die Umwandlung in Bewerbungssemester wurde schon vor vielen Monaten beschlossen, da sehe ich keine kausalen Verbindungen.
die Wortwahl würde ich nicht zerpfriemeln. Gemäß der " Erörterung" des Papiers steht die freie Berufswahl, die durch Los beschnitten wäre, nicht wirklich zur Debatte und es geht der Politik um eine Reduktion der WS mit allen Mitteln.
Bsp Ausbildung und Studienzeiten in best. Fächern zählen gleich und WS und HZB werden verrechnet. Punkt 32

davo
02.04.2017, 20:08
Es soll nur erörtert werden, was für einen Einfluss das Urteil hätte, für die Situation dass man eine solche Bonierung durchführen wollte. Das ist also sozusagen zweimal von der Handlungsebene entfernt ;-)

Graupappe
02.04.2017, 20:26
Es soll nur erörtert werden, was für einen Einfluss das Urteil hätte, für die Situation dass man eine solche Bonierung durchführen wollte. Das ist also sozusagen zweimal von der Handlungsebene entfernt ;-)

Stimmt.Somit wirkt es aber ja so, als ginge es in dem Urteil nur um die Reduktion der Wartezeit ( dem Ziel des Klägers damals) ,nicht um die eigentliche Möglichkeit zu warten ( freie Berufswahl im Verfassungsrang), einen Aspekt ,den gewisse Interessengruppen drauf geschissen haben.

Wenn dem so wäre, müssten sich viele Wartende gar nicht mehr sorgen.

Komplex.lol

davo
02.04.2017, 20:40
Dass eine Klage dazu führen kann, dass der Gesetzgeber ganz andere Möglichkeiten verfolgt, ist halt nunmal so. Das wird dem Kläger wahrscheinlich auch ziemlich egal gewesen sein :-)) :-p

Wieviele Wartesemester hast du bisher?

Graupappe
02.04.2017, 20:43
das wäre aber komisch,wenn dem Kläger egal gewesen wäre, dass er mit seiner Klage seine eigenen Chancen schmälert bzw. abschafft.
Gerade deswegen ist ja mein Vergleich mit der Erbschaftssteuer so sinnvoll,da das Gericht natürlich nur die gestellte Frage beurteilte und dem Gesetzgeber dann genau aufgegeben hat, was zu tun ist. Muss man bei dt. Politikern machen.