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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebliche Altervorsorge - Befreiung von der Pflichtversicherung sinnvoll?



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Rettungshase
23.04.2017, 17:05
Hallo alle,

als wisschenschaftlicher Mitarbeiter, der z.B. an einer Uniklinik arbeitet, wird man auch - wenn ich das richtig verstanden habe - über die VBLklassik automatisch vom Arbeitgeber versichert. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die auf Zeiträume von unter 5 Jahren limitiert sind, kann man sich ja von der Pflichtversicherung befreien lassen und in die VBLextra einsteigen.

Ich stehe da ein bisschen auf dem Schlauch (und kurz vor diesem zweimonatlichen Fristende :p).
Würdet ihr mir daher bitte ein bisschen helfen?

- Macht es eurer Erfahrung nach Sinn, die VBLextra zu beantragen?
Eigentlich möchte ich schon an meiner Klinik bleiben, aber man weiß ja nie, was so alles passiert.

- Spart man nur bei der VBLklassik Steuern?

- Sehe ich das richtig, dass wenn man über Vertragsverlängerungen 5 Jahre lang und mehr beim gleichen AG ist, man automatisch wieder von der VBLextra in die VBLklassik wechselt?

- Wieviel bekommt man später über die VBL an Rente raus? Die lassen einen nur rechnen, wenn man eine Nummer hat, aber irgendwie scheine ich so etwas noch nicht zu haben.




P.S.: Ich habe dazu bis jetzt nichts im Forum gefunden. Falls es doch einen Thread gibt, sagt gern Bescheid.

Moorhühnchen
23.04.2017, 21:11
Zum Unterschied VBL klassik und extra kann ich leider nix sagen. Hast Du schonmal auf der homepage der VBL (https://www.vbl.de/de/versicherte/pflichtversicherung/) geschaut? Da gibt es einen rentenrechner...

Ich weiß nur, daß Du Zeiten, die Du in der VBL sammelst, zwar von anderen ZVKen anerkannt werden, aber die VBL keine Überführung der Beiträge an andere ZVKen macht. Das heißt, iiiiirgendwann in x Jahren, mußt Du auf jeden Fall Deine Rente bei der VBL seperat beantragen. Die meisten anderen ZVKen erkennen sich gegenseitig ihre Zeiten an UND überführen Deine gesammelten Beiträge auch an die jeweils nächste Kasse. Und bisher habe ich mit jedem Arbeitgeberwechsel auch die ZVK gewechselt - mittlerweile 4 an der Zahl, es wird unübersichtlich. :-oopss

(Ich hoffe, ich schreib jetzt keinen Mist. Ich habe es gerade so im Kopf.... vielleicht müßte ich aber nochmal nachschauen, falls für dieses Thema weiteres Interesse besteht.)

tarumo
24.04.2017, 10:59
Grundsätzlich zum Thema "Betriebliche Altersvorsorge".
Das muß man gaaanz kritisch sehen.
Grob vereinfacht: neben diversen Finanzinstitutionen im Rahmen des Abschlusses und Verlauf hält später nämlich auch noch die GKV die Hand auf, so daß man roundabout vielleicht 20% der angesparten Beträge los wird. Es liegt auf der Hand, daß sich in der aktuellen Situation keinesfalls eine 20%ige Rendite von dem anlegenden Institut erzielen läßt, so daß die meisten Verträge negativ laufen werden.
Wenn man nicht in der GKV ist, mag das u.U. anders aussehen. Ferner macht sich jeder Arbeitgeberwechsel (was für einen Arzt und erst recht an der Uni zutreffen sollte) negativ bemerkbar. Einfach mal googlen..Diesbezügliche neutrale Beratung bieten u.a. die Volkshochschulen in Rahmen von Kursen und Verbraucherzentralen an, die paar Euro sollte man ruhig investieren. In vielen Fällen wird das Ergebnis aber sein, solche Verträge entweder gar nicht abzuschließen oder bestehende stillzulegen. Da leider in Dtld. sowohl die Finanzindustrie als auch GKV-nahe Kreise relativ viel medialen Einfluß haben, hört und liest man leider relativ wenig davon. Eine sinnvolle Anlagestrategie fürs Alter ist dann ein anderes, komplexes Thema.

FirebirdUSA
28.04.2017, 19:25
VBL ist aber die "klassische" Altersversorgung mit der besten Rendite bei mir.
Wenn du vor hast die Weiterbildung an deinem Haus abzuschließen würde ich mich nicht befreien lassen, da du automatisch spätestens dann in die VBL Klassik einzahlst wenn dein Vertrag verlängert wird. Bekommst du dann die 5 Jahre nicht mehr voll hast du am Ende miese gemacht (Eigenanteil kann man sich zwar auszahlen lassen AG Anteil auf den du z.T. Steuern zahlst ist aber weg).
Taumo deine Antwort ist zwar fachlich richtig, da es aber eine Pflichtmitgliedschaft gibt Blödsinn in diesem Zusammenhang

Rettungshase
28.04.2017, 20:00
Vielen Dank.
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass ich in die VBLklassik muss, da ich in meinem Prästudiumsjob schon mal in der VBL war.
Gewiss ist dieses Thema für zukünftige Berufsanfänger aber spannend, deswegen lasse ich es gern stehen.

Die VBL-Filmchen sind übrigens ganz nett, nur leider etwas einseitig in der Berichterstattung.

FirebirdUSA
28.04.2017, 20:08
Dann bekommst du ja aber auch die 5 Jahre voll, die du brauchst um einen Rentenanspruch zu erwirken. Insofern ist es ja nicht schlimm.

@tarumo: GKV hält auch bei Immobilieneinkünften die Hand auf und gerade Vertriebskosten sind bei der VBL im vgl. zu anderen Altersvorsorgeangeboten sehr gering. Abschlußgebühren hast du bei der VBL sowieso keine... Beratung bzgl. VBL ist Blödsinn. Du hast ja keine Wahl ob du eine betriebliche Altersvorsorge willst oder nicht, sondern du wirst zwangsbeglückt. Sollte dein erster Vertrag <5 Jahre Laufzeit haben, gibt es eben die Möglichkeit sich von der VBL Klassik befreien zu lassen (da hier min. 5 Jahre eingezahlt werden muss für Rentenanspruch). Sobald du aber einen Folgevertrag unterschreibst mit dem du 5 Jahre voll bekommst, wirst du Zwangsmitglied in der VBL Klassik.
Am Beispiel:

Lieschen Müller hat einen 2 Jahres-Vertrag und entscheidet sich für die Befreiung. Nach 1,5 Jahren gibt es die Vertragsverlängerung auf 5 Jahre und nach insgesamt 6 Jahren geht sie dann in die Praxis. Dann hast du zwar 4,5 Jahre in die VBL Klassik einbezahlt, bekommst aber keine Rente (bzw. nur eine Rente von der VBL extra der ersten 1,5 Jahre) sondern maximal deine Eigenbeiträge erstattet (auf Antrag).

medcat
25.07.2021, 21:16
Ich hole mal diesen Thread aus der Versenkung, da ich aktuell vor Entscheidung stehe, ob ich mich von der VBL Klassik befreien lassen soll. Ich habe jetzt als Berufsanfängerin erst mal einen 2 Jahres Vertrag an einer Uniklinik, angeblich stehen die Chancen gut, dass der Vertrag nach diesen 2 Jahren verlängert wird, allerdings wahrscheinlich auch erst mal nur wieder für 2 Jahre... Insgesamt kriegt man dort wohl schon seine ganze Weiterbildung zusammen, aber eben leider immer mit diesen befristeten Verträgen. Ich habe jetzt bei der VBL angerufen und die meinten, dass man nur mind. 3 Jahre in die VBL Klassik einbezahlt haben muss für einen Rentenanspruch. Weiss da aktuell jemand mehr? Ich dachte, es wären 5 Jahre... ich schliesse nicht aus, nach 2 Jahren in eine andere Stadt zu wechseln, evtl. wieder Uniklinik oder Maximalversorger. Ich bin echt unschlüssig ob ich mich befreien lassen soll. Verbaue ich mir etwas, wenn ich mich jetzt nicht befreien lasse von der VBL Klassik? Soll ich mich jetzt anfangs für die VBL extra entscheiden? Was wäre euer Rat?

Danke schon mal!

FirebirdUSA
28.07.2021, 18:33
Wenn du mit hoher Wahrscheinlichkeit 5 Jahre an Unikliniken vollbekommst nimm Klassik. Ansonsten wirst du nach 2 Jahren Extra bei der Verlängerung zwangsweise in die Klassik überführt und musst dann dort wieder die 5 (3?) Jahre voll bekommen.
Im schlimmsten Fall bekommst du dann ein paar Cent von der Extra und erreichst in der Klassik nicht die Mindestzeit und hast schln die Versorgung von anderen querfinanziert und noch Steuer dafür gezahlt

Nefazodon
01.08.2021, 20:34
Ich hab mal eine kurze Frage zu den Zusatzversicherungen, die ich hier stellen möchte, weil sie themenverwandt ist und hier am besten reinpasst:
Kann man irgendwie bzw. irgendwo im vorhinein herausfinden, in welche Zusatzversorgungskasse der Arbeitgeber einzahlt?
Für mich wäre das bei vielen Stellen eine nützliche Zusatzinfo, weil ich natürlich Interesse daran hätte meine Anwartschaftszeiten bei einer Zusatzversicherung möglichst zu komplettieren. Ich möchte im Rentenalter ungern aus drei oder mehr verschiedenen Versicherungen Kleinstbeträge kassieren und leider leitet die VBL z.B. die Beträge nicht zu anderen Versicherungen über.

Im Netz hab ich leider keine Infos dazu gefunden. Ich fände eine Liste aller Arbeitgeber, die in die VBL einzahlen ganz nützlich...

Sicherlich ist das jetzt nicht DER entscheidende Faktor bei der Stellenwahl...aber eine nützliche Zusatzinfo wäre es für mich eben doch:-nix

Valoron
01.08.2021, 20:36
Ich habe durch 6 Monate Arbeit die KZVK querfinanziert; Anteile waren nicht auf die VBL übertragbar...Für die heilige Kirche tue ich das jedoch gerne.

Ich weiß garnicht mehr, wie das bei mir war. Auf einmal musste ich zusätzlich Extra haben, weil ich eine Gehaltsgrenze geknackt habe. Inzwischen bin ich nach 7 Jahren raus aus den Unikliniken. Ein paar 100€, falls man denn die Rente erreicht.

Nefazodon
01.08.2021, 21:15
Ich habe durch 6 Monate Arbeit die KZVK querfinanziert; Anteile waren nicht auf die VBL übertragbar...Für die heilige Kirche tue ich das jedoch gerne.


@Valoron: Aber soweit ich weiß, erkennen sowohl VBL als auch KZVK gegenseitig Versicherungszeiten an. D.h. wenn Du die Zeiten voll hast um eine Rente aus der VBL zu beziehen, kannst Du mit diesen Versicherungszeiten auch eine Rente bei der KZVK beantragen. Wird natürlich bei dir nicht viel bei rumkommen, da Du ja nur 6 Monate dort eingezahlt hast, aber hey, Kleinvieh macht auch Mist! Finanzieren sie dir halt einen Kaffee-to-go im Monat.:-nix Immerhin sind deine Beiträge dort nicht ganz weg:-keks

(das Ganze sollte übrigens auch funktionieren, wenn man wesentlich mehr Zeiten zurückgelegt hat. Also zum Beispiel 2 Jahre in der KZVK und 4 Jahre in der VBL. Einzeln würde man aus keiner der beiden Versicherungen eine Rente kriegen, mit Anerkennung der Zeiten aber aus beiden jeweils eine kleine Rente:-winky. Angabe ohne Gewähr)

medcat
01.08.2021, 21:54
Wenn du mit hoher Wahrscheinlichkeit 5 Jahre an Unikliniken vollbekommst nimm Klassik. Ansonsten wirst du nach 2 Jahren Extra bei der Verlängerung zwangsweise in die Klassik überführt und musst dann dort wieder die 5 (3?) Jahre voll bekommen.
Im schlimmsten Fall bekommst du dann ein paar Cent von der Extra und erreichst in der Klassik nicht die Mindestzeit und hast schln die Versorgung von anderen querfinanziert und noch Steuer dafür gezahlt

Danke, Firebird! Ich habe jetzt nochmal online recherchiert und der Rentenanspruch für die VBL Klassik ist wohl seit 2018 nur mehr 3 Jahre und nicht fünf. Also hat der VBL Berater am Telefon keinen Unfug erzählt mit den 3 Jahren, hatte diese Auskunft etwas in Frage gestellt, da in meiner Broschüre von der Klinik von 5 Jahren die Rede war, aber die ist anscheinend veraltet...

Valoron
02.08.2021, 06:01
@Valoron: Aber soweit ich weiß, erkennen sowohl VBL als auch KZVK gegenseitig Versicherungszeiten an. D.h. wenn Du die Zeiten voll hast um eine Rente aus der VBL zu beziehen, kannst Du mit diesen Versicherungszeiten auch eine Rente bei der KZVK beantragen. Wird natürlich bei dir nicht viel bei rumkommen, da Du ja nur 6 Monate dort eingezahlt hast, aber hey, Kleinvieh macht auch Mist! Finanzieren sie dir halt einen Kaffee-to-go im Monat.:-nix Immerhin sind deine Beiträge dort nicht ganz weg:-keks

(das Ganze sollte übrigens auch funktionieren, wenn man wesentlich mehr Zeiten zurückgelegt hat. Also zum Beispiel 2 Jahre in der KZVK und 4 Jahre in der VBL. Einzeln würde man aus keiner der beiden Versicherungen eine Rente kriegen, mit Anerkennung der Zeiten aber aus beiden jeweils eine kleine Rente:-winky. Angabe ohne Gewähr)

Das wird nicht anerkannt. Ich habe bei der kzvk per Email und telefonisch gefragt. Man hat es mir explizit am Telefon gesagt.

Nefazodon
02.08.2021, 10:05
Das wird nicht anerkannt. Ich habe bei der kzvk per Email und telefonisch gefragt. Man hat es mir explizit am Telefon gesagt.

@ Valoron: Mit welchem Argument?

Das würde mich wirklich interessieren, da es auf der Homepage der KZVK explizit anders steht und es mich später auch mal betreffen wird
(über eine Antwort würde ich mich daher wirklich freuen, wenn Du nicht öffentlich magst, gern auch per PN)

Moorhühnchen
02.08.2021, 13:13
Kann man irgendwie bzw. irgendwo im vorhinein herausfinden, in welche Zusatzversorgungskasse der Arbeitgeber einzahlt?
Wenn Du einen potenziellen Arbeitgeber im Auge hast, würde ich bei der Verwaltung nachfragen, aber ich nehme an, darauf zielt Deine Frage nicht ab. Wenn ich die Infos aus diesem Thread hier richtig interpretiere, dann zahlen die Unikliniken ja in die VBL ein (logisch) und von mir bekommst Du noch die Info, dass die BG-Klinik bei der ich mal gearbeitet habe, ebenfalls dort einzahlt. Die restlichen BG-Kliniken vermutlich auch.


Für mich wäre das bei vielen Stellen eine nützliche Zusatzinfo, weil ich natürlich Interesse daran hätte meine Anwartschaftszeiten bei einer Zusatzversicherung möglichst zu komplettieren. Ich möchte im Rentenalter ungern aus drei oder mehr verschiedenen Versicherungen Kleinstbeträge kassieren und leider leitet die VBL z.B. die Beträge nicht zu anderen Versicherungen über.
Da ich gerade eben wieder meine Liste mit den ZVKen aktualisiert (und ja, das sind bei mir einige... :-))):
die meisten ZVKen leiten ihre Beiträge ja an die des nächsten Arbeitgebers über, muss man halt nen Antrag stellen. Die VBL erkennt nur die Zeiten der anderen ZVKen an, damit hat man in den meisten Fällen nicht das Problem, dass man die 60 Monate nicht vollkriegt. Sobald man mit den Monaten der VBL und einer weiteren ZVK, die anerkannt wird, über 60 Monate kommt, zahlen beide später aus (Stand jetzt).

Ich habe gerade eine Mail an die VBL geschickt, ob es sinnvoll ist, einen weiteren "Antrag auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten" zu stellen, wenn ich im Jahr 2015 schon bei mehr als 60 Monaten war. Keine Ahnung, ob das noch nen Unterschied macht. Aber ich blicke bei meinen "nur 4" Zusatzversorgungskassen in 12 Jahren eh schon nicht mehr durch.
Praktisch ist jedenfalls, dass die anderen drei ZVKen gegenseitig übergeleitet haben (mehrfach) und ich nun nächsten Monat nur noch einen Antrag auf Überleitung stellen muss (hoffentlich). :-oopss

Dennoch: sollte ich den Tag irgendwann nochmal erleben, werde ich Rente aus dem Versorgungswerk, der VBL und der letzten ZVK beziehen, wenn nicht noch eine dazukommt oder ich doch nochmal in die DRV einzahlen sollte.... wer weiß!

Oder hab ich da nen Denkfehler?

Nefazodon
02.08.2021, 14:26
Danke, Firebird! Ich habe jetzt nochmal online recherchiert und der Rentenanspruch für die VBL Klassik ist wohl seit 2018 nur mehr 3 Jahre und nicht fünf. Also hat der VBL Berater am Telefon keinen Unfug erzählt mit den 3 Jahren, hatte diese Auskunft etwas in Frage gestellt, da in meiner Broschüre von der Klinik von 5 Jahren die Rede war, aber die ist anscheinend veraltet...

Dazu steht auf der Homepage der VBL das:


Hinweis: Die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von Betriebsrentenansprüchen wird nach dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie ab dem 1. Januar 2018 von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt. Diese neue Regelung hat unter anderem Auswirkungen auf die Versicherungspflicht von älteren Beschäftigten.

Ob das jetzt wohl für alle ZVKen gilt, wenn es sich um die gesetzliche Frist handelt? Wär ja auch interessant zu wissen...

Nefazodon
02.08.2021, 14:35
Wenn Du einen potenziellen Arbeitgeber im Auge hast, würde ich bei der Verwaltung nachfragen, aber ich nehme an, darauf zielt Deine Frage nicht ab. Wenn ich die Infos aus diesem Thread hier richtig interpretiere, dann zahlen die Unikliniken ja in die VBL ein (logisch) und von mir bekommst Du noch die Info, dass die BG-Klinik bei der ich mal gearbeitet habe, ebenfalls dort einzahlt. Die restlichen BG-Kliniken vermutlich auch.


Da ich gerade eben wieder meine Liste mit den ZVKen aktualisiert (und ja, das sind bei mir einige... :-))):
die meisten ZVKen leiten ihre Beiträge ja an die des nächsten Arbeitgebers über, muss man halt nen Antrag stellen. Die VBL erkennt nur die Zeiten der anderen ZVKen an, damit hat man in den meisten Fällen nicht das Problem, dass man die 60 Monate nicht vollkriegt. Sobald man mit den Monaten der VBL und einer weiteren ZVK, die anerkannt wird, über 60 Monate kommt, zahlen beide später aus (Stand jetzt).

Ich habe gerade eine Mail an die VBL geschickt, ob es sinnvoll ist, einen weiteren "Antrag auf gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten" zu stellen, wenn ich im Jahr 2015 schon bei mehr als 60 Monaten war. Keine Ahnung, ob das noch nen Unterschied macht. Aber ich blicke bei meinen "nur 4" Zusatzversorgungskassen in 12 Jahren eh schon nicht mehr durch.
Praktisch ist jedenfalls, dass die anderen drei ZVKen gegenseitig übergeleitet haben (mehrfach) und ich nun nächsten Monat nur noch einen Antrag auf Überleitung stellen muss (hoffentlich). :-oopss

Dennoch: sollte ich den Tag irgendwann nochmal erleben, werde ich Rente aus dem Versorgungswerk, der VBL und der letzten ZVK beziehen, wenn nicht noch eine dazukommt oder ich doch nochmal in die DRV einzahlen sollte.... wer weiß!

Oder hab ich da nen Denkfehler?

Danke für die Info @Moorhühnchen.

Tatsächlich würde ich gerne VOR einem eventuellen Bewerbungsgespräch wissen, in welche Zusatzversorgungskasse der Arbeitgeber einzahlt, da ich nicht denke, dass ich den Bewerbungsprozess zu diesem Zeitpunkt abbrechen würde, wenn wir schon im Gespräch sind und es dann aber die "falsche" ZVK wäre...

Es im Vorhinein zu wissen fände ich aber nützlich.
Die Info mit den BG-Kliniken ist gut, danke dafür!
Ich war mal bei einem Städtischen Klinikum, das in die VBL eingezahlt hat...
Das gilt also definitiv nicht nur für Unikliniken und BG-Kliniken....da es ja auch noch die VKA gibt wäre hier aber die frage für welche Kliniken es gilt....wahrscheinlich wird das aber niemand wissen.


Dennoch: sollte ich den Tag irgendwann nochmal erleben, werde ich Rente aus dem Versorgungswerk, der VBL und der letzten ZVK beziehen, wenn nicht noch eine dazukommt oder ich doch nochmal in die DRV einzahlen sollte.... wer weiß!

Oder hab ich da nen Denkfehler?

Das ist eben die Frage. Bisher dachte ich auch so. Valorons Post hat mich in dieser Hinsicht aber etwas verunsichert.

Zumal ich selbst mal einen Antrag auf Anerkennung von Zeiten zwischen VBL/KZVK gestellt habe und als Antwort zurückbekommen habe, dass ich diesen Antrag erst dann gültig stellen könne, wenn ich auch die Rente definitiv beantrage.

Valoron
02.08.2021, 14:37
@ Valoron: Mit welchem Argument?

Das würde mich wirklich interessieren, da es auf der Homepage der KZVK explizit anders steht und es mich später auch mal betreffen wird
(über eine Antwort würde ich mich daher wirklich freuen, wenn Du nicht öffentlich magst, gern auch per PN)

https://www.kzvk.de/arbeitgeber/ueberleitung-und-uebertragung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist dem Überleitungsstatut nicht beigetreten.

Die Details habe ich nicht mehr. Es ging damals nicht (vllt weil nur 6 Monate?). Ich kanns ja nochmal zur Rente probieren.

Nefazodon
02.08.2021, 14:46
https://www.kzvk.de/arbeitgeber/ueberleitung-und-uebertragung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist dem Überleitungsstatut nicht beigetreten.

Die Details habe ich nicht mehr. Es ging damals nicht (vllt weil nur 6 Monate?). Ich kanns ja nochmal zur Rente probieren.

Ja eben. Aber dort auf der Homepage steht doch unter dem von dir angegebenen Link explizit, dass sie nicht überleiten, aber stattdessen wenigstens die Zeiten anerkannt werden:


Gesondertes Überleitungsabkommen mit der VBL

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist dem Überleitungsstatut nicht beigetreten. Stattdessen hat sie mit der AKA ein gesondertes Überleitungsabkommen abgeschlossen, das die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten regelt. Für einige Kirchenkassen, so auch für die KZVK, wurde das Abkommen modifiziert. In diesen Fällen können die Versicherungszeiten aufgrund bilateraler Vereinbarungen gegenseitig zur Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten anerkannt werden.

Sofern Ihr Mitarbeiter Versicherungszeiten bei der VBL und bei unserer Kasse hat, muss spätestens im Rentenfall die Anerkennung der Versicherungszeiten beantragt werden. Wenn dann bei Eintritt des Versicherungsfalles Ihres Mitarbeiters, durch Zusammenrechnen der jeweiligen Beitragsmonate, die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist, zahlt jede Zusatzversorgungseinrichtung eine Betriebsrente aus den bei ihr zurückgelegten Versicherungszeiten. Ergibt die Wartezeit bei der KZVK zusammen mit der bei der VBL keine 60 Monate, besteht kein Anspruch auf Betriebsrente.

Könnte bei dir natürlich auch daran gelegen haben, dass damals die zusammengenommenen Zeiten noch keine 60 Monate erreicht hatten....Oder daran, dass man den Antrag auf Anerkennung wirklich erst bei Renteneintritt stellen kann :-nix
(Würde sogar Sinn machen. Sonst könnte man den Antrag auf Anerkennung von Versicherungszeiten stellen und dann danach seine Ansprüche bei der KZVK noch an eine andere Kasse weiterleiten, um dort auch Ansprüche zu haben -versteht ihr was ich meine?)

@Valoron: Also würde ich es an deiner Stelle bei Renteneintritt nochmal versuchen.
Es wird nichts verschenkt!:-)):-)):-))

Moorhühnchen
02.08.2021, 15:03
Tatsächlich würde ich gerne VOR einem eventuellen Bewerbungsgespräch wissen, in welche Zusatzversorgungskasse der Arbeitgeber einzahlt, da ich nicht denke, dass ich den Bewerbungsprozess zu diesem Zeitpunkt abbrechen würde, wenn wir schon im Gespräch sind und es dann aber die "falsche" ZVK wäre...
So kompliziert würde ich es gar nicht machen... wenn ich ein bestimmtes Haus im Auge hätte, würde ich (wenn es mir wirklich wichtig wäre, bisher war es das nie!) einfach vor der Bewerbung in der Verwaltung anrufen, mich als potenzieller Bewerber vorstellen - meinetwegen auch unter falschem Namen - und kurz nachfragen, in welche ZVK sie einzahlen.


Zumal ich selbst mal einen Antrag auf Anerkennung von Zeiten zwischen VBL/KZVK gestellt habe und als Antwort zurückbekommen habe, dass ich diesen Antrag erst dann gültig stellen könne, wenn ich auch die Rente definitiv beantrage.
Das muss dann aber speziell auf die KZVK gemünzt sein. Die VBL hat bei mir problemlos die Zeiten aus der KDZ - ZVK Wiesbaden und der ZVK Darmstadt schriftlich anerkannt (Stand 2014/15). Ob sie jetzt die EZVK Darmstadt noch anerkennen ist die Frage und auch, was es mir bringt, da ich eh schon über 60 Monate gesammelt habe... :-nix

EDIT: hier (https://www.vbl.de/de/%C3%9Cberleitung) steht's nochmal etwas genauer: Beschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Versicherungszeiten der tarifvertraglich vereinbarten betrieblichen Altersversorgung zusammenrechnen lassen, falls sie im Laufe ihres Arbeitslebens bei verschiedenen Zusatzversorgungskassen (ZVKs) pflichtversichert waren. Darauf haben sich die VBL und alle 17 kommunalen, 4 kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie 3 Sonderkassen geeinigt.
Die Info, dass alle kommunalen ZVKen mit der VBL zusammengerechnet werden, dürfte Dir vielleicht helfen.

Weiter unten steht: Für die Zuteilung von Bonuspunkten an beitragsfrei Versicherte findet – mit Ausnahme von zwei kirchlichen Zusatzversorgungskassen und zwei Sonderkassen – die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten auch auf die erforderliche Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten Anwendung.

Mich würde ja jetzt brennend interessieren, welches die beiden kirchlichen ZVKen sind, die als Ausnahme gelten. Kann man das irgendwo nachlesen? Meine EZVK ist ja auch kirchlich. Wobei: beitragsfrei versichert bin ich ja auch wieder nicht... hmmmm.