Le_Newho
02.05.2017, 16:49
Hallo,
ich habe mich gestern Abend mal wieder dazu entschlossen meine Kenntnisse über die Auswahlverfahren der Hochschulen zu aktualisieren, denn man weiß ja nie, wo sich eine neue Chance eröffnet. Erfreulicherweise bin ich dabei auf die neue Auswahlordnung der Uni Rostock gestoßen. Dort soll man ab WS 17/18 einen Bonus von 0,3 für eine mit "sehr gut" abgeschlossene Ausbildung bekommen. Unter "sehr gut" wird hier alles von 1,0 bis einschließlich 1,5 (ja tatsächlich einschließlich) verstanden :-wow.
Nun habe ich folgendes Problem: ich stecke gerade mitten im Examen, und habe noch die schriftliche und mündliche Prüfung vor mir. Unsere Schule hat dummerweise irgendwann beschlossen nur noch gerundete Noten zu vergeben. Wenn ich jetzt in einer meiner Examensprüfungen eine 2 statt einer 1 hätte, läge mein Durchschnitt bei 1,5, heißt also gerundet "gut". Kann ich jetzt von meiner Schule verlangen, dass sie mir ein Zeugnis mit ungerundeter Note, also der 1,5 ausstellt, da ich es benötige um in Rostock meinen Bonus zu bekommen? Oder dürfen die sagen "Tja, Pech gehabt, hier gibts nur 1,2,3,4,5,6".
Ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen, ich hab nämlich so meine Bedenken, dass ich in der mündlichen wirklich ne 1 schaffe und dann wäre mein Bonus für Rostock dahin ...:-?
Liebe Grüße
Lea
ich habe mich gestern Abend mal wieder dazu entschlossen meine Kenntnisse über die Auswahlverfahren der Hochschulen zu aktualisieren, denn man weiß ja nie, wo sich eine neue Chance eröffnet. Erfreulicherweise bin ich dabei auf die neue Auswahlordnung der Uni Rostock gestoßen. Dort soll man ab WS 17/18 einen Bonus von 0,3 für eine mit "sehr gut" abgeschlossene Ausbildung bekommen. Unter "sehr gut" wird hier alles von 1,0 bis einschließlich 1,5 (ja tatsächlich einschließlich) verstanden :-wow.
Nun habe ich folgendes Problem: ich stecke gerade mitten im Examen, und habe noch die schriftliche und mündliche Prüfung vor mir. Unsere Schule hat dummerweise irgendwann beschlossen nur noch gerundete Noten zu vergeben. Wenn ich jetzt in einer meiner Examensprüfungen eine 2 statt einer 1 hätte, läge mein Durchschnitt bei 1,5, heißt also gerundet "gut". Kann ich jetzt von meiner Schule verlangen, dass sie mir ein Zeugnis mit ungerundeter Note, also der 1,5 ausstellt, da ich es benötige um in Rostock meinen Bonus zu bekommen? Oder dürfen die sagen "Tja, Pech gehabt, hier gibts nur 1,2,3,4,5,6".
Ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen, ich hab nämlich so meine Bedenken, dass ich in der mündlichen wirklich ne 1 schaffe und dann wäre mein Bonus für Rostock dahin ...:-?
Liebe Grüße
Lea