Ausl?nderin
11.04.2017, 23:46
Guten Abend! (naja, eher Nacht:-sleppy)
Die nächste Frage, auf die Google und Forensuche keine Antwort weiß.
Ich studiere gerade die Ausfüllhinweise von AntOn und bin auf den Punkt "Dienst" gestoßen.
Als Dienst wird ja auch die Kinderbetruungszeit bis zu 3 Jahren angerechnet. Allerdings steht da im Text weiter "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."
Hää? Das heißt, dass, wenn ich mit dem Kind noch daheim sitze, ich deswegen nicht mit dem Studium anfangen kann, bis das Kind 3 wird?? Weil ich muss ja mein "Dienst" erst beenden?
Oder was wird damit gemeint in Bezug auf Kindererziehung? Und wenn das Kind vor dem 3. Geburtstag in die Krippe geht, ist dann damit mein "Dienst" beendet?
Muss ich dann in meinem Fall unbedingt Dienst angeben, oder kann ich das auslassen? Ich bin ja nicht die einzige, die mit Kind studieren möchte *kopfkratz*
GLG:-top
Die nächste Frage, auf die Google und Forensuche keine Antwort weiß.
Ich studiere gerade die Ausfüllhinweise von AntOn und bin auf den Punkt "Dienst" gestoßen.
Als Dienst wird ja auch die Kinderbetruungszeit bis zu 3 Jahren angerechnet. Allerdings steht da im Text weiter "Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, können Sie diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen."
Hää? Das heißt, dass, wenn ich mit dem Kind noch daheim sitze, ich deswegen nicht mit dem Studium anfangen kann, bis das Kind 3 wird?? Weil ich muss ja mein "Dienst" erst beenden?
Oder was wird damit gemeint in Bezug auf Kindererziehung? Und wenn das Kind vor dem 3. Geburtstag in die Krippe geht, ist dann damit mein "Dienst" beendet?
Muss ich dann in meinem Fall unbedingt Dienst angeben, oder kann ich das auslassen? Ich bin ja nicht die einzige, die mit Kind studieren möchte *kopfkratz*
GLG:-top