humanikus
06.04.2017, 20:10
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin auf folgenden Beitrag gestoßen:
http://planz-studienberatung.de/wartesemester-neuregelung
dabei würde ich gerne von euch wissen, ob ich folgenden Abschnitt richtig verstehe:
[...]frühestens jedoch für das Auswahlverfahren für das Wintersemester 2018/19. Dabei sollen in einer zweijährigen Übergangsphase Wartezeiten nach der alten Regelung als Bewerbungssemester angerechnet werden.[...]
Ich habe im Wintersemester 10 Wartesemester. Mich jedoch nur im ersten Jahr beworben, da mir klar war, dass ich nur über die Wartezeit hereinkome würde. Nach der neuen Regelung hätte ich 2018/19 also statt 14 nur 1 anerkanntes Wartesemester (wenn man davon ausgehen würde, dass ich mich nicht weiter bewerbe bis zu diesem Zeitpunkt).
Ist mit dieser Übergangsphase und der Anrechnung nun gemeint, dass ich, wenn ich mich in diesem Zeitraum bewerbe quasi meine "unbeworbenen" Wartesemester doch als Bewerbungssemester angerechnet bekomme?
mit freundlichen Grüßen
ich bin auf folgenden Beitrag gestoßen:
http://planz-studienberatung.de/wartesemester-neuregelung
dabei würde ich gerne von euch wissen, ob ich folgenden Abschnitt richtig verstehe:
[...]frühestens jedoch für das Auswahlverfahren für das Wintersemester 2018/19. Dabei sollen in einer zweijährigen Übergangsphase Wartezeiten nach der alten Regelung als Bewerbungssemester angerechnet werden.[...]
Ich habe im Wintersemester 10 Wartesemester. Mich jedoch nur im ersten Jahr beworben, da mir klar war, dass ich nur über die Wartezeit hereinkome würde. Nach der neuen Regelung hätte ich 2018/19 also statt 14 nur 1 anerkanntes Wartesemester (wenn man davon ausgehen würde, dass ich mich nicht weiter bewerbe bis zu diesem Zeitpunkt).
Ist mit dieser Übergangsphase und der Anrechnung nun gemeint, dass ich, wenn ich mich in diesem Zeitraum bewerbe quasi meine "unbeworbenen" Wartesemester doch als Bewerbungssemester angerechnet bekomme?
mit freundlichen Grüßen